Hallo Zusammen
Ich werde zum 01.07.2015 in die Laufbahn der Offiziere beim Heer wiedereingestellt.
Von 2005 bis 2013 war ich Zeitsoldat bei der Marine und wurde als Obermaat (A7/3) entlassen. Mit welchem Dienstgrad steige ich wieder ein und wann kommt die nächste Erfahrungsstufe? In Köln konnte man mir die Frage nicht ganz beantworten. Es hieß nur Stuffz OA gibt es so nicht, eigentlich.
Aber eigentlich und normalerweise sind so ne Sache.
Natürlich gibt es den Stuffz OA. Als solcher wirst du auch eingestellt. In der Regel wirst du mit deinem OAJ zusammen befördert, sprich du wirst Fähnrich wenn dein Jahrgang soweit ist. Deine Erfahrungsstufe kannst du dir berechnen, gibt genügend Tabellen im Internet. :)
Also in meiner ehemaligen Kompanie gab es einen Laufbahnwechsler StUffz (OA).
Auch wenn ich noch keine drei Jahre in der der Stufe 3 hab?
Mir wurde während der Dienstzeit eine Stufe durch die Umstellung von Alter auf Erfahrung geklaut :-\ bin zur Einstellung damals 17 10/12 gewesen.
Die "Stufenzeit" läuft weiter, unabhängig davon ob man Soldat ist oder nicht. Demnach müsstest du definitiv dieses Jahr in die Stufe 4 aufsteigen wenn du nicht schon in der Stufe 4 eingestellt wirst.
Zitat von: Roadrunner1987 am 12. März 2015, 11:50:19
Es hieß nur Stuffz OA gibt es so nicht, eigentlich.
Komisch, dass sich solche Aussagen immer noch halten. Es gibt ihn & ich war es auch selber - wurde ja schon beantwortet. Genauso wie den OFw (OA) und StFw (OA), obwohl ich letzteren noch nicht gesehen habe und ich auch nicht weiß, ob das praktisch überhaupt möglich ist.
Na dann weiß ich nun endlich Bescheid danke euch.
Ist das nur so, weil der StUffz ist? Bei Uffz wäre es doch Fahnenjunker, richtig?
Richtig, einen Uffz OA gibt es nicht.
Ok, danke für die Info.
edit: ich meinte nicht "der" sondern "er", sry.
Zwei SU (OA) und einen OFw (OA) hatte ich in meinem Hörsaal an der OSLw.
Stabsjunker und Mittelfähnrich :)
Zitat von: Wüstensand am 12. März 2015, 11:59:03
In der Regel wirst du mit deinem OAJ zusammen befördert, sprich du wirst Fähnrich wenn dein Jahrgang soweit ist.
Wenn das so stimmt, hartes Brot, 21 Monate keine Beförderung, während alle anderen aufholen. ;)
Heißt aber auch 21 Monate lang ein höheres Gehalt als die ganzen "Zauberlehrlinge", die als Schulterglatze OA in A3, Stufe 1 eingestellt wurden! Merke: Jede Medaille hat zwei Seiten ;) !
Naja eigtl. müsste das ja ein Blick in die 20/7 klären. Da steht drin das die OAs eine Jahrgangs regelmäßig mit diesem befödert werden. Steht aber auch drin , dass Vordienstzeiten bis zu einem Jahr auf die Beförderungszeiten angerechnet werden KÖNNEN.
Wie das ganze in der Praxis aussehen soll..dafür hab ich noch kein Bsp gehört. Bis jetzt halt immer nur die Aussage , dass mit OAJ befördert wird. Oder kennt jemand einen Fall wo die Vordienstzeit angerechnet wurde?
Zitat von: DadOA am 12. März 2015, 13:59:34
Zitat von: Wüstensand am 12. März 2015, 11:59:03
In der Regel wirst du mit deinem OAJ zusammen befördert, sprich du wirst Fähnrich wenn dein Jahrgang soweit ist.
Wenn das so stimmt, hartes Brot, 21 Monate keine Beförderung, während alle anderen aufholen. ;)
Genauso läuft es aber ab. Wir hatten bei uns einen OFw an der OSLw, der noch länger nicht mehr befördert wurde. Und warum sollte man früher befördert werden? Man hat schließlich für die entsprechende Laufbahn den Kameraden gegenüber keinerlei Kenntnisse, die eine schnellere Beförderung rechtfertigen würden.
Also die drei Kameraden werden auch nicht schneller befördert als der Rest. Auch wenn man vorher bereits zivil studiert hat und bei der Bundeswehr nur noch den Master macht, bringt keine Vorteile hinsichtlich einer schnelleren Beförderung.
Zitat von: HG_NRW92 am 12. März 2015, 14:04:48
Wie das ganze in der Praxis aussehen soll..dafür hab ich noch kein Bsp gehört. Bis jetzt halt immer nur die Aussage , dass mit OAJ befördert wird. Oder kennt jemand einen Fall wo die Vordienstzeit angerechnet wurde?
Das würde mich auch mal interessieren. Bin seit dem 01.10.2013 Feldwebel und werde am 01.07.2015 Fähnrich und werde dann wohl auch noch die 30 Monate auf den Oberfähnrich warten müssen. Sprich 4 Jahre und 3 Monate A7. ;D Naja selbst wenn, wayne! :P
Dafür danach ganz schnell A8 und A9. ;)
Und das mit Erfahrungsstufe 4 dann. 8)
Ausbildungs- und Erfahrungszeit kann nur angerechnet werden, wenn man sich diese auch bei der vorgesehenen Ausbildung spart und somit in einen höheren OAJ kommt. Das eine geht also mit dem anderen einher.
Zitat von: Ralf am 12. März 2015, 14:20:16
Ausbildungs- und Erfahrungszeit kann nur angerechnet werden, wenn man sich diese auch bei der vorgesehenen Ausbildung spart und somit in einen höheren OAJ kommt. Das eine geht also mit dem anderen einher.
Diese Information habe ich bisher vergeblich gesucht, danke Ralf!
D.h. dann entweder ein Jahr wird voll angerechnet oder gar nicht? Denn um in den vorherigen OAJ zu kommen muss ich ja quasi 12 Monate "aufholen".
Hast du denn zufällig ein konkretes Beispiel? Also was für eine vorausgegangene Ausbildung würde denn wirklich ziehen?
Z.B. ein bestandener Offz-Lehrgang. Und es kann dann durchaus auch gerundet werden.
Wie kann man denn vorher einen OL bestehen?
Jetzt wird's exotisch. Einen OL bevor man überhaupt zur Laufbahn zugelassen wird? ???
Das steht ja erst einmal nicht zur Debatte, sondern es wurde nach einem nutzbaren Ausbildungsabschnitt gefragt.
Aber es lässt sich durchaus plausibel konstruieren. Ein Fw bewirbt sich für die Offz-Laufbahn, wird zugelassen. Er besteht den Offz-Lehrgang, scheitert im ersten Studienjahr und wird in die alte Laufbahn zurückgeführt.
Nächstes Jahr bewirbt er sich erneut in den Ausbildungsgang ohne Studium und wird angenommen.
Hut ab vor solch einer Motivation ;D
@Ralf: Danke für die Antwort, jetzt kann ich mir endlich mal eine Konstellation dazu vorstellen.
Jau, exotisch triffts wohl ganz gut :D