Hallo Forum!
Ich habe ein Familienmitglied mit psychischen Erkrankungen, das sich zur Zeit bei der Bundeswehr (Marine)bewirbt.
Meine Sorge ist, daß die Erkrankungen nicht mitgeteilt werden. In Gesprächen im Familienkreis wurde gesagt: ,,Die merken das gar nicht. Also gebe ich es nicht an. Was Die bei der Eignungsprüfung nicht merken ist auch ok."
Das kann aber doch negative Folgen für die Person haben. Man ist ja z.B. für die Kameraden verantwortlich. Kann die Bundeswehr Schadenersatz für die Ausbildung fordern, wenn es später herauskommt?
Ich mache mir große Sorgen und habe keine Ahnung, wie ich mich verhalten soll. Ich will mein Familienmitglied ja nicht bei der Bundeswehr ,,verpetzen".
Kann mir jemand einen Rat geben wie ich helfen kann?
Frage dazu meinerseits.
Für welche Laufbahn hat er sich beworben?
Um welche Art von psychischen Problemen handelt es sich?
Man sollte nicht zu blauäugig an die Sache herangehen, unsere Kameraden vom Psychologischen Dienst finden ganz schnell heraus, ob alles so stimmt.
Sollte er fehlerhafte Angaben machen oder Angaben bewusst verschweigen ist dies ein Einstellungsbetrug und führt bei einer bereits erfolgten Einstellung zu einer sofortigen Entlassung.
Daraus folgend eventuelle Schadenersatzansprüche des Dienstherrn. Rückzahlung eventueller Ausbildungen etc.
Ich würde noch mal das Gespräch mit Ihm suchen, wenn das nicht mehr fruchtet Kontakt mit dem zuständigen KC aufnehmen (in dem Fall wohl WHV vermute ich).
Meine pers Einschätzung zu diesem Fall.
Ihr Familienmitglied wird im Bewerbungsverfahren von einem Psychologen "durchleuchtet" und sollte da eine erkrankung o.ä. vorhanden sein wird dieses ohne Verpetzen mit Sicherheit rauskommen.
Bewerbung
Fernmeldebetriebsbootsmann
Erkrankungen
Posttraumatische Belastungsstörung
Dissoziation
Selbstverletzendes Verhalten (eindeutige Narben an den Armen)
Und weitere Erkrankungen
Die Familie hat das Gespräch gesucht, aber es wurde abgeblockt.
Die Narben wird der Truppenarzt wohl sehen- und dann wird er raus sein.
Kommt er trotzdem durch irgendwelche Märchen durch und es kommt später raus, so darf er Ausbildungskosten und ggf. auch Krankheitskosten komplett zurück zahlen. Mal davon abgesehen, kann passieren, dass er wegen Einstellungsbetrug angezeigt wird.
Genau diese Sorge habe ich auch.
Die Person ist in der Lage sich sehr unauffällig und sicher zu verhalten. Sie ist vollständig ruhig nach außen, selbst wenn sie in Panik ist oder sehr starke Angst hat. Man merkt es ihr nicht an.
ohne jetzt medizinischer Fachmann zu sein würde ich mal steil behaupten, das das mit dieser Vorgeschichte nichts wird mit einer Einstellung, da er höchstwahrscheinlich dann als untauglich ausgemustert werden wird.
Oder aber "T4", mit einer vorrübergehenden Sperre.
Ich würde an Deiner Stelle direkt mit dem Karrierecenter Kontakt aufnehmen und die Sachlage schildern.
Nicht daran denken, das Du ihn "verpetzt" hast, sondern vor einer Dummheit bewarst (siehe Ulli).
Es gab in der Vergangenheit wiederholt Aufenthalte in psychiatrischen Krankernhäusern. Auch auf der Geschlossenen Abteilung. Und stationäre Therapien.
Es gibt Krankschreibungen von über 78 Wochen. Das weiß ja die Krankenkasse.
Kann das bei der Einstellung verheimlicht werden?
Wie kann ich das machen? Es geht ja dabei um sehr sensible personenbezogene Daten. Habe ich da so etwas wie eine Schweigepflicht. Ich kenne die Namen der Ärzte, der Befunde, habe sogar Kopien von Entlassungsberichten.
