Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile schon von ein paar anderen Mitgliedern gehört, dass diese (wie ich) dieses Jahr nach den Auswahlkonferenzen für ROA a.d.W. nach §43 Abs. 2 einen Bescheid bekommen haben, nach dem sie als OffzLwSichTr eingeplant werden.
Ich vermute derzeit, dass dies auf eine Verwendung beim Objektschutz der Lw hinaus läuft und habe mich daher schon mal an das III./ObjektschutzregimentLw gerichtet, um ein paar Informationen zu sammeln.
Leider hatte der Major, mit dem ich in Kontakt stand, keine aktuellen Informationen zu den Lehrgängen, meinte aber etwas von 2 6-wöchigen Lehrgängen in der Fachausbildung - sprich nach den ROL.
Hat hier jemand aktuellere Informationen, ob das wiklich so ist?
Wenn ja, kann man diese Lehrgänge ggf. auch aufsplitten?
Mein Personalführer hält sich aktuell noch mit Auskünften bedeckt (Antwort auf meine Mail steht noch aus), daher wollte ich hier mal nachfragen.
Sollte ich selbst näheres wissen, bevor hier etwas kommt, würde ich die Auskünfte natürlich gerne teilen.
Die Ausbildung läuft folgendermaßen ab:
1. Zum FwLwSichTr
16 Lehrgangstage Fw-Lg Teil 1 (TrpFhr)
16 Lehrgangstage Fw-Lg Teil 2 (GrpFhr)
15 Tage Wehrübung als GrpFhr zum Erwerb der ATN
2. Zum OffzLwSichTr
Auf den Fw-Lg aufbauend:
20 Lehrgangstage (ZgFhr)
15 Tage Wehrübung als ZgFhr zum Erwerb der ATN
Die Lehrgänge können am Stück absolviert oder gesplittet werden. Der Offz-Lg findet eher selten statt.
Super, vielen Dank für die schnelle Auskunft, Dirk.
PS: Könnte ein Mod mal meinen Fehler im Betreff korrigieren? (OffzLwSichTr)
Das kann man ja nicht so stehen lassen. >.<
Top,
vielen Dank StOPfr.
Zitat von: Dirk_27 am 27. März 2015, 14:53:44
Die Ausbildung läuft folgendermaßen ab:
Nur um sicherzugehen, dass ich es richtig verstanden habe: diese Ausbildung folgt auf die drei ROA-Lehrgänge, von denen jeder aus zehn Präsenz- und 80 Tagen Fernlernphase besteht?
Ist das eine eigene LwSichTr-GrpFhr-ATN (es gibt doch nichts Schöneres als deutsche Endloswörter*) oder einfach die TSK-übergreifende GrpFhr-ATN? Letztere habe ich nämlich bereits nach meinem ResFwLg AMT in Hammelburg erworben, was unter günstigen Bedingungen eine Abkürzung der Ausbildung bedeuten könnte, was wiederum günstig wäre, da ich leider immer weniger Zeit habe.
* und weil's so schön ist, noch ausgeschrieben: Luftwaffensicherungstruppgruppenführerausbildungs- und -tätigkeitsnummer.
Zitat von: Wallenstein am 18. April 2015, 09:13:00[...]
* und weil's so schön ist, noch ausgeschrieben: Luftwaffensicherungstruppgruppenführerausbildungs- und -tätigkeitsnummer.
Wenn überhaupt, dann fehlt da ein 'e'. ;)
Könnte mir vlt. noch jemand weiterhelfen und sagen, an welchen Standorten außer Schortens man überhaupt als OffzLwSichTr eingesetzt werden kann?
Büchel, Germersheim, Roth, FFB, Köln, Bonn.
Mal mehr, mal weniger Dienstposten. In jedem Jet Verband in Verbindung mit SpoWi für HPE. In jedem Geschwaderstab müsste auch einer rumturnen, WachBtl, EinsFüBer, HSG, LTg und und und als StZgFhr und noch dutzende mehr. Die Frage ist also nicht wirklich zielführend, eil fast überall einer rumturnt,
Eingesetzt werden sie ja im Aktiven Luftwaffenspezifischen Schutz (ALS) im Spezialisierten Infanteristischen ObjS (SpezlInfObjSLw). Dann im Passiven Luftwaffenspezifischen Schutzes (PLS): ABC-Abwehr und Selbstschutz (ABC/Se) und Brandschutz (BrdS).
Zitat von: Ralf am 26. April 2015, 13:34:00
In jedem Jet Verband in Verbindung mit SpoWi für HPE.
SpoWi = Sportwissenschaft(en)?
HPE = ?
Wäre das von dir genannte Spektrum denn auch relevant für ROA a.d.W. ohne bereits großartig erworbene ATNs?
Mit "Spektrum" meinte ich eher alles nach dem Satz mit SpoWi, da allein SpoWi (auch ohne die Verbindung mit HPE) ja bereits eine spezielle Zielgruppe betrifft.
Einen Fokus, um es nicht ganz so allgemein zu halten, würde ich dabei auf dem Köln/ Bonner Raum legen und wo /wen ich hierbei kontaktieren müsste.
Zuerst einmal müsste man schauen, ob es so einen DP auch im Köln/Bonner Raum gibt und dann, ob er auch für Res in Frage kommt. Spontan würde ich sagen BAPersBw VI. Sind halt Offz LwSichTr Stellen in fliegenden Verbänden.
