Guten Morgen,
ich war vor kurzem noch mal beim Karriereberater zwecks Einsicht Dienstposten.
Dieser teilte mir mit, dass Vordienstzeiten nicht mehr angerechnet werden. Somit würden ich als Wiedereinsteller im Mannschaftsbereich die vollen 8 Jahre bekommen.
Die Vordienstzeit von 4 Jahren wäre damit irrelevant.
Kann mir wer etwas dazu sagen?
Auf allen Schreiben, die ich in den letzten 2 Monaten wegen meiner Wiedereinstellung bekommen habe ist meine Vordienstzeit angerechnet.
Es kommt darauf an, was man unter "Vordienstzeit" versteht bzw. wofür sich angerechnet werden soll.
Auf Beförderungszeiten wird sie angerechnet.
Die ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass der MilOrgBer geben Mindest- und Regelverpflichtungszeiten vor. In diesem Rahmen kann die Einstellungsorganisation bei Vordienstzeiten (insbesondere wenn Ausbildungszeiten eingespart werden würden) in begründeten Einzelfällen abweichen.
Ich sehe aber noch nicht den Kern der Frage des TE. Wenn du doch die 8 Jahre unterschrieben hast, bist du doch damit einverstanden?
Edit: 98 Jahre waren doch ein wenig viel, mal eben korrigiert ;-)
Ich denke der Kern seiner Fragestellung ist:
Er hat sich nun bei der Wiedereinstellung auf 8 Jahre verpflichtet, hat allerdings hiervon schon 4 Jahre gedient und ist sich aufgrund der Aussage des Karriereberaters nicht sicher, ob er nun noch 4 oder 8 Jahre dienen darf.
Wenn dem so ist, würde ich ihn fragen, was denn der Einplaner dazu gesagt hat.
Da liegt der Knackpunkt: Im Februar hieß es, SaZ 8, Nettodienstzeit 4 Jahre. Möglichkeiten zur Verlängerung eventuell später in der Stammeiheit.
Letzte Woche habe ich mit einem Karriereberater gesprochen. Der meinte, seit kurzen gibt es diese Anrechnung der Vordienstzeit nicht mehr.
Mit der Begrifflichkeit "Anrechnung der Vordienstzeit" ist etwas ganz anderes gemeint! Und die Vordienstzeit wird immer angerechnet!
Bisher war es jedoch so, dass ein SaZ8 mit 4 Jahren Vordienstzeit nur noch vier Jahre dienen durfte. Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.
Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 13:43:47
Mit der Begrifflichkeit "Anrechnung der Vordienstzeit" ist etwas ganz anderes gemeint! Und die Vordienstzeit wird immer angerechnet!
Bisher war es jedoch so, dass ein SaZ8 mit 4 Jahren Vordienstzeit nur noch vier Jahre dienen durfte. Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.
Wirklich? Seit wann ist das so?oO
Ich habe 8 Jahre Vordienstzeit und habe im Mai nochmal als SaZ20 unterschrieben. Ich bin bisher davon ausgegangen, das ich lediglich noch 12 Jahre diene.
Wie das im Mai war, weiß ich nicht, aktuell ist es jedoch so, dass ... siehe oben!
Bei Ihnen würde ich nachfragen bei der Einstellung, da sehen Sie ja dann Ihr DZE ;) !
Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 14:13:00
Wie das im Mai war, weiß ich nicht, aktuell ist es jedoch so, dass ... siehe oben!
Bei Ihnen würde ich nachfragen bei der Einstellung, da sehen Sie ja dann Ihr DZE ;) !
Seh ich das nicht erst mit der Dienstzeitfestsetzung nach der EÜ?
So, hab nochmal mit meinem Einplaner telefoniert.
Er sagte, er müsste ja eigentlich der Erste sein, der soetwas erfährt aber bislang wäre das nur Gerüchteweise an ihn heran gekommen. Und bei diesen Gerüchten geht es nur um die Wehrübungstage und das reguläre Vordienstzeiten aufjedenfall in Abzug gebracht werden würden. In meinem Fall (8Jahre Vordienstzeit nun SaZ20) würde das ja auch die Maximalverpflichtungszeit von 25Jahre sprengen, welche nicht aufgehoben wird.
Tja, wir haben hier zum 01.07.2015 einen "neuen" Soldaten bekommen, SaZ 8 mit Vordienstzeit als SaZ 5 Jahre und 6 Monate! DZE bei ihm ist 30.06.2023! Und jetzt ;) ?
Wie gesagt, das ist die Aussage meines Einplaners. Ich hätte da ja auch gerne noch vor Ende der EÜ, wo es zu spät ist um es sich gegebenfalls noch anders zu überlegen, Klarheit ob mein DZE 2027 oder 2035 ist. Macht schon nen kleinen Unterschied.
