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Kamerad mit Nazi Tshirt

Begonnen von Palettendoc, 25. September 2015, 00:08:24

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F_K

@ MiraC und OSG Oschi:

Bitte immer zwischen Strafbarkeit (Bestimmtheitsgrundsatz und so) und Dienstpflichtverletzung und "gutem Benehmen" unterscheiden.

Eine Verurteilung als "kriminellen Vereinigung" macht diese Vereinigung nicht gleich zu einer vom BVG für verfassungswidrig erklärten Partei - da gibt es doch feine Unterschiede   8)

Interesse 1977

Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:44:25
Eine Verurteilung als "kriminellen Vereinigung" macht diese Vereinigung nicht gleich zu einer vom BVG für verfassungswidrig erklärten Partei - da gibt es doch feine Unterschiede   8)

Ganz genau so ist auch meine Denkweise und genau in diese Richtung zielten auch meine Fragen ab!

Im Umkehrschluss müssten dann auch T-Shirts der Marken "Yakuza" oder "Mafia & Crime" auch verboten werden, oder?!
FW d.R.

F_K

Dann deutlicher (und das ist keine Rechtsberatung):

Ich halte das Tragen von den hier genannten T-Shirts (Yakusa, Mafia oder Band) nicht für strafbar - genauso wenig wie das Tragen von "bunten" Totenköpfen, Vampiren oder Geistern.

Tommie

Ich hatte gestern ein längeres Telefonat mit dem für unsere Dienststelle zuständigen Bearbeiter beim MAD und habe ihn nur interessehalber mal gefragt, wie man den mit so etwas umgehen würde, wenn ein Soldat aus der GA mit einem Landser-T-Shirt in der Stammeinheit aufschlägt. Seine Aussage hierzu war relativ eindeutig, auch wenn sich unsere Schlapphüte sonst für ihr Leben gerne in Rätseln ergehen ;) : "In solchen Fällen werden eher keine Gefangenen gemacht!"

Heißt im Klartext, dass ein Soldat, der sich non-verbal so äußert wohl recht schnell mit seiner Entfernung aus der Truppe rechnen muss, besonders, wenn er wie in diesem Fall, definitiv noch innerhalb der ersten vier Jahre seiner Dienstzeit ist!   

Tommie

Zitat von: F_K am 29. September 2015, 10:58:27Dann deutlicher (und das ist keine Rechtsberatung):

Ich halte das Tragen von den hier genannten T-Shirts (Yakusa, Mafia oder Band) nicht für strafbar - genauso wenig wie das Tragen von "bunten" Totenköpfen, Vampiren oder Geistern.

Zum Glück sieht das nicht nur der MAD anders ;) ! Wer sich durch tragen eines T-Shirts der Band "Landser" mit den Inhalten von deren Liedern und deren Gedankengut solidarisiert, zeigt damit eindeutig, dass er nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO steht!

Interesse 1977

Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:02:05
Wer sich durch tragen eines T-Shirts der Band "Landser" mit den Inhalten von deren Liedern und deren Gedankengut solidarisiert, zeigt damit eindeutig, dass er nicht mit beiden Füßen auf dem Boden der FDGO steht!

Zitat von: Interesse 1977 am 29. September 2015, 10:55:47
Im Umkehrschluss müssten dann auch T-Shirts der Marken "Yakuza" oder "Mafia & Crime" auch verboten werden, oder?!
FW d.R.

Tommie

Sowohl "Yakuza", als auch "Mafia & Crime" sind Marken, die als solche nicht verboten sind! Die Band "Landser" hingegen steht eindeutig außerhalb der FDGO ...

Merke: Nicht alles ist ein Vergleich, nur weil es hinkt ;D !

Tommie

Ach ja, schon das Anhören von den falschen (also denen, die auf dem Index stehen ;) !) Liedern der Band "Kategorie C" kann dazu führen, dass man innerhalb weniger Tage die Bundeswehr verlässt! Hat unser Dienststellenleiter hier schon durchgezogen mit Rückendeckung und Schützenhilfe von Rechtsberater, WDA und MAD!

Gastname

Zitat von: Tommie am 29. September 2015, 11:30:49
Ach ja, schon das Anhören von den falschen (also denen, die auf dem Index stehen ;) !) Liedern der Band "Kategorie C" kann dazu führen, dass man innerhalb weniger Tage die Bundeswehr verlässt! Hat unser Dienststellenleiter hier schon durchgezogen mit Rückendeckung und Schützenhilfe von Rechtsberater, WDA und MAD!
D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben!  :-/

Ralf

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Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Tommie:

.. und bitte nochmal genau lesen, was ich geschrieben haben:

- Der MAD entscheidet keinesfalls über die Strafbarkeit
- Dienstpflichtverletzungen sind von mir als "anderes" Thema dargestellt worden.

Tommie

Zitat von: Gastname am 29. September 2015, 12:23:00D.h., es werden alle entlassen, die das Lied gehört haben!  :-/

Sie sind nicht das hellste Licht auf unserer Torte, was ;) ?

Es wurde der Soldat entlassen, auf dessen Handy die entsprechenden Lieder gefunden wurden!

@ F_K:

Das habe ich auch nicht behauptet! Der MAD bewertet Sachverhalte und ermittelt in solchen Fällen. Der Rechtsberater wird seinem Namen gerecht und berät den DV bei den Ermittlungen, um den Rest kümmert sich der WDA. Bis dorthin ist üblicherweise bei Soldaten, die sich innerhalb der ersten vier Jahre Ihrer Dienstzeit befinden "Lied aus!" ;D  !

F_K

@ Tommie:

Prima, dann haben wir das gleiche Verständnis:

- In aller Regel ist das Tragen von T-Shirts / das Hören solche Lieder strafrechtlich nicht relevant.
- Es kann allerdings Anlass zu der Vermutung sein, dass hier ein Soldat seinen Pflichten nicht nachkommt, was in der Folge zu einer Entlassung führen kann.

@ All:

Insoweit sollten solche Vorkommnisse (Musik / T Shirt) den Vorgesetzten gemeldet werden, die kümmern sich dann ggf. mit Hilfe des MAD darum, da die Beurteilung in aller Regel nicht einfach ist.

burner71

Für den Ersteller dieses threads ist die Sache an sich doch ganz simpel:  MELDEN MACHT FREI UND BELASTET DEN VORGESETZTEN!!!

Der DV ist dann in der Pflicht. Alles andere ist popcornkino!
Bei ein paar Leuten hier im Forum macht mir der Gedanke Angst, das Sie mit Menschenführung beauftragt sind...
Und im übrigen läßt der Tonfall in diesem Forum auch immer mehr zu wünschen über...

BulleMölders

Zitat von: burner71 am 29. September 2015, 15:41:43
MELDEN MACHT FREI UND BELASTET DEN VORGESETZTEN!!!

Auch wenn es stimmt, muss man das nicht so heraus schreien!

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