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Maximale Zeit der ärztlichen Zurückstellung

Begonnen von meister_racer, 26. Mai 2015, 23:12:39

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meister_racer

Hallo,

wegen einer langwierigen notwendigen ZahnimplantatOp (Dauer ca. 5 Monate) wurde ich vom ärztlichen Dienst nun schon zum 2ten mal 4 Monate zurückgestellt.
Da mein Zahnarzt auf dem Röntgenbild eine (bzw. mehrere) unsachgemäße Wurzelfüllungen gesehen hat, hat er diese erst verbessert (Er meint er muss definitiv erst diese Wurzelfüllungen korrigieren vor der Implantat OP).
Nun zögert sich die wirklich wichtige OP allerdings noch länger hinaus. Auf Grund beruflicher Verpflichtungen und uneinigkeiten mit meinen Eltern hatte ich nun auch wenig Zeit für die Termine bzw. diese aus Unsicherheit hinausgezögert.

Ich bin mir aber nun wirklich sicher das ich die 5000 Euro dafür investieren möchte um bei der Bundeswehr eingestellt zu werden aber habe nun Angst, dass die Bundeswehr beim nächsten Zurückstellungsantrag sagt "Nein jetzt geht es nicht mehr", ich aber die 5000 Euro für die OP schon bezahlt habe.

Gibt es eine Regelung wie lange der Arzt mich zurückstellen darf?

Viele Grüße
Meister_Racer

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

Da es sich bei dir um ein behebbares Problem handelt, gibt es keine maximal Frist.
Irgendwann kommst du halt an das "Verfallsdatum" deiner Eignung. Aber da sprechen wir auch von 3 Jahren, die die Eignung gültig ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

meister_racer

Zitat von: dunstig am 26. Mai 2015, 23:38:10
Warum ruft man nicht einfach bei der verantwortlichen Stelle an?
Berechtigte Frage, ehrliche Antwort: Die Ärztin verhält sich für meinen Geschmack gegenüber interessierten Bewerbern etwas unfreundlich/respektlos.  Zumindest habe ich das Gefühl wenn es nicht unbedingt sein muss sollte ich dort auch nicht anrufen.
Sicher muss man später in der BW mit dem rauen Ton sowieso klar kommen. Aber Bewerbern sollte man schon das Gefühl geben, dass sie auch wirklich gebraucht werden und das man willkommen ist, dieses Gefühl hatte ich bei der Eignungsfeststellung außer von einen Offizier mit dem ich das persönliche Gespräch gehalten habe leider nicht vermittelt bekommen.
Nur so als kleine Kritik am Rande.
Zitat von: ulli76 am 26. Mai 2015, 23:55:58
Da es sich bei dir um ein behebbares Problem handelt, gibt es keine maximal Frist.
Irgendwann kommst du halt an das "Verfallsdatum" deiner Eignung. Aber da sprechen wir auch von 3 Jahren, die die Eignung gültig ist.

Super vielen Dank die Info war mir wichtig denn ich möchte nicht die 5000 Euro umsonst investieren :)

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