Hallo,
ich habe vorgestern die Mitteilung zum Dienstantritt am 1.4.2015 als FWD erhalten. Ich soll u. a. einen Nachweis über die Rentenversicherungsnummer mitbringen.
Bei mir ist es so, dass ich letztes Jahr Abitur gemacht habe, danach zum Wintersemester ein Studium begonnen habe und bisher über meinen Vater privat krankenversichert war. Eine Rentenversicherung hatte ich bisher also nicht. Kennt sich jemand in dieser Thematik aus ?
Ich habe auch mit der Mitteilung zum Dienstantritt eine " Meldung gem. § 204 SGB V " erhalten. Was muss ich mit der tun?
VG
Danke für die Antwort, ich frage mal bei meiner Krankenversicherung nach.
Sie mussten oder sollten bei der DRV (Deutsche Rentenversicherung) einen Sozialversicherungsausweis beantragen dort ist die Sozialversicherungsnummer drauf. Diese wird gebraucht um eine RV Auskunft zu er halten
Danke Roadrunner1987, an die RV hab ich eine Mail geschickt. Jetzt warte ich die Antwort ab. Ein paar Tage sind ja noch Zeit.
VG
Ruhig Blut ich hatte das Ding 2005 auch erst nach Dienstantritt besorgt. Viel wichtiger ist die Steueridentifikationsnummer. Die Sache mit der RV dient der Rentennachzahlung zur Entlassung. Aber wenn es schon beantragt ist läuft es ja.
ja, der Antrag läuft. Bekommt die RV auch diese Meldung nach § 204 SGB V ? Die private Krankenversicherung wusste damit nichts anzufangen.
Ruf mal bei der DRV an, die Damen und Herren dort wissen was sie brauchen und was nicht. Ist der schnellste Weg.
Hallo Roadrunner1987!
Die Meldebescheinigung richtet sich nur an Personen, die in einer
gesetzlichen Krankenkasse entweder versicherungspflichtig
oder freiwillig versichert sind.
Deinen Ausführungen zufolge bist du jedoch bei einem
privaten Versicherungsunternehmen versichert. Daher ist die Meldebescheinigung für dich unrelevant.
Zum Thema Sozialversicherungsnummer:
Sofern du in der gesetzlichen Rentenversicherung bisher nicht versichert warst, weil du auch bisher keine geringf. Beschäftigung (Mini-Job) ausgeübt hast und dich bisher in keinem Versicherungsverhältnis bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (auch nicht als Familienversicherter) befunden hast (auch nicht früher), dann vergibt die Deutsche Rentenversicherung auf Antrag eine Sozialversicherungsnummer.
Diese Sozialversicherungsnummer wird unter Vorlage eines gültigen Personalausweises (oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) direkt in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vergeben.
Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle findest du hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.htmlSollte die nächste Stelle zu weit entfernt sein, dann helfen auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen weiter (Versicherungsamt).
Eine Antragstellung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich, da die Authentifizierung darüber nicht möglich ist.
Viel Spaß beim Freiwilligen Wehrdienst!
Zitat von: Schreiberling am 29. März 2015, 13:16:44
Hallo Roadrunner1987!
Die Antwort richtete sich natürlich an Ruko ;-)
Also: "Hallo Ruko!" muss es heißen.
Danke Roadrunner1987 und danke Schreiberling für eure Antworten. Die RV-Nummer hab ich inzwischen beantragt.