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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: meister_racer am 26. Mai 2015, 23:12:39

Titel: Maximale Zeit der ärztlichen Zurückstellung
Beitrag von: meister_racer am 26. Mai 2015, 23:12:39
Hallo,

wegen einer langwierigen notwendigen ZahnimplantatOp (Dauer ca. 5 Monate) wurde ich vom ärztlichen Dienst nun schon zum 2ten mal 4 Monate zurückgestellt.
Da mein Zahnarzt auf dem Röntgenbild eine (bzw. mehrere) unsachgemäße Wurzelfüllungen gesehen hat, hat er diese erst verbessert (Er meint er muss definitiv erst diese Wurzelfüllungen korrigieren vor der Implantat OP).
Nun zögert sich die wirklich wichtige OP allerdings noch länger hinaus. Auf Grund beruflicher Verpflichtungen und uneinigkeiten mit meinen Eltern hatte ich nun auch wenig Zeit für die Termine bzw. diese aus Unsicherheit hinausgezögert.

Ich bin mir aber nun wirklich sicher das ich die 5000 Euro dafür investieren möchte um bei der Bundeswehr eingestellt zu werden aber habe nun Angst, dass die Bundeswehr beim nächsten Zurückstellungsantrag sagt "Nein jetzt geht es nicht mehr", ich aber die 5000 Euro für die OP schon bezahlt habe.

Gibt es eine Regelung wie lange der Arzt mich zurückstellen darf?

Viele Grüße
Meister_Racer
Titel: Antw:Maximale Zeit der ärztlichen Zurückstellung
Beitrag von: dunstig am 26. Mai 2015, 23:38:10
Warum ruft man nicht einfach bei der verantwortlichen Stelle an?
Titel: Antw:Maximale Zeit der ärztlichen Zurückstellung
Beitrag von: ulli76 am 26. Mai 2015, 23:55:58
Da es sich bei dir um ein behebbares Problem handelt, gibt es keine maximal Frist.
Irgendwann kommst du halt an das "Verfallsdatum" deiner Eignung. Aber da sprechen wir auch von 3 Jahren, die die Eignung gültig ist.
Titel: Antw:Maximale Zeit der ärztlichen Zurückstellung
Beitrag von: meister_racer am 27. Mai 2015, 12:16:48
Zitat von: dunstig am 26. Mai 2015, 23:38:10
Warum ruft man nicht einfach bei der verantwortlichen Stelle an?
Berechtigte Frage, ehrliche Antwort: Die Ärztin verhält sich für meinen Geschmack gegenüber interessierten Bewerbern etwas unfreundlich/respektlos.  Zumindest habe ich das Gefühl wenn es nicht unbedingt sein muss sollte ich dort auch nicht anrufen.
Sicher muss man später in der BW mit dem rauen Ton sowieso klar kommen. Aber Bewerbern sollte man schon das Gefühl geben, dass sie auch wirklich gebraucht werden und das man willkommen ist, dieses Gefühl hatte ich bei der Eignungsfeststellung außer von einen Offizier mit dem ich das persönliche Gespräch gehalten habe leider nicht vermittelt bekommen.
Nur so als kleine Kritik am Rande.
Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2015, 23:55:58
Da es sich bei dir um ein behebbares Problem handelt, gibt es keine maximal Frist.
Irgendwann kommst du halt an das "Verfallsdatum" deiner Eignung. Aber da sprechen wir auch von 3 Jahren, die die Eignung gültig ist.

Super vielen Dank die Info war mir wichtig denn ich möchte nicht die 5000 Euro umsonst investieren :)