Altrec ist nicht mal Offizier, geschweige denn entsprechend ausgebildet - dies wird frühestens in 2 bis 3 Jahren der Fall sein.
Jetzt nach Stellen zu schauen ist deutlich zu früh.
Ich dachte, man sollte vor Beginn der ROA-Ausbildung einen Dienstposten haben.
Steht wo?
Gerade ROA werden "auf Halde" ausgebildet - es gibt aber mehr Stellen, als es Offiziere gibt, verfügbare Stellen sind also kein Problem (die Stellen liegen allerdings nicht zwingend vor der Haustür ...)
Meine Info war bisher das man zwar zu Beginn keinen Posten bzw. keine Beorderung benötigt, dieses jedoch auch nicht verkehrt/ hinderlich wäre.
Nichts desto trotz hast F_K natürlich Recht, dass dies eh erst in ein paar Jahren relevant wird.
Dann konzentriere ich mich erstmal auf die Lehrgänge.
Es passt zwar nicht direkt zum Thema, ich wollte aber keinen neuen Thread deswegen erstellen:
Da ich momentan auf der Suche nach einer Beorderungseinheit bin, wollte ich fragen, ob die Emailadresse für den S1-Bereich des Luftwaffenausbildungsbataillons in Germersheim noch aktuell ist (LwAusbBtlS1@bundeswehr.org). Diese Adresse stammt noch aus meinen Unterlagen aus geraumer Vorzeit und online ist keine Kontaktmöglichkeit mehr vorhanden. Zudem habe ich mich schon vor über einer Woche mit einem Anfrageschreiben an diese Adresse gerichtet, habe allerdings immer noch keine Antwort, also weder Zu- noch Absage erhalten.
Zudem würde es mich interessieren, ob die 7./LwAusbBtl in Roth eine eigene Personal-Abteilung hat oder ob eine Anfrage zu einer Beorderung für diese Einheit auch über die S1-Abteilung des Bataillons zu laufen hat.
Edit zum oberen Beitrag: Das ganze hat sich geklärt, keine ungeklärten Fragen von meiner Seite aus.
Schreibst du auch noch die Klärung deiner Fragen?
Vielleicht hat jemand ja mal das gleiche Problem.
Und wenn nicht ist es immer noch gut es zu wissen. :)
Da gibt es leider nicht viel zu erklären, habe heute Morgen eine Rückmeldung erhalten. Tja, mit ein bisschen mehr Geduld wäre mein erster Post überflüssig gewesen. :)
Sprich:
- Adresse ist noch aktuell
- Du hast eine Antwort erhalten
Wie sieht es mit der Personalabteilung für die 7./LwAusbBtl in Roth aus?
Ja, die Adresse ist noch aktuell. Bezüglich einer Beorderung und Roth werde ich heute Nachmittag die mir mitgeteilte Telefonnummer anrufen.
Zitat von: F_K am 30. April 2015, 09:54:28
Altrec ist nicht mal Offizier, geschweige denn entsprechend ausgebildet - dies wird frühestens in 2 bis 3 Jahren der Fall sein.
Jetzt nach Stellen zu schauen ist deutlich zu früh.
Aber für die Beförderung zum Fahnenjunker/Fähnrich muss man doch jeweils 24 Tage Reservedienst leisten, und dafür braucht man doch einen entsprechenden DP, oder irre ich mich da komplett? In §43 der SLV heißt es:
Zitat(1) Die in § 1 Satz 1 Nummer 2 und 2a genannten Soldatinnen und Soldaten werden nach den Vorschriften über die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit befördert.
[...]
(4) Für die Beförderung der Reserveoffizier-Anwärterinnen und Reserveoffizier-Anwärter, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten oder in ein Dienstverhältnis als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit berufen worden sind, gilt § 24 Absatz 1 entsprechend. Im Übrigen können sie jeweils nach einem Wehrdienst von mindestens 24 Tagen befördert werden, jedoch erst nach Ablauf einer Zeit, die nach Satz 1 als Dienstzeit vorausgesetzt wird. [...]
Gut, als Beamtendeutschlaie lese ich da heraus, dass das, was ich gesagt habe, gerade nicht stimmt, denn Altrec ist ja kein ROA, der Wehrdienst nach § 58b leistet. Aber sicher bin ich mir trotzdem nicht. ;)
Weder benötigt man für RDL einen Dienstposten / Beorderungsstelle, noch benötigt ein ROA (adW) eine "Stelle" bis zur Lt - Beförderung.
Zitat von: F_K am 07. Juli 2015, 10:21:47
Weder benötigt man für RDL einen Dienstposten / Beorderungsstelle, noch benötigt ein ROA (adW) eine "Stelle" bis zur Lt - Beförderung.
Aber muss ein ROA (adW) nun die 24 Übungstage absolvieren oder nicht, um (zum Fahnenjunker bzw. Fähnrich) befördert zu werden, oder nicht? Und wenn ja, wie kann er dann üben, ohne eine Beorderungsstelle zu haben? Verzeihen Sie die dumme Frage, aber mir war das bisher tatsächlich nicht klar.
Selbstverständlich muss jeder Reservist die für eine Beförderung notwendigen RDL Tage "bringen", sonst ist keine Beförderung möglich.
Für eine RDL ist aber keine Beorderung zwingend - das war noch nie so.