Das darf ich doch aber nicht einfach weiterleiten / mitteilen. Oder doch?
Ich will dieser Person auf keinen Fall schaden. Die Eignungsprüfung ist noch in diesem Monat. Bekommt die nicht jetzt schon Ärger?
Außerdem will ich mich korrekt verhalten und mich nicht strafbar machen!
Ich wüsste nicht das Du Dich strafbar machst, wenn du einen geplanten Einstellungsbetrug aufdeckst.
Die Bundeswehr wird dir dankbar sein, da dadurch erhebliche Behandlungskosten gespart wurden.
Wie schon geschrieben die Kameraden vom psychologischen Dienst schauen sich jeden Bewerber genauestens an und merken sehr schnell, ob sich jemand verstellt.
Ja, der nächste Termin findet wohl in WHV statt. Gibt es im KarriereCenter vielleicht so etwas wie einen ,,Vertrauenmann" an den man sich wenden kann? Oder gibt es für solche Fälle spezielle Ansprechpartner?
ich würde Kontakt mit dem dortigen Karriereberater aufnehmen. Der wird sich dann denke ich um alles weitere kümmern.
Als naher Angehöriger muß ich darauf achten, daß die Person nicht erfährt, daß die Informationen aus ihrem nächsten Umfeld stammen. Das würde den Familienfrieden erheblich stören.
Die Folgen für die Familie könnten fatal sein. Der Vorwurf würde lauten: "Ihr habt mir das kaputtgemacht!"
Nein, es gibt keinen Vertrauensmann oder sowas.
Schweigepflicht gibt es nur für medizinisches Fachpersonal. Letztendlich musst du es mit deinem Gewissen abwägen. Du kannst an sich auch warten, was bei der Tauglichkeit raus kommt und dann überlegen, was du machst.
Mit so langen stationären Aufenthalten gibt es doch sicher auch Auffälligkeiten im Lebenslauf was Schule, Ausbildung und Arbeitsstellen angeht.
Der Dame ist klar das sie eine "Entbindung von der Schweigepflicht" für ihre behandelnden Ärzte unterschreibt, oder?
Wenn ich als Musterungsarzt die Narben sehen würde und auf Nachfrage keine schlüssige Antwort bekomme würde ich davon Gebrauch machen.
Dann hätte sich das Thema mit Sicherheit sowieso erledigt.
Ich an Deiner Stelle hätte mich auch mit dem Karrierecenter in Verbindung gesetzt, alleine schon zum Schutz meiner Verwandten.
Es gibt Auffälligkeiten. Die aber möglicherweise nicht bekannt sind.
Im Lebenslauf steht nur was die Person selbst reingeschrieben hat!
Wenn behandelnde Ärzte nicht bekanntgegeben werden wie sollen sie dann befragt werden?
Wenn ich warte bis die Tauglichkeit festgestellt ist, liegt dann nicht schon Einstellungsbetrug vor?
Das wäre ja wohl eine Straftat.
Naja- ein Lebenslauf muss ja mit Zeugnissen, Arbeitsverträgen etc. unterfüttert werden.
Der Einstellungsbetrug kommt nur dann zustande wenn derjenige den Dienst antritt. Kommt es vorher raus, wird er auf Dauer gesperrt, aber normalerweise passiert sonst nichts.
Wie gesagt- es ist deine Entscheidung. Aber Rumgeeier wird nicht weiterhelfen.
Wie alt ist derjenige eigentlich, wann war der letzte stationäre Aufenthalt, wie schlimm sehen die Arme aus und wie frisch sind die Narben?
Edit: Gab es Konflikte mit dem Gesetz?
4 abgebrochene Ausbildungen.
Die Narben sind gut verheilt. Sie sind sichtbar.
Letzte Stationäre Therapie vor 1 Jahr. Keine Konflikte mit Gesetzen.
Anfang 20
Die 4 abgebrochenen Ausbildungen und die Narben werden wohl den Weg weisen
Klassen wiederholt?
ich glaub da kannst Du ganz beruhigt sein.
