Guten Morgen,
vor ca. einem Monat habe ich mich auf die Laufbahn des Unteroffiziers im allgemeinen Fachdienst beworben, um zum Fachinformatiker für Systemintegration ausgebildet zu werden.
Mit 18 Jahren, damals noch in der Wehrpflicht, wurde ich schon einmal gemustert und habe T5 bekommen. Ich war jung und wusste ja selber noch nicht was ich wollte, was ich jedoch auf keinen Fall wollte war Soldat werden und auf dem Zahnfleisch durch den Dreck rutschen. Damals habe ich der Ärztin bei der Musterung einfach die Akte vom Hausarzt vorgelegt und was von Rückenschmerzen gesagt und ohne auch nur irgendwas zu lesen gab mir die wenig motivierte Ärztin T5.
Nun bin ich jedoch 27 Jahre reif, stehe mit beiden Beinen fest im Leben und weis was ich will: Zur Bundeswehr. Ich bin nun alt genug, um dies nicht aus einer spontanen Laune herraus oder aus Alternativlosigkeit zu wollen. Mein Karriereberater bestätigte mir dies und sagte auch, dass den Einplanern auch klar ist, dass man mit 18 Jahren noch nicht weis was man will und das damalige T5 kein Problem darstellen sollte um wenigstens erneut gemustert zu werden. Laut ihm, hat die Bundeswehr keinerlei Daten mehr zu mir, ausser Name, Geburtsdatum und PK, auch keine Infos zur ersten Musterung mehr.
Da ich jedoch ehrlich sein wollte und musste, habe ich in der Bewerbung natürlich das T5 angegeben, ansonst aber keine medizinischen Einschränkungen angegeben, da ich ja keine habe. Gestern kam nun aber die Absage der Bundeswehr per Post mit der Begründung: "Diese Ablehnung erfolgt aufgrund des Ergebnisses der Auswertung ärztlicher Unterlagen bzw. Angaben über Ihren Gesundheitszustand".
Welche Angaben? Welche ärztliche Unterlagen? Beides ist doch garnicht voranden. Gibt es irgendwas, dass ich tun könnte in Form eines Einspruches oder einer anderen Stelle an die ich mich wenden kann um doch noch zur Musterung zugelassen zu werden? Ich verstehe die Begründung auch einfach nicht.
Danke und Gruß,
Sven
Tja, da wird sich der Karriereberater dann wohl geirrt haben. Außerdem haben Sie ja sicherlich in Ihrem Bewerbungsbogen wahrheitsgemäß angegeben, dass Sie schon einmal mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" gemustert wurden.
Die Bundeswehr hat ein langes Gedächtnis. Die Medizinischen Unterlagen werden archiviert und bei Bedarf wieder raus geholt.
Und nach diesen Unterlagen hat man entschieden, das Ihr damaliges T5 noch bestand hat.
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
Manchmal hohlen einen die Fehler der Vergangenheit halt wieder ein.
Die Musterung ist ast 10 Jahre her, ich denke nicht, dass die Unterlagen trotz BDSG so lang gespeichert werden und dürfen. Zumal mir sowohl der Zuständige nach der Musterung gesagt hat, dass meine Daten aus dem Bestand gelöscht werden da nicht wehrpflichtig, als auch der Karriereberater ins System geschaut hat und meinte da ist nichts mehr vorhanden. Abgesehen davon, gab es ja auch nie eine richtige ärztliche Untersuchung bei der irgendwas festgehalten wurde.
Und mit welchen Unterlagen müsste ich mich an wen wenden? Ich weis ja nichtmal, was genau nun Grund der Ablehnung war und die Ärztin damals hat sich die Unterlagen vom Arzt auch nicht angesehen um irgendwas genaues festzuhalten.
Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 11:47:55
Die Musterung ist ast 10 Jahre her, ich denke nicht, dass die Unterlagen trotz BDSG so lang gespeichert werden und dürfen. Zumal mir sowohl der Zuständige nach der Musterung gesagt hat, dass meine Daten aus dem Bestand gelöscht werden da nicht wehrpflichtig, als auch der Karriereberater ins System geschaut hat und meinte da ist nichts mehr vorhanden. Abgesehen davon, gab es ja auch nie eine richtige ärztliche Untersuchung bei der irgendwas festgehalten wurde.
Hier irren sich wohl einige:
§4 (3) Verordnung über die Führung des Personalakten der ungedienten Wehrpflichtigen (Personalaktenverordnung Wehrpflichtige - WPersAV)
Die Gesundheitsunterlagen sind längstens bis zum Ablauf des Jahres aufzubewahren, in dem der
Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere
Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist. Die Gesundheitsunterlagen können nach Ende der Wehrüberwachung zentral
dem Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen zur Erfüllung der ärztlichen Dokumentationspflicht
und zum Zwecke der Beweissicherung übermittelt und dort aufbewahrt werden. Nach Ablauf der
Aufbewahrungsfrist sind sie zu vernichten.
Mal davon abgesehen war es für die Bw vielleicht auch einfach uninteressant, Sie zum Fachinformatiker auszubilden?! Vielleicht war der Rest Ihrer Daten einfach so, dass es für eine erneute Musterung nicht einmal gereicht hat. Hier weiß ja niemand, was Sie für Schulnoten und berufliche oder sonstige Leistungen mit 27 vorweisen konnten.
Aber dann würde man doch nicht schreiben, dass es aufgrund meines Gesundheitszustandes wäre, der nach fast 10 Jahren im Prinzip auch neu bewertet werden müsste um solch eine Aussage treffen zu können.
Wieso nicht? Es ist Fakt, dass in der Akte "nicht wehrdienstfähig" steht bis es anders bewertet werden würde. Das war nicht der Fall und so wurde es begründet.
Warum nicht neu untersucht wurde, wurde mit keinem Wort erwähnt und muss auch nicht erklärt werden.
Da wurde schlicht und ergreifend nach Aktenlage entschieden wie bei Ihrer Musterung damals ja scheinbar auch. Sie schreiben ja selber, dass die Musterungsärztin Sie nicht untersucht sondern Sie auch auf Grundlage Ihres Attestes T5 geschrieben hat. Warum man Sie nicht einstellen, ja nicht einmal bei der Eignungsfeststelung haben will, muss die Bundeswehr gar nicht begründen. Machen zivile Arbeitgeber in vielen Fällen ja auch nicht.
Zitatder nach fast 10 Jahren im Prinzip auch neu bewertet werden müsste u
Wenn man nicht nachweisen kann, das sich nichts geändert hat, dann wird da nichts bewertet werden. Und ein einbeiniger hat z.B. nach 10 Jahren auch noch 1 Bein.
Niemand weiß was in dem Attest stand, vllt ist es was, was zur dauerhaften Untauglichkeit führt?
Zudem die Frage ja noch offensteht:
ZitatHier weiß ja niemand, was Sie für Schulnoten und berufliche oder sonstige Öeistungen mit 27 vorweisen konnten.
