Hallo alle,
mich würde mal die Vorschrift oder allgemein die Grundlage interessieren wie es mit Std. schreiben bei einem TrupÜbPlz. Wenn ich es mir logisch durchdenke, dürfte ich theoretisch durchschreiben denn es waren folgende Gegebenheiten gegeben:
- Keine Kommandierung
- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)
- Keine Anreise durch privat KFZ
Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten? Denn meines Erachtens nach ist man wenn man nicht mit einem privat KFZ anreisen kann und auf dem ÜbPlz verbleiben muss auch 24 Std. im Dienst ist.
bitte nennt mir dazu den passenden §
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Deemanta
Das steht im aktuellen Dienstzeiterlass und den finden Sie im IntraNetBw oder im GeZi.
Nach Ende des Ausbildungsvorhabens wird in der Regel befohlen, in welchem Umfang Anrechnungsfälle erworben wurden und wie diese auf Abgeltung/Dienstausgleich verteilt sind. Es kann nicht pauschal von einem durchgängigen Anspruch ausgegangen werden.
Zitat von: KlausP am 07. Juli 2015, 15:33:04
Das steht im aktuellen Dienstzeiterlass und den finden Sie im IntraNetBw oder im GeZi.
Und der wird sie bitter enttäuschen. ;D
Ganz bitter. ::)
Das kenn ich doch von irgendwo her ;D
War ebenfalls durchgehend auf einem Truppenübungsplatz und wir hatten sogar unsere G36 durchgehend am Mann.
Dennoch durften wir nach Dienstunterbrechung keine weiteren Stunden schreiben.
MkG
Das hat nichts damit zu tun, wo man sein Gewehr verstaut hat.
Grüß Gott,
bei mir stellt sich die Situation ähnlich dar. :(
Aber ich sehe das ein wenig anders als Aliki der geschrieben hat, dass es nichts damit zu tun hat, wo man sein Gewehr verstaut hat.
Ich denke eher dass man voll durchschreiben darf wenn man die Waffe 24h am Mann/Frau trägt.
Im Dienstzeitausgleicherlass ist dies zwar nicht eindeutig geregelt dafür wird klar geschrieben: Kapitel II Regelung der Anrechenbarkeit -> Punkt 2-> Anrechenbar ist jede angeordnete oder in besonderen Fällen nachträglich genehmigte Dienstleistung durch folgende und vergleichbare Dienste: Ausbildungsdienst und Übungen
Um einen Soldaten hinsichtlich eines bevorstehenden Einsatzes darauf vorzubereiten, seine Waffe 24h am Mann/Frau zu tragen, wie im Einsatz üblich, ist es so gesehen eine Ausbildung meiner Meinung nach.
Darüber hinaus steht klar im Truppenausweis: Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Da ich also dienstlich tätig wäre, außer ich würde mich Strafbar machen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, müsste ich für meine Zeiten schreiben dürfen. ;)
freue mich auf Antworten obwohl das Thema seit 120 Tagen nicht mehr angeschrieben worden ist ::)
MkG
Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 08:43:08ist es so gesehen eine Ausbildung meiner Meinung nach.
Deine Meinung ist aber völlig unmaßgeblich, denn wie du richtig zitiert hast ist ausschließlich ausschlaggebend, was vom zuständigen Disziplinarvorgesetzten als Dienst befohlen ist.
Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 08:43:08
Darüber hinaus steht klar im Truppenausweis: Der Inhaber ist befugt, Schusswaffen zu führen, soweit er dienstlich tätig wird. Da ich also dienstlich tätig wäre, außer ich würde mich Strafbar machen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, müsste ich für meine Zeiten schreiben dürfen. ;)
Ah ja. ::)
Dienstliche Tätigkeit nicht gleichbedeutend mit Dienst. Und was Dienst ist haben wir ja schon geklärt...
