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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: FrankP am 01. März 2016, 14:08:16

Titel: Führen "Bundeswehrärzte" nebenbei eigene medizinische Praxen?
Beitrag von: FrankP am 01. März 2016, 14:08:16
Die Zeitung "Die Welt" berichtete vor kurzem von einer zunehmenden Anzahl an (angeblich) fragwürdigen Ausnahmegenehmigungen für den Auslandseinsatz von Soldaten, wenn deren Gesundheitszustand das eigentlich nicht zuließe. Anlass hierfür sei die personelle Unterbesetzung in einigen Verwendungen.

Kann man hier nachlesen: http://www.welt.de/print/wams/politik/article152720272/Ungesundes-Muster.html

Ob da was dran ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen und will es hier auch gar nicht diskutieren.

Ich hätte jedoch eine Frage zu diesem Satz des Artikels: "[...]Er ist Bundeswehrarzt und führt nebenbei eine eigene Praxis, wie viele seiner Kollegen."

Ist das tatsächlich häufig der Fall, dass "Bundeswehrärzte" (Bezeichnung der "Welt") "nebenbei" noch auf eigene Rechnung unterwegs sind? Oder ist das einfach schlecht recherchiert und/oder unsauber ausgedrückt, weil es sich z. B. um einen Reservisten und keinen Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten handelt? Wie ist das ggfls. in das Dienstrecht der Bundeswehr eingebaut? Gibt es fallweise Teilzeitregelungen für Spezialisten o. ä.?

Vielleicht kann ja jemand was Erhellendes dazu beitragen.
Titel: Antw:Führen "Bundeswehrärzte" nebenbei eigene medizinische Praxen?
Beitrag von: Ralf am 01. März 2016, 14:31:54
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=55674.0
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