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Bundeswehr Wiedereinstellung trotz Jugendstrafe

Begonnen von GianniSG93, 30. September 2015, 22:11:36

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GianniSG93

Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 23:14:42
Zitat von: wolverine am 30. September 2015, 23:13:01
Eine Freiheitstrafe über einem Jahr ist ein zwingendes Einstellungshindernis, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt ist. Wenn Ihre Angaben stimmen, war es das. Lied aus.

also komplett aus die Maus für das Ganze leben ? Obwohl es eine Jugendstrafe ist ?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

#17
So in etwa könnte man das ausdrücken. Und bei dem Strafmaß wird das nicht die einzige Chance sein, die man sich für immer verbaut hat.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Cally

Also 1 1/2 Jahre nach Jugendstrafrecht sind aber schon ne Hausnummer. Ich finde es immer wieder schade wenn ich lese, dass die Verurteilten sich ihre Strafe selbst schönreden und so tun, als könnte sowas ja mal passieren.

Newman

Sie sind, wie schon gesagt, zu einer Haftstrafe zu 1,5 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Die zu 3 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde, weil sie zuvor eventuell noch nicht straffällig in Erscheinung getreten sind.
Das ändert aber nichts daran das sie zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. 

Zitat von: KlausP am 30. September 2015, 23:29:46
1,5 Jahre im Jugendstrafrecht sind ja auch nicht gerade von Pappe.

Da schließe ich mich an  :o

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