Hallo ich habe eine kleine Frage für ein Freund. Und zwar wurde er 2002 zum Grundwehrdienst eingezogen. Grundausbildung verlief auch Problemlos in der Stanneinheit jedoch wurde es etwas problematisch auch mit den anderen Kameraden ich würde nun nicht direkt mobbing sagen aber war schon nicht so ganz ok. Daraufhin lies er sich hin und wieder vom Arzt KZH schreiben irgendwann hatte der Arzt ihn nicht mehr solange Krankgeschrieben so das er Fern blieb und zuhause aufgesucht wurde dafür gab es natürlich ein Diszi. Dann gab es noch eine Sitiation wo er vom Arzt den Krankenschein umgeschrieben hat was auch natürlich ein Diszi auf sich hatte . Er ging daraufhin nochmal zum Arzt und Frage wie er sich Ausmustern lassen kann der legte ihn nah das er sich durch das BWK ausgemustert werden könnte auf das eine psychische erkrankung vorliegt. Nach gut einen Monat passierte das denn auch T5 und KZH bis DZE.
Frage wäre nun bekommt jemand eine 2. Chance werden die Daten gespeichert in der Akte oder kann man die Problemlos neu bewerben?
Mit freundlichen Grüßen
Natürlich kann er sich bewerben, allerdings wird der Tauglichkeitsgrad natürlich gespeichert - bis zum Ende der Wehrüberwachung (Lebensalter 65).
Auch die Gesundheitsakte wird gespeichert und bei einer Bewerbung herangezogen.
In aller Regel ist es "schwierig", eine einmal diagnostizierte psychische Erkrankung als geheilt einzustufen.
(Eigenmächtig abwesend und Urkundenfälschung sind auch nicht so "prall" ...)
1. Problem: T5
Wenn er nicht darlegen kann, dass sich sein Gesundheitszustand gebessert hat, wird es zu keiner erneuten Musterung kommen, da er mit diesem Status nicht wehrdienstfähig ist. Gerade wenn man erst kürzlich aufgrund psychischer Probleme ausgemustert wurde, wird das nichts werden, zumal es mehr als genug Bewerber ohne solche Vorerkrankungen gibt. Wenn er den Dienst damals schon nicht psychisch geschafft hat, warum sollte die Bundeswehr das Risiko eingehen, dass es das nächste mal besser wird?
2. Problem: Die Diszis
Das sind schon keine kleinen Diszis mehr, sondern ordentliche Hausnummern. Dass er nicht schon wegen diesen Vergehen entlassen wurde, ist eher eine Überraschung. Da es genügend Bewerber ohne kriminelle Vorfälle gibt, werden auch diese Vergehen ein Hindernis sein.
Daher meine Einschätzung: Die Chancen liegen bei genau 0%.
Da gebe ich dir vollkommen Recht.
Ich mein jeder baut mal Mist das war nun großer gerade Anfang 20. Zudem hat er ja die Kurve bekommen und eine Ausbildung mit 2 zum Kaufmann abgeschlossen und möchte nun sich Bewerben. Aber die werden dann wahrscheinlich wenn es nicht klappt ihn das vorher sagen oder ihn trotzdem zum Test einladen?
@ Dunstig:
Bitte mal die Kirche im Dorf lassen - zu Deinem Punkt 1 gehe ich ja noch mit ...
Aber:
- Wehrpflichtige (wir reden von 2002 und GWD) wurden wegen EA bzw. Fahnenflucht regelmäßig nicht entlassen. Warum auch?
- Ob es in den Fällen tatsächlich Strafverfahren (mit Urteilen!) gab, ist völlig unklar - allerdings sollten diese Strafen inzwischen getilgt sein.
@ Bluetooth:
Nach der Bewerbung und VOR dem Test wird die Tauglichkeit geprüft, und daran wird es vermutlich scheitern ... gerade den Wegfall einer durch den Dienst entstandenen Belastungs- / Anpassungstörung kann kaum belegt werden.
Okay
Verstehe .
Also ein anderer bekannter hatte eine ähnliche Situtation und wurde aufjedenfall eingeladen.
@F_K: Danke für den Hinweis. Ich habe statt 2002 das Jahr 2012 gelesen und bin im Umgang mit Diszis aus meinen Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit ausgegangen.
