Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: GianniSG93 am 30. September 2015, 22:11:36

Titel: Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 22:11:36
Guten Abend, ich bin 21 Jahre werde am 8.Oktober 22 Jahre alt , ich war 2011 bereits bei der Bundeswehr , ich war FWDL 23 , musste nach 6 Monaten aber leider abbrechen ,
Im November 2014 wurde ich zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahre Verurteilt "Jugendstrafe" wegen Betrug. Bedeutet also Kein Eintrag im "Normalen" Führungszeugniss, jetzt möchte ich aber doch wieder zur Bundeswehr

Ich habe auch folgendes schon gelesen:
Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen, wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist. Weiterhin wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, oder wer einer Maßregel der Besserung und Sicherung unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist. Vom Wehrdienst wird zurückgestellt, wer, abgesehen von den eben genannten Fällen Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder Jugendarrest verbüßt, sich in Untersuchungshaft befindet oder nach § 63 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist. Vom Wehrdienst kann ein Wehrpflichtiger ferner zurückgestellt werden, wenn gegen ihn ein Strafverfahren anhängig ist, in dem Freiheitsstrafe, Strafarrest, Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung zu erwarten ist, oder wenn seine Einberufung die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde.

Also die wichtigste frage die ich mir stelle:
Da dort steht:
wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist.

Ist es jetzt für mich Möglich mit einer Bewährungsstrafe oder nicht ? Weil in meiner Sicht ist eine Bewährungsstrafe keine in dem Sinne Richtige Freiheitsstrafe,
ebenso wurde ich zu einer Jugendstrafe Verurteilt. Bedeutet im Führungszeugniss steht diese Verurteilung nicht drinn.

Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: ulli76 am 30. September 2015, 22:18:48
Du wirst kein Soldat und schon gar nicht während der Bewährungszeit.
Übrigens wurdest du zu einer Haftstrafe verurteilt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Warum hast du eigentlich deinen FWDL abgebrochen?Evtl. ergeben sich auch daraus Gründe, warum man dich nicht zurück haben will.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 22:20:47
Zitat von: ulli76 am 30. September 2015, 22:18:48
Du wirst kein Soldat und schon gar nicht während der Bewährungszeit.

Wo kann man dieses nach lesen ?
Wie gesagt ich habe schon oft mit bekommen das Leute mit einer Bewährungsstrafe Soldat wurden vor allem mit einer Jugendstrafe zur Bewährung
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: ulli76 am 30. September 2015, 22:21:31
Aber sicher nicht während der laufenden Bewährung. In der Zeit sollst du dich ja bewähren und die Bundeswehr will schon wissen, ob das geklappt hat oder nicht.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 22:23:51
Zitat von: ulli76 am 30. September 2015, 22:18:48
Du wirst kein Soldat und schon gar nicht während der Bewährungszeit.
Übrigens wurdest du zu einer Haftstrafe verurteilt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Warum hast du eigentlich deinen FWDL abgebrochen?Evtl. ergeben sich auch daraus Gründe, warum man dich nicht zurück haben will.

Der Grund damals war Privat und Familiär , war nichts schlimmes in der Hinsicht,
aber ich konnte da durch leider nicht weiter am Dienst teilnehmen.

Steht dieses denn Irgendwo ?
Den in anderen Foren behauptet man teilweise genau das gegenteil
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: ulli76 am 30. September 2015, 22:28:04
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=32676.15
Hier hatten wir das Thema schon einmal. Und ich weiss nicht, in welchen anderen Foren du geschaut hast- die einchlägigen sagen alle das gleiche.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: wolverine am 30. September 2015, 22:54:47
Freiheitsstrafen über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Und der Zug wäre dann auch abgefahren. Also, zu was wurden Sie verurteilt?
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: KlausP am 30. September 2015, 22:56:55
Ich nehme bisher an, 3 Jahre ist die Bewährungszeit.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 23:03:37
Zitat von: ulli76 am 30. September 2015, 22:28:04
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=32676.15
Hier hatten wir das Thema schon einmal. Und ich weiss nicht, in welchen anderen Foren du geschaut hast- die einchlägigen sagen alle das gleiche.

