Huhu,
ich bin 32 Jahre habe 3 Kinder davon lebt eins nicht in meinem Haushalt, bin noch nicht verheiratet meine derzeitige Freundin bezieht das Kindergeld und ich fange am 4.4.2016 als Wiedereinsteller OG SAZ 8 an. Meine Frage ist mit wieviel Gehalt kann ich ungefähr rechnen laut Besoldungstabelle bin ich A4 Stufe 1 richtig? Welche Familien und Ortszuschläge stehen mir zu? Welche Abzüge habe ich ? Wird meine Zeit im bewaffneten Sicherheitsdienst angerechnet ? Welche Vorteile bringt es mit das Kindergeld auf mich übertragen zu lassen ? Wie wird das Trennungsgeld berechnet ?
Vielen Dank im Vorraus
Sie posten ohne Plan und verstand in einem Bereich, in dem so etwas nicht hin gehört! Dieses Threat hier haben Sie gelesen und verstanden?
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=51402.0Sie steigen eine mit höherem Dienstgrad und sind zum Zeitpunkt der Einstellung älter als 32 Jahre und 3 Monate? Dann steigen Sie nicht mit Stufe 1, sondern mit Stufe 5 ein!
Kinderzuschlag bekommen Sie für jedes Kind, das Sie entweder selbst gezeugt oder adoptiert haben, also für das Sie unterhaltspflichtig sind! Einen Familienzuschlag bekommen Sie nicht, weil Sie nicht verheiratet sind! Wenn alle erwähnten drei Kinder von Ihnen sind, bekommen Sie zum Grundgehalt für die ersten beiden Kinder jeweils € 113,74 und für das dritte Kind dann € 354,38, für alle drei Kinder also zusammen € 581,86, wenn -wie oben erwähnt!- alles "Ihre" Kinder sind!
Somit rechne ich wie folgt:
Grundgehalt A4, Stufe 5: € 2.291,89 plus Kinderzuschlag für drei Kinder € 581,86 macht zusammen € 2.873,75! (brutto)
Und den lassen Sie dann mit Ihren Steuerdaten (Steuerklasse, etc.) durch einen der üblichen verdächtigen Brutto-Netto-Rechner laufen und erhalten bei Steuerklasse III und drei Kinderfreibeträgen ein Netto von ca. E 2.640,--
Nur hat der TE nicht die Steuerklasse III, sondern die I, da er nicht verheiratet ist und damit dürften es Netto knapp 300 Euro weniger sein.
Habe es auch gleich mal verschoben.
Das stimmt verdächtig ;D ! Na ja, es war ja nur ein Beispiel ;) !
Ähm Tommie, ich habe den Gesetzestext nicht im Kopf, und gerade auch nicht vorliegen, aber ändert sich mit der Änderung des BBesG zum Jahreswechsel nicht auch die Stufensetzung für Wiedereinsteller, da die Grenze und Rückrechnung auf das 21. Lebensjahr entfällt?
Für Neueinsteller entfällt diese Grenze, das ist richtig! Aber meines Wissens werden Wiedereinsteller nach wie vor alle auf das 21. Lebensjahr zurück gerechnet! Auf was wollen wir die denn sonst zurück rechnen? Auf den tag des Schulabschlusses? Auf die Geburt? Für Neueinsteller zählt dann der tatsächliche tag der Einstellung, für Wiedereinsteller kann das nicht anders funktionieren, als auf einen bestimmten Stichtag zurück zu rechnen.
Sollte ich da etwas falsch verstanden haben, möge man mich bitte korrigieren ;) !
huhu,
also erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten und sorry war noch nie in so einem Forum und deshalb ruhig mit die Pferde kenne mich hier nich nicht so aus.
