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FvD beim Aufenthalt an einem TrpÜbPlz

Begonnen von Deemanta, 07. Juli 2015, 15:28:03

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Do0d

Angenommen ich habe auf einem TrpÜPl Wachdienst, welcher im Dienstplan festgelegt ist, danach Dienstschluss und habe danach dennoch nicht die Möglichkeit, meine Waffe abzugeben, kann ich meine im Dienstschluss stehende Freizeit nur sehr eingeschränkt nutzen. Oder was denkt ihr, werden die Leute für Augen machen, wenn ich in Zivil mit Sturmgewehr in einer Tankstelle, Schwimmbad oder sonst wo auftauche? :) Für mich ist das durchaus grund zum 'durchschreiben', Erlass hin oder her.

MiraC

In der Regel darfst du den Truppenübungsplatz nicht verlassen, also ist das Beispiel eh Quark.
Ich denke das wird von Fall zu Fall der DV entscheiden.
Dienstfreie Zeit heißt halt nicht immer das du auch machen kannst was du willst.

funker07

Sehe ich persönlich genauso, Waffe am Mann = Dienst.
Der Dienstherr ist da aber oft anderer Meinung. Klar kannst du dafür schreiben, aber dein TE-Führer wird das so nicht unterschreiben.

Laut der Einweisung in die EU-Arbeitszeitregelung (ab 1.1.16), die ich diese Woche genießen durfte, ändert sich das scheinbar.
Dann werden im Regeldienst Stunden (keine Anrechnungsfälle) aufgebaut und du bekommst für die ganze Zeit, über die du nicht selbst verfügen kannst Stunden.
Jegliche Aussagen dazu (auch meine) sind aber mit Vorsicht zu genießen, weil der Erlass gerade erst das Enfwurfsstadium verlassen hat und noch einige Fragen offen sind.

Jens79

ZitatSehe ich persönlich genauso, Waffe am Mann = Dienst.

So traurig es für viele viele sein wird, aber dem ist einfach nicht so. Da wird sich auch nichts dran ändern.
 

Abteilix

Hallo Deemanta,
wenn sich die Problematik trotz Einschaltung der Vertrauensperson und damit einhergegangener Konsultation des Disziplinarvorgesetzten nicht in Deinem Sinne oder zumindest für Dich formaljuristisch klar nachvollziehbar klären lies: Wende Dich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten. Und versuche, weitere Betroffene zu ebendiesem Schritt zu bewegen. Manche Dienststellenleiter brauchen den Tritt in den Allerwertesten von höchster Stelle, um in die Realwelt der Streitkräfte 20XX geholt zu werden. Traurig, aber leider wahr.
Abteilix

Ralf

Interessant. Wenn ein Dienststellenleiter sich nicht an die formalen Richtlinien halten würde, wäre doch eine Beschwerde das zielführende, oder?
Wenn es einen Misstand im Regelungsmanagement gibt, dann wäre eine Eingabe sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Von daher ist der polemische Rat
ZitatManche Dienststellenleiter brauchen den Tritt in den Allerwertesten von höchster Stelle, um in die Realwelt der Streitkräfte 20XX geholt zu werden.
einfach nur polarisierend.
Selbst wenn ein DstLtr die "Realwelt erkennen" würde, aber die Regelungen dagegen sprechen, sind ihm die Hände gebunden. Das sollte doch jemanden mit deinem Wissensstand geläufig sein.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

funker07

Zitat von: Abteilix am 12. Dezember 2015, 19:02:49
Wende Dich mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten.
Die derzeitige Rechts-/Vorschriftslage ist da leider nicht auf deiner Seite. Der Wehrbeauftragte hat auch keine direkte Entscheidungskompetenz.
Was hilft: Auf dem 1.1.16 waren und gucken, wie die neue Regelung umgesetzt wird.

Jens79

Auf welchen passus in der neuen Regelung hoffst du denn so sehr?
 