Ob diese Vorkommnisse (trotz damaligem GWD) bei einer erneuten Bewerbung allerdings nur eine untergeordnete Rolle spielen sollten, kann ich mir nur schwer vorstellen. Aber ich bin ja nicht in der Situation, in dieser Hinsicht Entscheidungen treffen zu müssen.
@Bluetooth: Ein Bekannter wurde mit psychischer Vorerkrankung und T5 eingeladen?
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 10:09:54
Also ein anderer bekannter hatte eine ähnliche Situtation und wurde aufjedenfall eingeladen.
Wenn du doch meinst, einen ähnlich gelagerten Fall zu kennen, warum fragst du dann und konterst der durchaus richtigen Antwort von F_K mit deiner eigenen Erfahrung? Zumal die Musterung immer vor dem Test ist. Entweder nach Aktenlage ohne Einladung oder während der Einladung, aber ganz am Anfang.
@dunstig
Ja also er war auch auf T5 ausgemustert worden ( auch wegen einer psychische erkrankung) Eeil er nicht klar kam in der Einheit und hatte sich vor hmm 3 Monaten beworben und soll nun nächsten Monat zum Test.
Deshalb hatte ich die Frage für mein Kumpel mal hier offen reingestellt
Wollte halt nur mal einschätzungen haben von anderen deshalb habe ich gefragt
.. vielleicht ist der "Test" ja nur eine Nachmusterung - und das Ergebnis scheint ja noch nicht bekannt zu sein.
Gegenfrage: Wenn man solche offensichtlichen Probleme mit der Wegrpflicht oder dem Soldatsein hatte, warum möchte man dann überhaupt wieder dahin zurück? ???
Zitat von: wolverine am 04. September 2015, 10:26:00
Gegenfrage: Wenn man solche offensichtlichen Probleme mit der Wegrpflicht oder dem Soldatsein hatte, warum möchte man dann überhaupt wieder dahin zurück? ???
Ich denke mal weil er ja nun auch in den letzten Jahren 2 Ausbildungen abgeschlossen hat und bei der Bundeswehr ja auch gerne welche mit IT Berufen gesucht werden.
@ Bluetooth:
Das beantwortet die durchaus berechtigte Frage nicht.
Warum bewirbt er sich bei einem Arbeitgeber, der zu einer psychischen Erkrankung geführt hat und bei dem er Straftaten begangen hat?
Zitat von: F_K am 04. September 2015, 10:32:47
@ Bluetooth:
Das beantwortet die durchaus berechtigte Frage nicht.
Warum bewirbt er sich bei einem Arbeitgeber, der zu einer psychischen Erkrankung geführt hat und bei dem er Straftaten begangen hat?
Also genau weiß ich das nun auch nicht. Es ist ja nun auch schon gut 13 Jahre her und einfach weil man nochmal neu starten möchte also verstehen kann ich es schon.
Wenn es denn der Kumpel ist. Bei der detaillierten Beschreibung der Vorgänge und die Parallelen zu diesem Beitrag kommen mir da arge Zweifel.
ZitatHallo
Ich würde mich gerne als Wiedereinsteller bei der Bundeswehr bewerben. Den GWD habe ich 2003 geleistet.
Nun bin ich inzwischen schon 30 Jahre alt habe aber vor ein paar Monaten meine Prüfung zum Kaufmann im Einzelhandel mit 3 bestanden allerdings nur einen Förderschul Abschluss gemacht 2008
Meine Frage wäre nun wieviel zählt meine Berufsausbildung und macht es überhaupt Sinn sich mit den Leistungen zu bewerben ?
Anderes Thema:
- Welche Ausbildungen sind es denn?
Bei dem Alter ist Truppendienst ja ausgeschlossen, und bei Fachdienst müsste die Ausbildung verwertbar sein.
Mit Kaufmann bewerben sich wohl viele, und für den IT Bereich ist diese Ausbildung (so mein Kenntnisstand) nicht wirklich zielführend.
Also hat in den letzten Jahren eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel gemacht und da es in ein IT Unternehmen war nochmal eine Prüfung zum Fachinformatiker nachgedrückt und diese beide erfolgreich bestanden.