Für eine ZAW bewerben sich regelmäßig jüngere Schulabgänger die den Malus T5 und drücken vor dem GWD nicht vorweisen können.
ZitatIch war jung und wusste ja selber noch nicht was ich wollte, was ich jedoch auf keinen Fall wollte war Soldat werden und auf dem Zahnfleisch durch den Dreck rutschen.
Ein "wollen" gab es damals aber nicht, sondern nur den Zivildienst als Alternative oder eine 6 jährige Verpflichtung im Katastrophenschutz oder die bekannten Ausnahmen vom Grundwehrdienst.
In sofern ist es doch mal gut, das knapp 10 Jahre später die "Drückeberger" von damals doch immer wieder mal erwischt.
Zitat von: mailman am 24. Mai 2015, 13:49:49
Niemand weiß was in dem Attest stand, vllt ist es was, was zur dauerhaften Untauglichkeit führt?
Ein Attest gab es damals nicht, es waren nur Auszüge aus meiner Krankenakte.
Zitat
In sofern ist es doch mal gut, das knapp 10 Jahre später die "Drückeberger" von damals doch immer wieder mal erwischt.
Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben? Ja, vllt. habe ich mich damals vor 10 Jahren ein wenig gedrückt, aber mit 18 Jahren war ich wohl einfach noch nicht so weit und bereit zu diesem Schritt.
Klar, damals gab es ja auch keinen Berufsabschluss dazu ...
Mein Gott, hier kennt Sie keiner oder Ihre Qualifikationen. Aber offensichtlich halt die Bw eine Nachmusterung nicht für notwendig oder erfolgversprechend.
Zitat... Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. ...
Wieso? Darf ein Moderator/Administrator seine Meinung hier nicht kundtun? Wo steht das in den Forenregeln?
Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 14:42:14
Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben? Ja, vllt. habe ich mich damals vor 10 Jahren ein wenig gedrückt, aber mit 18 Jahren war ich wohl einfach noch nicht so weit und bereit zu diesem Schritt.
Die Wehrpflicht ist gesetzlich verankert, da gibt es meiner Auffassung nach kein "Ich war noch nicht soweit".
Die Bundeswehr ist in diesem Fall auch "nur" ein Arbeitgeber und kann eine Bewerbung daher auch ablehnen. Auch bei einer staatlichen Institution hat man nicht grundsätzlich die Möglichkeit, gegen irgendwas Einspruch zu erheben o. Ä..
Ich zitiere zur möglichen Vorgehensweise:
Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
Zitat von: KlausP am 24. Mai 2015, 14:54:36
Zitat... Schön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. ...
Wieso? Darf ein Moderator/Administrator seine Meinung hier nicht kundtun? Wo steht das in den Forenregeln?
Doch natürlich, ich hab ja nie gesagt, dass er das nicht darf. Ich fand nur, dass man nicht gleich ganz so feindselig vorraus gehen muss. Und ja natürlich ist die Berufsausbildung auch ein positiver Aspekt, allerdings würde ich auch als Mannschafter anfangen, wie in der Bewerbung angegeben. Ich bin auch nicht arbeitslos und bewerbe mich aus Ermangelung an Alternativen.
Aber wenn ich nicht ganz falsch liege, hat die Bundeswehr auch damals schon Personal ausgebildet, das ist also kein Argument, dass es jetzt ja eine Ausbildung dazu gibt. Ich möchte hier aber auch nicht in Anfeindungen ausschweifen oder auf Recht auf Einspruch beharren, ich möchte einfach nur eine Chance zur Musterung.
Die hat ja i.d.R. jeder mindestens einmal, du hattest ja bereits eine. Da kam ein Ergebnis raus, dass du damals gewollt hast und nunmehr bereust.
Was du machen kannst, wurde ja bereits hier ausgeführt:
Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
Der entscheidende Hinweis findet sich im Statement von BulleMölders:
Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2015, 11:29:48
...Wenn Sie nicht anhand von neueren medizinischen Unterlagen belegen können, dass das der Grund für die damalige Ausmusterung keinen bestand mehr hat, wird das wohl nichts mit der Bundeswehr.
Diese Möglichkeit kannst du nutzen. Die Bundeswehr ist allerdings nicht verpflichtet, einem solchen Antrag stattzugeben. Sie kann weiterhin, wie wohl schon geschehen, nach Aktenlage entscheiden.
Unsere "älteren Herren" Wir empfehlen für solche Fälle die Pläne B und C usw.
Ralf war schneller, hat aber wohl auch mehr Zeit... ;)
ZitatSchön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben?
Ob Moderator oder nicht, Ich habe mich vor knapp 12 Jahren freiwillig entschlossen zu dienen, die meisten meiner Freunde haben zumindest den GWD gemacht ob gewollt oder nicht und soll die Bw Hurra schreiben wenn jemand daherkommt, der sich vor Jahren dem Wehrdienst durch Lügen entzogen hat?
Offensichtlich hat es wohl nicht zu einer Ausbildung gereicht, das kann auch der Grund gewesen sein.
Eine persönliche Meinungsäußerung habe ich mir bisher verkniffen, aber sie würde die von @Mailman sicher noch toppen ... ::)
Nein Mailmain, niemand soll hier hurra schreien oder Freudensprünge machen, aber ich hab auch niemanden belogen, die ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.
Mit 18 ist man laut Gesetz volljährig und erwachsen, im Normalfall weis man dann was man will.
Du hast dich vor der Wehrpflicht gedrückt und hast nun mit den Konsequenzen zu leben.
Das ist auch gut so, das man solche Drückeberger wie dich nicht mehr einstellt.
Finde dich damit ab das das Thema durch ist.
Das Thema "nicht wehrdienstfähig" und Ausmusterung kann einem noch mal gehörig auf die Füße fallen, nämlich dann, wenn man bei einer Versicherung wegen der Gesundheitsprüfung die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden muss. Dann sollte man tunlichst auch erwähnen, aus welchen Gründen man ausgemustert wurde.
Zitat von: Borsal am 24. Mai 2015, 23:35:09
...die ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.
Und die sagen eben aus, dass Sie nicht wehrdienstfähig sind. Genau darum wurden Sie abgelehnt. Also ist doch alles richtig beschieden.
Zitatdie ärztlichen Unterlagen habe ich ja nicht selbst gemalt oder erfunden.
:o
Zitatwas von Rückenschmerzen gesagt
::)
Wie auch immer, die Ausmusterung wurde vom TE selbst in "Gang" gesetzt und alles ging seinen richtigen Weg.
Nun bleibt nur der Antrag auf Nachmusterung. Diesem muss nicht stattgegeben werden.
Und selbst wenn, eine Musterung für SaZ ist wesentlich "umfangreicher" als noch zu GWDL-Zeiten, da kann es wieder zu T5 kommen, diesmal sogar "ungewollt".
