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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 00:08:50

Titel: Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 00:08:50
Hallo,

vergangene Woche die Tests der Bundeswehr erfolgreich beendet!
Da ich vor ca 5 Jahren schon einmal gemustert worden bin, wartet die karriereberatung in Mainz noch auf die Akte des damaligen Arztes.
Ich habe eine Planstelle mit Beginn der AGA am 01.04.15
Wie lange dauert es ca, bis der Bescheid kommt? Hat damit jemand Erfahrung gemacht?



Und ebenfalls habe ich Papiere für eine ü2 mitbekommen die ich gleich weggeschickt habe (ausgefüllt)
Hat das auch noch Auswirkungen auf die Dauer des Bescheids ? Ich habe gelesen, dass es Monate dauern kann.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Lidius am 10. Februar 2015, 06:14:51
Hier wird keiner sagen können, wie lange es dauer deine Akte zu finden etc. Wenn du bis Anfang März noch nichts hast, würde ich aber mal nachfragen.

Die Sichherheitsüberprüfung hat keinen Einfluss. Die bräuchtest du ja sowieso frühstens zum 01.07., also nach der Grundausbildung.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Flexscan am 10. Februar 2015, 08:29:31
Auf den Einberufungsbescheid kannst Du lange warten denn der wird nicht mehr kommen.
Für Zeitsoldaten gilt die Aufforderung zum Dienstantritt.

Im übrigen solle schnellstmöglichst dem KC mitgeteilt werden, das Sozialstunden verheimlicht wurden.
Bei der SÜ wird dies anhand des Auszugs vom BZR festgestellt.

Wenn sich dann herausstellt, das bei der Bewerbung unwahre Angaben gemacht worden sind, ist dies Einstellungsbetrug und führt zur sofortigen Entlassung.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 09:35:22
Flexscan. Sorry, aber du schreibst von Dingen , wovon du nicht alles weist.

Ich habe direkt am selben Tag den Sicherheitsbeauftragten angerufen, der dies mit einem Lachen abgetan hat.
Ebenfalls mein karriereberater.

Also wo habe ich Sozialstunden verheimlicht?!

Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Tommie am 10. Februar 2015, 09:53:10
Tja, noch lachen alle ;) ! Fakt ist, dass der MAD eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR bekommt und da steht auch dieses Gedöns mit den Sozialstunden drin! Was dann passiert, wird man wissen, wenn es so weit ist ...

Und die Frage nach den Sozialstunden und wo Sie die verheimlicht haben, ist auch ganz klar zu beantworten: In dem Feld Ihrer Bewerbung, in dem danach gefragt wurde! Kann sein, dass 20 Sozialstunden von "damals" keinen mehr interessieren, kann sein, dass daraus ein Problem entsteht!
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 09:57:24
Stop stop stop....

Ihr seht die Geschichte ein wenig falsch.

Also ich wurde zu den Stunden weder verurteilt noch stand ich deswegen bei der Polizei.
Ich Meine mich recht erinnern zu können, dass dies Schulintern getan wurde.

Außerdem musste ich auf ein din A4 Papier noch eine Entschuldigung schreiben.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 09:59:30
Achja und tommie,
Ich habe den Sicherheitsbeauftragten telefonisch kontaktiert und gefragt ob sowas relevant ist. Antwort : nein bitte nicht hinschreiben
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: ulli76 am 10. Februar 2015, 10:01:27
Das vom Sicherheitsbeauftragten hast du auch schriftlich?
Und du solltest dringend mal in deinen Unterlagen nachschauen, wie du an die Stunden gekommen bist.
Wäre mir neu, dass die Schule Teil unseres Rechtssystems ist.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 10:03:58
Ich habe Name anrufdatum etc alles festgehalten.

Uli die Sache war so klein, dass es nicht mal Papiere dazu gab. Außer damals ein kleinen Zettel wo ich die std aufgeschrieben habe bevor ich diese meiner Lehrerin abgegeben habe.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Tommie am 10. Februar 2015, 10:06:05
Sozialstunden sind auch ein Mittel der Jugendgerichtsbarkeit und dort nicht unüblich! Deswegen denkt bei dem Begriff wohl jeder zunächst an ein Urteil eines Jugendgerichtes! Wenn sich das so darstellt, wie Sie schildern, dann dürfte das auch nicht im Erziehungsregister und schon gar nicht im BZR stehen. Dann sieht die Sache wieder anders aus ;) !
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 10:10:00
Also jetzt bitte nicht lachen.

Ich musste zum Jugendamt mit meiner Mutter. Und dort sagte sie, dass die Kinder mal arbeiten sollen
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Pofi am 10. Februar 2015, 13:08:23
Zitat von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 10:10:00Und dort sagte sie, dass die Kinder mal arbeiten sollen
Recht hat sie  :D 
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: StOPfr am 10. Februar 2015, 13:46:14
Zitat von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 09:57:24
Also ich wurde zu den Stunden weder verurteilt noch stand ich deswegen bei der Polizei.
Ich Meine mich recht erinnern zu können, dass dies Schulintern getan wurde.

Außerdem musste ich auf ein din A4 Papier noch eine Entschuldigung schreiben.

