Hallo,
laut dem Deutschen Qualifikationsrahmen befinden sich ja ein Meisterabschluss und der Bachelor auf dem selben Niveau. (6)
Sollte doch nun quasi bedeuten das ich áls Meister nun direkt als Offizier einsteigen könnte?
Falls nein, bitte ausführlich begründen.
Besten Dank
Versuchen Sie es einfach. Dann bekommen Sie es schriftlich, ob das gleichgestellt ist oder nicht. Mit ausführlicher Begründung - und Rechtsbehelfbelehrung wenn Sie Glück haben. Außerdem wurde diese Frage hier schon mehrfach beantwortet.
Wenn der DQR den Meiserbrief mit einem Bachelor-Abschluss gleich stellt, dann tut er dies nur, dass im internationalen Vergleich die entsprechende Aus- oder Weiterbildung richtig bewertet und eingeordnet werden kann. Eine Bindung für irgendeinen Arbeitgeber entsteht daraus nicht!
Und wenn ein Arbeitgeber, z. B. die Bundeswehr, sagt, dass er für einen Dienstposten jemand mit Bachelor-Abschluss haben möchte, dann will er dafür niemanden mit Meisterbrief! Diese Entscheidung ist legitim und nicht anfechtbar!
1. Stellt die Bundeswehr Anforderungen für die Einstellung mit höherem Dienstgrad. Zum Beispiel mindestens einen Bachelor Abschluss für die Einstellung als Oberleutnant. Ein Meister ermöglicht nur die Einstellung mit einem Feldwebeldienstgrad.
2. Der Meister ist im Gegensatz zum Bachelor kein akademischer Abschluss. Sie dürfen zum Beispiel nicht die Berufsbezeichnung Ingenieur führen. (Durch die Länder geregelt).
3. Bei der DQR Matrix sind Qualifikationen die auf demselben Niveau sind nur gleichwertig, keinesfalls gleichartig. Auf der Internetseite wird zudem betont, dass das in der BRD bestehende Berechtigungssystem nicht ersetzt wird.
4. Anmerkung: Auch in der Industrie wird niemand einen Meister einstellen, wenn ein Diplom Ingenieur (FH) bzw. Bachelor gesucht wird. Ich zitiere:
"Die Qualifikationen sind daher – z. B. bei Stellenbesetzungen – auch nicht gegeneinander austauschbar. Man kann sich dementsprechend die Qualifikationen Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in nicht in einen Bachelorabschluss ,,umschreiben" lassen, ebenso wenig ist dies umgekehrt der Fall."
Als Meister beherrscht man z.B nicht mal die Integralrechnung. Das Bildungsziel ist völlig anders. Leider verstehen das viele Menschen nicht und mir haben schon stolz einige meiner ehemaligen Soldaten berichtet, dass sie mit dem Meister jetzt einen Bachelor hätten... die Stellensuche hat diese Kameraden schnell wieder geerdet.
ZitatFalls nein, bitte ausführlich begründen.
Das ist immer ziemlich anmaßend, jemanden vorzuschreiben, wie er antworten soll. Zumal sich die Antwort ja bereits vorher hier im Forum zu finden war ::)
Die ausführliche Begründung steht übrigens
hier.
Zitat von: Ralf am 16. Februar 2016, 20:53:31
ZitatFalls nein, bitte ausführlich begründen.
Das ist immer ziemlich anmaßend, jemanden vorzuschreiben, wie er antworten soll. Zumal sich die Antwort ja bereits vorher hier im Forum zu finden war ::)
Das sollte natürlich nicht so rüberkommen, entschuldigt bitte.
Ich war Ende letzter Woche beim Beratungsgespräch und auf diese Frage konnte mir Frau Stabsfeldwebel leider keine Antwort geben.
Daher hatte ich hier nachgefragt.
Über die Formulierung habe ich hinwegsehen, da ich immer wieder davor warne, die DRQ-Matrix für eine reale Gleichsetzung der Qualifikationen zu nutzen!
Wäre ja auch zu schön.
