Hallo,
Ich wurde zum 1.7 zur Grundausbildung mach Heide einberufen.
Danach komme ich nach Burg in meine Stammeinheit.
Dazu habe ich eine Frage.
Werde ich innerhalb der Laufzeit (8 Jahre) meinen Führerschein über die Bundeswehr erwerben, da dieser ja für meine Verwendung von Gebrauch ist.
Danke für eure Antworten.
Wenn Sie keinen Führerschein haben und für Ihren Dienstposten einer gebraucht wird, werden Sie auf einen entsprechenden Lehrgang zum Erwerb geschickt.
Auch wenn die Frage nicht klar erkennbar ist ( ;)): Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.
Erstmal danke für eure Antwort.
In der Tätigkeitsbeschreibung steht "Besondere geistige u. physische Eignungsforderung: Kraftfahrverwendungsfähigkeit.
Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?
LG
Nö. Wie heißt denn Ihr zukünftiger Dienstposten genau?
Nachschubunteroffizier
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 09:35:47
Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?
Zitat von: StOPfr am 04. März 2015, 22:01:10
>> Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.
@SteppoBS
NschUffz ist deine Erstverwendung und als Zweitverwendung wirst du sicherlich Kraftfahrer CE sein.
Somit wird dich die Bundeswehr auch auf den geforderten Führerschein schicken, damit du deinen DP auch ausfüllen kannst.
Also, ich habe es so in Burg kennengelernt, dass jeder, der sich nicht drücken kann, einen FS machen muss;))
1 Anforderung
NschUffz Sk
2 Kraftfahrer CE
3 GGFahrer Mun
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 16:23:17
1 Anforderung
NschUffz Sk
2 Kraftfahrer CE
3 GGFahrer Mun
Deshalb habe ich nach der
genauen Dienstpostenbezeichnung gefragt. Und von Ihnen kam dann nur
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 10:47:19
Nachschubunteroffizier
Die Antwort hätten Sie also schon viel früher haben können.
Somit gehst du auf den Führerschein CE und bekommst noch zusätzlich einen Gefahrgut-Lehrgang. ;)
Kleiner Tipp am Rande: Denk dran den Führerschein nach Bestehen im zivilen umschreiben zu lassen. ;)
Danke!!
Ich habe ja Dienstantritt am 1.7.15, aber ich werde meinen dienstposten in meiner stammeinheit erst ab dem 01.04.2016 antreten. Warum ist das so eine große Zeitspanne?
Du wirst noch verschiedene Lehrgänge absolvieren (u.a. Führerschein!) und den Dienstposten daher auch nicht vorher ausfüllen können. Zurzeit ist dieser sicher noch besetzt. Zu gegebener Zeit nach Dienstantritt wird dir die Lehrgangsplanung eröffnet. Sechs Monate zwischen Ende der GA und der Besetzung des Dienstpostens sind übrigens keine lange Zeit.
Okay, danke für die Infos.
Eine Frage habe ich noch Zwecks meiner Einberufung.
Ich habe weder bei dem Gespräch mit dem Einplaner, noch mit dem Einberufungsbescheid ein schreiben für meinen jetzigem Arbeitgeber bekommen, welches ich vorlegen muss.
Bekomme ich das wenn ich die Unterlagen zurück schicke, oder soll ich da nochmal anrufen?
Du legst da deine Aufforderung zum Dienstantritt vor. Dann beginnt auch der gesetzl. Kündigungsschutz.