Und hat man diese Klippen umschifft, muss man noch geeignet sein und es muss eine Stelle frei sein, aber mit 27, vermutlich ohne Ausbildung, ist man ja der Traumbewerber für die Fw/Uffz Laufbahn im Fachdienst mit ZAW.
Nun kann die eine oder andere Moralkeule auch mal wieder eingepackt werden. Es gibt ehemalige Drückeberger in der Truppe und manche wurden gute Soldaten. Wir haben diesen Entscheid ja nicht zu treffen; zur eigentlichen Frage sowie zum Vorgehen wurde nun mehrmals alles geschrieben.
Zitat von: mailman am 24. Mai 2015, 16:57:06
ZitatSchön, wie aufgeschlossen das Forenteam hier mit gutem Beispiel vorran geht. Ist es nicht ein positiver Zug, sich trotz dessen nun freiwillig für die Bundeswehr und dazu seinem Land dienen wollen entschlossen zu haben, ohne die Notwendigkeit dazu zu haben?
Ob Moderator oder nicht, Ich habe mich vor knapp 12 Jahren freiwillig entschlossen zu dienen, die meisten meiner Freunde haben zumindest den GWD gemacht ob gewollt oder nicht und soll die Bw Hurra schreiben wenn jemand daherkommt, der sich vor Jahren dem Wehrdienst durch Lügen entzogen hat?
Offensichtlich hat es wohl nicht zu einer Ausbildung gereicht, das kann auch der Grund gewesen sein.
Also irgendwie kommen viele Beiträge vom Thema ab!
Als Erstes geht die Bundeswehr doch hoffentlich nicht davon aus, dass ein Bewerber, der vor 10 Jahren als T5 gemustert wurde, gleich auch ein Drückeberger oder Lügner ist! Wenn das so wäre, müsste man der damaligen Musterungsärztin mangelnde Befähigung attestieren und das ganze Verfahren in Frage stellen. Dies will hier wohl sicher niemand!
Zum Anderen kann doch sicher niemand beurteilen, ob der damalige Grund der zur Ausmusterung führte, nicht auch tatsächlich vorlag/vorliegt. Auf welche Art und Weise dieser Befund in seine Akte kam, ist ja zweitrangig und dass dieses Ergebnis dem TE natürlich in die Karten gespielt hat......wer will es ihm verdenken?
Das er die Geister die er rief, jetzt nicht wieder los wird, steht ja auf einem ganz anderen Blatt!
Vielleicht würde es vielen Beiträgen gut tun, wenn man(n) nicht immer sofort Alles und Jeden, durch seine negativen Interpretationen, in eine dunkle zwielichtige Ecke manövriert!
Lass dich nicht rund machen! Wenn du nach Aktenlage, also ohne Testung im KC, abgelehnt wurdest, hast du keine Sperrfrist für eine erneute Bewerbung. Lass dir von deinem HA bescheinigen, dass du gesund bist und dem Dienst in der BW in seinen Augen nichts im Wege steht. Schreibe dazu noch einen 3-Zeiler, indem du dich erklärst und deine Beweggründe für deinen Berufswunsch nennst.
Dazu dann eine neue Bewerbung und ab damit zum Karriereberater. Wenn du Glück hast, lädt man dich anschließend ein und lässt einen BW-Arzt das Urteil über deinen Gesundheitszustand bzw. Tauglichkeit bestätigen.
Sei einfach etwas penetrant, hat schon vielen geholfen. ;)
Der richtige Weg, der hier auch erwähnt wurde, ist ein Antrag auf Nachmusterung unter Angabe der relevanten Gründe, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat! Diesem Antrag kann, muss aber nicht, entsprochen werden! Und erst dann, wenn eine Nachmusterung erfolgt ist, macht auch eine Bewerbung Sinn, weil ansonsten exakt das gleiche passiert, wie dem TE wiederfahren ist: Die Bewerbung kommt mit einer Ablehnung zurück, weil der Bewerber nach Aktenlage aktuell nicht wehrdienstfähig ist!
Ein Attest vom Hausarzt, das bescheinigt, "dass er gesund ist" kann er sich schenken, denn das stellt einzig und alleine der Musterungsarzt fest! Hilfreich sind aktuelle Befunde zu den Fehlerziffern, die "damals(TM)" zu seiner Ausmusterung geführt haben, aber niemals ein "Der Mann ist vollkommen Gesund!"-Attest von einem Hausarzt, der nicht einmal die Vorschrift kennt, die einer Musterung zu Grunde liegt ;) !
Zitat von: Tommie am 26. Mai 2015, 10:04:25
Der richtige Weg, der hier auch erwähnt wurde, ist ein Antrag auf Nachmusterung unter Angabe der relevanten Gründe, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat! Diesem Antrag kann, muss aber nicht, entsprochen werden! Und erst dann, wenn eine Nachmusterung erfolgt ist, macht auch eine Bewerbung Sinn, weil ansonsten exakt das gleiche passiert, wie dem TE wiederfahren ist: Die Bewerbung kommt mit einer Ablehnung zurück, weil der Bewerber nach Aktenlage aktuell nicht wehrdienstfähig ist!
Ein Attest vom Hausarzt, das bescheinigt, "dass er gesund ist" kann er sich schenken, denn das stellt einzig und alleine der Musterungsarzt fest! Hilfreich sind aktuelle Befunde zu den Fehlerziffern, die "damals(TM)" zu seiner Ausmusterung geführt haben, aber niemals ein "Der Mann ist vollkommen Gesund!"-Attest von einem Hausarzt, der nicht einmal die Vorschrift kennt, die einer Musterung zu Grunde liegt ;) !
Da es keine Musterungen mehr gibt, gibt es auch das von dir beschriebene Verfahren nicht mehr. Eine Eignungsfeststellung erfolgt !!! ausschließlich !!! im Zuge einer Bewerbung. Und ein ziviles Attest ist sehr wohl sinnvoll, um überhaupt eingeladen zu werden. Deswegen habe ich ja auch geschrieben, dass ein solches vom ärztlichen Dienst des KC bestätigt werden muss. Es gibt keine andere Alternative.
Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 10:20:46
Da es keine Musterungen mehr gibt
Da habe ich aber was verpasst, seit wann gibt es die nicht mehr?
Es wäre schön wenn Sie uns unwissende Erleuchten würden.
Zitat von: BulleMölders am 26. Mai 2015, 10:25:53
Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 10:20:46
Da es keine Musterungen mehr gibt
Da habe ich aber was verpasst, seit wann gibt es die nicht mehr?
Es wäre schön wenn Sie uns unwissende Erleuchten würden.
Seitdem die Wehrpflicht ausgesetzt und die KWEA aufgelöst sind. FWD und SaZ durchlaufen eine Eignungsfeststellung im Karrierecenter und der ärztliche Dienst führt eine Eignungsuntersuchung durch. Eine solche kann man nicht einfach selbst beantragen.