6 (?) Monate Meisterkurs statt 3 Jahre Uni. ;D
Wie Tommi schon sagte, ist der DQR doch keine belastbare Quelle um auf Einstellungsvoraussetzungen zu fordern. Den Meister gibt es nur in Deutschland und Österreich und der DQR ordnet diesen dann eben mit dem Bachelor ein. Beim Bachelor und Master sind die Schwerpunkte aber komplett anders gesetzt und wenn man die Ausbildung und Berufspraxis des Meisters/Fachwirt dem Bachelor gegenüberstellt, haben sicherlich beide viel geleistet aber sind auch komplett unterschiedlich in die Tiefe und Breite gegangen.
Unter der Prämisse, dass die Bundeswehr den Meister mit dem Bachelor gleichsetzt würde dann aber trotzdem kommen, dass du erst einmal die gewünschten fachlichen Qualifikationen erfüllen musst und der Bewerberbedarf nicht aus dem Mitarbeiterstamm der Bundeswehr gedeckt werden kann, was schon fragwürdig wäre, da die Absolventen der Bundeswehruniversitäten diese ja im Regefall mit dem Master verlassen.
Wäre für mich so logisch. Ich habe aber weder sonderlich viel Ahnung vom Personalgewinnungsapparat der Bundeswehr, noch von den Formalen Hindernissen die dem ganzen ansonsten noch im Weg stehen könnten.
Mich trifft das gleiche Schicksal als staatl. gepr. Betriebswirt...
Man hat zwar einen Abschluss auf Meisterebene jedoch kann man mit diesem nicht die Offz-Laufbahn eingehen. Es sei denn, man hat zudem das Abi nachgeholt bzw. gleichzeitig mitgemacht (diese Möglichkeit gab es bei mir, allerdings ist der Betriebswirt recht umfangreich und mit genug Stoff belastet). Das würde dann auch in einem gesondertem Zeugnis ausgewiesen und du hättest dann mit Abi eh die Möglichkeit die Offz-Laufbahn einzuschlagen...
Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.
Dies Auskunft habe ich zum einen von meinem Karriereberater und parallel dazu aus Köln erhalten...
Ob man neben der Dienstzeit das Abi nachholen und dann im aktiven Dienst noch wechseln kann, kann ich leider nicht beantworten...
Übrigens, mit diesem Abschluss hast du das Recht dich für den gehobenen nicht technischen Dienst zu bewerben (Polizei, Zoll Finanzamt etc...) zumindest hier in Hessen...
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können
Und diese Auskunft ist definitiv
FALSCH! Den Einstellungsdienstgrad regelt der § 17, Absatz 1, Nummer 3, der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) zwischen Feldwebel und Stabsfeldwebel. Das Abitur hat damit nichts zu tun und auch mit staatlich geprüftem Betriebswirt und Abitur wird man kein Fähnrich oder Oberfähnrich!
@Tommie:
Ich habe bewusst das KÖNNEN unterstrichen... ! Es hängt davon ab, was du vor deiner Bewerbung beim Bund gemacht hast... So Sagte es mir ein -für meine Begriffe- recht kompetenter Personaler aus Köln, da mir mein Karriereberater dazu auch nichts sagen konnte und er in meinem Beisein diesen angerufen hatte... Es würde dies dann im Einzelfall geprüft und im Ablehnungsfall die Option Fachdienst Fw angeboten..
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 10:58:46
Mit diesem Abschluss kannst du direkt als Fw einsteigen bzw. je nach beruflicher Erfahrung in deiner künftigen Verwendung als OFw / HFw. Wenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können.
Bleibt trotzdem falsch.
Auch der Zusammenhang hier stimmt so nicht:
ZitatWenn du das Abi dazu hättest, würdest du als Fähnrich / Oberfähnrich in der Offz-Laufbahn eingestellt werden können. Ein späterer Wechsel in die Offz-Laufbahn OffzMilFD - (BS) ist möglich, hängt aber wiederum von anderen Kriterien ab.
