Hallo,
Ich trette meinen Dienst (Saz 8) ab den 01.04.16 in Merzig (GA) anschließend geht es zur meiner Stammeinheit nach Lebach bei LlAufklKp 260 als Stabssoldat. Mich würde sehr gerne interessieren, ob ich als Mannschafter auch die Ausbildung bei den AusbZspezlOp in Pfullendorf durchlaufen werde?
Springerlehrgang ist sicher, da die Sprungwilligkeit und Tauglichkeit Voraussetzung für meinen Dienstposten ist.
Nein, wirst du nicht.
Es sei denn, du wirst EGBler und durchläufst die entsprechende Pipeline. Ein Teil der Ausbildung wäre dann in Pfullendorf.
Zitatals Stabssoldat
und Springer?
Achso- der Springerlehrgang ist dir nicht sicher.
Dafür ist eine Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich.
In der Regel ist das kein Problem, wenn ein Soldat die Grundausbildung gut übersteht. Probleme gibt es, wenn der Soldat sich in der Grundausbildung ständig krank meldet- vor allem mit Knie-und Rückenschmerzen.
Zitat von: Ralf am 17. Dezember 2015, 07:13:41
Zitatals Stabssoldat
und Springer?
Als
Stabsdienstsoldat (so sicher die richtige Bezeichnung) in der LLAufklKp mMn durchaus im Bereich des Möglichen.
Zitat von: MadMax2 am 17. Dezember 2015, 01:05:50... Stammeinheit nach Lebach bei LlAufklKp 260 als Stabssoldat.
Und dort müssen Sie vom Schreibtisch springen ;D ? Der Springerlehrgang ist für Sie maximal ein Bonbon, wenn Sie denn dafür tauglich sind!
Zitat von: ulli76 am 17. Dezember 2015, 07:10:25
Nein, wirst du nicht.
Es sei denn, du wirst EGBler und durchläufst die entsprechende Pipeline. Ein Teil der Ausbildung wäre dann in Pfullendorf.
Und wie wird mann EGBler?
Nach Altenstadt werden die mich schicken, das weiß ich jetzt schon.
Zitat von: Ralf am 17. Dezember 2015, 07:13:41
Zitatals Stabssoldat
und Springer?
Ja, Springer werde ich machen müssen.
ZitatUnd wie wird mann EGBler?
Das werden Sie erfahren, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit sind. Schaffen Sie erstmal die Grundausbildung, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Übrigens gilft da auch die Forensuche weiter.
Zitat von: ulli76 am 17. Dezember 2015, 07:19:43
Achso- der Springerlehrgang ist dir nicht sicher.
Dafür ist eine Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich.
In der Regel ist das kein Problem, wenn ein Soldat die Grundausbildung gut übersteht. Probleme gibt es, wenn der Soldat sich in der Grundausbildung ständig krank meldet- vor allem mit Knie-und Rückenschmerzen.
Sprungwilligkeit und Tauglichkeit sind ein absoluter muss bei mir, stand so in der Stellenausschreibung beim Einplaner.
Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 09:11:33
ZitatUnd wie wird mann EGBler?
Das werden Sie erfahren, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit sind. Schaffen Sie erstmal die Grundausbildung, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern. Übrigens gilft da auch die Forensuche weiter.
Ich informiere mich nur. Aus den vielen Themen ist es nicht ersichtlich, ob Mannschafter gewisse Ausbildungen durchlaufen werden oder ist es für diesen Dienstgrad und der eigentlichen Verwendung in der Stammeinheit möglich ist.
Ich weiß nicht wie das heute beim Einplaner läuft. Aber aus eigener Erfahrung behaupte ich mal, dass weder Sprungwillig- noch Tauglichkeit Grundvoraussetzung für diesen Dienstposten sind.
Ich bekam bei meiner Musterung selbst eine solche Stelle zugeschrieben, obwohl ich mich damals nicht zum Springen bereit erklärte. Später wollte ich dann doch springen, was auch kein Problem war, da grundsätzlich jeder Willige SaZ in einer springenden Einheit auch zum Springer ausgebildet wird (wurde).
Wenn du also Tauglich bist, was mMn erst in der Stammeinheit festgestellt wird, dann sehe ich da keine Problem ;)
Wenn dich das Thema EGB weiter interessiert, kann ich dir sagen, dass die Kompanie eigene EGB-Kräfte stellt. Als Stabsdienstsoldat hast du damit aber wenig zu tun.
Ich weiß nicht was dir andere hier raten, aber persönlich denke ich, dass wenn du dich der Sache gewachsen siehst, du dich aus der Einheit heraus dafür bewirbst. Sollte erfahrungsgemäß dann relativ problemlos gehen.
Noch was vergessen:
Was meinst du eigentlich mit "DIE" Ausbildung beim AusbZspezlOp? Dort werden nämlich verschiedene Ausbildungen durchgeführt.