@ Starcook:
.. und wie nennst Du das, was bei den KCs für (geplante) RDL, die die letzten 2 Jahre nicht auf Tauglichkeit untersucht worden sind, durchgeführt wird?
.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?
Zitat.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?
Bewerbung. Das geht in der Tat nur darüber, wenn man sich für den aktiven Dienst in der Bw "interessiert". Für das Beantragen einer Musterung fehlt sonst schlichtweg die Begründung.
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 10:37:03
@ Starcook:
.. und wie nennst Du das, was bei den KCs für (geplante) RDL, die die letzten 2 Jahre nicht auf Tauglichkeit untersucht worden sind, durchgeführt wird?
.. und wie nennst Du das, was der TE beantragen sollte, um seinen Tauglichkeitsgrad zu verbessern?
Eignungsfeststellung und Eignungsuntersuchung.
Nope - Untersuchung auf Dienstfähigkeit nach SG (damit ist tatsächlich der Begriff "Musterung" entfallen, inhaltlich ist es aber der gleiche Untersuchungsgang).
Eine Eignungsfeststellung gibt es bei "normalen" geplanten RDL nicht, es wird nur "körperlich" untersucht, nicht charakterlich und geistig.
Fakt ist jedoch, dass die ärztlichen Untersuchungen am KarrCBw nach wie vor im internen Sprachgebrauch als Musterungen bezeichnet werden. Und ein ausgemusterter Bewerber hat nun mal die Möglichkeit sich zu bewerben, muss aber damit rechnen, nach Aktenlage behandelt zu werden und seine Bewerbung zurück zu bekommen. Daher stellt er einen Antrag auf eine erneute musterungsärztliche Untersuchung, weil sich wesentliche Erkenntnisse zur Änderung seines Tauglichkeitsgrades ergeben haben. Und so was nannte man eben früher "Nachmusterung"!
Laut einem Telefonat mit dem Leiter des ärztlichen Dienstes eines süddeutschen KarrCBw vor wenigen Minuten gibt es diese Möglichkeit sehr wohl noch!
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 10:58:04
Nope - Untersuchung auf Dienstfähigkeit nach SG (damit ist tatsächlich der Begriff "Musterung" entfallen, inhaltlich ist es aber der gleiche Untersuchungsgang).
Eine Eignungsfeststellung gibt es bei "normalen" geplanten RDL nicht, es wird nur "körperlich" untersucht, nicht charakterlich und geistig.
Gut möglich, habe mit RDL nichts am Hut, geht aber völlig am Thema vorbei.
@ Starcook:
Wir sind hier genau beim Thema - Du hattest das "Wording" diskutiert.
Der TE ist derzeit Untauglich, als Ergebnis der damaligen Musterung.
Seine Bewerbung wurde deshalb aufgrund der Aktenlage (Musterungsergebnis) abgelehnt.
Er kann jetzt sehr wohl eine weitere Untersuchung seiner (körperlichen) Dienstfähigkeit (formerly known as "Nachmusterung") beantragen, am besten unter Beifügung aussagekräftiger neuerer Untersuchungen.
Dies ist schneller als eine erneute Bewerbung.
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 11:26:57
@ Starcook:
Wir sind hier genau beim Thema - Du hattest das "Wording" diskutiert.
Der TE ist derzeit Untauglich, als Ergebnis der damaligen Musterung.
Seine Bewerbung wurde deshalb aufgrund der Aktenlage (Musterungsergebnis) abgelehnt.
Er kann jetzt sehr wohl eine weitere Untersuchung seiner (körperlichen) Dienstfähigkeit (formerly known as "Nachmusterung") beantragen, am besten unter Beifügung aussagekräftiger neuerer Untersuchungen.
Dies ist schneller als eine erneute Bewerbung.
Wegen Begrifflichkeiten zu diskutieren war nicht meine Absicht, sorry, wenn das so rüberkam. Mir ging es viel mehr in den Fakt, dass eine "Nachmusterung" in der Form nicht möglich ist. Mit der Ablehnung geht auch eine Aktenauflösung einher und ohne SAP-Datensatz wird niemand eingeladen oder untersucht. Die KC selbst erstellen diese aber nicht, sondern nur die Karriereberatungsbüros, welche für die Abgabe des Datensatzes an das KC eine vollständige Bewerbung benötigen.
Der TE ist vllt auch ein "Sonderfall", da er ja eine Musterung durchlaufen hat und nicht völlig neu daherkommt.
Der Tenor bleibt ja der gleiche, wenn man nicht beweisen kann, das sich was gebessert hat wird es nichts.
Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 12:03:56
Der TE ist vllt auch ein "Sonderfall", da er ja eine Musterung durchlaufen hat und nicht völlig neu daherkommt.
Der Tenor bleibt ja der gleiche, wenn man nicht beweisen kann, das sich was gebessert hat wird es nichts.
Richtig, diese ist aber immerhin ganze 10 Jahre her. Wenn da nicht gerade eine unheilbare Krankheit vorlag und ein Bein fehlte, ist eine Ablehnung in der Aktenvorauswahl ziemlich hart und keinesfalls "normal". Wenn man dazu bedenkt, dass wir IT'ler händeringend suchen, ist das Vorgehen für mich unverständlich.
Zumal der TE sagte, er hätte sich vor einem Monat beworben... so schnell sind die Gesundheitsunterlagen nicht aus Andernach im KC.
Dh. für mich, dass diese nicht der Grund sein können.
Solche Fälle hatte ich oft und meist genügte ein Anruf, um den Interessenten bei erneuter Bewerbung dann doch einzuladen. Das der Grund für die T5-Musterung nicht mehr vorliegt ist natürlich Voraussetzung. Und genau das würde ich mir zivil bescheinigen lassen und eben einen 3-Zeiler zupacken, in dem um eine Einladung gebeten wird, um die Möglichkeit zu bekommen, vom ärztlichen Dienst tauglich geschrieben werden zu können.
Nochmal langsam zum mitmeißeln:
- Der TE ist kein "ITler", sondern will sich für eine Laufbahn mit ZAW "IT" bewerbern bzw. hat dies getan.
- Ob er über eine (abgeschlossene) Ausbildung verfügt, ist unklar, viele gehen hier von einem gebrochenen Lebenslauf aus, jedenfalls ist der TE etwas "älter", ohne "weiser" zu sein ...
- Der TE ist derzeit T5 eingestuft, und meines Wissens sind diese Werte "online" verfügbar, ohne Rückverfilmung aus Andernach.
- Ebenfalls liegen keine Hinweise vor, warum / wieso die Gesundheitsstörung nicht mehr vorliegen sollte.
Kurz: Eine Ablehnung ist schon nachvollziehbar (und keinesfalls unverständlich).
T5 bedeutet "dauerhaft nicht wehrdienstfähig". Also geht die Bundeswehr davon aus, dass der Gesundheitszustand dauerhaft besteht (ist halt einfach die Definition).