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen. Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK), somit geht eine Einstellung mit höherem DstGrd in die Laufbahn der OffzMilFD auch nicht.
Richtig ist, dass man mit dem Abitur, aka "Allgemeine Hochschulreife" als Offiziersanwärter eingestellt werden kann! Das ist jedoch eine Einstellung z. B. als Offz TrDst entweder im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad für ungediente, oder aber im jeweils erreichten Dienstgrad mit dem Zusatz "Offiziersanwärter" (OA) für gediente Bewerber. Eine Einstellung als Oberfähnrich gab es früher für FH-Absolventen!
Zitat
Wenn man in der OffzTrD-Laufbahn ist, ist ein späterer Wechsel zum OffzMilFD nicht vorgesehen.
macht ja auch keinen Sinn... vom TrpDst in den FD zu wechseln...
Zitat
Und die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?
Der Hr. Major, welcher in Köln angerufen wurde sagte, dass es eine Einzelfallprüfung wäre ob man für die Laufbahn OffzMilFD zugelassen würde... Er nannte das Beispiel, dass ein staatl. geprüfter Betriebswirt mit
Schwerpunkt Personal und einer 5-jährigen Berufserfahrung als Leiter der Personalabteilung in einem größeren Konzern aufgrund seiner Erfahrungen und zugehörigen zusätzlichen Lehrgängen während dieser Zeit auf diesem Gebiet und zudem in der Abendschule das Abi nachgeholt wurde, mit DG Oberfähnrich eingestellt wurde... Dies war aber eine
Einzelfallprüfung und stellt keine Grundlage auf Zugang zur Offz Laufbahn dar...
Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD
möglichFakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest
Der nicht akademische Betriebswirt ist keine Aufstiegsfortbildung auf Meisterebene, sondern auf Technikerebene (Meister/Fachwirt/Fachkaufmann/Bilanzbuchhalter oder ähnliches und auf der Stufe darüber Betriebswirt/Techniker). Mir ist auch nicht bekannt, dass es irgendeine Möglichkeit geben würde diese Fortbildung mit dem Abitur zu verknüpfen, was auch keinen Sinn machen würde, da das Abitur und die Fortbildung zum Betriebswirt absolut keine Redundanzen besitzen und der Erwerb des Abschluss Betriebswirt in fast allen Bundesländern die allgemeine Hochschulreife beinhaltet und auch von der Bundeswehr anerkannt wird (wird hatten hier im Forum sowohl einen Techniker als auch einen Fachwirt, die trotz fehlendem Abitur die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben).
Genauso gab es schon Techniker und Betriebswirte, die als OFw eingestellt wurden, Fachwirte und Meister die als HFw eingestellt wurden und beide Kombinationen, die gar nicht eingestellt wurden. Wie man auf die Idee mit dem Fähnrich kommt, weiß ich nicht und das ergibt für mich auch irgendwie keinen Sinn.
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36
Fakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn...
Fakt 1 ist schon mal falsch.
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 11:48:36
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest
Und in welchem Rahmen die Verantwortlichen sich da bewegen, hat Ralf dir geschrieben.
Wichtig ist noch, dass die Regelungen der Soldatenlaufbahnverordnung und deren Auslegungen auch nicht durch "Einzelfallentscheidungen" ausgehöhlt werden können! Somit ist der Rahmen hierfür wirklich sehr eng!
Oh je, so viel falsch:
ZitatFakt 1 ... ohne Abi keine Offz-Laufbahn... Falsch. Mit Realschule und einem abgeschlossenen Beruf ist das möglich
Fakt 2 ... mit Meisterbrief ggf. Einstellung als Fw od. höher bzw. Uffz FA und ggf. späterer Wechsel Offz-MilFD möglich richtig
Fakt 3 ... Einzelfallregelungen und -Prüfungen sind autonom... und legt die prüfende Stelle im Rahmen ihrer Möglichkeiten fest falsch im Sinne dieses Themas hier. Nochmal, die Offz-MilFD-Laufbahn ist bis auf die beiden Ausnahmen keine Einstiegslaufbahn, somit ist das nicht möglich. Und bei den beiden Ausnahmen findet die Einstellung auch nicht mit einem höheren DstGrd aufgrund Zivilberuf statt. Hier wird man erst einmal als FA TrD eingestellt und frühestens mit Ablauf eines Jahres bei Erfüllen der Voraussetzungen und Konferenzentscheid als OA MilFD zugelassen.
