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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24

Titel: Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24
Hallo und Guten Abend,

ich wende mich mit einer wichtigen Frage an euch.
Ich bin als GvD meiner Einheit angesetzt heute sind einige
neue Kameraden aus der Aga am Standort angekommen. Am Anfang in uniform machten die Kameraden einen guten Eindruck auf mich, nach Dienst als ich eine Rauchen war traf ich einen der Kameraden in Zivil wieder er trug einen Sportanzug einer bekannten Deutschrock Band hatte die Jacke ein wenig geöffnet und ich konnte dadurch erkennen das er ein Tshirt einer bekannten Rechtsradikalen Band trug.

Ich fragte den Kameraden was für ein Tshirt er trägt, er öffnete freiwillig die Jacke und präsentierte mir das Shirt der Band Landser mit dem Abbild eines SS Soldaten sowie der Unterschrift Deutsches Recht, auf meine Frage ober eine Rechte Gesinnung habe Antwortete der Kamerad mir nicht.

Er erzählte mir wo er das Shirt erworben habe und das er das nicht schlimm findet immerhin wurden deutsche Soldaten als Landser bezeichnet.

Meine Frage wie soll ich darauf reagieren soll ich es morgen beim KpChef melden oder es bei der Verwarnung die ich ausgesprochen habe belassen?

Entschuldigt diese unübersichtliche Form des Textes habe nur mein Handy zum schreiben.

Dankeschön
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Jens79 am 25. September 2015, 03:14:41
Meldung an den KpChef
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Säbelrassler am 25. September 2015, 07:30:27
Natürlich melden. Das stellt in meinen Augen sogar schon ein BV dar.

Mal ganz davon abgesehen, dass diese eindeutig rechtsradikale Band als kriminelle Vereinigung sogar gerichtlich abgeurteilt wurde, kann besagter "Kamerad" auch nicht den historischen Begriff "Landser" pauschal für die Bundeswehr verharmlosen, wenn in diesem Zusammenhang ein SS-Soldat (!) abgebildet ist.

Als BW-Soldat mit so einem Shirt rumlaufen und das dann "nicht so schlimm" finden....ohne Worte. Gerade in der Bundeswehr wird Rechtsextremismus doch ständig "sensibilisiert" und rauf- und runtergebetet.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Pofi am 25. September 2015, 22:59:59
Zitat von: Jens79 am 25. September 2015, 03:14:41
Meldung an den KpChef

Dienstweg?!?
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: shurijo am 26. September 2015, 10:45:26
Eigentlich die Meldung an den zuständigen S2... Die sind genau für sst tolle Kameraden zuständig.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: KlausP am 26. September 2015, 11:02:05
Zitat von: Pofi am 25. September 2015, 22:59:59
Zitat von: Jens79 am 25. September 2015, 03:14:41
Meldung an den KpChef

Dienstweg?!?

Wo ist das Problem? Der ist dadurch eingehalten, dass man sich über die zuständigen Vorgesetzten einen Termin beim Disziplinarvorgesetzten geben lässt.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 26. September 2015, 11:26:56
Zitat von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24Ich bin als GvD meiner Einheit angesetzt ...

Die meisten Einheiten setzen GvDs nicht an sondern eher ein, aber ich danke mal, dass da die Autokorrktur zugeschlagen hat ;) !

Zitat von: Palettendoc am 25. September 2015, 00:08:24Meine Frage wie soll ich darauf reagieren soll ich es morgen beim KpChef melden oder es bei der Verwarnung die ich ausgesprochen habe belassen?