Mit diesem Status ist der TE im System geführt- und zwar auch außerhalb der G-Akte. Auch wenn die Wehrpflicht ausgesetzt ist und nicht mehr großflächig gemustert wird, bleiben die Daten von denen DIE gemustert wurden wie früher im System. (Hintergrund- würden uns jetzt plötzlich die ähm Schweizer angreifen, können die KC in ihren Datenbeständen schauen, bei wem es sich überhaupt lohnt, ihn einzuziehen.)
Jetzt gibt es natürlich auch ein paar Sonderfälle. Also gesundheitliche Probleme, die sich trotz anderer Gesundheitsziffer ändern. Da muss aber der, der was von der Bundeswehr will, darlegen, in wiefern sich der Gesundheitszustand geändert hat.
In diesem Fall einfach Nachmusterung mit der Begründung einer erneuten Bewerbung beantragen und dabei darlegen, in wiefern bzw. warum sich der Gesundheitszustand geändert hat. Zur Untermauerung des Antrags kann allerdings eine entsprechende Bescheinigung eines zivilen Arztes hilfreich sein.
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 12:27:54
Nochmal langsam zum mitmeißeln:
- Der TE ist kein "ITler", sondern will sich für eine Laufbahn mit ZAW "IT" bewerbern bzw. hat dies getan.
- Ob er über eine (abgeschlossene) Ausbildung verfügt, ist unklar, viele gehen hier von einem gebrochenen Lebenslauf aus, jedenfalls ist der TE etwas "älter", ohne "weiser" zu sein ...
- Der TE ist derzeit T5 eingestuft, und meines Wissens sind diese Werte "online" verfügbar, ohne Rückverfilmung aus Andernach.
- Ebenfalls liegen keine Hinweise vor, warum / wieso die Gesundheitsstörung nicht mehr vorliegen sollte.
Kurz: Eine Ablehnung ist schon nachvollziehbar (und keinesfalls unverständlich).
Das der TE eine ZAW machen möchte, ist mir bewusst und Bedarf besteht auch dort. "Älter ohne weiser" wissen wir ja nicht :D. Und nein, die genauen Gründe der T5-Musterung sind nicht online. Viele (bei Weitem nicht alle) G-Unterlagen liegen in Andernach wegen Platzgründen in Form von Mirkofilm vor, jedoch nicht digital. Das der Ausmusterungsgrund nicht mehr vorliegt, davon gehe ich jetzt mal einfach aus. Und selbst wenn dem nicht so sein sollte, gab es ja auch bei den Fehlerziffern des ärztl. Dienstes viele Änderungen in den letzten Jahren.
Selbst die Kandidaten, die mit 17 absichtlich mit THC im Urin zur Musterung sind, werden eingeladen und untersucht.... daher finde ich es schon recht fraglich, auf Grund einer zivilen Akte "für immer" untauglich gesprochen zu werden, wenn doch nur der ärztliche Dienst eine solche feststellen kann.
Ach Starcook,
kannst Du mal etwas zu Deiner Qualifikation sagen?
Obwohl Du irgendwo "Kaffee kochst", wo Bewerbungen bearbeitet werden, so fehlen Dir doch die fachlichen Hintergründe.
Hier hat ein ARZT geschrieben, was "Phase ist", dazu einige erfahrene User, die die Prozeduren kennen - alle übereinstimmend das gleiche.
Da hilft Dein "Halbwissen und Zusammengereimtes" einfach nicht weiter ...
Beispiel:
Zitatwenn doch nur der ärztliche Dienst eine solche feststellen kann.
Der ärztliche Dienst HAT eine Untauglichkeit festgestellt.
Und genau dieser ärztliche Dienst hat in seine Datenbank geschaut und festgestellt, dass mit einer Musterung mit "T 5" eine dauerhafte Wehrdienstunfähigkeit festgestellt wurde und deswegen die Bewerbung nach Aktenlage abweisen lassen! Und das gleiche wird bei einer erneuten Bewerbung wieder passieren, wenn er nicht eine Nachuntersuchung beantragt und gleichzeitig Tatsachen glaubhaft macht, dass sich sein Gesundheitszustand signifikant gebessert hat!
Nochmal: Es gibt Gesundheitsstörungen, die so bewertet werden, dass T5 dabei raus kommt. Damit ist der Kandidat dann im System. Also in allen Akten außer der Gesundheitsakte ohne Angabe von Gründen, in der G-Akte sind natürlich die Gründe drin.
Bewirbt sich jetzt jemand erneut und er ist noch mit T5 im System, geht die Bundeswehr davon aus, dass er das auch weiterhin ist. Hat sich die Gesundheitsstörung verbessert, so liegt es am Bewerber, dies darzulegen. DANN kann die Bundeswehr entscheiden, ob sich eine Nachmusterung lohnt oder nicht und dazu werden auch die alten Gesundheitsunterlagen herangezogen.
Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2015, 13:58:39
Nochmal: Es gibt Gesundheitsstörungen, die so bewertet werden, dass T5 dabei raus kommt. Damit ist der Kandidat dann im System. Also in allen Akten außer der Gesundheitsakte ohne Angabe von Gründen, in der G-Akte sind natürlich die Gründe drin.
Bewirbt sich jetzt jemand erneut und er ist noch mit T5 im System, geht die Bundeswehr davon aus, dass er das auch weiterhin ist. Hat sich die Gesundheitsstörung verbessert, so liegt es am Bewerber, dies darzulegen. DANN kann die Bundeswehr entscheiden, ob sich eine Nachmusterung lohnt oder nicht und dazu werden auch die alten Gesundheitsunterlagen herangezogen.
Meine Worte. Nach dem Motto "Pech gehabt, du hattest deine Chance" zu argumentieren ist absolut unzureichend.
Man könnte aber auch böse sein und sagen: Du warst damals selbständig genug, um einen Weg zu finden, nicht dienen zu müssen, also wirst jetzt auch selbständig genug sein, heraus zu finden, wie du wieder an ne Tauglichkeit kommst.
Nen Brief zu schreiben, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat, ist irgendwie das Naheliegenste.
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 13:35:26
Ach Starcook,
kannst Du mal etwas zu Deiner Qualifikation sagen?
Obwohl Du irgendwo "Kaffee kochst", wo Bewerbungen bearbeitet werden, so fehlen Dir doch die fachlichen Hintergründe.
Hier hat ein ARZT geschrieben, was "Phase ist", dazu einige erfahrene User, die die Prozeduren kennen - alle übereinstimmend das gleiche.
Da hilft Dein "Halbwissen und Zusammengereimtes" einfach nicht weiter ...
Beispiel:
Zitatwenn doch nur der ärztliche Dienst eine solche feststellen kann.
Der ärztliche Dienst HAT eine Untauglichkeit festgestellt.
