Hallo, wie in der Überschrift schon steht komme ich damit nicht klar, niemand erklärt mir es richtig und ich finde nirgendwo Vorschriften, wie das gehand habt ist.
Ich habe zur Zeit GvD (juhuu), und wollt mal fragen wie das jetzt ist mit dem DuZ und DZA und ob ich die schon direkt nächste Woche nehmen kann.
"DuZ" - richtig "Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten" kann man niemals in Freizeit nehmen, das ist eine Erschwerniszulage, die von Amts wegen durch die Einheit zuerkannt und durch die die Dienstbezüge zahlende Stelle überwiesen wird. Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst (von Ihnen mit "DZA" abgekürzt) kann in Freizeit erst ab dem 7.(?) Dienstmonat gewährt werden, vorher ist nur finanzieller Ausgleich möglich. Wann Sie den Zeitausgleich bekommen, wird Ihnen Ihr Vorgesetzter sagen.
Vielen Dank schon mal für die Antwort.
Kann ich das irgendwo selber nachlesen, das es erst ab dem 7. Monat gewährt wird.
Ja, im entsprechenden Erlass, zu finden auf Regelungen-online.
Oder, wenn man selbst im Internet suchen würde auch hier:
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/CurrentBaseLink/W292UJ3F295DBWNDE
Müsste dort unter "Dienstzeiterlaß" zu finden sein, das ist jedenfalls die "gängige" Bezeichnung. Das GeZi oder der Spieß sollten den aber auch in Papierform verfügbar haben.
DuZ gibts übrigens nur für SaZ, solltest du also FWDL sein, so hat sich das eh erledigt.
Wat? Wer bist du denn
Zitat von: Lidius am 03. Oktober 2015, 17:52:41
DuZ gibts übrigens nur für SaZ, solltest du also FWDL sein, so hat sich das eh erledigt.
Bei uns haben auch schon FWDLer DZUZ eingereicht. Bin mir also nicht sicher ob du da recht hast.
Die Quelle dieser Behauptung würde mich brennend interessieren.
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:11:59
Die Quelle dieser Behauptung würde mich brennend interessieren.
Die EZulV sagt:
Zitat§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
(1) Empfänger von Dienstbezügen in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern und Empfänger von Anwärterbezügen erhalten eine Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, wenn sie mit mehr als fünf Stunden im Kalendermonat zum Dienst zu ungünstigen Zeiten herangezogen werden.
Lieg ich jetzt echt völlig falsch?
Ich kann mich jetzt auch nicht erinnern das während meiner Dienstzeit mal ein GWDL/FWDL DuZ bekommen hätten. Anrechnungsfälle die entweder ausbezahlt oder als Freistellung genommen würde sicher, aber kein DuZ. Eine kurze Suche hier im Forum sagt das auch (allerdings sind die Ergebnisse schon älter) Beispiel hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=16830.msg144057#msg144057
DUZ muss man strenggenommen gar nicht "einreichen", das ist durch die Einheit von Amts wegen zuzuerkennen. Wenn bei Ihnen FWDLer das eingereicht haben, haben sie es jedenfalls mit Sicherheit nicht bekommen. Und der ReFü, der Nebengebührnisse bei FWDL berechnet, hat sich vermutlich tot gelacht.
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:19:07
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
Gut, mich hatten nur die Postings von Jens79 etwas verwirrt.
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:21:44
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
Ich meinte eher das:
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 18:04:48
Wat? Wer bist du denn
Ich war mir unsicher, ob sich das nun auf mein Posting direkt davor bezieht.
Okay, mein Fehler.
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:21:44
Die Behauptung hatte @FWK mal eben so locker in den Raum geworfen und Jens hatte ihn daraufhin nach der Quelle gefragt.
Keine Behauptung da wir den Antrag ja wirklich bekommen hatten. Ob dieser dann aber weiter bearbeitet wurde kann ich nicht sagen.
Es gibt bei DUZ keinen Antrag! Bei Vergütung für mehrgeleisteten Dienst gibt es einen Forderungsnachweis und da sieht der für FWDL auch anders aus als der für SaZ/BS.
Zitat von: Lidius am 03. Oktober 2015, 18:19:58
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:19:07
@Lidius: du liegst nicht falsch, FWDL bekommen definitiv keine Zulage für DuZ und sie haben sie auch noch nie bekommen.
Gut, mich hatten nur die Postings von Jens79 etwas verwirrt.
Ich war etwas verwirrt. Mach dir nix draus. ;D
Zitat von: KlausP am 03. Oktober 2015, 18:37:49
Es gibt bei DUZ keinen Antrag! Bei Vergütung für mehrgeleisteten Dienst gibt es einen Forderungsnachweis und da sieht der für FWDL auch anders aus als der für SaZ/BS.
Es gibt Dokument dazu - das wollte ich damit sagen.
Sie müssen mir nicht erklären, was es dazu als offizielle Vordrucke gibt, ich war mehrere Jahre Spieß und da sind etliche hundert davon über meinen Tisch gegangen.
Ich erkläre doch gar nichts? Wollte nur sagen das ich damit natürlich keinen Antrag meinte, also ganz ruhig bleiben.
Naja FWK hat ja schon ein paar mal sowas verbreitet wenn man sich die Historie ansieht.
Nur weil es in einer Einheit so war, muss es nicht überall so sein.
So nach dem Motto "Was mach Sie falsch, was alle anderen richtig machen"
Oder " 1 Geisterfahrer? Hunderte!"
Jetzt stellt mich mal nicht als den Buh-Mann hin.
Ich hab nur gesagt wie es bei uns ist, was anderes könnte ich auch nicht erzählen.
Da muss KlausP nicht den Spieß raushängen lassen und Sie nicht den Mitläufer.
Ich bin jetzt raus hier.
Guten Abend.