Sollte er/sie doch mit der Krankheitsgeschichte mit Lügen durchkommen wird man genau nachfragen warum 4 abgebrochene Ausbildungen im Lebenslauf stehen.
Da wird es Bewerber geben, die weitaus bessere Voraussetzungen haben.
Bezweifle, das dabei eine Feldwebel-/bootsmanneignung herauskommt.
Der Lebenslauf ist entsprechend geändert. Da stehen keine 4 abgebrochenen Ausbildungen.
Aber ich möchte hier nicht alle Details öffentlich machen. Die Person ist vielleicht auch im Forum.
Als Angehöriger, der diese Erkrankung jahrelang miterlebt hat kann ich sagen, speziell die Dissoziation ist nicht für jeden Arzt erkennbar!
Wer genaueres wissen will kann mich privat anschreiben
Die Dissoziazionen werden ja auch nicht permanent auftreten.
Mein Tip: Warte die Eignungsfeststellung ab und entscheide dann, ob du dich an den ärztlichen Dienst wendest oder nicht.
Zumal ja bei einer Verwendung als Fernmeldebetriebsbootsmann auch noch die Untersuchung zur Borddienstverwendungsfähigkeit durchgeführt wird und die ist ja nun mal um einiges gründlicher als die normale Untersuchung bei der Eignungsfeststellung.
Deine Sorgen und Gewissenskonflikte sind verständlich. Aber mach dir mal folgendes klar:
- der Dienst kann (und wird) psychisch fordernd und belastend sein - glaubst du, dass so ein Arbeitsumfeld das richtige für jemanden mit PTBS ist?
- Du willst nicht "alles kaputt machen". Wenn aber was passiert (mit deinem Verwandten oder betroffenen Dritten), hättest du es u.U. verhindern können. Könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren?
- Kannst du tatsächlich einschätzen, wie ruhig oder stabil dein Verwandter wirklich ist und ob er/sie nicht bei der ersten Belastung zusammenklappt?
- an Bord eines Schiffes, wo man sich 24/7 auf der Pelle hängt und in der Privatsphäre eingeschränkt ist, wird die Psycho-Belastung nochmal höher geschraubt, von Einsatzbelastung gar nicht zu reden - wie wird er/sie sich denn erst recht in so einem Umfeld fühlen?
Mit so einem Krankheitsbild ist der Dienst in der BW und vor allem an der Waffe nichts für deinen Verwandten - aus ziemlich guten Gründen! Medizinische Einstellungsvoraussetzungen dienen nicht zuletzt dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Derartig massive Sachverhalte (Selbstverletzungen, Narben, Aufenthalte in der geschlossenen Psychiatrie, abgebrochene Ausbildungen) lassen sich damit nicht in Einklang bringen.
Ich rate dir zumindest dringend, nochmal in Ruhe mit deinem Verwandten zu reden - BW ist nicht (nur) das, was man auf Youtube sieht!
Zitat von: Flexscan am 13. Oktober 2015, 20:33:22
Man sollte nicht zu blauäugig an die Sache herangehen, unsere Kameraden vom Psychologischen Dienst finden ganz schnell heraus, ob alles so stimmt.
Zitat von: ulli76 am 13. Oktober 2015, 22:07:26
Mein Tip: Warte die Eignungsfeststellung ab und entscheide dann, ob du dich an den ärztlichen Dienst wendest oder nicht.
@ Angehöriger: Wenden Sie sich an das Karrierecenter Wilhelmshaven mit der Bitte um vertrauliche Behandlung der Angelegenheit gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber mit Verweis auf den familiären Frieden. Das wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens berücksichtigt, und der Musterungsarzt wird sich die Narben am Arm schon genauer anschauen und hinterfragen, ohne dass ein Hinweis auf Ihre Intervention erfolgt.
Gibt es mit diesen Erkrankungen vielleicht eine Chance im zivilen Bereich der Bundeswehr?
Oder wird ein Bewerber, der etwas ,,bisher nicht angegeben hat", sofort komplett gesperrt?
Mit so einem Lebenslauf wird man es immer etwas schwer haben.