Selbverständliche koche ich Kaffee, ich trinke ja immerhin auch welchen? ;) Ich bin KarrBerFw seit 2012 und gebe lediglich meine Erfahrungen wieder. Ich habe auch einen Bewerber erlebt, der 5 Mal hintereinander seitens des KC Düsseldorf in der Aktenvorauswahl abgelehnt wurde und beim 6. Mal plötzlich vom KC WH einen PersFw im Heimatort in Heeresuniform angeboten bekommen hat, obwohl sich seine Qualifikationen seit der ersten Bewerbung nicht verändert haben. Sich mit einer Ablehnung in einem solchen Fall zufrieden zu geben führt nunmal nicht zum Erfolg und das es auch anders geht, wurde oft genug bewiesen. Und jeder, der in der Nachwuchsgewinnung arbeitet, sollte wissen, dass nichts unmöglich ist.
Und da der TE zu Beginn meinte, seine Akte vom Hausarzt wäre nicht mal gelesen worden, kann aus dieser auch kaum eine genaue Gesundheitsstörung hervorgegangen sein. "Damals" wurde T5 doch wie Sand am Meer vergeben, wenn die Jungs keinen Wehrdienst leisten wollten und das weiß man vor Ort auch. So ist das zumindest bei "uns" und ich kann mir gut vorstellen, dass andere KC's ähnlich arbeiten und solche Bewerber ebenfalls als "Einzelfallentscheidung" gewertet werden.
ZitatIch bin aktuell Z8 und verlasse zum Oktober diesen Jahres die Bundeswehr
Seid wann werden SaZ 8 Feldwebel?
Warum ist Dir dann nicht bekannt, das Tauglichkeit in Personalsystemen gespeichert wird?
Fragen über Fragen - wer es glaubt ...
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 14:28:04Seid wann werden SaZ 8 Feldwebel?
Wenn ein Bewerber mit förderlichem Eingangsberuf auf Meisterebene, z. B. als staatlich geprüfter Betriebswirt, mit einem Dienstgrad Oberfeldwebel in eine Mangelverwendung eingestellt wird, kann dabei schon mal ein SaZ 8 heraus kommen ;) ! Aber als "Schulterglatze" einsteigen, oder als Uffz/StUffz (FA) eingestellt werden und dann als SaZ 8 Feldwebel werden, das wird eher nichts werden!
.. und KarrBerFw sind Mangelverwendungen und werden "extern" besetzt? So wegen "Soldatenlebenerfahrung" und so?
Ich sehe grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wobei ich grundsätzlich davon ausgehe, dass eine Entscheidung korrekt verfügt wurde:
1. Der TE schrieb im ersten Beitrag etwas von Rückenschmerzen. Ich gehe davon aus, dass bei der damaligen Musterung ein Rückenleiden festgestellt wurde, welches zur Ausmusterung führte. Und der Rücken wird regelmäßig nicht besser!
2. Ich (be-)schrieb ja schon, dass der TE evtl. von seinen sonstigen Qualifikationen einfach nicht für eine Neubewertung in Frage kommt. Wie gesagt: Ich kenne ihn nicht, nicht seine schulischen Leistungen oder seine bisherigen Qualifikationen. Aber vielleicht sieht das nach Aktenlage so aus, dass man ihn auch nicht einladen würde wenn sein Rückenproblem nicht bestehen würde.
Das sind zwei Möglichkeiten, bei denen fehlerfrei beschieden worden wäre, unabhängig von einem "Drücken" vor dem Wehrdienst o. ä. Und da muss sich niemand in die Haare bekommen.
@ F_K:
Ich kann hier nur aus dem Lehrgangskatalog der Bundeswehr zitieren, der für die Ausbildung zum KarriereberaterFw, die vier Wochen dauert (20 Lehrgangstage), folgende Voraussetzungen fordert:
- Mindestnutzungszeit nach Lehrgang: 36 Monate
- Mindestalter: 18 Jahre
- Dienstgrad: Oberfeldwebel bis Oberstabsfeldwebel
- Dienstverhältnis: BS, SaZ
- Sonstige Teilnahmevoraussetzungen: a) Personal das in der Personalgewinnung eingesetzt / geplant ist. b) Votum / Empfehlung der / des zuständigen Leiterin / Leiters KarrCBw zur Teilnahme am Lehrgang sowie das Absolvieren eines mindestens einwöchigen Praktikums in einem KarrBer-Büro
- Hinweise auf Verfahren und Ausnahmeregelungen: Lehrgang ohne Prüfung, mit Bewertung. Teilnehmer/in erhält auf Grundlage einer abzulegenden Kompetenzübung ein Votum zur grundsätzlichen Eignung als Karriereberater/-in. Wiederholungsmöglichkeit nur bei attestiertem, krankheitsbedingtem Ausfall eines LT. Zivile Lehrgangsteilnehmer-/innen sind auf Selbstverpflegung angewiesen.Kantinenverpflegung gegen Bezahlung steht zur Verfügung. Wird von Soldatinnen oder Soldaten Gemeinschaftsverpflegung in der ersten Lehrgangswoche gewünscht, ist dies unter Angabe von DG, Name und PK bis spätestens Mittwoch vor Lehrgangsbeginn bei "ZInfoABwVerpflegung" via LoNo anzumelden. Grundsätzlich sind Lehrgangsteilnehmer-/innen nicht in Gemeinschaftsverpflegung gemeldet.
Es kann auch sein, dass man sich attraktive Bewerber eher nochmal genauer anschaut und von sich aus zur Nachmusterung einlädt, als die, für die man eh kaum Bedarf hat.
Zitat von: F_K am 26. Mai 2015, 14:28:04
ZitatIch bin aktuell Z8 und verlasse zum Oktober diesen Jahres die Bundeswehr
Seid wann werden SaZ 8 Feldwebel?
Warum ist Dir dann nicht bekannt, das Tauglichkeit in Personalsystemen gespeichert wird?
Fragen über Fragen - wer es glaubt ...
Noch keinen 8er Portepee gesehen? Da muss ich ja fast deine Kompetenz infrage stellen. Wenn du so an meinem Lebenslauf interessiert bist, kannst du mir auch eine PM zukommen lassen. Ob du mir glaubst, ist mir auch ziemlich Wurst, da ich dir sicherlich nichts beweisen muss. So oder so wäre aber gründliches Lesen angebracht, da nicht von den Gesundheitsziffern die Rede war, sondern online einsehbare G-Akten.
Also entweder was Hilfreiches zum Thema sagen oder via PM Aufmerksamkeit von mir einfordern.
Jetzt bringst du aber alles durcheinander, oder?
Wo war die Rede von online einsehbaren G-Akten? Oder von der Gesundheitsziffer?
Es geht aktuell rein um den Tauglichkeitsgrad.
Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2015, 15:03:00
Jetzt bringst du aber alles durcheinander, oder?
Wo war die Rede von online einsehbaren G-Akten? Oder von der Gesundheitsziffer?
Es geht aktuell rein um den Tauglichkeitsgrad.
