Hallo liebe (zukünftigen) Kameraden und Kameradinnen.
Ich soll zum 01.07 diesen Jahres meinen OAL antreten, habe es jedoch geschafft mir vor zwei Tagen beim Sport meinen rechten Zeigefinger zu brechen, was für mich jetzt 4-6 Wochen Gips bedeutet.
Beim Anruf in Hammelburg wurde mir gesagt, dass nun der Truppenarzt entscheiden muss.
Hat einer von euch schon mal Erfahrungen mit sowas gehabt und kann mir sagen wie es jetzt für mich weitergeht und ob ich vielleicht sogar meine Offizierlaufbahn an den Nagel hängen muss ?
Ich bedanke mich im Voraus schon mal für alle Antworten.
Du hast dafür unterschrieben, jegliche relevante Veränderungen deines Gesundheitszustandes sofort beim KarrC bzw. bei dir beim ACFüKrBw zu melden - das ist der erste Schritt, den du jetzt gehen musst. Ich gehe außerdem davon aus, dass du mit einem noch nicht verheilten Knochenbruch vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist und du dir die Anreise nach Hammelburg sparen kannst, das wird dir allerdings auch vom ACFüKrBw mitgeteilt.
Zitat von: badger am 18. Juni 2015, 14:01:59
Du hast dafür unterschrieben, jegliche relevante Veränderungen deines Gesundheitszustandes sofort beim KarrC bzw. bei dir beim ACFüKrBw zu melden - das ist der erste Schritt, den du jetzt gehen musst. Ich gehe außerdem davon aus, dass du mit einem noch nicht verheilten Knochenbruch vorübergehend nicht wehrdienstfähig bist und du dir die Anreise nach Hammelburg sparen kannst, das wird dir allerdings auch vom ACFüKrBw mitgeteilt.
Danke für deine Antwort :)
Ich habe jetzt ber nicht mit dem ACFürKrBw gesprochen, sondern mit meinem zukünftigen Vorgesetzten in meiner Kompanie. Dieser meinte, dass ich anreisen soll um dann dort vom Truppenarzt begutachtet zu werden. Meine Frage war jetzt eher wie es dann nach meiner Anreise weitergeht, ob da schon mal jemand Erfahrungen mit gemacht hat.
ZitatIch habe jetzt ber nicht mit dem ACFürKrBw gesprochen, sondern mit meinem zukünftigen Vorgesetzten in meiner Kompanie.
Der ist aber noch gar nicht dafür zuständig. Und "zukünftiger Vorgesetzter" ist auch so ein dehnbarer Begriff ...
Nochmal: In deinen Unterlagen findet sich irgendwo eine von dir unterschriebene Belehrung, dass der ärztliche Dienst über Veränderungen am Gesundheitszustand zu informieren ist. Das ist nicht der zukünftige GrpFhr, ZgFhr, KpChef oder gar der UVD, sondern eben das Personal am ACFüKrBW.
Macht es doch nicht dramatischer als es ist. Schreiben verfassen, was passiert ist und das es dem OA Btl bereits gemeldet ist (DstGrd, Name, Datum und Uhrzeit wenn möglich). Schreiben, dass dort gesagt wurde, dass man anreisen soll, Abschlussbericht aus dem Krankenhaus in Kopie dazu und an das ACFuKrBw faxen. Sendebericht und Abschlussbericht nach HaBu mitnehmen und Entscheidung des Arztes abwarten.
Frage zur Lage:
- Was ist genau "gegipst"? Der Finger alleine oder die gesamte Hand?
- Ist die Hand noch (eingeschränkt) nutzbar?
Grundsätzlich führt ein aktueller, noch nicht ausgeheilter Knochenbruch zur (vorübergehenden) Untauglichkeit, und wenn die Einschränkung auf dem Lehrgang (Grundausbildung) zu hoch ist, ist ein Dienstantritt nicht sinnvoll.
Zitat von: F_K am 18. Juni 2015, 14:36:41
Frage zur Lage:
- Was ist genau "gegipst"? Der Finger alleine oder die gesamte Hand?
- Ist die Hand noch (eingeschränkt) nutzbar?
Grundsätzlich führt ein aktueller, noch nicht ausgeheilter Knochenbruch zur (vorübergehenden) Untauglichkeit, und wenn die Einschränkung auf dem Lehrgang (Grundausbildung) zu hoch ist, ist ein Dienstantritt nicht sinnvoll.
@ F_K
Leider ist die ganze Hand eingegipst und damit nicht nutzbar.
