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"Kindkrank" - Sonderurlaub - Fragen

Begonnen von kksuprstr, 07. Dezember 2015, 08:22:28

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Jens79

Ich bin voll und ganz bei dir F_K

Da von mir stehts und ständig verlangt wird das ich alles Belege und Nachweise wo was steht, reicht mir eine "Vermutung" nicht aus.

Du hast es belegt, und somit kann ich damit leben.

Bleiben die berechtigten Fragen an den TE. Ich vermute aus den bisherigen Angaben ein Ja und ein Nein.
 

kksuprstr

Zitat von: F_K am 07. Dezember 2015, 09:05:36
Also Frage:

Wo lebt das Kind? Gibt es eine Scheidungsvereinbarung?

Ist das Kind tatsächlich bei der Mutter gemeldet (und nicht bei Dir), so gibt es wohl die "andere Person", die sich kümmern  kann.


Das Kind lebt zur Hälfte bei mir, zur Hälfte bei der Mutter (inoffiziell, sowas muss man nirgends anmelden. Ich habe gerade mit dem Jugendamt telefoniert, welche mir dies bestätigte. Dafür gibt es keine Anmeldung auf irgendeiner Stelle, es sei denn, dass Gericht beschließt so etwas)

Die Mutter hat ihre Kranktage fürs Kind bereits verbraucht bzw. auch befindet sie sich in der Ausbildung, wo ihre Anwesenheit wichtig ist.

Über einen Zweitwohnsitz habe ich noch nicht nachgedacht. Finde es irgendwo aber auch schwachsinnig, dies zu machen. Bzw wo ist die Notwendigkeit?


Auch habe ich mit dem Jugendamt geredet, ob es eine Bescheinigung gibt, wo drin steht, dass ich Sorge-/Erziehungsberechtigt bin, was mein Spieß ja verlangte. Sie sagte mir, dass wir, als wir damals das Gemeinsame Sorgerecht unterschrieben haben, ein Schriftstück bekommen haben, wo bescheinigt wird, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Dies hab ich meinem Spieß gesagt, nun sollte sich das Problem behoben haben.


Mir ging es nur sehr auf den Hals, da es die ersten 2 Tage waren, welche ich zwecks des Kindes gefehlt habe, seit 1,5 Jahren Geburt. Auch bin ich nicht erst seit gestern in dieser Dienststelle.


Im Übrigen ist dein Auszug ein wenig Schwachsinn, F_K. Beziehungsweise versteht ihr es falsch.
Nur weil, in diesem Fall mein Kind, nur bei mir keinen gemeldeten Wohnsitz hat (weil ich es nicht für wichtig halte, Hauptsache sie hat einen, ob bei der Mutter oder mir ist relativ...) heißt es nicht, dass das Kind nicht bei mir im Haushalt lebt.
Wie gesagt, dafür gibt es keinen Nachweis. Höchstens das einholen eines zweiten Wohnsitzes, jedoch mach ich das nicht nur aufgrund Kindkranktagen bei der Bundeswehr. Wo leben wir denn.

miguhamburg1

Lieber kksurorstr,

zunächst einmal ist es vollkommen ohne Belang, ob Sie irgendetwas "schwachsinnig" finden. Hier geht es um rechtlich relevante Sachverhalte, nach denen über Ihr Anliegen zu entscheiden ist.

Dass ein Soldat an seinem Standort meldepflichtig ist, sollte Ihnen bekannt sein? Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind haben, dann brauchen Sie Ihre Tochter nicht bei sich anzumelden, denn dann hätten Sie dieses Sorgerecht auch überall sonst, wo Sie mit ihr unterwegs sind. Auch wenn es also nur zeitweise bei ihnen ist (was ja der standardfall nach einer Trennung ist, ist es in der Zeit in Ihrem Haushalt.

Jens79

Der Auszug ist kein Schwachsinn, sondern die Grundlage für deinen DV.  ::)
 

kksuprstr

Zu den offenen Fragen

-bei mir im Haushalt gibt es keinen, der auf das Kind aufpassen könnte. Die Mutter hat ihre Tage bereits verbraucht
-das Kind ist offiziell nicht bei mir gemeldet, da ich die Notwendigkeit nicht sehe. Auch muss cih dies, laut Jugendamt, nicht tun, da eine Vereinbarung zwischen Mutter <-> Vater ausreichend ist, dass das Kind zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter wohnt. Ganz egal, wo das Kind einen gemeldeten Wohnsitz hat. In der Regel ist das nur einer.


Auch waren wir nicht Verheiratet @ miguhamburg1, eine Scheidung steht also außen vor.

Der Spieß kann diesbezüglich auch keine Entscheidung treffen. Er stellt sich aber gern mal mit der Entscheidungsgewalt des Leiters gleich, warum auch immer. Spieß sprach mich jedenfalls darauf an und ich schaute erstmal "blöd" aus der Wäsche, da ich solch eine Regelung nicht kenne. Bin ja auch nicht erst seit gestern Soldat.

kksuprstr

Zitat von: miguhamburg1 am 07. Dezember 2015, 10:01:12
Lieber kksurorstr,

zunächst einmal ist es vollkommen ohne Belang, ob Sie irgendetwas "schwachsinnig" finden. Hier geht es um rechtlich relevante Sachverhalte, nach denen über Ihr Anliegen zu entscheiden ist.