Diese knapp 600 Euro die du für die Kinder aufrechnest können doch aber gar nicht stimmen, da es doch das Kindergeld ist was ich bekommen würde oder sehe ich das falsch? Mein 1stes Kind lebt ja bei meiner anderen Freundin und sie erhält natürlich das Kindergeld dafür und meine jetzige Lebenspartnerin ebenso. Ich könnte höchstens das Kindergeld auf mich schreiben lassen dann müsste ich theoretisch für 2 Kinder das Geld bekommen? Das Trennungsgeld kommt aber noch hinzu dürften so ca. 7,40 Euro sein am Tag richtig ?
Vielen Dank
P.S. das ist echt verdammt kompliziert alles muss ich sagen ;D ;D
Also nicht anderen Freundin sondern Ex Freundin lebe Monogam nicht das da was falsch verstanden wird hihi
Bei den erwähnten Zuschlägen in Höhe von € 113,74 für das erste und das zweite, sowie in Höhe von € 354,38 für das dritte Kind handelt es sich nicht um Kindergeld, sondern -wie bereits erwähnt!- um die sog. "Kinderzuschläge" nach BBesO! Dass die jeweiligen Mütter Ihrer Kinder das Kindergeld für diese erhalten, hat damit nichts zu tun. Sie sind für die Kinder ja unterhalsverpflichtet, d. h. zwei der Kinder leben ja in Ihrem Haushalt und für das dritte (= erste) Kind zahlen Sie vermutlich Unterhalt. Und genau aus diesem Grunde stehen Ihnen diese Zuschläge auch zu!
Ach ja, Stichwort "Trennungsgeld": Ob Sie Trennungsgeldberechtigt sind, erfahren Sie im Rahmen Ihrer Einstellung und das Trennungsgeld richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten und beträgt in der Regel € 7,63 pro Anwesenheitstag, wenn Sie die Möglichkeit haben, an der Truppenverpflegung teilzunehmen. Ansonsten werden auch hier die Karten neu gemischt werden ;) !
Und noch was: An der Tatsache, dass die Mütter Ihrer Kinder das Kindergeld erhalten, sollten Sie meiner Meinung nach auch nichts ändern! Natürlich können Sie das Kindergeld beanspruchen, aber dann müssen Sie es wieder "rüber und nüber" überweisen und so ... ;) ! Also lasen Sie es besser so, wie es jetzt ist!
ZitatGrundgehalt A4, Stufe 5: € 2.291,89
erhalten bei Steuerklasse III und drei Kinderfreibeträgen ein Netto von ca. E 2.640,--[/quote]
Dass das Netto höher ist als das Brutto, gibt's auch echt nur im Staatsdienst. Da reibt sich
ein Angestellter der freien Wirtschaft schon ein wenig die Augen.... :-))
Ich habe das Beispiel übrigens mal mit Steuerklasse 1 eingegeben. Ich komme dann auf 2.373,56 Euro
@ justice005 heute um 06:31:58:
"Dass das Netto höher ist als das Brutto, gibt's auch echt nur im Staatsdienst."
Nein- das gbt es auch im "Staatsdienst" nicht. Sie vermengen da Dienstbezüge mit Einkommen.
Abteilix
Beide Aussagen sind in meinen Augen absoluter Schwachsinn, sowohl die von "Abteilix", als auch die von "justice005"!
Begründung:
Die Brutto-Bezüge setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt, eventuellen Amtszulagen und eben den Familien- bzw. Kinderzuschlägen! Und erst die Addition dieser Bestandteile wird in ihrer Gesamtsumme versteuert!
Die korrekte Aussage wäre da wohl eher: "Das Netto-Entgelt ist höher als das Grundgehalt!" mit dem Nebensatz, dass dies so ist, weil mehr Kinderzuschläge dazu kommen, als die Steuer von den Gesamt-Brutto-Bezügen wieder "abknabbert" ;) !
M.E. bewegt sich auch der Beitrag von Tommie noch in - ich sag's mal auf seinem Sprachniveau - der "Schwachsinnszone".
Versuchen wir's damit:
"Die Nettobezüge sind höher als das Grundgehalt", weil ... ;)
Vielleicht versuchen wir das gar nicht mehr, weil es völlig an der Frage des TE vorbeigeht?!