Der Kamerad hat jetzt natürlich immense Angst, denn er hat ja vom GvD eine Verwarnung erhalten ;) ! Über Ihre Aufgaben und Befugnisse als GvD wurden Sie belehrt und sind Sie sich im Klaren? Dass es hier nicht bei einer mündlichen Verwarnung vom GvD, also ohne jede weitere Folge, bleiben kann, sollte jedem Soldaten klar sein, der auch nur für 50 Cent Hirn im Kopf hat! Hier wird auf jeden Fall eine Meldung an den Disziplinarvorgesetzten erfolgen müssen, normalerweise auf dem Weg eines Eintrags ins UvD-Buch, über den UvD an den Spieß und von dort an den KpChef. Geht auf diesem Wege Information verloren, würde ich an Ihrer Stelle das direkte Gespräch mit dem Chef suchen, der dann sofort gegen den Kameraden zu ermitteln beginnen wird. Findet man das erwähnte T-Shirt in dessen Besitz und Sie bezeugen, dass er dieses getragen hat, braucht er am Montag seine Tasche gar nicht auszupacken, sondern geht auf direktem Wege nach Hause!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Säbelrassler am 26. September 2015, 11:35:11
Zitat von: Tommie am 26. September 2015, 11:26:56
Findet man das erwähnte T-Shirt in dessen Besitz und Sie bezeugen, dass er dieses getragen hat, braucht er am Montag seine Tasche gar nicht auszupacken, sondern geht auf direktem Wege nach Hause!

Und das mit nem kleinen Hinweis auf §86a StGB der lieben Staatsanwaltschaft, wenn's so richtig gut für ihn läuft!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Jens79 am 26. September 2015, 12:11:57
Zitat von: Pofi am 25. September 2015, 22:59:59
Zitat von: Jens79 am 25. September 2015, 03:14:41
Meldung an den KpChef

Dienstweg?!?

Der Dienstweg ist ein Holzweg der meist in eine Sackgasse führt.

Zumindest manchmal.  ;)
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. September 2015, 12:23:04
Sie haben sicher belastbare Zahlen, um Ihre Pauschalunterstellung zu untermauern?

Dieser Fall ist doch klar. Der Fragensteller ist als HvD aufmerksam geworden und hat den eizig richtigen Hinweis bekommen: In das UvD-Buch eintragen und den Sachverhalt am Montagmorgen seinem Spieß melden (der Zugführer hat damit erst einmal gar nichts zu tun).
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:02:05
Zu dem Sachverhalt hätte ich mal ein paar Fragen:

1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?
oder 
2. Ist ein Straftatbestand erst erfüllt, wenn tatsächlich ein SS-Soldat abgebildet ist?
und
3. Ist die Darstellung eines SS-Soldaten erst strafbar, wenn dieser tatsächlich durch verbotene Symbole (Runen, Totenkopf) "verziert" ist oder schon, wenn das Bild einer SS-Uniform nur ähnelt?
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: OSG Oschi am 29. September 2015, 10:05:54
Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:02:05


1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?


Da die Band selbst verboten ist, gehe ich davon mal aus.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: ulli76 am 29. September 2015, 10:07:58
Rein praktisch ist das in der Bundeswehr relativ einfach:
Also ein Soldat (wie hier der TE) meldet seinen Vorgesetzten, wenn ihm was nicht in Ordnung vor kommt. Dazu muss er nicht genau wissen, ob die Symbole verboten sind oder nicht.
Die Angelegenheit wird dann recht schnell beim DV landen. Weiss der es auch nicht, hat er verschiedene Möglichkeiten- die einfachste ist der MAD- der hat dafür Spezialisten oder auch die Staatsanwaltschaft. Ggf. muss er eh an diese abgeben.

Unabhängig von der Strafbarkeit ist zu prüfen, ob der Soldat ein Dienstvergehen begangen hat (nicht jedes Dienstvergehen ist auch eine Straftat) und ob es Zweifel an der Treue zur FDGO gibt und ob es Zweifel an der Eignung als Soldat gibt.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:10:37
Zitat von: OSG Oschi am 29. September 2015, 10:05:54
Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:02:05


1. Ist es grundsätzlich verboten, T-Shirts dieser Band zu tragen?


Da die Band selbst verboten ist, gehe ich davon mal aus.