Dass ein Soldat an seinem Standort meldepflichtig ist, sollte Ihnen bekannt sein? Wenn Sie gemeinsames Sorgerecht für Ihr Kind haben, dann brauchen Sie Ihre Tochter nicht bei sich anzumelden, denn dann hätten Sie dieses Sorgerecht auch überall sonst, wo Sie mit ihr unterwegs sind. Auch wenn es also nur zeitweise bei ihnen ist (was ja der standardfall nach einer Trennung ist, ist es in der Zeit in Ihrem Haushalt.

Somit sollte eigentlich alles richtig verstanden und gesagt worden sein.

@F_K

Siehe oben, miguhamburg1 Beitrag.

Ich meinte nicht explizit, dass die Vorschrift Schwachsinn ist, sondern, dass ihr es meiner Meinung nach ein wenig falsch interpretiert habt.

Das Kind lebt bei mir ZUR HÄLFTE im Haushalt, also bin ich Berechtigt, Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen.

F_K

@ kksuprstr:

Du bist also sehr wohl verpflichtet, Dein Sorgerecht gegenüber dem KpFw / DV (z. B. anhand des Schriftstückes) nachzuweisen (sofern Du halt Sonderurlaub haben möchtest).

Ebenso verpflichtet Dich das BGB, den Wohnsitz Deines Kindes entsprechend zu melden (dass das Jugendamt diese Pflicht nicht kennt, ist zwar schade, ändert aber die Rechtslage nicht.)

Wo wir leben? In einem Rechtsstaat - und da hat man nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.

(Wobei ich mal wieder das Problem nicht verstehe - Du willst etwas, wo ist da das Problem, eine Kopie an den Antrag zu heften?)

kksuprstr

Wie gesagt, ich bin seit 3,5 Jahren hier in der Dienststätte. Mein ehemaliger Spieß wusste seit Geburt meines Kindes, dass wir gemeinsames Sorgerecht haben. Nun ist seit 6 Monaten seine Frau Spieß, sie wusste es anscheinend nicht oder hat mir nicht geglaubt, keine Ahnung.

Jedenfalls hab ich diese Forderung zum ersten mal gehört, dass jemand die Bescheinigung über das Gemeinsame Sorgerecht herbeibringen muss. Bzw hieß es seitens ihr ja erst, eine Bescheinigung einzuholen, dass ich auf Erziehungsberechtigt bzw überhaupt Sorgeberchtigt bin (na klar bin ich das, wenn wir gemeinsames Sorgerecht haben!!)


Der Wohnsitz meines Kindes ist gemeldet. Nämlich bei der Mutter. Niemand gibt vor, 2 Wohnsitze haben müssen.

kksuprstr

Aber zum Thema zweiten Wohnsitz:

Eventuell gut, dass wir dieses Thema mal angeschnitten haben. Denn dann werde ich mich mal auf den Weg machen, ob dies ohne Probleme möglich ist bzw. zu welchen Behörden ich muss (vllt. weiß dies sogar einer)

Schaden kann es ja nicht.

kksuprstr

Bin ich zu doof, den Edit-Button zu finden, oder gibt es keinen???

§ 11
Wohnsitz des Kindes
Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.

F_K

@ kksuprstr:

Was Du gehört hast oder nicht - hat kaum rechtliche Bedeutung.

Wenn der KpFührung bekannt ist, dass es eine "Trennung" gegeben hat, ist es doch folgerichtig, bei einem Antrag die Voraussetzungen zu prüfen.

(Weil das wichtig ist, habt Ihr die Regelung ja auch beim Jugendamt schriftlich fixiert - das hat schon seinen Grund).

Und nochmal:

Du bist gesetzlich verpflichtet (§11 BGB) den Wohnsitz Deines Kindes entsprechend zu melden - dies solltest Du nunmehr machen (bei Deiner Meldebehörde / Bürgeramt).

(Es gibt keinen Editbutton - aber hast Du nun den §11 verstanden?)

ToMA

Ich notiere aus dem Palandt:

"  Leben Eltern getrennt, hat das Kind ... einen doppelten Wohnsitz. ...  Gleichgültig ist, ob die getrennten Wohnsitze durch Fortsetzung beider Eltern oder nur eines Elternteils vom gemeinschaftlichen Wohnsitz entstanden sind. "

Auch ein anderes Besipiel dort genannt:

"  Auch das nach der Trennung geborene Kind erlangt entsprechend § 11 Satz 1 Hs 1 einen abgeleiteten Doppelwohnsitz. "

Sinngemäß ist das Kind bei beiden (getrennten) Elternteilen zu melden, wenn es dauerhaft bei beiden Elternteilen lebt und die Eltern keine andere Bestimmung treffen.

Ob Sie das melden oder nicht, ist wohl Ihre Angelegenheit. Aber wenn es nicht bei Ihnen gemeldet ist, würde ich auch erst einmal davon ausgehen, dass es nicht bei Ihnen lebt und Sie diesen Umstand gesondert nachweisen müssten.

Ergo: eine Wohnsitzmeldung Ihres Kindes bei Ihnen hätte wohl einiges in diesem Fall vereinfacht. Und Nachteile erkenne ich aus einer doppelten Wohnsitzmeldung des Kindes bis jetzt nicht.

,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

kksuprstr

Sehr gut. Vielen Dank Kameraden.

Dann können für die "Diskussion" gern beenden und bedanke mich für die (rasche) Anteilnahme zur Beseitigung.

Um einen zweiten Wohnsitz werde ich mich jetzt kümmern.

schwarzbunt

Entschuldigt, OT:
@kksuprstr:
Habe ich das richtig verstanden, jetziger KpFw ist die Ehefrau des Vorgängers? Oder war das ein Tippfehler, streiche "seine" setze "eine"?

kksuprstr