Bei solch sinnlosen Diskussionen zum Teil kein Wunder. Das TE wollte wissen, was er tun kann und eben diese Hinweise wurden unnötig kritisiert. Alles Folgende war großteils Offtopic und absolut nicht bewerberfreundlich. In der Karriereberatung versteht man sich als Dienstleister und man macht uns oft krumm bis zum geht nicht mehr, um eben solche Fälle eine faire Chance zu geben. Und bei der Masse an Bewerbungen kann auch ein uralt-T5-Gemusterter vollkommen unterschiedlich behandelt werden.
Also neue Bewerbung, bereits angesprochene Sachen mit dazu und hoffen. Letzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Wir machen hier aber keine Karriereberatung und da sind die Meinungen schon mal unterschiedich.
ZitatLetzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Aha warum genau?
"Damals" 8) verstand man sich aber auch als "Lebensberater".
Ja, man darf niemanden ablehnen, aber manchmal macht es auch Sinn/ ist es im Interesse des Bewerbers eher auf Plan B/C/... aufmerksam zu machen.
Gern hat man sonst dann nämlich mal die nächste "Story" am Hacken; "Aber der KarrBer aus XYZ hat mir erzählt das geht/ der Einplaner meinte das geht, buhuhu, warum geht's nicht, alles doof." Multiplikatorenwirkung.
Und ja, man darf auch mal zu dem "Bockmist" stehen, den man irgendwann mal fabriziert hat. Hier reden wir ja auch nicht von den beliebten "kleinen Jugendsünden wider besseren Wissens/ aus jugendlicher Dummheit".
Die Frage ist doch auch; was bringt der Bewerber mit seinem nun doch "fortgeschrittenerem" Lebensalter mit?
Abgeschlossene Ausbildung? Verwertbar?
Wie ist die Motivation in der Laufbahn "ganz unten" mit ZAW einzusteigen?
Wie sieht es mit ggf weiteren Einstellungshindernissen aus?
Was genau heißt "irgendwas mit Rückenschmerzen", ggf. ist das "nichts nachmusterbares"...
Zitat von: Cherryblossom am 26. Mai 2015, 15:46:50
Die Frage ist doch auch; was bringt der Bewerber mit seinem nun doch "fortgeschrittenerem" Lebensalter mit?
Abgeschlossene Ausbildung? Verwertbar?
Wie ist die Motivation in der Laufbahn "ganz unten" mit ZAW einzusteigen?
Wie sieht es mit ggf weiteren Einstellungshindernissen aus?
Was genau heißt "irgendwas mit Rückenschmerzen", ggf. ist das "nichts nachmusterbares"...
Darauf wollte ich eigentlich von Anfang an hinaus. Aber ich bin auch sprachlich limitiert. :D
Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 15:38:00
Wir machen hier aber keine Karriereberatung und da sind die Meinungen schon mal unterschiedich.
ZitatLetzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Aha warum genau?
Weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.
Natürlich ausgehend von der Annahme, dass die T5-Vergabe eine Einzellfallentscheidung war.
Zitat von: Cherryblossom am 26. Mai 2015, 15:46:50
"Damals" 8) verstand man sich aber auch als "Lebensberater".
Ja, man darf niemanden ablehnen, aber manchmal macht es auch Sinn/ ist es im Interesse des Bewerbers eher auf Plan B/C/... aufmerksam zu machen.
Gern hat man sonst dann nämlich mal die nächste "Story" am Hacken; "Aber der KarrBer aus XYZ hat mir erzählt das geht/ der Einplaner meinte das geht, buhuhu, warum geht's nicht, alles doof." Multiplikatorenwirkung.
Und ja, man darf auch mal zu dem "Bockmist" stehen, den man irgendwann mal fabriziert hat. Hier reden wir ja auch nicht von den beliebten "kleinen Jugendsünden wider besseren Wissens/ aus jugendlicher Dummheit".
Die Frage ist doch auch; was bringt der Bewerber mit seinem nun doch "fortgeschrittenerem" Lebensalter mit?
Abgeschlossene Ausbildung? Verwertbar?
Wie ist die Motivation in der Laufbahn "ganz unten" mit ZAW einzusteigen?
Wie sieht es mit ggf weiteren Einstellungshindernissen aus?
Was genau heißt "irgendwas mit Rückenschmerzen", ggf. ist das "nichts nachmusterbares"...
Na das hat doch aber hoffentlich der Kamerad vor Ort nach besten Wissen und Gewissen getan. :D
Du hast aber natürlich vollkommen Recht.
Zitat von: wolverine am 26. Mai 2015, 15:52:51Aber ich bin auch sprachlich limitiert. :D
Jurist halt ... ;D !
ZitatWeil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.
Ich denke, wir sollten uns an die Faktenlage halten. Irgendwelche möglichen Möglichkeiten, die eben nicht nachprüfbar sind und im Ermessenspielraum der Ärzte liegen, sind nicht zielführend als Tipp.
Ich kenne auch eine Ärztin am KC Düsseldorf und postuliere nicht, dass wenn man zu xy geht, dort die Wahrscheinlichkeit größer ist.
Gerade wenn du in der Karriereberatung tätig bist, solltest du hier ein gerütteltes Maß an Objektivität mit bringen und nicht Ungleichgewichte (oder Ungleichbehandlungen) als Möglichkeiten darstellen. das ist alles andere als professionell, sondern sind "Latrinenparolen" und "Stammtischgeschwätz".
Zitat von: Starcook am 26. Mai 2015, 15:54:53
Zitat von: mailman am 26. Mai 2015, 15:38:00
Wir machen hier aber keine Karriereberatung und da sind die Meinungen schon mal unterschiedich.
ZitatLetzte Möglichkeit wäre dann über das KC Wilhelmshaven bzw. die Marine, welche dafür bekannt ist, unmögliche Dinge möglich zu machen.
Aha warum genau?
Weil die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass das KC WH oft "großzügiger" entscheidet als die regionalen. Wieso das so ist, weiß man wohl nur vor Ort und ist für den Bewerber letzten Endes auch nicht von Relevanz. Die Urteile in den KC's können jedenfalls sehr unterschiedlich ausfallen und da Interessenten für Heer, Luftwaffe und SKB an das für ihren Wohnort zuständige KC gebunden sind, hat man keine Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen, außer man wählt eine Verwendung in der Marine als Erstwunsch und kann so mit etwas Glück in WH eine andere Entscheidung erhalten. Später fragt keiner mehr nach dem "wie"... einfach versuchen.
Natürlich ausgehend von der Annahme, dass die T5-Vergabe eine Einzellfallentscheidung war.
Lustigerweise ist genau das KC für mich zuständig, da wurde meine Bewerbung bearbeitet. Mein Karriereberater in Bremerhaven hat damals in das Personalsystem geguckt und in meiner Akte dort stand nicht mal mehr das T5 drinn, aber ich musste es ja in der Bewerbung schon angeben wie es ist.
