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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 08:22:28

Titel: "Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 08:22:28
Guten Morgen,

ich hab n kleines Problem:

Ich habe eine 1,5 Jährige Tochter, bin mit der Mutter des Kindes seit Juli nicht mehr zusammen und habe gerade ein kleines Problem mit meinem Spieß.


Meine Tochter war am Donnerstag und Freitag krank bzw. pflegebedürftig, worauf hin ich mit ihr beim Arzt war und sie 2 Tage krankgeschrieben wurde. Nun stellt sich mein Spieß in die Quere und sagt, dass es mir nicht zustehen würde, Kindkranktage zu nehmen, da ich mit der Mutter des Kindes ja nicht mehr zusammen lebe (meine Tochter lebt "inoffiziell" [muss man sowas überhaupt irgendwo anmelden??] zur Hälfte bei mir).
Sie sagte, dass ich eine Bescheinigung vom Jugendamt etc benötige, worauf steht, dass ich auch Sorgeberechtigt bin ??? What ??? Wir haben gemeinsames Sorgerecht sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Mir stehen gerade alle Nackenhaare oben. Da mein Spieß gern mal gefährliches Halbwissen verbreitet, stelle ich hier mal die Frage, ob sich damit jemand auskennt.

Geburtsurkunde und was noch dazu gehört,hatte ich natürlich damals alles abgegeben.

Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2015, 08:25:41
"Kinderkrank" gibt es bei der Bundeswehr im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen nicht.Du brauchst tatsächlich dafür und der wird vom DV und nicht vom Spieß gewährt.
Wenn deine Tochter nicht offiziell bei dir wohnt, kann das tatsächlich ein Problem sein. Was sagt denn der Cher und ggf. der Sozialdienst dazu?
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 08:30:56
Ich kenne es seit 5 Jahren Dienstzeit so, dass der jenige, der Kindkrank geschrieben ist/wird, einen Urlaubsschein ausfüllt, Sonderurlaub ankreuzt, als Begründung "Kind-Krank" einträgt und den Nachweis mit anheftet.

Meine Tochter kann ja kaum 2 gemeldete Wohnsitze haben. Das geht garnicht.


Beim Chef sowie Sozialdienst war ich noch nicht. Wenn ich aber zum Chef (Leiter eines SanVersZ) gehe, weiß ich zu 100%, dass er mir diese Tage gibt. Beim Sozialdienst war ich noch nicht - auch eine Option, sagst du?
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 08:45:49
Im Übrigen ist der nächsthöhere vom Spieß bei uns der Leiter des SVZ. Wenn du diesen im Sinne des DV meinst.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 08:47:02
Ein Blick in die Soldatenurlaubsverordnung hilft. Da ist gut beschrieben unter welchen Voraussetzungen du dafür Urlaub bekommst.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 09:03:18
Hab ich schon.


(3) Aus anderen wichtigen persönlichen Gründen
kann, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen,
Urlaub unter Fortzahlung der Besoldung im notwendigen
Umfang gewährt werden; in den nachstehenden Fällen
wird Urlaub in dem angegebenen Umfang gewährt:


7. schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren
oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen
Kindes bis zu 4 Arbeitstagen im Urlaubsjahr,


In den Fällen des Satzes 1 Nr. 6 bis 8 wird Urlaub nur
gewährt, soweit eine andere Person zur Pflege oder
Betreuung nicht zur Verfügung steht und der Arzt in den
Fällen des Satzes 1 Nr. 6 und 7 die Notwendigkeit der
Anwesenheit der Beamtin oder des Beamten zur Pflege
bescheinigt; der Urlaub darf insgesamt fünf Arbeitstage
im Urlaubsjahr nicht überschreiten. Für die im Bereich der
Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie einer nach § 2
Abs. 1 und § 3 Abs. 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes
ausgegliederten Gesellschaft beschäftigten
Beamtinnen und Beamten kann die oberste Dienstbehörde
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des
Innern eine von Satz 1 Nr. 1 bis 8 und Satz 2 abweichende
Regelung treffen. Für die bei den Nachfolgeunternehmen
der Deutschen Bundespost beschäftigten Beamtinnen
und Beamten kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium der Finanzen und Die Urlaubsbewilligung ist zu widerrufen, wenn der
Urlaub zu einem anderen als dem bewilligten Zweck verwendet
wird oder wenn andere Gründe, die die Beamtin
oder der Beamte zu vertreten hat, den Widerruf erfordern.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:05:36
Also Frage:

Wo lebt das Kind? Gibt es eine Scheidungsvereinbarung?