Der unterschied zwischen ihm und mir ist:
Er hat schon 2 Bewährungsstrafen und Vorstrafen ( Ich noch keine das ist meine Erste und Einzige )
Er wurde zu einem Jahr und 3 Monaten Haft verurteilt ( Meine Beträgt zwar 3 Jahre aber ist auf Bewährung somit keine Haft )
Ebenso schreibt dort aber jemand das eine Bewährungsstrafe zu einer Einstellungssperre kommen kann , muss aber nicht.
Als FWDL ist die Strafe nicht so entscheidend, da kann man es mal versuchen (wenn der Knast es denn nicht verhindert). steht ebenso da.

Es geht ja hier auch um eine Wiedereinstellung als FWDL und nicht als SAZ



Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: KlausP am 30. September 2015, 23:05:37
Was genau beträgt denn nun drei Jahre? Die Bewährungszeit oder die angedrohte Freiheitsstrafe?
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 23:06:59
Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 22:54:47
Freiheitsstrafen über zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Und der Zug wäre dann auch abgefahren. Also, zu was wurden Sie verurteilt?

Also vor Gericht wurde iwas gesagt von einer Freiheitsstrafe von 1,5 Jahren die zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren kommen.
Das ganze gilt als Jugendstraftat. Also ich wurde als Jugendlicher zu einer Bewährungsstrafe von 1,5 Jahren auf 3 jahre verurteilt.
Wenn das Ihre Frage beantwortet. Das ganz wie gesagt zur Bewährung und nicht zur Haftstrafe das ganze vor einem Jugendgericht und als Jugendstrafe
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: KlausP am 30. September 2015, 23:11:53
Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr stellt ein absolutes Einstellungshindernis dar. Ihnen scheint bei ihrem Urteil einiges nicht klar zu sein. "Ausgesetzt zur Bewährung" heisst, dass Sie die anderthalb Jahre nicht einfahren müssen, wenn Sie sich drei Jahre lang nichts zu Schulden kommen lassen. Werden Sie in der zeit erneut verurteil, wird die Freiheitssrafe vollzogen. Aber darüber muss die Bundeswehr sich keine Gedanken machen ...
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: wolverine am 30. September 2015, 23:13:01
Eine Freiheitstrafe über einem Jahr ist ein zwingendes Einstellungshindernis, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Wenn Ihre Angaben stimmen, war es das. Lied aus.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 23:13:51
Um das ganze hier noch einmal zu erklären habe ich das Urteil raus gesucht.
Hier steht folgendes:

Der Angeklagte wirde wegen Gewerbsmäßigen Betruges zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monate verurteil.
Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Dauer der Bewährungszeit wird auf 3 Jahre festgesetzt.

Gründe: Der Angeklagte ist strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: wolverine am 30. September 2015, 23:14:42
Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 23:13:01
Eine Freiheitstrafe über einem Jahr ist ein zwingendes Einstellungshindernis, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Wenn Ihre Angaben stimmen, war es das. Lied aus.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: GianniSG93 am 30. September 2015, 23:17:46
Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 23:14:42
Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 23:13:01
Eine Freiheitstrafe über einem Jahr ist ein zwingendes Einstellungshindernis, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Wenn Ihre Angaben stimmen, war es das. Lied aus.

also komplett aus die Maus für das Ganze leben ? Obwohl es eine Jugendstrafe ist ?
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: KlausP am 30. September 2015, 23:19:07
Ja, der Drops dürfte gelutscht sein.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: wolverine am 30. September 2015, 23:20:20
So in etwa könnte man das ausdrücken. Und bei dem Strafmaß wird das nicht die einzige Chance sein, die man sich für immer verbaut hat.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: KlausP am 30. September 2015, 23:29:46
1,5 Jahre im Jugendstrafrecht sind ja auch nicht gerade von Pappe.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: Cally am 01. Oktober 2015, 10:35:30
Also 1 1/2 Jahre nach Jugendstrafrecht sind aber schon ne Hausnummer. Ich finde es immer wieder schade wenn ich lese, dass die Verurteilten sich ihre Strafe selbst schönreden und so tun, als könnte sowas ja mal passieren.
Titel: Antw:Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe
Beitrag von: Newman am 01. Oktober 2015, 10:57:29
Sie sind, wie schon gesagt, zu einer Haftstrafe zu 1,5 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde, weil sie zuvor eventuell noch nicht straffällig in Erscheinung getreten sind.
Das ändert aber nichts daran das sie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. 

Zitat von: KlausP am 30. September 2015, 23:29:46
1,5 Jahre im Jugendstrafrecht sind ja auch nicht gerade von Pappe.

Da schließe ich mich an  :o