Gruß Andi
Offtopic:
Das "bei sich haben" von Schusswaffen in Truppenunterkünften / MSBs ist kein Führen von Waffen im Sinne Waffengesetz, und Soldaten unterliegen mit ihren Dienstwaffen eh nicht diesem Gesetz.
@ Andi : Ja klar, im Endeffekt ist dass was der Disziplinarvorgesetzte befohlen hat ausschlaggebend und nicht meine Meinung (wobei ich doch immer noch das Recht, Artikel 5 Grundgesetz, auf freie Meinungsäußerung besitze? :o )
@ F_K : Es geht mir nicht darum Schusswaffen in Truppenküchen oder MSBs bei sich zu haben sondern mit der Waffe am Mann/Frau z.B. mal fix was einkaufen oder raus ins zivile oder so, ist doch dann nicht mehr möglich. Also bin ich doch gezwungen in der Kaserne/Militärischem Sicherheitsbereich zu bleiben? (Übergabe der Waffe an andere Personen nicht möglich :-\ )
Im Endeffekt stellst sich bei mir die Frage, es muss doch irgendwo geschrieben sein, bzw geregelt, wie bei so einer Sache zu verfahren ist? Kann doch eigentlich nicht sein das bei der Bw wo wirklich ALLES geregelt ist, mit ZDV & Erlassen usw, die Dienstzeiten und wie geschrieben werden darf nach Lust und Laune des Disziplinarvorgesetzten entschieden wird?
Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 10:35:43
Es geht mir nicht darum Schusswaffen in Truppenküchen oder MSBs bei sich zu haben sondern mit der Waffe am Mann/Frau z.B. mal fix was einkaufen oder raus ins zivile oder so, ist doch dann nicht mehr möglich. Also bin ich doch gezwungen in der Kaserne/Militärischem Sicherheitsbereich zu bleiben? (Übergabe der Waffe an andere Personen nicht möglich :-\ )
Überraschung: Das Recht auf Freizügigkeit ist - neben anderen noch viel wesentlicheren Grundrechten - bei Soldaten eingeschränkt/einschränkbar.
Irritierend, dass dir das - sofern du aktiver Soldat bist - noch nicht aufgefallen ist.
Zitat von: MartinKF am 24. November 2015, 10:35:43
nach Lust und Laune des Disziplinarvorgesetzten entschieden wird?
Nach pflichtgemäßem Ermessen wird entschieden.
Gruß Andi
@ MartinKF:
Wenn Du die (dienstliche) Waffe ohne Sicherungsmunition außerhalb von "sicheren" Bereichen transportieren möchtest, must Du Dich an die einschlägigen Vorschriften / Befehle halten.
In aller Regel wird man (ohne Sicherung) den Bereich eines MSB / MB / Übungsplatzes nicht verlassen dürfen.
(wegen der Befehlslage - "Waffenrechtlich" ist das schon möglich).
Nochmal (Andi schrieb es schon):
- Auf einen Truppenübungsplatz wird oft befohlen, "innerhalb des Zaunes" zu bleiben.
- Oft wird auch befohlen, die Waffen "am Mann" zu haben
-> Damit wird aber nicht automatisch die "dienstfreie" Zeit zu Dienst.
Das ist vielmehr eine Frage der Dienstplangestaltung.
OK ::)
vielen Dank für die Antworten, ich schau einfach mal was der Disziplinarvorgesetzte ansetzt :D
ZitatIch denke eher dass man voll durchschreiben darf wenn man die Waffe 24h am Mann/Frau trägt.
Und genau das ist einfach falsch. Und das ist auch zu 100% in dem Erlaß geregelt.
Der Rest wurde bereits ausreichend beleuchtet
Angenommen ich habe auf einem TrpÜPl Wachdienst, welcher im Dienstplan festgelegt ist, danach Dienstschluss und habe danach dennoch nicht die Möglichkeit, meine Waffe abzugeben, kann ich meine im Dienstschluss stehende Freizeit nur sehr eingeschränkt nutzen. Oder was denkt ihr, werden die Leute für Augen machen, wenn ich in Zivil mit Sturmgewehr in einer Tankstelle, Schwimmbad oder sonst wo auftauche? :) Für mich ist das durchaus grund zum 'durchschreiben', Erlass hin oder her.