Ist das Kind tatsächlich bei der Mutter gemeldet (und nicht bei Dir), so gibt es wohl die "andere Person", die sich kümmern  kann.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 09:07:06
So. Steht da irgendwas von "muss mit dem leiblichen Kind in häuslicher Gemeinschaft leben" oder sonstwas drin?

Und wenn die Mutter des Kundes arbeiten muss und nicht frei bekommt, gibt es wohl keine "andere Person"
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: ToMA am 07. Dezember 2015, 09:09:17
Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 08:30:56
Meine Tochter kann ja kaum 2 gemeldete Wohnsitze haben. Das geht garnicht.

Doch, das geht. Ist auch nicht unüblich (§ 11 BGB). Voraussetzung: beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:13:31
@ Jens79:

Gegenfrage: Gilt diese Regelung für ein beliebiges Kind? Hauptsache unter 12 Jahre?
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 09:13:48
Mal was aus der Regelung A-2640/22, Anlage 8.2


ZitatErholungs- und Sonderurlaub zur Betreuung eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen

Um berufstätigen Elternteilen die Betreuung und Pflege ihres Kindes zu erleichtern, existieren in der Soldatenurlaubsverordnung Regelungen, die es ihnen ermöglichen, ihren familiären Verpflichtungen nachzukommen.
Fundstellen:
• Soldatenurlaubsverordnung (SUV: Bezug 24, F 501 in der Anlage 8.10) sowie
• Ausführungsbestimmungen zur SUV (AusfBest SUV, Bezug 25, F 511 in der Anlage 8.10).
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:29:10
Zitat(4) Über die Dauer des Urlaubs nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 hinaus kann Urlaub unter
Belassung der Geld- und Sachbezüge zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines im
Haushalt des Soldaten lebenden erkrankten Kindes gewährt werden, wenn
– dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist,
– eine andere im Haushalt des Soldaten lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann,
– das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
– die Dienstbezüge des Soldaten (ohne die mit Rücksicht auf den Familienstand gewährten Zuschläge und ohne Aufwandsentschädigung) die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) nicht überschreiten und
– dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.

@ Jens79:

Und nun?

Es steht also sehr deutlich in den Ausführungsbestimmungen, dass das Kind im Haushalt des Soldaten leben muss, dies scheint hier nicht der Fall zu sein.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 09:33:27
Ich habe kein Zugriff auf die AusfBest. Wenn es so drin steht, dann soll es so sein und dann ist es klar geregelt.


Aber mach nicht so als ob du es von Anfang an wusstest.  :D
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:42:31
@ Jens79:

Ich habe vermutet, dass es bezüglich des Kindes eine Einschränkung geben MUSS, z. B. Sorgerecht oder Aufsichtspflicht.

Hier hat sich der Dienstherr für "im Haushalt lebend" entschieden. und "sichert" damit dann sogar ggf. z. B. Enkelkinder oder "andere bunte Lösungen" ab.
Nach einer "Scheidung" / Auszug und ggf. dem Verlust des Sorgerechts entfällt halt auch der Anspruch auf SU.

Dies erscheint auch folgerichtig ...

Es wäre also zu klären:

- Gibt es im Haushalt das Soldaten andere Personen die diese Ausgabe übernehmen könnten?
- Lebt das Kind nachweislich im Haushalt des Soldaten (ist es dort gemeldet)?
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Dezember 2015, 09:48:27
Lieber F_K, lesen hilft manchmal weiter.

Der Fragensteller ist seit Sommer nicht mehr mit seiner ehemaligen Partnerin zusammen. Da kann es also noch keine Scheidung geben. Im Übrigen hat der Spieß bezüglich Urlaubserteilung überhaupt nichts zu entscheiden. Das ist ein Teil der Frage.