Da gehe ich auch von aus, nur weiß ich es nicht genau..  ;)
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: MiraC am 29. September 2015, 10:15:07
 Die Band ist nicht nur verboten worden, sondern es kam laut Wikipedia und dem dort angehängten PDF zu einem Gerichtsurteil, in dem die Mitglieder wegen der Zitat:
Zitat
Die Angeklagten sind der Bildung einer kriminellen Vereinigung - der Angeklagte R           
als Rädelsführer - in Tateinheit mit Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswid-
riger Organisationen und Volksverhetzung in je zwei Fällen, sowie öffentlichem Auffor-
dern zu Straftaten, Billigung von Straftaten, Verunglimpfung des Staates und seiner
Symbole und Beschimpfung von Bekenntnissen in je einem Fall schuldig

Daraus folgt für mich:
1) Ja - Denn Du machst deutlich, dass Du die Nähe zu einer verfassungsfeindlichen Organisation aufweist
2) JA!
3) Ähneln reicht.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: F_K am 29. September 2015, 10:44:25
@ MiraC und OSG Oschi:

Bitte immer zwischen Strafbarkeit (Bestimmtheitsgrundsatz und so) und Dienstpflichtverletzung und "gutem Benehmen" unterscheiden.

Eine Verurteilung als "kriminellen Vereinigung" macht diese Vereinigung nicht gleich zu einer vom BVG für verfassungswidrig erklärten Partei - da gibt es doch feine Unterschiede   8)
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:55:47
Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:44:25
Eine Verurteilung als "kriminellen Vereinigung" macht diese Vereinigung nicht gleich zu einer vom BVG für verfassungswidrig erklärten Partei - da gibt es doch feine Unterschiede   8)

Ganz genau so ist auch meine Denkweise und genau in diese Richtung zielten auch meine Fragen ab!

Im Umkehrschluss müssten dann auch T-Shirts der Marken "Yakuza" oder "Mafia & Crime" auch verboten werden, oder?!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: F_K am 29. September 2015, 10:58:27
Dann deutlicher (und das ist keine Rechtsberatung):

Ich halte das Tragen von den hier genannten T-Shirts (Yakusa, Mafia oder Band) nicht für strafbar - genauso wenig wie das Tragen von "bunten" Totenköpfen, Vampiren oder Geistern.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 29. September 2015, 10:59:23
Ich hatte gestern ein längeres Telefonat mit dem für unsere Dienststelle zuständigen Bearbeiter beim MAD und habe ihn nur interessehalber mal gefragt, wie man den mit so etwas umgehen würde, wenn ein Soldat aus der GA mit einem Landser-T-Shirt in der Stammeinheit aufschlägt. Seine Aussage hierzu war relativ eindeutig, auch wenn sich unsere Schlapphüte sonst für ihr Leben gerne in Rätseln ergehen ;) : "In solchen Fällen werden eher keine Gefangenen gemacht!"

Heißt im Klartext, dass ein Soldat, der sich non-verbal so äußert wohl recht schnell mit seiner Entfernung aus der Truppe rechnen muss, besonders, wenn er wie in diesem Fall, definitiv noch innerhalb der ersten vier Jahre seiner Dienstzeit ist!   
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 29. September 2015, 11:02:05
Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:58:27Dann deutlicher (und das ist keine Rechtsberatung):

Ich halte das Tragen von den hier genannten T-Shirts (Yakusa, Mafia oder Band) nicht für strafbar - genauso wenig wie das Tragen von "bunten" Totenköpfen, Vampiren oder Geistern.

Zum Glück sieht das nicht nur der MAD anders ;) ! Wer sich durch tragen eines T-Shirts der Band "Landser" mit den Inhalten von deren Liedern und deren Gedankengut solidarisiert, zeigt damit eindeutig, dass er nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO steht!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 11:17:09
Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:02:05
Wer sich durch tragen eines T-Shirts der Band "Landser" mit den Inhalten von deren Liedern und deren Gedankengut solidarisiert, zeigt damit eindeutig, dass er nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO steht!

Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:55:47
Im Umkehrschluss müssten dann auch T-Shirts der Marken "Yakuza" oder "Mafia & Crime" auch verboten werden, oder?!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 29. September 2015, 11:28:48
Sowohl "Yakuza", als auch "Mafia & Crime" sind Marken, die als solche nicht verboten sind! Die Band "Landser" hingegen steht eindeutig außerhalb der FDGO ...

Merke: Nicht alles ist ein Vergleich, nur weil es hinkt ;D !
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 29. September 2015, 11:30:49
Ach ja, schon das Anhören von den falschen (also denen, die auf dem Index stehen ;) !) Liedern der Band "Kategorie C" kann dazu führen, dass man innerhalb weniger Tage die Bundeswehr verlässt! Hat unser Dienststellenleiter hier schon durchgezogen mit Rückendeckung und Schützenhilfe von Rechtsberater, WDA und MAD!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00
Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:30:49
Ach ja, schon das Anhören von den falschen (also denen, die auf dem Index stehen ;) !) Liedern der Band "Kategorie C" kann dazu führen, dass man innerhalb weniger Tage die Bundeswehr verlässt! Hat unser Dienststellenleiter hier schon durchgezogen mit Rückendeckung und Schützenhilfe von Rechtsberater, WDA und MAD!
D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben!  :-/
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Ralf am 29. September 2015, 12:36:02
Zitatkann dazu führen, dass man
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: F_K am 29. September 2015, 12:42:01
@ Tommie:

.. und bitte nochmal genau lesen, was ich geschrieben haben:

- Der MAD entscheidet keinesfalls über die Strafbarkeit
- Dienstpflichtverletzungen sind von mir als "anderes" Thema dargestellt worden.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Tommie am 29. September 2015, 13:32:57
Zitat von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben!  :-/

Sie sind nicht das hellste Licht auf unserer Torte, was ;) ?

Es wurde der Soldat entlassen, auf dessen Handy die entsprechenden Lieder gefunden wurden!

@ F_K:

Das habe ich auch nicht behauptet! Der MAD bewertet Sachverhalte und ermittelt in solchen Fällen. Der Rechtsberater wird seinem Namen gerecht und berät den DV bei den Ermittlungen, um den Rest kümmert sich der WDA. Bis dorthin ist üblicherweise bei Soldaten, die sich innerhalb der ersten vier Jahre Ihrer Dienstzeit befinden "Lied aus!" ;D  !
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: F_K am 29. September 2015, 14:07:57
@ Tommie:

Prima, dann haben wir das gleiche Verständnis:

- In aller Regel ist das Tragen von T-Shirts / das Hören solche Lieder strafrechtlich nicht relevant.
- Es kann allerdings Anlass zu der Vermutung sein, dass hier ein Soldat seinen Pflichten nicht nachkommt, was in der Folge zu einer Entlassung führen kann.

@ All:

Insoweit sollten solche Vorkommnisse (Musik / T Shirt) den Vorgesetzten gemeldet werden, die kümmern sich dann ggf. mit Hilfe des MAD darum, da die Beurteilung in aller Regel nicht einfach ist.
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: burner71 am 29. September 2015, 15:41:43
Für den Ersteller dieses threads ist die Sache an sich doch ganz simpel:  MELDEN MACHT FREI UND BELASTET DEN VORGESETZTEN!!!

Der DV ist dann in der Pflicht. Alles andere ist popcornkino!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: BulleMölders am 29. September 2015, 15:44:49
Zitat von: burner71 am 29. September 2015, 15:41:43
MELDEN MACHT FREI UND BELASTET DEN VORGESETZTEN!!!

Auch wenn es stimmt, muss man das nicht so heraus schreien!
Titel: Antw:Kamerad mit Nazi Tshirt
Beitrag von: Gastname am 29. September 2015, 17:12:42
Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 13:32:57
Zitat von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben!  :-/

Sie sind nicht das hellste Licht auf unserer Torte, was ;) ?

Es wurde der Soldat entlassen, auf dessen Handy die entsprechenden Lieder gefunden wurden!

...und das haben sie wo vorher erwähnt?