Abteilix

Hallo Deemanta,
lasse Sie sich nicht beirren. Wenn Sie im von Ihnen vorgetragenen Einzelfall wie auch im Allgemeinen für sich, aber auch für Kameraden - und dazu zähle ich ausdrücklich auch die Disziplinarvorgesetzten -wirklich Klarheit schaffen wollen, folgen Sie meinem Rat. Aber wie oben geschrieben, nachdem Sie Ihre Vertrauensperson eingeschaltet und dann den Disziplinarvorgesetzten konsultiert haben.
Beim Büro des Wehrbeauftragen können Sie auch anrufen. Alle erforderlichen Informationen hierzu finden Sie am Schwarzen Brett Ihrer Dienststelle oder im Web.
Abteilix
@ Ralf: Lesen - denken - mailen! Sicherheitshalber auch nochmal lesen.  :) Nix für ungut

MiraC

Ich verstehe nicht was dieser "Rat"  von Abteilix bringen soll. Aber wenn sie meinen das eine seit Jahren bestehende und "geübte"  Vorgehensweise falsch ist können Sie natürlich gerne versuchen Kameraden zu einer Eingabe,  einer Beschwerde oder etwas anderem  zu veranlassen. Macht Ihnen ja keinen Streß

Jens79

Sehr guter Beitrag Abteilix.

Sie werden doch sicherlich den Kameraden unterstützen in seinem Vorhaben.
 

Abteilix

@ MiraC und @ Jens79:
Wir sind bei der Einschätzung des Falles sicher näher beisammen, als es zunächst scheint. VP > Chef > erff. Wehrbeauftragter. Somit Herbeiführung einer grundsätzlichen Aussage / ggf. Prüfung der Rechtmäßigkeit. Auch bei den ersten beiden der drei vorgenannten Schritte kann Deementa eine für ihn klarstellende, wenn auch nicht befriedigende Antwort erhalten.
Einer Beschwerde kann ich nicht zuraten. Diese reduziert dann die Betrachtung des Falles auf die DEU - "Binnen-Vorschriften-/ Erlasslage". Da kommt ganz sicher nix bei raus.
Was meinen Hinweis auf den "Tritt in den Allerwertesten" betrifft, rührt dieser auf die leider (auch) bei meinen Batteriechefs anzutreffende Fehlinterpretation dessen, was beim TrÜbPl-Aufenthalt anrechenbare Zeiten sind, und was nicht. Da musste ich als Kommandeur auch mal für Klarheit sorgen (und über meiner eigenen Schatten - Prägung in den End-70ern -  springen).
Abteilix


Jens79

Zitat von: Deemanta am 07. Juli 2015, 15:28:03
Hallo alle,

mich würde mal die Vorschrift oder allgemein die Grundlage interessieren wie es mit Std. schreiben bei einem TrupÜbPlz. Wenn ich es mir logisch durchdenke, dürfte ich theoretisch durchschreiben denn es waren folgende Gegebenheiten gegeben:

- Keine Kommandierung
- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)
- Keine Anreise durch privat KFZ

Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten? Denn meines Erachtens nach ist man wenn man nicht mit einem privat KFZ anreisen kann und auf dem ÜbPlz verbleiben muss auch 24 Std. im Dienst ist.

bitte nennt mir dazu den passenden §

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Deemanta

Da ist die Ausgangslage. Sie werden doch nicht allen ernsten behaupten, das man in diesem Falle "durchschreiben" darf.

Wenn doch würde ich jetzt gerne Ihre Begründung dazu wissen.
 

Abteilix

Werter Jens79,
ich behaupte zunächst einmal gar nichts. Dass ich mich mit der Redewendung "durchschreiben" ohnehin nicht so recht anfreunden kann, erwähne ich nur mal am Rande.
Ich lese jedoch "- Dienstunterbrechung (kein Dienstschluss)" und die wohl aus einer (Annahme : begründeten) Vermutung resultierende Frage "Mich würde dazu interessieren ob der Chef oder KpFw da tatsächlich Zeiten festlegen könnte die eher zum Nachteil sein könnten?"
Dies gilt es zu klären.
Darüber hinaus könnte (m.E. sollte) von Interesse sein, ob die vom Dienstgeber verordneten Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Anwendung mit EU-Recht konform waren. Und wenn nicht, ob und ggf. welche Folgen eine Verneinung dieser Frage ggf. mit Wirkung in die Vergangenheit entfalten kann.
Abteilix

Jens79

Sie schwafeln vor sich hin. Das ist unerträglich. Vorschriftenwissen haben Sie auch keines. 

Ihr Texte lesen sich in Gänze Bla bla bla bla bla bla.

Auf den Punkt kommen Sie auch nicht.

ihre Beiträge haben einen Wert von unter 1 Cent und sind somit völlig zu ignorieren.