Hallo zusammen,
habe gerade diese Doku gesehen:
https://www.youtube.com/watch?v=g2VoxouliGgVorweg, ich bin Zivilist, deswegen habe ich von Internas keine Ahnung. Weis nur was Dokus oder das Internet hergeben.
Da haben sich mir ein paar Fragen gestellt.
Am Anfang sagt eine Soldatin "Wer keinen Fallschirmspringerlehrgang gemacht hat ist nur ein halber Fallschirmjäger." (bei 1:00)
Ich dachte alle Fallschirmjäger müssen so einen Lehrgang machen. Ist ja deren Beruf und wer den nicht packt muss in eine andere Truppengattung.
Dann am Ende der Doku sieht man bei der Verleihung (ab 42:23) einen Pionier neben einer Soldatin aus der Jägertruppe. Da scheinen insgesamt 3 aus der Jägertruppe zu sein.
Bei Pionier hab ich mir gedacht, der wird bestimmt Luftlandepionier.
Aber was machen die 3 aus der Jägertruppe dort?
Ihr könnt bestimmt helfen.
Gruß
ZitatIch dachte alle Fallschirmjäger müssen so einen Lehrgang machen. Ist ja deren Beruf und wer den nicht packt muss in eine andere Truppengattung.
Auch die Fallschirmjäger haben "Schreibtischtäter", FWDL, deren Dienstzeit zu kurz ist für die Vollausbildung, usw.
ZitatAber was machen die 3 aus der Jägertruppe dort?
Auch andere Truppengattungen haben vereinzelte Dienstposten, die einen entsprechenden Lehrgang voraussetzen. Ansonsten können Lehrgangsplätze auch im Rahmen freier Kapazitäten aufgefüllt werden.
Vielen Dank für die Antwort.
Vieleicht kannst du oder ein anderer mir noch Fragen diesbezüglich beantworten.
Wenn man den Fallschirmspringerlehrgang bestanden hat, ist das dann sowas wie eine Berechtigung das man bei Automatiksprüngen mitmachen darf? Und verfällt die irgendwann, wenn man das Abzeichen im Rahmen freier Kapazitäten erwoben hat. Also die Erlaubniss, nicht das Abzeichen :)
Ich mein wenn ein Sanitäter da mitmacht wird er nicht viel Möglichkeiten haben weitere Sprünge durchzuführen. Bei Übungen wo gesprungen wird, wird ein Sanitäter wohl eher am Boden bleiben. Oder werden die freien Kapazitäten so verteilt das es noch einiger Maßen Sinn ergibt?
Gruß
Ja, das Bestehen des Springerlehrgangs ist Voraussetzung dafür, dass man springen darf- ist ja irgendwie logisch. Und normalerweise wird geschaut, dass die, die springen sollen, das auch regelmäßig zum Lizenzerhalt tun.
Und ja, die Lizenz verfällt, wenn man seine Sprünge nicht macht. Mal davon abgesehen ist auch die Sprungtauglichkeit zeitlich begrenzt und muss regelmäßig verlängert werden.
In Ergänzung zu Ulli:
Wer "nur" im Rahmen freier Kapazitäten am Springer Lehrgang teilgenommen hat, hat ja eben keinen dienstlichen Grund für Sprünge, diese Kosten Zeit und Geld, die Kapazitäten sind begrenzt ....
Daher ist es sehr wahrscheinlich, das die Berechtigung zum Springen verfällt.
Zitat von: Braakin am 29. August 2015, 20:29:00
[...]
Ich mein wenn ein Sanitäter da mitmacht wird er nicht viel Möglichkeiten haben weitere Sprünge durchzuführen. Bei Übungen wo gesprungen wird, wird ein Sanitäter wohl eher am Boden bleiben.
[...]
Es gibt durchaus auch springende Sannis. Ganz aktuell:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NU45DoMwEHxLPuDFFLm6IJq0KFICDTJ4hSyMbS1r3OTxsYvMSNPMoYEBMp06zKLYeKcsfKCfzX1KYkoahVo5orW4CxX3USONTDEEhHcp5sDsHXJRRscm60KKPYngiW1xIlF2hNHQV7Jt5KX6Q35vQ9ecX7Kq22fTlcEp1da4NV_w7kBi1BC27Zoep9MPKUaCyg!!/
@ QuiCon:
Hier aber bitte immer Ausnahme und Regel verstehen - also ZSan versus "Sanitäter im LL Unterstützungseinsatz".
(.. das eine ein OrgBereich, das andere "zwei Handvoll Soldaten")