Ich hoffe jedoch, dass dieser Gips noch vor dem Dienstantritt durch etwas kleineres ersetzt werden kann, so dass die Hand wenigstens teilweise benutzbar sein wird.
@ alle anderen
Danke noch mal für eure Antworten.
Hab jetzt auf euren Rat mal mit Köln telefoniert , wo mir noch mal bestätigt wurde, dass ich anreisen soll um dort vom Truppenarzt begutachtet zu werden, welcher dann übr das weitere vorgehen entscheidet.
Ich denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand. Und der Zeigefinger ist hierfür nicht unwichtig.
Schaue mal in die 46/1, da steht auch was zu "Fingern" drin - wenn Daumen / Zeigefinger nicht einsetzbar sind, ist keine Tauglichkeit gegeben.
(Geht ja nicht nur um Schießen, Du kannst nicht schreiben oder Waffen zerlegen, usw. ....)
Die Gesundheitsziffer mit den Fingern ist die GNr. 61 und die Betrifft nur die Fehlbildungen der Finger! Was in diesem Falle zum Tragen kommt ist die GNr. 6 "Knochensystem", welche für "Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen", und darunter fällt ein noch nicht abgeheilter Knochenbruch nun mal, eine Gradation V vorsieht und damit zu einer vorübergehenden Untauglichkeit, aka "T 4", führt. Nachuntersuchung ist spätestens nach 24 Monaten, wobei ich in einem solchen falle davon ausgehe, dass die Nachuntersuchung frühestens nach drei Monaten stattfinden kann und wird!
Somit hat der Truppenarzt, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt, gar keine andere Wahl, als den TE mit einem "T 4" wieder nach Hause zu schicken!
Das Problem wird sein, dass die Unterlagen schon im zuständigen SanBereich sein werden und es für das KC schwierig wird jetzt noch im Detail zu entscheiden.
Deswegen bekommen zukünftige Soldaten oft gesagt, dass sie zum Dienstantritt kommen sollen, damit der Truppenarzt über die Tauglichkeit entscheidet falls sie kurz vor Dienstantritt krank werden oder sich verletzen.
In diesem Fall ist das so eine Sache- normalerweise ist man mit einem gebrochenen Knochen 6 Monate gesperrt. Das umfasst die Zeit der Knochenheilung (meist um die 6 Wochen) plus die Erlangung der vollen Belastbarkeit auch unter schwierigen Bedingungen. Jetzt kann man aber z.B. einen Finger nach der ersten Phase mit einer speziellen Schiene schützen/stabilisieren und normalerweise geht es auch nicht am ersten Tag in den schweren Acker. Wahrscheinlich wird das wie folgt ablaufen: Der Truppenarzt schickt dich zum Bw-Facharzt, der eine Einschätzung der Belastbarkeit abgibt (ganz wichtig- Röntgen-Bilder und Befund mitbringen.) und dann behält man dich entweder oder stellt dihc nicht ein bzw. stellt dich bis nächstes Jahr zurück.
Zitat von: ulli76 am 18. Juni 2015, 16:17:44
Das Problem wird sein, dass die Unterlagen schon im zuständigen SanBereich sein werden und es für das KC schwierig wird jetzt noch im Detail zu entscheiden.
Deswegen bekommen zukünftige Soldaten oft gesagt, dass sie zum Dienstantritt kommen sollen, damit der Truppenarzt über die Tauglichkeit entscheidet falls sie kurz vor Dienstantritt krank werden oder sich verletzen.
In diesem Fall ist das so eine Sache- normalerweise ist man mit einem gebrochenen Knochen 6 Monate gesperrt. Das umfasst die Zeit der Knochenheilung (meist um die 6 Wochen) plus die Erlangung der vollen Belastbarkeit auch unter schwierigen Bedingungen. Jetzt kann man aber z.B. einen Finger nach der ersten Phase mit einer speziellen Schiene schützen/stabilisieren und normalerweise geht es auch nicht am ersten Tag in den schweren Acker. Wahrscheinlich wird das wie folgt ablaufen: Der Truppenarzt schickt dich zum Bw-Facharzt, der eine Einschätzung der Belastbarkeit abgibt (ganz wichtig- Röntgen-Bilder und Befund mitbringen.) und dann behält man dich entweder oder stellt dihc nicht ein bzw. stellt dich bis nächstes Jahr zurück.
@ ulli76
Das ist dann ja wenigstens ein kleiner Hoffnungsschimmer, danke!
Wie läuft das denn dann ab, wenn man fürs nächste Jahr zurückgestellt wird? Muss man das gesammte Prüfverfahren nochmals durchlaufen oder wie sieht das dann aus ?