Frag doch einfach nach, wenn du beim Einplaner bist.
MaikG: Du bekommst doch eine Dienstzeitfestsetzung oder hast schon eine bekommen. Da steht doch alles drauf.
Und mehr als Z25 sollten es eh nicht sein...
@Ralf ich habe noch keine und soweit ich weiß bekomme ich die auch erst nach der Eignungsübung
Bekommt man also keine zum Dienstantritt? Hätte ich nun gedacht.
Wieso Eignungsübung wenn du Wiedereinsteller Mannschafter bist?
Zitat von: ulli76 am 30. Juli 2015, 16:03:35
Wieso Eignungsübung wenn du Wiedereinsteller Mannschafter bist?
Da verwechselst Du mich mit dem TE. Ich war SaZ8 U.o.P und werde nun als SaZ20 mit Einstellungsdienstgrad HF wiedereingestellt.
Das macht dann eine neue Dienstzeit von 12 Jahren bei dir (Regelverpflichtungszeit + Vordienstzeit).
Etwas anderes wäre doch schon gar nicht möglich weil er sonst die maximal möglichen 25 Jahre Zeitverpflichtung reist
Davon bin ich ja auch ausgegangen, aber dann ist es nicht schlüssig, das so wie Tommie es beschrieben hat jemand mit 5 Jahren Vordiemstzeit und 8 Jahren neuer Dienstzeit den Status SaZ08 hat. Wenn das für den Status nicht zählt könnte so jemand sich ja theoretisch nach den 8 Jahren wieder für 8 Jahre Wiedereinstellen lassen.
Zitat von: Ralf am 30. Juli 2015, 10:53:46
Die ergänzenden Bestimmungen zum Berufungserlass der MilOrgBer geben Mindest- und Regelverpflichtungszeiten vor. In diesem Rahmen kann die Einstellungsorganisation bei Vordienstzeiten (insbesondere wenn Ausbildungszeiten eingespart werden würden) in begründeten Einzelfällen abweichen.
Und dann gibst noch Einzelvereinbarungen, Wegfall des Dienstpostens/des Waffensystems in x Jahren, Bürofehler, Verständnisfehler des Bewerbers etc etc etc
Und nun willst du also eine pauschale Aussage?
Ich habe den Eindruck, das der Thread garnicht ganz gelesen wurde. Ich habe nicht nach einer pauschalen Aussage gefragt, es wurde die pauschale Aussage getätigt, dass das "seit neustem" so ist. Das habe ich hinterfragt!
Es wurde hier gesagt, "Wer sich neuerdings aus acht Jahre verpflichtet, dient auch 8 Jahre, ohne dass auf die neue Verpflichtungszeit die vorherige Verpflichtung in Anrechnung gebracht wird.".
Da ich mich neuerdings für 20Jahre verpflichtet habe, frage ich mich dann halt ob ich auch 20Jahre diene, ohne dass auf diese Verpflichtungszeit meine vorherige Verpflichtung angerechnet wird.
Wenn Du diese Fragestellung als nicht legitim erachtest nehm ich das mal so hin.
Dass das doch nicht geht ist doch nun wirklich klar, weil du auf 28 Jahre kommen würdest. Aber das hatten wir doch schon weiter vorne.
Zitat von: wolverine am 30. Juli 2015, 16:36:13
Etwas anderes wäre doch schon gar nicht möglich weil er sonst die maximal möglichen 25 Jahre Zeitverpflichtung reist
Achso und ich habe etwas anderes behauptet, als ich von der Aussage des Einplaners berichtet habe?
Aber ist schon recht, Frage beantwortet..
Zitat von: MaikG am 30. Juli 2015, 15:17:05
Wie gesagt, das ist die Aussage meines Einplaners. Ich hätte da ja auch gerne noch vor Ende der EÜ, wo es zu spät ist um es sich gegebenfalls noch anders zu überlegen, Klarheit ob mein DZE 2027 oder 2035 ist. Macht schon nen kleinen Unterschied.
Naja die Frage hier impliziert das schon. Wenn du dir so sicher warst, verstehe ich dieses nicht, aber soll mir auch egal sein. In deinem Fall ist das ja klar.
Zitat von: Tommie am 30. Juli 2015, 15:03:00
Tja, wir haben hier zum 01.07.2015 einen "neuen" Soldaten bekommen, SaZ 8 mit Vordienstzeit als SaZ 5 Jahre und 6 Monate! DZE bei ihm ist 30.06.2023! Und jetzt ;) ?
@Ralf. Ich glaube MaikG bezieht seine Frage auf diese Aussage.