Hallo zusammen, ich wurde zur viermonatigen Eignungsübung am 01.07.2015 nach Sondershausen einberufen. Bei den Hinweisen zum Dienstantritt steht unter dem Punkt Persönliche Ausrüstung unter anderem Sportschuhe.
Meine Frage dazu ist nun brauche ich ein extra Paar für die Halle und für draußen oder reicht ein Paar.
Mit der Suchfunktion habe ich es bereits versucht, aber leider nichts gefunden, was mir geholfen hat.
LG Martin
Im eigenen Interesse sollte ein Paar für die Halle und ein Paar für "draußen" mitgenommen werden. Alternativ kann man sich natürlich auch die Sprengung durch den Hallenwart zu Gemüte führen, wenn du ihm mit schwarzer Sole den Hallenboden verdirbst ;)
Außerdem ist guter Grip bei Hallenschuhen sinnvoll (beim Sprint zB).
Bekommt man den keine Sportschuhe mehr?
Zitat von: BulleMölders am 29. Mai 2015, 13:52:29
Bekommt man den keine Sportschuhe mehr?
Doch, aber bestimmt noch nicht an ersten Tag. Außerdem iwird das Tragen privater Sportschuhe in der Sportausbildung durch die meisten Disziplinarvorgesetzten gestattet.
Zitat von: KlausP am 29. Mai 2015, 13:59:55
Doch, aber bestimmt noch nicht an ersten Tag. Außerdem iwird das Tragen privater Sportschuhe in der Sportausbildung durch die meisten Disziplinarvorgesetzten gestattet.
Ich habe keiner Quelle dazu (Vorschrift o.ä.), aber meines Wissens kann der DV da auch nichts mehr gegen sagen mittlerweile. Der Soldat hat das Recht privates Schuhwerk (Sport) zu tragen...wie gesagt, leider keine Quelle, vielleicht weiß da jemand mehr.
Die Quelle würde mich mal brennend interessieren..... ::)
Es ist schon sagendhaft welche Rechte die Soldaten mittlerweile haben sollen. Quellen dafür werden allerdings nie geliefert.
Es besteht auch die Möglichkeit, dem Soldaten bei nicht möglicher Bereitstellung von z.B. Schuhen (Übergrößen usw.), diese dann anteilig finanziell zu entschädigen. Es gibt dazu eigens ein Formblatt, wo Abnutzungsentschädigung geltend gemacht werden kann.
Diese Sache aber nicht eigenmächtig vornehmen, sondern mit den Vorg. abklären.
Nachtrag:
Link zum Dokument (word-Format).
Auch wir hatten keine Probleme private Sportschuhe zu tragen. Mich wunderte nur das die schon mitgebracht werden sollen.
Wir haben damals das Sportzeug schon am zweiten Tag im Keller bekommen, incl. Sportschuhe. Sind dann bis zum Anfang der zweiten Woche in Sportzeug rum gelaufen, bis es dann den Rest der Klamotten gab.
Selbst zum Essen ging's in Sportzeug, was ja sonst gar nicht geht.
Aber zu meiner Zeit hatte ja auch noch fast jeder Standort eine Kleiderkammer.
Der Soldat trägt grundsätzlich im Dienst Uniform.
Im Ausnahmefall ist dies ggf. anders, daraus leitet sich für andere Soldaten aber kein Recht darauf ab - auch nicht für das Tragen von Sportschuhen.
Unabhängig davon kann der DV das Tragen priv. Sportschuhe erlauben oder tolerieren, daraus leitet sich auch kein Erstattungsanspruch ab.
(Übergrossen sind durch den Dienstleister zur Verfügung zu stellen)
Zitat von: Jens79 am 29. Mai 2015, 15:48:05
Die Quelle würde mich mal brennend interessieren..... ::)
Es ist schon sagendhaft welche Rechte die Soldaten mittlerweile haben sollen. Quellen dafür werden allerdings nie geliefert.
Ok, ist ja nun geklärt...aber was will man machen, ich bin keiner, der alles direkt glaubt, aber wenn es selbst mehrere Vorgesetzte behaupten...
Wieder was gelernt :)
In MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier. Auf die Quelle dieser Weisheit angesprochen kam dann immer nur "Isso"
Naja, war meistens zwischen 2400 und 0500 und so ganz flüssig sagen könnte auch keiner mehr. ;D ;D
Also. Man kann sich gerne alles anhören, aber glauben muss man es noch lange nicht und verbreiten würde ich es nur, wenn ich die Quelle selbst geprüft hätte.
Zum eigentlichen Thema wurde ja schon alles gesagt.
ZitatIn MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier.
Die kamen bestimmt aus einer Gegend von südlich des Weißwurscht-Äquators. ;D
Ne Klaus. Die kommen von überall her..... ;D ;D ;D
Danke euch für die Antworten, werde mir dann noch ein Paar für die Halle besorgen ;)
LG Martin
Du brauchst dir keine extra für die Halle kaufen.
Normalerweise wird kein Sport gemaht,beor die Soldaten nicht eingekleidet sind.
Hallenschuhe sind eh nicht so entscheidend. Bei Laufschuhen ist das was anderes. Da kann die Bundeswehr die unterschiedlichen Bedürfnisse der Läufer mit dienstlichem Schuhwerk nicht abbilden. Ist wahrscheinlich auch der Hintergrund,warum private Sportschuhe weitgehend erlaubt sind.
Zitat von: Jens79 am 29. Mai 2015, 19:19:07
In MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier.
Kodifiziertes Naturrecht. Für mich klingt das sehr plausibel und nachvollziehbar.
Zitat von: KlausP am 29. Mai 2015, 19:25:53
ZitatIn MeS haben mehrere Soldaten mir gegenüber behauptet, der Deutsche Soldat hätte ein Grundrecht auf Bier.
Die kamen bestimmt aus einer Gegend von südlich des Weißwurscht-Äquators. ;D
und da gab es mal einen Befehl der 1.GD (GebDiv für unserer Kmaeraden aus dem Norden) - das einem Angehörigen der Division die Hoibe zum Essen genehmigt ist ;D ;D
Jetzt lass aber mal die Kriegsgeschichten stecken, oida Zausel ;D ! Als es diesen Befehl gab, war die Mehrzahl aller User in diesem Forum noch nicht einmal ein schmutziger Gedanke im Rückenmark ihrer Väter und es wusste keiner, wie man Internet schreibt, geschweige denn hatte jemand Internet ;) !
Zitat von: F_K am 29. Mai 2015, 17:55:30
...Übergrossen sind durch den Dienstleister zur Verfügung zu stellen...
Das ist die Theorie bzw. die Vorschriften-/Befehlslage. Leider ist diese nicht immer in die Praxis umsetzbar bzw. kann dem Soldaten nichts zur Verfügung gestellt werden, was physisch zum Zeitpunkt des Badarfes nicht vorrätig oder kurzfristig beschaffbar ist. Der Truppenalltag ist eben kein 100 %iges Abbild dessen, was man will oder gern hätte bzw. befohlen hat.
Die Anfertigung von Sondergrössen benötigt etwas Zeit - gibt dem DV aber nicht die Möglichkeit, Kosten zu erstatten.