Nein, die Eignung bleibt erhalten. Du wirst dann nur deinen Gesundheitszustand updaten müssen.
Sprich das aber genau ab,wenn du nicht eingestellt wirst. ALso ob du automatisch für nächstes Jahr geplant wirst oder du dich neu bewerben musst.
ZitatIch denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand.
Das muss nicht zwangsläufig so sein.
Zitat von: mailman am 18. Juni 2015, 18:07:59
ZitatIch denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand.
Das muss nicht zwangsläufig so sein.
Hallo mailman. Kannst du mir da vielleicht mehr zu sagen ? Scheint ja, dass du da ein wenig Ahnung von hast. ;)
Es gibt Rechtshänder und Linksschützen und umgekehrt. Die allermeisten sind jedoch Rechtshänder und schießen auch rechts. Dann gibt es auch das Training mit der "schwachen Hand".
Naja ist ja eigentlich selbsterklärend. ;) Es gibt einige Kameraden, die trotz dass sie Rechtshänder sind, bessere Schießergebnisse erzielen, wenn sie mit der linken Hand abkrümmen. Oder umgekehrt für Linkshänder.
Zitat von: Tommie am 18. Juni 2015, 15:34:46Was in diesem Falle zum Tragen kommt ist die GNr. 6 "Knochensystem", welche für "Akute Erkrankungen oder Verletzungen der Knochen", und darunter fällt ein noch nicht abgeheilter Knochenbruch nun mal, eine Gradation V vorsieht und damit zu einer vorübergehenden Untauglichkeit, aka "T 4", führt. ... Somit hat der Truppenarzt, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt, gar keine andere Wahl, als den TE mit einem "T 4" wieder nach Hause zu schicken!
Ich frage mich die ganze Zeit, wer hier was nicht verstanden hat? Der Truppenarzt hat keine Wahl und wird auch nicht an ein BwK überweisen, weil er durch die ZDv 46/1 zu dieser einzig richtigen Vorgehensweise gezwungen wird, wenn er noch ein wenig Soldat bleiben möchte!
Gesetzt den Fall, der Truppenarzt stellt den Kandidaten ein mit einem frischen, noch nicht ausgeheilten Knochenbruch und während der GA passiert etwas mit dem Finger, z. B. er wird erneut gebrochen beim "In-Stellung-Gehen" bei einer Übung. Spätestens da hat der einstellende Truppenarzt ein ernsthaftes Problem, das er sich gleich ersparen kann, wenn er der Vorschrift folgt und den TE mit "T 4" wieder nach Hause schickt! Und genau so wird es auch passieren, spätestens jedoch, wenn vollkommen sinnbefreiter Weise, eine Überweisung zum Facharzt am BwK erfolgen sollte. Der wird sich fragen was das soll und wird den TE dann selbst nach Hause schicken!
@ TE:Stellen Sie sich schon mal seelisch, moralisch, sittlich und so weiter darauf ein, dass Sie bei der Untersuchung wieder nach Hause geschickt werden! Alles andere wäre ein Wunder und vor dem Hintergrund einer möglichen Folgeschädigung, die dann sogar zu einer dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit führen könnte, nicht zu verantworten! Mir ist klar, dass Sie sich an jeden Strohhalm klammern wollen, aber ich schüre hier keine Illusionen. Die ZDv 46/1 ist in ihrer GNr. 6 hier eindeutig, deswegen ist ihr auch zwingend zu folgen!
@Tommie: Die Truppenärzte dürfen das nicht mehr selber entscheiden.
Zitat von: Tommie am 19. Juni 2015, 07:34:01
Ich frage mich die ganze Zeit, wer hier was nicht verstanden hat? Der Truppenarzt hat keine Wahl und wird auch nicht an ein BwK überweisen, weil er durch die ZDv 46/1 zu dieser einzig richtigen Vorgehensweise gezwungen wird, wenn er noch ein wenig Soldat bleiben möchte
Tommie, wir haben Dich ja verstanden.
Offensichtlich hatte der TE die Anmerkung von mailman falsch verstanden.
Zitat von: mailman am 18. Juni 2015, 18:07:59
ZitatIch denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand.
Das muss nicht zwangsläufig so sein.
Diese bezog sich aber auf die Anmerkung:
Zitat von: DadOA am 18. Juni 2015, 15:00:26
Ich denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand. Und der Zeigefinger ist hierfür nicht unwichtig.
Und der TE hat vermutlich gedacht, die Einschränkung bezöge sich auf:
Zitat von: DadOA am 18. Juni 2015, 15:00:26
Ich denke mal, wenn Du Rechtshänder bist, dass das nix wird. Wäre schließlich Deine Schußhand. Und der Zeigefinger ist hierfür nicht unwichtig.