Wenn das so war wie geschildert, handelt es sich doch vermutlich gar nicht um "offizielle Sozialstunden", sondern um eine schulinterne Strafmaßnahme mit diesem Namen. Dafür spräche dann auch die zu schreibende Entschuldigung.
Kannst du uns denn bitte mal mitteilen, um was es überhaupt ging. Nachher hast du der Lehrerin "nur Sand in die Augen gestreut" und wir diskutieren hier knapp unterhalb von Gefängnisstrafen... Warum wurde zum Beispiel das Jugendamt beteiligt?

Je nach "Schwere der Schuld" können wir dann  eventuell das Lachen des Sicherheitsbeauftragten nachvollziehen.
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 13:54:38
Alsoooo...

Vor ca 8 Jahren hatten wir nach der vierten Stunde unterrichtsschluss. Wir fuhren mit dem Bus zum Bahnhof und während dieser Fahrt hauten wir uns wirklich nur aus Spaß als auf den Kopf
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 13:57:43
Am nächsten Tag verplapperte sich einer in der Schule. Lehrerin bekam Wind davon

Wir drei musten zur Schulleitung, vertrauenslehrer
Dieser schaltete die Schulermittler ein.
Ende vom Lied ich musste zum Jugendamt mit meiner Mutter
Ergebnis :
10€ Gutschein aus einem Kaufhaus
Eine Din A4 Seite Entschuldigung schreiben
Und dank meiner Mama 20 Sozialstunden im Altersheim.
Ich stand weder vor Gericht noch war ich deshalb bei der Polizei
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 13:59:44
Und da es echt eine Kleinigkeit war habe ich das ehrlich vergessen. Als mir dies letzte Woche aber mein Vater sagte hatte ich sofort ein schlechtes gewissen.
Ich habe den Sicherheitsbeauftragten angerufen und während ich dies schilderte lachte er und meinte: sowas interessiert uns doch nicht. Ist alles ok
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: StOPfr am 10. Februar 2015, 14:42:52
Ich kann das Lachen jetzt nachvollziehen und glaube, dass diese "Strafe" die Bundeswehr wohl tatsächlich nicht interessiert.


btw:
Man bekommt einen 10-Euro-Gutschein, wenn man anderen auf den Kopf schlägt  :o? 
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 14:46:22
Ja wir waren zu dritt. Kennst du das wenn du mit Daumen unf Zeigefinger einen Kreis machst und sagst, Haha Reingeguckt und Haust den anderen dann ? So war das
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Elvis22 am 10. Februar 2015, 14:50:13
Zitat von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 14:46:22
Ja wir waren zu dritt. Kennst du das wenn du mit Daumen unf Zeigefinger einen Kreis machst und sagst, Haha Reingeguckt und Haust den anderen dann ? So war das

Und von wem gab jetzt für wen den Gutschein??  :o ;D
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 14:55:20
Jeder jedem
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 14:56:48
Ich mache mir halt nur Mega Gedanken weil ich es beim Psychologen schlichtweg vergessen hatte
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Elvis22 am 10. Februar 2015, 15:04:13
Zitat von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 14:56:48
Ich mache mir halt nur Mega Gedanken weil ich es beim Psychologen schlichtweg vergessen hatte

Ich glaube das ist unnötig. Da brauchst du dir keine Gedanken machen.

Aber um das zu verstehen:
Ihr fahrt von der Schule nach Hause, dabei haut ihr euch gegenseitig auf den Kopf. Soweit so schwachsinnig, aber zumindest der Sachverhalt ist verständlich. Aber jetzt gehts los:
Dafür kriegt jetzt jeder von jeweils einem anderen einen 10€ Gutschein und anschließend interessiert sich warum auch immer eine Lehrerin und schließlich die Schulleitung dafür und du wirst von deiner Mutter zum Jugendamt gebracht und musst "Sozialstunden" machen????? Willst du uns verarschen oder ist das dein Ernst?????  :o :o

Ich meine das jetzt nicht böse, das klingt nur dermaßen bescheuert, dass ich das einfach nicht glauben kann  ;D ;D

Ich befürchte die Bundeswehr sieht das genauso (das erklärt das Gelächter) und du brauchst dir wirklich keine Sorgen machen  ;)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: StOPfr am 10. Februar 2015, 15:36:52
Aha, ich bin also nicht allein mit meinem Interesse für diesen Gutschein  ;)!

Habt ihr "zufällig" auch noch anderen auf den Kopf gehauen, als nur den Mitschülern? Und bekamen diese einen Gutschein und einen Entschuldigungsbrief? 
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 15:42:56
Nein nein
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 15:43:59
Das ist alles wahr. Ernsthaft. Und das war nur klassenintern. Keine anderen
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Elvis22 am 10. Februar 2015, 15:44:46
Zitat von: StOPfr am 10. Februar 2015, 15:36:52
Aha, ich bin also nicht allein mit meinem Interesse für diesen Gutschein  ;)!

Ganz und gar nicht  ;D ;)
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: Mcahi92 am 10. Februar 2015, 15:46:51
Also nehme ich an, dass meine Bedenken zu Unrecht sind ?
Titel: Antw:Einberufungsbescheid
Beitrag von: BulleMölders am 10. Februar 2015, 15:50:07
Absolut.