Fachinformatiker sollte doch passen - also Bewerbung abgeben und dann wird man schauen müssen - Musterungen sind immer Einzelfallentscheidungen.
Ja ich hab ihn das auch gesagt einfach machen den anderen Kumpel von dem ich gesprochen habe der wurde auch genommen obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn. Ich glaube man muss sich einfach geben wie man jetzt ist und gut.
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.
Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig. :o
Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.
Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig. :o
Sorry ja natürlich vor 6 Jahren :p
Zitat von: Getulio am 04. September 2015, 11:26:44
Zitat von: Bluetooth am 04. September 2015, 11:15:35
obwohl der nach Jugendstrafe verurteilt wurde von 6 Jahren und macht nun auch eine SaZ 8 Laufbahn.
Ich hoffe, das sollte "vor" und nicht "von" 6 Jahren heißen, ansonsten fände ich das schon happig. :o
Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.
Mehr als 5 Jahre Jugendstrafe können nur bei einem Verbrechen verhängt werden.
Und mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann gem. §38 SG keine Einstellung erfolgen.
Meine Güte was ein Stumpfsinn...
Bei dem "Freund" handelt es sich wie Ralf ja schon festgestellt hat, ganz offensichtlich um den TE selber.
Die eigentliche Frage wurde doch schon in den ersten Posts beantwortet.
Bluetooth, willst du jetzt so lange rumlabern, bis dir irgendjemand sagt, dass du gute Chancen hast?
Dann bitte: Ich bin mir sicher die nehmen dich sehr gerne, da es dir ja jetzt viel besser geht und du eine Ausbildung absolviert hast. Gesunde Menschen mit Ausbildung und ohne Discos bewerben sich ohnehin kaum, sodass man kaum an dir vorbeikommt...
Edit dank Autokorrektur: Streiche Discos, setzte Diszis.
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
@ KlausP:
Selbst WENN der KpChef abgegeben hat, und die StA angeklagt hat, und der TE (bzw. sein Freund) verurteilt worden ist - so wird das Strafmaß wohl so gewesen sein, dass die Strafe nunmehr getilgt ist.
Gleiches gilt für das Diszi.
However: Das KC wird sicherlich eine sachgerechte Entscheidung fällen.
Zitat von: BlacKyMV am 04. September 2015, 11:38:58
Das wäre nicht nur happig, sondert schlicht unmöglich.
Mehr als 5 Jahre Jugendstrafe können nur bei einem Verbrechen verhängt werden.
Und mit einer Verurteilung wegen eines Verbrechens kann gem. §38 SG keine Einstellung erfolgen.
Das ist nicht richtig. Eine Jugendstrafe ist keine Freiheitsstrafe im Sinne des § 38 I SG nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Allerdings würde man bei so einer Verurteilung sicherlich die charakterliche Eignung verneinen, denke ich.
Hab ich wohl wieder was dazu gelernt.
Danke für die Korrektur ;)
Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
Ich bin ja eher selten Ihrer Meinung, aber da stimme ich Ihnen 100% zu.
Meiner Meinung nach hat der TE gezeigt, dass der Beruf des Soldaten nichts für ihn ist. EA ist schon ne Hausnummer und Urkundenfäschung auch. Und so jemand soll Gruppenführer sein und nicht nur verantwortung für sich sondern auch andere übernehmen?
In welche Laufbahn soll es denn gehen?
@TE: Trotzdem bewerben. Mehr als nein sagen, kann die BW nicht
Da sich der TE zwischenzeitlich gelöscht hat dürfte ihn weitere Antworten unsererseits nicht mehr intressieren ::)
Zitat von: KlausP am 04. September 2015, 12:14:49
Die damalige Eigenmächtige Abwesenheit von mehr als drei vollen Kalendertagen war nicht nur ein Dienstvergehen sondern eine Wehrstraftat gem Paragraph 15 Wehrstrafgesetz. Eigentlich hätte der Chef das an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen. Ich anstelle des Entscheiders beim KC würde den nur mit der Kneifzange anfassen.
Nicht müssen, können.
Einigen wir uns auf "sollen". ;)
Hmmmm, ok. ;)