Ich habe nun erstmal den logischsten nächsten Schritt getan und das Angebot aus dem Schreiben wahrgenommen mich persönlich per Telefon an das KC dort zu wenden bei Nachfragen meinerseits. Dort wurde ich dann an die ärztliche Fachabteilung weitergereicht und dort wurde mir gesagt, man würde meine Akte rauskramen und ein Arzt würde mich heute Nachmittag zurückrufen und kann mir dann genaueres sagen. Für alle weiteren Schritte, sollte ich ja den ganz genauen Grund der Ablehnung kennen.
Und zu der Frage von Cherry, ja ich wäre auch Motiviert als Mannschafter anzufangen was ich auch angekreuzt habe in der Bewerbung, auch dahingstellt ob es bei erneuter Bewerbung dann vom Mannschafter zur ZAW reicht oder nicht.
Aber vielen vielen Dank für all die vielen Antworten die hier noch dazugekommen sind.
Zitatauch dahingstellt ob es bei erneuter Bewerbung dann vom Mannschafter zur ZAW reicht oder nicht.
Mannschafter bekommen
keine ZAW! Sie sind Angelernten (um den Begriff "Hilfsarbeiter" zu vermeiden) in der Wirtschaft vergleichbar.
Entschuldige Klaus, da hab ich mich falsch ausgedrückt. Mein Karriereberater meinte ich kann mich dann wieder vom Mannschafter auf den Unteroffizier mit ZAW bewerben.
Habe nun mit dem Arzt des KC in Wilhelmshaven telefoniert und man hat wohl tatsächlich meine Krankenakte der letzten Musterung von damals aus der hintersten Ecke des letzten Kellers hervorgekramt und die Ärztin damals hat sich wohl beim grob überfliegen "Syringomyelie" aus der Akte notiert. Da dies chronisch und nicht heilbar ist, ist die Begründung einfach: Es "KÖNNTEN" sich, wenn auch momentan nicht vorhanden und mit einer ziemlich großen Chance so bleibend, irgendwann im Laufe meines Lebens Symptome daraus entwickeln und davon hält sich die Bundeswehr lieber fern. Die Chance einer Nachmusterung wurde eher gering bewertet. Damit ist der Traum wohl vorerst geplatzt :(
Dennoch danke für eure Beteiligung und Hilfe hier.
Beste Grüße,
Sven
Also:
- Die damalige Musterung war nicht "grob und schnell", sondern hat zügig die relevanten und zutreffenden Krankheitsbilder ermittelt und sachgerecht bewertet.
- Wie hier von vielen gesagt, gilt dieses Musterungsergebnis immer noch und es liegt keine Verbesserung der Erkrankung vor.
- ebenfalls wurde hier korrekt die Rechts- und Sachlage zur Aufbewahrung der Daten erläutert.
Dem TE alles Gute - und hoffen wir, dass es nicht erneut zu Symptomen kommt.
Zur Syringomyelie fällt der ZDv 46/1 unter der GNr. 78 folgendes ein:
ZitatChronische und degenerative Hirn- und Rückenmarksleiden oder deren Folgezustände (u. a. multiple Sklerose, Amyotrophische Lateralsklerose).
Ich würde sie als Chronisches Rückenmarksleiden bezeichnen und damit ist die Gesundheitsziffer 78VI quasi "festzementiert", an der sich definitiv auch nichts ändern wird. Damit war das Vorgehen für mich absolut in Ordnung und es bleibt bei der dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit!
Nur damit klar ist, von welcher Krankheit hier die Rede ist:
http://de.wikipedia.org/wiki/SyringomyelieEntweder hat dir dein Hausarzt damals einen Bärendienst erwiesen, falls er die Diagnose erfunden hat oder du hast "vergessen" dass damals vorher schon eine ausführliche Diagnostik lief. Klinisch wird die Diagnose nämlich nicht gestellt.
Naja die Diagnose ist echt Ulli und ich hab das Wort auch schonmal von meinem Hausarzt und dem Neurologen gehört, aber von Symptomen die auftreten können oder werden und wie schlimm das eigentlich ist hat mir nie jemand was gesagt oder erklärt... das war mir nie bewusst. Habe von der Bundeswehrärztin auch das erste mal die Phrase "Symptome die sich entwickeln können" gehört. Die Aussage meiner Ärzte war immer "muss man sich keine Sorgen machen, einfach beobachten und gut. Muss halt selber wissen ob ich mit den Rückenschmerzen arbeiten kann oder es eben lassen" und die Aussage während der Chefarzt mich wortwörtlich schon wieder aus der Tür geschoben hat.
Bei manchen lustlosen Ärzten kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.
@ Borsal:
Welcher Arzt soll jetzt schon wieder was falsch gemacht haben?
Dir wurde eine Diagnose gestellt -die Symptome sind / waren wohl "leicht", warum soll da ein Arzt "den Teufel an die Wand malen"?
Die Bundeswehrärztin erläuterte dagegen die Risikoabwägung des Dienstherrn - also keine Phrase, sondern Begründung.
ZitatDie Aussage meiner Ärzte war immer "muss man sich keine Sorgen machen, einfach beobachten und gut. Muss halt selber wissen ob ich mit den Rückenschmerzen arbeiten kann oder es eben lassen"
Das ist ja auch für das zivile Leben völlig ok, aber eben halt nicht für die Bw und vermutlich für Beamtenlaufbahnen.
Zitat von: F_K am 28. Mai 2015, 12:15:40Welcher Arzt soll jetzt schon wieder was falsch gemacht haben?
@ F_K:So wie ich das verstanden habe, beschwert er sich über die doch recht lapidare Würdigung seiner Krankheit und eine mangelhafte Aufklärung darüber durch den Arzt, der die Diagnose gestellt hatte!
@ Borsal:Was Ihnen hier recht deutlich vor Augen geführt wurde, ist der Unterschied zwischen den Folgen bzw. Auswirkungen einer Krankheit auf das Zivilleben und auf die Bundeswehr! Im Zivilleben hört man schon mal ein "Da müssen Sie halt damit leben!", während bei der Bundeswehr die Kosten, die bei einer eventuellen Übernahme als Berufssoldat, die ja ab Feldwebel möglich wäre, auf den Dienstherrn zu kommen könnten, berücksichtigt werden. Dadurch ergibt sich dann schon mal eine andere Bewertung der Lage, wie Sie jetzt am eigenen Leib erfahren haben. Fakt ist, das es aus den oben genannten Gründen bei dieser Diagnose mit Ihnen und der Bundeswehr nichts werden wird, da eine dauernde Wehrdienstuntauglichkeit gegeben ist!
Hättest du das mal gleich so von Anfang an geschildert, hätten wir uns ne Menge Rätselraten sparen können.
In deinem Fall hat eine bereits diagnostizierte Erkrankung/Fehlbildung zur Ausmusterung geführt und nicht "Ich hatte keinen Bock auf Wehrdienst, also hab ich was von Rückenschmerzen erzählt"