In der Regel darfst du den Truppenübungsplatz nicht verlassen, also ist das Beispiel eh Quark.
Ich denke das wird von Fall zu Fall der DV entscheiden.
Dienstfreie Zeit heißt halt nicht immer das du auch machen kannst was du willst.
Sehe ich persönlich genauso, Waffe am Mann = Dienst.
Der Dienstherr ist da aber oft anderer Meinung. Klar kannst du dafür schreiben, aber dein TE-Führer wird das so nicht unterschreiben.
Laut der Einweisung in die EU-Arbeitszeitregelung (ab 1.1.16), die ich diese Woche genießen durfte, ändert sich das scheinbar.
Dann werden im Regeldienst Stunden (keine Anrechnungsfälle) aufgebaut und du bekommst für die ganze Zeit, über die du nicht selbst verfügen kannst Stunden.
Jegliche Aussagen dazu (auch meine) sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil der Erlass gerade erst das Enfwurfsstadium verlassen hat und noch einige Fragen offen sind.
ZitatSehe ich persönlich genauso, Waffe am Mann = Dienst.
So traurig es für viele viele sein wird, aber dem ist einfach nicht so. Da wird sich auch nichts dran ändern.
Hallo Deemanta,
wenn sich die Problematik trotz Einschaltung der Vertrauensperson und damit einhergegangener Konsultation des Disziplinarvorgesetzten nicht in Deinem Sinne oder zumindest für Dich formaljuristisch klar nachvollziehbar klären lies: Wende Dich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten. Und versuche, weitere Betroffene zu ebendiesem Schritt zu bewegen. Manche Dienststellenleiter brauchen den Tritt in den Allerwertesten von höchster Stelle, um in die Realwelt der Streitkräfte 20XX geholt zu werden. Traurig, aber leider wahr.
Abteilix
Interessant. Wenn ein Dienststellenleiter sich nicht an die formalen Richtlinien halten würde, wäre doch eine Beschwerde das zielführende, oder?
Wenn es einen Misstand im Regelungsmanagement gibt, dann wäre eine Eingabe sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Von daher ist der polemische Rat
ZitatManche Dienststellenleiter brauchen den Tritt in den Allerwertesten von höchster Stelle, um in die Realwelt der Streitkräfte 20XX geholt zu werden.
einfach nur polarisierend.
Selbst wenn ein DstLtr die "Realwelt erkennen" würde, aber die Regelungen dagegen sprechen, sind ihm die Hände gebunden. Das sollte doch jemanden mit deinem Wissensstand geläufig sein.
Zitat von: Abteilix am 12. Dezember 2015, 19:02:49
Wende Dich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Die derzeitige Rechts-/Vorschriftslage ist da leider nicht auf deiner Seite. Der Wehrbeauftragte hat auch keine direkte Entscheidungskompetenz.
Was hilft: Auf dem 1.1.16 waren und gucken, wie die neue Regelung umgesetzt wird.
Auf welchen passus in der neuen Regelung hoffst du denn so sehr?
Hallo Deemanta,
lasse Sie sich nicht beirren. Wenn Sie im von Ihnen vorgetragenen Einzelfall wie auch im Allgemeinen für sich, aber auch für Kameraden - und dazu zähle ich ausdrücklich auch die Disziplinarvorgesetzten -wirklich Klarheit schaffen wollen, folgen Sie meinem Rat. Aber wie oben geschrieben, nachdem Sie Ihre Vertrauensperson eingeschaltet und dann den Disziplinarvorgesetzten konsultiert haben.
Beim Büro des Wehrbeauftragen können Sie auch anrufen. Alle erforderlichen Informationen hierzu finden Sie am Schwarzen Brett Ihrer Dienststelle oder im Web.