Ich befürchte, dass Congstar einen Plan B (für die Zeit bis zum 01.07.2016) ausarbeiten sollte, da (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) nicht mit einer Einstellung zum 01.07.2015 zu rechnen ist.
Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2015, 08:22:07
@Tommie: Die Truppenärzte dürfen das nicht mehr selber entscheiden.
Stimmt. Der TrA beantragt lediglich die Änderung des Tauglichkeitsgrades.
Das ist sogar noch komplizierter: Die Truppenärzte dürfen zumindest in bestimmten Bereichen nichts ohne Facharztbefund machen.
Selbst wenn der Fall offensichtlich ist, wird eine Facharztbefund gefordert. Also Drogentest positiv- ab zur FU VI- Patient kommt mit Empfehlung zur V15 wieder- Truppenarzt stellt Antrag auf TG-Änderung beim LSO (oder vergleichbar)
"Seelisch, moralisch, sittlich und so weiter" bin ich schon auf das Schlimmste eingestellt.
Meine Frage wäre jetzt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Einstellungstermin "nur" auf 2016 verschoben wird und mein Einstellung nicht komplett wegfällt?
Und gesetzt dem Fall es wäre so, macht es Sinn die Zeit bis zur Einstellung als OA mit freiwilligem Wehrdienst zu überbrücken?
Hattest Du eine Sofortzusage? Dann vermute ich, dass Du den Termin zum 01.07.2016 relativ sicher hast (Eignungsfeststellung hat meines Wissens eine Gültigkeit von 3 Jahren), vorbehaltich der Gesundheitsuntersuchung. ;)
Der FWD wäre wohl erst ab 02.01.2016 möglich, wenn der Fingerbruch gut und schnell verheilt. Was machst Du bis dahin?
Zitat von: Congstar am 19. Juni 2015, 14:23:20
"Seelisch, moralisch, sittlich und so weiter" bin ich schon auf das Schlimmste eingestellt.
Meine Frage wäre jetzt wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Einstellungstermin "nur" auf 2016 verschoben wird und mein Einstellung nicht komplett wegfällt?
Und gesetzt dem Fall es wäre so, macht es Sinn die Zeit bis zur Einstellung als OA mit freiwilligem Wehrdienst zu überbrücken?
Das hängt ja auch mit deiner Tauglichkeit zusammen. Wenn du aus medizinischen Gründen als OA nicht tauglich bist, dann fällt FWD auch aus. Aber wer bin ich schon, hör da lieber auf Ully und Tommie.
Auf jeden Fall viel Erfolg mit deinem Finger, dass alles wieder wird...
@DadOA
Hatte ne Sofortzusage mit wahrscheinlicher Übernahme als Berufs-OA bei den Fallschirmjägern, deswegen bin ich ja auch grad ziemlich am Boden zerstört.
Aber kann man ja nix dran ändern. :(
@benny86
Danke :)
Deine Eignung bleibt ja bestehen- du wirst halt die Sperre wegen dem Bruch abwarten müssen und wahrscheinlich ein Attest einreichen, dsas alles wieder verheilt ist.
Und ich hab doch geschrieben: Frag vor Ort nach wie es mit einem späteren Einstieg aussieht.
Zitat von: ulli76 am 19. Juni 2015, 15:26:54
... Frag vor Ort nach wie es mit einem späteren Einstieg aussieht.
Ich wünsche Dir alles Gute und schnelle Genesung!
Du solltest dich unverzüglich mit dem ACFüKrBw in Verbindung setzen. Zum einen haben diese dir ja die Einplanungszusage erteilt und können das auch fürs nächste Jahr machen und in diesem Zusammenhang auch übergangsweise ggf. mit FWD weiterhelfen. Zum anderen könnte dann noch einer von der Warteliste nachgeschoben werden.
Ralf, das hat er doch schon gemacht:
Zitat von: Congstar am 18. Juni 2015, 14:54:21
Hab jetzt auf euren Rat mal mit Köln telefoniert , wo mir noch mal bestätigt wurde, dass ich anreisen soll um dort vom Truppenarzt begutachtet zu werden, welcher dann übr das weitere vorgehen entscheidet.
Ja und diese Aussage kann ich so nicht nachvollziehen. Klingt mir fast so, als ob man ein Problem nicht selbst lösen will und es Richtung TrArzt schiebt.
Ist aber gängige Praxis kurz vor Dienstantritt. Sonst waren es aber ein kürzerer Zeitraum.