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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: WarThunder44 am 20. August 2015, 11:08:19

Titel: BFD Freistellubng
Beitrag von: WarThunder44 am 20. August 2015, 11:08:19
Guten Tag,

ich SaZ 9 gehe bald in den BFD.. Kann ich mich vor den normalen BFD beginn mich freistellen lassen?! z.b. ein Monat früher?!  Wenn das der Chef unterschreibt sollte alles save sein ode?!

MkG
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: Lidius am 20. August 2015, 12:09:50
Zitat von: WarThunder44 am 20. August 2015, 11:08:19
Guten Tag,

ich SaZ 9 gehe bald in den BFD.. Kann ich mich vor den normalen BFD beginn mich freistellen lassen?! z.b. ein Monat früher?!  Wenn das der Chef unterschreibt sollte alles save sein ode?!

MkG

Ansprechpartner ist der BFD. Der Chef wird dann im Laufe des Verfahrens eingebunden. Beachte aber, dass wenn du über die normale Freistellung während der Dienstzeit eine weitere Freistellung möchtest, deine Übergangsgebührnisse um diesen Zeitraum gekürzt werden.
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: WarThunder44 am 20. August 2015, 12:11:51
Das ist mir klar..

Beim Chef war alles klar. Aber nun sagt BFD es geht nicht.. Es steht mir ncht zu. warum aufeinmal?! Bzw eine Freistellung steht doch jeden Soldaten zu oder nicht?!
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: Ryan91 am 20. August 2015, 12:13:21
Zitatwarum aufeinmal

Diese Frage evtl. dem BFD gestellt?...
Einfach mal sich mit den Leuten unterhalten ;)
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: WarThunder44 am 20. August 2015, 12:15:47
Habe ich ja ;)

Bevor ich den Antrag gestellt habe, sagt BFD zu mir es kein problem sei.

Und Chef bestätigte dies. Und nun gehts doch net?!

Bin kein freund von den BFD leuten ;)
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: BulleMölders am 20. August 2015, 12:52:42
Zitat von: WarThunder44 am 20. August 2015, 12:15:47
Bin kein freund von den BFD leuten ;)
Sollen Sie ja auch gar nicht.
Nur werden Sie sich mit diesen "auseinandersetzten" müssen, wenn Sie eine Antwort darauf haben wollen warum das nicht geht, denn nur die wissen auf welcher Grundlage die Aussage getroffen wurde.
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: KlausP am 20. August 2015, 13:16:46
Die Ermessensfreistelung entscheidet doch sowieso nicht der Disziplinarvorgesetzten, wenn ich das noch richtig in Einnerung haben, sondern die personalbearbeitende Stelle. Der Chef gibt doch in diesem Fall nur eine Stellungnahme ab.
Titel: Antw:BFD Freistellubng
Beitrag von: BulleMölders am 20. August 2015, 14:13:16
Ich hatte damals auch einen Antrag auf sechs Wochen früher Freistellung gestellt und der wurde, wie KlausP schreibt, nach Stellungnahme durch den Chef von der personal bearbeitenden Stelle (zu der Zeit noch die SDM) entschieden.
Ging auch ohne Probleme durch, sonst hätte ich meinen Vorbereitungsdienst damals nicht antreten können und dann würde ich heute keinen Beamtenvierkampf machen.  ;D