Als Diesziplinarvorgesetzter wird der Leiter SanVersZ über einen entsprechenden Antrag entscheiden und sich dafür ggf. auch sachkundig bezüglich der grundlagen hierfür machen.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 09:50:36
Ich bin voll und ganz bei dir F_K

Da von mir stehts und ständig verlangt wird das ich alles Belege und Nachweise wo was steht, reicht mir eine "Vermutung" nicht aus.

Du hast es belegt, und somit kann ich damit leben.

Bleiben die berechtigten Fragen an den TE. Ich vermute aus den bisherigen Angaben ein Ja und ein Nein.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 09:50:50
Zitat von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:05:36
Also Frage:

Wo lebt das Kind? Gibt es eine Scheidungsvereinbarung?

Ist das Kind tatsächlich bei der Mutter gemeldet (und nicht bei Dir), so gibt es wohl die "andere Person", die sich kümmern  kann.


Das Kind lebt zur Hälfte bei mir, zur Hälfte bei der Mutter (inoffiziell, sowas muss man nirgends anmelden. Ich habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert, welche mir dies bestätigte. Dafür gibt es keine Anmeldung auf irgendeiner Stelle, es sei denn, dass Gericht beschließt so etwas)

Die Mutter hat ihre Kranktage fürs Kind bereits verbraucht bzw. auch befindet sie sich in der Ausbildung, wo ihre Anwesenheit wichtig ist.

Über einen Zweitwohnsitz habe ich noch nicht nachgedacht. Finde es irgendwo aber auch schwachsinnig, dies zu machen. Bzw wo ist die Notwendigkeit?


Auch habe ich mit dem Jugendamt geredet, ob es eine Bescheinigung gibt, wo drin steht, dass ich Sorge-/Erziehungsberechtigt bin, was mein Spieß ja verlangte. Sie sagte mir, dass wir, als wir damals das Gemeinsame Sorgerecht unterschrieben haben, ein Schriftstück bekommen haben, wo bescheinigt wird, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Dies hab ich meinem Spieß gesagt, nun sollte sich das Problem behoben haben.


Mir ging es nur sehr auf den Hals, da es die ersten 2 Tage waren, welche ich zwecks des Kindes gefehlt habe, seit 1,5 Jahren Geburt. Auch bin ich nicht erst seit gestern in dieser Dienststelle.


Im Übrigen ist dein Auszug ein wenig Schwachsinn, F_K. Beziehungsweise versteht ihr es falsch.
Nur weil, in diesem Fall mein Kind, nur bei mir keinen gemeldeten Wohnsitz hat (weil ich es nicht für wichtig halte, Hauptsache sie hat einen, ob bei der Mutter oder mir ist relativ...) heißt es nicht, dass das Kind nicht bei mir im Haushalt lebt.
Wie gesagt, dafür gibt es keinen Nachweis. Höchstens das einholen eines zweiten Wohnsitzes, jedoch mach ich das nicht nur aufgrund Kindkranktagen bei der Bundeswehr. Wo leben wir denn.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Dezember 2015, 10:01:12
Lieber kksurorstr,

zunächst einmal ist es vollkommen ohne Belang, ob Sie irgendetwas "schwachsinnig" finden. Hier geht es um rechtlich relevante Sachverhalte, nach denen über Ihr Anliegen zu entscheiden ist.

Dass ein Soldat an seinem Standort meldepflichtig ist, sollte Ihnen bekannt sein? Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind haben, dann brauchen Sie Ihre Tochter nicht bei sich anzumelden, denn dann hätten Sie dieses Sorgerecht auch überall sonst, wo Sie mit ihr unterwegs sind. Auch wenn es also nur zeitweise bei ihnen ist (was ja der standardfall nach einer Trennung ist, ist es in der Zeit in Ihrem Haushalt.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 10:01:54
Der Auszug ist kein Schwachsinn, sondern die Grundlage für deinen DV.  ::)
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 10:02:58
Zu den offenen Fragen

-bei mir im Haushalt gibt es keinen, der auf das Kind aufpassen könnte. Die Mutter hat ihre Tage bereits verbraucht
-das Kind ist offiziell nicht bei mir gemeldet, da ich die Notwendigkeit nicht sehe. Auch muss cih dies, laut Jugendamt, nicht tun, da eine Vereinbarung zwischen Mutter <-> Vater ausreichend ist, dass das Kind zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter wohnt. Ganz egal, wo das Kind einen gemeldeten Wohnsitz hat. In der Regel ist das nur einer.