U.A. treten gerade die Luftlandeaufklärer, auch nicht EGB-ler dort sonstige Lehrgänge an.
Aber auch dafür müsstest du in einen der Züge und eben nicht auf eine Stabsdienststelle.
Zitat von: Jay-C am 17. Dezember 2015, 11:18:03
Ich weiß nicht wie das heute beim Einplaner läuft. Aber aus eigener Erfahrung behaupte ich mal, dass weder Sprungwillig- noch Tauglichkeit Grundvoraussetzung für diesen Dienstposten sind.
Ich bekam bei meiner Musterung selbst eine solche Stelle zugeschrieben, obwohl ich mich damals nicht zum Springen bereit erklärte. Später wollte ich dann doch springen, was auch kein Problem war, da grundsätzlich jeder Willige SaZ in einer springenden Einheit auch zum Springer ausgebildet wird (wurde).
Wenn du also Tauglich bist, was mMn erst in der Stammeinheit festgestellt wird, dann sehe ich da keine Problem ;)
Wenn dich das Thema EGB weiter interessiert, kann ich dir sagen, dass die Kompanie eigene EGB-Kräfte stellt. Als Stabsdienstsoldat hast du damit aber wenig zu tun.
Ich weiß nicht was dir andere hier raten, aber persönlich denke ich, dass wenn du dich der Sache gewachsen siehst, du dich aus der Einheit heraus dafür bewirbst. Sollte erfahrungsgemäß dann relativ problemlos gehen.
Und wie stellt das dann meine Einheit fest, ob ich tauglich bin?
Zitat von: Jay-C am 17. Dezember 2015, 11:35:49
Noch was vergessen:
Was meinst du eigentlich mit "DIE" Ausbildung beim AusbZspezlOp? Dort werden nämlich verschiedene Ausbildungen durchgeführt.
U.A. treten gerade die Luftlandeaufklärer, auch nicht EGB-ler dort sonstige Lehrgänge an.
Aber auch dafür müsstest du in einen der Züge und eben nicht auf eine Stabsdienststelle.
Ich habe bei Wikipedia gelesen, dass Luftlandeaufklärer in Pfullendorf und in Münster ausgebildet werden. Anschließend stoßte ich auf die EGB.
Mich würde sehr gern meine Ausbildung in meiner Einheit sehr interessieren, im Internet finde ich nicht viel darüber.
Würde sehr gerne Springerlehrgang haben und die EGB, da ich finde, es zur meiner Einheit gehört.
Wenn er doch so davon überzeugt ist, als Stabsdienstsoldat auf Springerlehrgang gehen zu können, und wenn er EGB machen will, dann lasst ihn doch. ;D
Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 09:11:33
Das werden Sie erfahren, wenn Sie in Ihrer Stammeinheit sind. Schaffen Sie erstmal die Grundausbildung, bevor Sie sich um ungelegte Eier kümmern.
Fang doch erst einmal an und meistere die Ausbildungsabschnitte. Damit wirst du genug zu tun haben und wenn du dann in deiner Einheit bist, schau dir an, was dir gefällt und was du auch schaffen kannst.
Zitat von: Jens79 am 17. Dezember 2015, 11:46:40
Wenn er doch so davon überzeugt ist, als Stabsdienstsoldat auf Springerlehrgang gehen zu können, und wenn er EGB machen will, dann lasst ihn doch. ;D
Ich bin überzeugt es machen zu wollen und traue mir das zu, soviel dazu.
Ich will auf diesem Wege nur mehr über meine Ausbildung und deren Inhalt erfahren, nicht mehr und nicht weniger. Du hast sicherlich die selben Fragen am Anfang deiner Laufbahn gehabt.
An dieser Stelle würde ich dich bitten, konstruktive Antworten zu geben.
Zitat... Würde sehr gerne Springerlehrgang haben und die EGB, da ich finde, es zur meiner Einheit gehört. ...
Was Sie finden oder nicht ist aber nicht relevant. Wenn Ihre Vorgesetzten der Meinung sind dass der StDstSdt ihrer Einheit Fallschirm springen soll, dann werden sie das entsprechend organisieren, wenn nicht, dann eben nicht. Und der Stabsdienstsoldat bekommt mit Sicherheit keine "erweiterte Grundbefähigung" (EGB). Wofür auch? Für Beamtenmehrkampf "Knicken - lochen - abheften - Post holen"?
Ach ja, fast vergessen: in Münster werden mit Sicherheit keine Luftlandeaufklärer ausgebildet, wenn, dann maximal in Munster. Als Aufklärer hätten Sie sich jetzt zu ersten Mal heillos verfahren. ;)
Nur mal als Ergänzung:
- "Sprungwilligkeit" wird in springenden Einheiten positiv unterstellt, die "Unwilligkeit" wird allerdings aktenkundig dokumentiert.