ZitatUnd die Einstellung in die OffzMilFD-Lfb ist auch nicht möglich (nur im FlgDst und MilFVK)
Was denn nun? geht oder geht nicht...?
Bitte verstehend lesen. Wir sprechen hier nicht von Spezialverwendungen, sondern über normale OffzMilFD Verwendungen. Und ein Betriebswirt würde auch kaum als militärisch verwertbarer Beruf für diese beiden Spezialverwendungen gelten. Einfach mal die SLV lesen, erspart viel falsches Wissen.
@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...
Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...
Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?
@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..
Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...
Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge
Kommen wir so überein..?
Nun ja, mit dem Lesen und dem Verstehen ist das manchmal so eine Sache (Anwesende natürlich ausgenommen). Wie wir in einem anderen Thema lernen durften gibt es auch Kompaniefeldwebel (ich vermeide ausdrücklich von Spießen zu reden), die lt. eigener (!) Aussage auf Grund ihrer geringen Schulbildung nicht in der Lage sind, Vorschriften zu verstehen. ;) ;D
Zitat von: Remote 2016 am 18. Februar 2016, 12:15:54
@Cally:
Nochmal... ich habe lediglich meinen Karriereberater gefragt, welche Möglichkeiten es gäbe und dieser war sich im Bezug auf Fachwirt / Betriebswirt in Kombination mit dem Abi auch unsicher... daraufhin der Anruf in der Prüfstelle Köln... dort haben wir dann die von mir vorgetragene Antwort erhalten...
Entweder hat der Hr. Maj. dies ebenfalls falsch verstanden und daraufhin eine falsche Antwort gegeben oder aber es gibt doch immer irgend eine Ausnahme... die vielleicht eben nicht in irgend einer Vorschrift oder Verordnung zu finden ist...
Was ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?
@Tommie:
habe ich bereits... doch aus meiner Dienstzeit und Aussagen div. Leute weis ich, dass es hier und da Ausnahmen gab/gibt..
Damit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...
Offz-MilFD nur nach vorangegangener Einstellung Fw-Laufbahn und entsprechender Anträge
Kommen wir so überein..?
Einfach nein...
ZitatWas ist, wenn dieser Typ vorgedient hat und Bsp. als OFw / HFw SAZ 12 ausgeschieden ist und Wiedereinsteller ist/war??? Das wäre doch denkbar dann als Oberfähnrich zurück zu kommen oder nicht...?
Nein, denn dann ist er über 30 und könnte nicht mehr ohne Studium in die Lfb TrD eingestellt werden. Und von einem Wiedereinsteller war doch gar nicht dir Rede. Also bitte versuche nicht nur irgendwas zu konstruieren, was ggf. theoretisch möglich wäre, aber hier gar nicht passt.
ZitatDamit wäre also festzuhalten, dass ein Fachwirt / Betriebswirt grundsätzlich den Zugang zur Offz-Laufbahn TrpDst hat... Denn den Realschulabschluss und einen Berufsabschluss erwirbt man ja mit dem Abschluss einer Ausbildung zum Fachwirt...
Auch das war gar nicht die Frage. Es ging nicht um die Eingangsvoraussetzungen als OffzTrD. Du hast sowieso alles immer wieder wild durcheinander geworfen. Einmal OffzTrD, einmal OffzMilFD.
Und die ursprüngliche Frage, ob jemand aufgrund seiner zivilen Qualifikation als Fähnrich/Oberfähnrich eingestellt werden könnte, beantworten deine Ausweichmanöver überhaupt nicht. Was interessiert da dein "Fakt1" mit Abi o.ä.?!