Auch waren wir nicht Verheiratet @ miguhamburg1, eine Scheidung steht also außen vor.

Der Spieß kann diesbezüglich auch keine Entscheidung treffen. Er stellt sich aber gern mal mit der Entscheidungsgewalt des Leiters gleich, warum auch immer. Spieß sprach mich jedenfalls darauf an und ich schaute erstmal "blöd" aus der Wäsche, da ich solch eine Regelung nicht kenne. Bin ja auch nicht erst seit gestern Soldat.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 10:06:19
Zitat von: miguhamburg1 am 07. Dezember 2015, 10:01:12
Lieber kksurorstr,

zunächst einmal ist es vollkommen ohne Belang, ob Sie irgendetwas "schwachsinnig" finden. Hier geht es um rechtlich relevante Sachverhalte, nach denen über Ihr Anliegen zu entscheiden ist.

Dass ein Soldat an seinem Standort meldepflichtig ist, sollte Ihnen bekannt sein? Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind haben, dann brauchen Sie Ihre Tochter nicht bei sich anzumelden, denn dann hätten Sie dieses Sorgerecht auch überall sonst, wo Sie mit ihr unterwegs sind. Auch wenn es also nur zeitweise bei ihnen ist (was ja der standardfall nach einer Trennung ist, ist es in der Zeit in Ihrem Haushalt.

Somit sollte eigentlich alles richtig verstanden und gesagt worden sein.

@F_K

Siehe oben, miguhamburg1 Beitrag.

Ich meinte nicht explizit, dass die Vorschrift Schwachsinn ist, sondern, dass ihr es meiner Meinung nach ein wenig falsch interpretiert habt.

Das Kind lebt bei mir ZUR HÄLFTE im Haushalt, also bin ich Berechtigt, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 10:07:07
@ kksuprstr:

Du bist also sehr wohl verpflichtet, Dein Sorgerecht gegenüber dem KpFw / DV (z. B. anhand des Schriftstückes) nachzuweisen (sofern Du halt Sonderurlaub haben möchtest).

Ebenso verpflichtet Dich das BGB, den Wohnsitz Deines Kindes entsprechend zu melden (dass das Jugendamt diese Pflicht nicht kennt, ist zwar schade, ändert aber die Rechtslage nicht.)

Wo wir leben? In einem Rechtsstaat - und da hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

(Wobei ich mal wieder das Problem nicht verstehe - Du willst etwas, wo ist da das Problem, eine Kopie an den Antrag zu heften?)
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 10:18:56
Wie gesagt, ich bin seit 3,5 Jahren hier in der Dienststätte. Mein ehemaliger Spieß wusste seit Geburt meines Kindes, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Nun ist seit 6 Monaten seine Frau Spieß, sie wusste es anscheinend nicht oder hat mir nicht geglaubt, keine Ahnung.

Jedenfalls hab ich diese Forderung zum ersten mal gehört, dass jemand die Bescheinigung über das Gemeinsame Sorgerecht herbeibringen muss. Bzw hieß es seitens ihr ja erst, eine Bescheinigung einzuholen, dass ich auf Erziehungsberechtigt bzw überhaupt Sorgeberchtigt bin (na klar bin ich das, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben!!)


Der Wohnsitz meines Kindes ist gemeldet. Nämlich bei der Mutter. Niemand gibt vor, 2 Wohnsitze haben müssen.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 10:23:11
Aber zum Thema zweiten Wohnsitz:

Eventuell gut, dass wir dieses Thema mal angeschnitten haben. Denn dann werde ich mich mal auf den Weg machen, ob dies ohne Probleme möglich ist bzw. zu welchen Behörden ich muss (vllt. weiß dies sogar einer)

Schaden kann es ja nicht.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 10:26:21
Bin ich zu doof, den Edit-Button zu finden, oder gibt es keinen???