Abteilix
@ Ralf: Lesen - denken - mailen! Sicherheitshalber auch nochmal lesen. :) Nix für ungut
Ich verstehe nicht was dieser "Rat" von Abteilix bringen soll. Aber wenn sie meinen das eine seit Jahren bestehende und "geübte" Vorgehensweise falsch ist können Sie natürlich gerne versuchen Kameraden zu einer Eingabe, einer Beschwerde oder etwas anderem zu veranlassen. Macht Ihnen ja keinen Streß
Sehr guter Beitrag Abteilix.
Sie werden doch sicherlich den Kameraden unterstützen in seinem Vorhaben.
@ MiraC und @ Jens79:
Wir sind bei der Einschätzung des Falles sicher näher beisammen, als es zunächst scheint. VP > Chef > erff. Wehrbeauftragter. Somit Herbeiführung einer grundsätzlichen Aussage / ggf. Prüfung der Rechtmäßigkeit. Auch bei den ersten beiden der drei vorgenannten Schritte kann Deementa eine für ihn klarstellende, wenn auch nicht befriedigende Antwort erhalten.
Einer Beschwerde kann ich nicht zuraten. Diese reduziert dann die Betrachtung des Falles auf die DEU - "Binnen-Vorschriften-/ Erlasslage". Da kommt ganz sicher nix bei raus.
Was meinen Hinweis auf den "Tritt in den Allerwertesten" betrifft, rührt dieser auf die leider (auch) bei meinen Batteriechefs anzutreffende Fehlinterpretation dessen, was beim TrÜbPl-Aufenthalt anrechenbare Zeiten sind, und was nicht. Da musste ich als Kommandeur auch mal für Klarheit sorgen (und über meiner eigenen Schatten - Prägung in den End-70ern - springen).
Abteilix
Zitat von: Deemanta am 07. Juli 2015, 15:28:03
Hallo alle,
mich würde mal die Vorschrift oder allgemein die Grundlage interessieren wie es mit Std. schreiben bei einem TrupÜbPlz. Wenn ich es mir logisch durchdenke, dürfte ich theoretisch durchschreiben denn es waren folgende Gegebenheiten gegeben:
- Keine Kommandierung
- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)
- Keine Anreise durch privat KFZ
Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten? Denn meines Erachtens nach ist man wenn man nicht mit einem privat KFZ anreisen kann und auf dem ÜbPlz verbleiben muss auch 24 Std. im Dienst ist.
bitte nennt mir dazu den passenden §
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Deemanta
Da ist die Ausgangslage. Sie werden doch nicht allen ernsten behaupten, das man in diesem Falle "durchschreiben" darf.
Wenn doch würde ich jetzt gerne Ihre Begründung dazu wissen.
Werter Jens79,
ich behaupte zunächst einmal gar nichts. Dass ich mich mit der Redewendung "durchschreiben" ohnehin nicht so recht anfreunden kann, erwähne ich nur mal am Rande.
Ich lese jedoch "- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)" und die wohl aus einer (Annahme : begründeten) Vermutung resultierende Frage "Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten?"
Dies gilt es zu klären.
Darüber hinaus könnte (m.E. sollte) von Interesse sein, ob die vom Dienstgeber verordneten Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Anwendung mit EU-Recht konform waren. Und wenn nicht, ob und ggf. welche Folgen eine Verneinung dieser Frage ggf. mit Wirkung in die Vergangenheit entfalten kann.
Abteilix
Sie schwafeln vor sich hin. Das ist unerträglich. Vorschriftenwissen haben Sie auch keines.
Ihr Texte lesen sich in Gänze Bla bla bla bla bla bla.
Auf den Punkt kommen Sie auch nicht.
ihre Beiträge haben einen Wert von unter 1 Cent und sind somit völlig zu ignorieren.
Ignorieren Sie - aber bitte konsequent.
Abteilix
Da alle Nettigkeiten ausgetauscht sind, mache ich dicht, damit der Thread nicht noch weiter eskaliert.