- Sprungunwilligkeit bzw. Sprunguntauglichkeit (auf Dauer / Längerfristig) in springenden Einheiten (sprich: Alle Dienstposten sind springend geschlüsselt) führt zur Ausplanung / Umplanung aus diesen Einheiten.
- "Luftlander" sind keine springenden Einheiten, es gibt dort aber viele Springer (als Regel).
- EGB - erweiterte Grundbefähigung (von was denn?). Genau: Basis ist der "Infanterist spezielle Operationen" (der moderne Fallschirmjäger), also ein "Kampftruppen - Soldat". Schon die Ausbildung Infanterist wird von Stabsdienstsoldaten nicht durchlaufen, diese werden also auch kein EGB.
(Gleiches gilt für Aufklärer / Pioniere sinngemäß - auch dort sind Stabsdienstsoldaten keine EGBler).
Wenn man einem "Innentäter" etwas "gutes tun möchte", kommt er halt auf den Springerlehrgang, aber eben nur dort hin, er macht keine Ausbildung zum Infanteristen / Pionier / Aufklärer.
Zitat von: MadMax2 am 17. Dezember 2015, 12:07:22
Zitat von: Jens79 am 17. Dezember 2015, 11:46:40
Wenn er doch so davon überzeugt ist, als Stabsdienstsoldat auf Springerlehrgang gehen zu können, und wenn er EGB machen will, dann lasst ihn doch. ;D
Ich bin überzeugt es machen zu wollen und traue mir das zu, soviel dazu.
Ich will auf diesem Wege nur mehr über meine Ausbildung und deren Inhalt erfahren, nicht mehr und nicht weniger. Du hast sicherlich die selben Fragen am Anfang deiner Laufbahn gehabt.
An dieser Stelle würde ich dich bitten, konstruktive Antworten zu geben.
Schreibt der, der sich selbst als Kämpfer sieht, aber für einen Schreibtischjob unterschrieben hat. Man man man.
Ach übrigens. Am Anfang meiner Laufbahn wusste ich was ich mache.
Zitat von: MadMax2 am 17. Dezember 2015, 12:07:22Ich will auf diesem Wege nur mehr über meine Ausbildung und deren Inhalt erfahren
Stabsdienstsoldaten kannst du im zivilen vermutlich am ehesten mit der Personalabteilung vergleichen. Hier wird niemand sagen können, mit welchen Aufgaben genau du dort betraut wirst. In jedem Fall wird es aber ein "Schreibtisch-/ Büro-/ Computerjob" sein. Ggf. wirst du einen dementsprechenden SAP-Lehrgang besuchen.
Nach allem was ich hier von dir lese, entspricht das wohl weniger deiner Intention...
In dem Fall weiß ich nicht, ob es besser ist abzuwarten und sich ggf. in der Einheit umbuchen zu lassen oder ob du vielleicht vorher nochmal den Einplaner informierst.
Bei uns ging das wie gesagt innerhalb der Kompanie sehr einfach, wir hatten allerdings auch auf allen Posten Bedarf.
Zitat von: F_K am 17. Dezember 2015, 13:09:43Sprungunwilligkeit bzw. Sprunguntauglichkeit (auf Dauer / Längerfristig) in springenden Einheiten (sprich: Alle Dienstposten sind springend geschlüsselt) führt zur Ausplanung / Umplanung aus diesen Einheiten.
- "Luftlander" sind keine springenden Einheiten, es gibt dort aber viele Springer (als Regel).
Da interessiert mich die Quelle der Definition einer "springenden Einheit". Bei uns (LLPi) waren gem. STAN
ALLE Soldaten zum Springer auszubilden.
Dementsprechend wurden auch alle tauglichen und willigen Soldaten nach Altenstadt beordert.
Parallel dazu gab es auch bei uns immer die Drohung der Ausplanung an Unwillige bzw. Untaugliche, die aber zumindest zu meiner Zeit auf Grund des Personalbedarfs nie durchgesetzt wurde.
@ jay-c:
In den damaligen LLUstgBtl waren eben nicht alle Kp springend.
Bei den LLAufkl ist das auch so - ein Wiesel springt halt nicht - bei LLPi mag das anders sein.
Zur Sprungtauglichkeit: Dein Chef will dich auf Springerlehrgang schicken (und nein, entgegen anderlautender Gerüchte, ist der für die meisten Soldaten der entsprechenden Verbände vorgesehen incl. Stabsdienst). Dazu erstellt er ein BA 90/5- das ist die Aufforderung an den Truppenarzt, dich auf Sprungtauglichkeit zu untersuchen. Der Truppenarzt macht die Untersuchung und kommt zu einem Urteil. Bist du in der GA ständig krank, wird es erst einmal nichts mit der Sprungtauglichkeit.
Um auf den Lehrgang zu dürfen müssen außerdem noch andere Leistungen erfüllt werden- z.B. Gold? für die Ausdauerleistung des SPortabzeichens.
EGBler wird man meist, indem man sich dafür bewirbt.