§ 11
Wohnsitz des Kindes
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 10:28:53
@ kksuprstr:

Was Du gehört hast oder nicht - hat kaum rechtliche Bedeutung.

Wenn der KpFührung bekannt ist, dass es eine "Trennung" gegeben hat, ist es doch folgerichtig, bei einem Antrag die Voraussetzungen zu prüfen.

(Weil das wichtig ist, habt Ihr die Regelung ja auch beim Jugendamt schriftlich fixiert - das hat schon seinen Grund).

Und nochmal:

Du bist gesetzlich verpflichtet (§11 BGB) den Wohnsitz Deines Kindes entsprechend zu melden - dies solltest Du nunmehr machen (bei Deiner Meldebehörde / Bürgeramt).

(Es gibt keinen Editbutton - aber hast Du nun den §11 verstanden?)
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: ToMA am 07. Dezember 2015, 10:46:55
Ich notiere aus dem Palandt:

"  Leben Eltern getrennt, hat das Kind ... einen doppelten Wohnsitz. ...  Gleichgültig ist, ob die getrennten Wohnsitze durch Fortsetzung beider Eltern oder nur eines Elternteils vom gemeinschaftlichen Wohnsitz entstanden sind. "

Auch ein anderes Besipiel dort genannt:

"  Auch das nach der Trennung geborene Kind erlangt entsprechend § 11 Satz 1 Hs 1 einen abgeleiteten Doppelwohnsitz. "

Sinngemäß ist das Kind bei beiden (getrennten) Elternteilen zu melden, wenn es dauerhaft bei beiden Elternteilen lebt und die Eltern keine andere Bestimmung treffen.

Ob Sie das melden oder nicht, ist wohl Ihre Angelegenheit. Aber wenn es nicht bei Ihnen gemeldet ist, würde ich auch erst einmal davon ausgehen, dass es nicht bei Ihnen lebt und Sie diesen Umstand gesondert nachweisen müssten.

Ergo: eine Wohnsitzmeldung Ihres Kindes bei Ihnen hätte wohl einiges in diesem Fall vereinfacht. Und Nachteile erkenne ich aus einer doppelten Wohnsitzmeldung des Kindes bis jetzt nicht.

Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 11:19:19
Sehr gut. Vielen Dank Kameraden.

Dann können für die "Diskussion" gern beenden und bedanke mich für die (rasche) Anteilnahme zur Beseitigung.

Um einen zweiten Wohnsitz werde ich mich jetzt kümmern.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: schwarzbunt am 07. Dezember 2015, 11:37:03
Entschuldigt, OT:
@kksuprstr:
Habe ich das richtig verstanden, jetziger KpFw ist die Ehefrau des Vorgängers? Oder war das ein Tippfehler, streiche "seine" setze "eine"?
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 11:44:38
Richtig erkannt. Warum?


Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 11:45:23
Spieß vorher (m), jetzt (w)

Beide Verheiratet
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2015, 11:59:07
Wie lange ist sie schon auf dem Dienstposten? Bevor ich irgendwelche Aussagen getätigt habe bei denen ich mir nicht sicher war, habe ich die Vorschrift konsultiert. Gerade im (Sonder)Urlaubsrecht gibt es ja oft genug Irritationen und deshalb empfiehlt es sich immer, sich die Ausführungsbestimmungen genau durchzulesen. Ich hab das nicht nur als junger Spieß gemacht sondern bis zum Ende meiner Verwendung. Scheint aber wohl nicht mehr Mode zu sein.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 12:06:11
Klaus. Mein Spieß macht das seit 7 Jahren so, und wird es seine letzten 3 Jahre auch so machen.

So gehört sich das auch.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: schwarzbunt am 07. Dezember 2015, 12:08:42
Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 11:44:38
Richtig erkannt. Warum?
Nichts weiter, hat mit dem Fall nichts zu tun. Ist ein ungewöhnlicher Zufall, so viele weibliche Spieße gibt es ja noch nicht und dass man eine TE vom eigenen Ehepartner  übernimmt, kommt auch nicht oft vor.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 12:32:23
@ KlausP:

ZitatSie sagte, dass ich eine Bescheinigung vom Jugendamt etc benötige, worauf steht, dass ich auch Sorgeberechtigt bin

Nach der "bekannten" Trennung der Partner ist das doch genau die Bescheinigung, die wir hier nach Prüfung der Vorschriftenlage auch für angebracht halten - insbesondere, da das Kind ja nicht beim TE gemeldet ist.

Insoweit finde ich die Unterstellung der KpFw (w) hätte hier falsch gehandelt, schon bemerkenswert.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 12:45:23
Zitat von: KlausP am 07. Dezember 2015, 11:59:07
Wie lange ist sie schon auf dem Dienstposten? Bevor ich irgendwelche Aussagen getätigt habe bei denen ich mir nicht sicher war, habe ich die Vorschrift konsultiert. Gerade im (Sonder)Urlaubsrecht gibt es ja oft genug Irritationen und deshalb empfiehlt es sich immer, sich die Ausführungsbestimmungen genau durchzulesen. Ich hab das nicht nur als junger Spieß gemacht sondern bis zum Ende meiner Verwendung. Scheint aber wohl nicht mehr Mode zu sein.

Seit 6 Monaten ca. Hat bisher aber auch keinen Spieß-Lehrgang absolviert.

Wie gesagt, jeder Kamerad hier wusste, dass es mein Kind ist und ich demzufolge auch gemeinsames Sorgerecht besteht. Auch ihr Mann (ehemals Spieß) wusste dies. Nur weil ich mit meiner Ex-Freundin seit Juli nicht mehr zusammen bin, ändert das ja wohl kaum was am gemeinsamen Sorgerecht.

Auch kennt sie mich seitdem ich hier am Standort bzw Dienststätte bin.

Daher war ich nur über ihre Forderung verwundert. Vielleicht hat sie sich auch einfach etwas falsch ausgedrückt.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 13:07:16
OK, ich gebe auf ...

Nur weil man leiblicher Vater ist, hat man noch lange kein Sorgerecht (weil das eine biologische Frage ist, dass andere eine rechtliche).

Gerade nach Trennungen ändert sich eben gerade auch (oft) etwas am Sorgerecht - sonst hätte es keine schriftliche Vereinbarung beim Jugendamt gegeben, wenn da alles "so klar ist".
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 13:27:49
Wie du siehst, ist mein Beitrag oben ein wenig misslungen. Dort fehlt, dass ich natürlich mit der Kindesmutter zusammen bin/war ergo es besteht ein gemeinsames Sorgerecht.

Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: StOPfr am 07. Dezember 2015, 13:39:19
Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 13:27:49
Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.
Wir nehmen das mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis und hoffen ansonsten das Beste für die gemeinsame Verantwortung von Mutter und Vater für das Kind  ;). 
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 13:50:00
Ich schließe mich dann den guten Wünschen vom StOPfr mal an.

(Kann es mir aber nicht verkneifen: Wenn Ihr nicht verheiratet gewesen seid, ist die (rechtliche) Vaterschaft nicht einfach "so" entstanden, sondern durch viele rechtliche Erklärungen:
Siehe z. B.
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Standesamt-und-Urkunden/Geburt/Vaterschaft.html - und erst daraus entstand das Sorgerecht - wer da mal mit wem "zusammen war" und wer "wo gewohnt hat", ist da völlig schnuppe.)

Also alles Gute weiterhin und werde Deinen Pflichten, auch gegenüber Deinem Kind, gerecht.
Titel: Antw:"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen
Beitrag von: BulleMölders am 07. Dezember 2015, 13:55:40
Zitat von: kksuprstr am 07. Dezember 2015, 13:27:49
Wie auch immer, die Diskussion ist schon seit einigen Stunden beendet.
Dann können wir ja auch dicht machen.