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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: AH1970 am 07. April 2016, 21:08:50

Titel: Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 07. April 2016, 21:08:50
Hallo Kameraden
Ich bin seit 1994 im Reservistenverband angehörig.
Da ich aber in letzter Zeit beruflich sehr eingebunden bin konnte ich nun seit über 2 Jahren an keiner DVAG mehr teilnehmen.
Daraufhin habe ich jetzt eine Aufforderung bekommen meine Uniform abzugeben, ist dieses rechtens? Schließlich bezahle ich jedes Jahr meinen Beitrag und die Reservistenarbeit ist freiwillig.

Gruß 


Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: F_K am 07. April 2016, 21:12:16
Du solltest aber die Beiträge zu einem zivilen Verein nicht mit dienstlicher Bekleidung verwechseln.

Ja, es ist rechtens - Freiwilligkeit ist eben ohne Anspruch.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 07. April 2016, 21:20:47
Wo steht denn geschrieben das man nach geraumer Zeit seine Sachen abzugeben hat. Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu es sei denn ich bin ein ungedienter Förderer.
Meiner Meinung nach.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: F_K am 07. April 2016, 21:23:39
Deiner Meinung ist hier nicht relevant.

Aus der Mitgliedschaft im Verein entsteht kein Anspruch auf DIENSTLICHE Bekleidung.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: KlausP am 07. April 2016, 21:24:15
Zitat... Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu ...

Und das steht genau wo? Der VdRBw ist ein privater Verein.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: SCPO am 07. April 2016, 21:28:28
Das ist Standard mit den zwei Jahren und wer in 2 (!) Jahren nicht mal eine DVAG hinbekommt kann ja nicht so aktiv sein, oder.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: SCPO am 07. April 2016, 21:32:20
Zitat von: AH1970 am 07. April 2016, 21:20:47
Wo steht denn geschrieben das man nach geraumer Zeit seine Sachen abzugeben hat. Als Mitglied im Verband steht mir die Uniform zu es sei denn ich bin ein ungedienter Förderer.
Meiner Meinung nach.

Hier steht das und das steht sogar was von 12 Monaten.

http://www.reservistenverband.de/custom/bilder/microsites/1600000000/Download/Antrag%20auf%20Einkleidung%20von%20Reservisten.pdf
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Getulio am 07. April 2016, 21:39:36
Seien Sie doch froh. Sie brauchen die Klamotten offensichtlich eh nicht, also haben Sie demnächst mehr Platz im Schrank.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 07. April 2016, 21:47:55
Es gibt doch immer wieder Leute die an Sinnfreien Kommentaren nicht vorbei kommen.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: wolverine am 07. April 2016, 22:15:44
Wann sind Sie denn eingekleidet worden? Ich meine, es gäbe da eine Weisung, dass Kleidung ausgegeben vor 1999 in den privaten Besitz übergegangen sei.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 07. April 2016, 22:23:04
Eingekleidet 1994 mit oliv
Danach mal getauscht in flecktarn 2001
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Getulio am 08. April 2016, 00:11:16
Zitat von: AH1970 am 07. April 2016, 21:47:55
Es gibt doch immer wieder Leute die an Sinnfreien Kommentaren nicht vorbei kommen.

Dann erklären Sie doch bitte, wozu Sie die Sachen denn brauchen...
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Getulio am 08. April 2016, 00:12:12
Und vielleicht gleich mit, woher Sie meinen, einen "Anspruch auf Einkleidung" zu haben... :o
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Schnolle am 08. April 2016, 09:43:47
Sie unterschrieben dafür bei der Einkleidung. Zumindest ist das heute so. 12 Monate steht da. Wenn du keine DVag machst gibt's halt keinen dienstlichen Zweck und dann nimmt der Dienstherr eben die diensliche Bekleidung wieder ab. Außer Leibwäsche.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: MiraC am 08. April 2016, 12:04:17
Wenn die Kleidung von 2001ist,  ist die doch schon längst in den Besitz des TE übergegangen....
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: F_K am 08. April 2016, 12:18:05
Nein, die Bekleidung geht nicht in den Besitz des Res über.

(.. auf welcher Grundlage denn auch?)
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: ulli76 am 08. April 2016, 12:20:11
Das wurde wohl mit der Leibwäsche und den Stiefeln verwechselt
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: KlausP am 08. April 2016, 12:21:57
Bekleidung, die zum Zweck der freiwiliigen Reservistenarbeit ausgegeben wurde, geht nicht in das Eigentum des Reservisten über, genausowenig wie Oberbekleidung. Das gilt nur für die Teile der Bekleidung (Unterwäsche, Sportanzug, Schuhwerk), welche bei der Auskleidung überlassen wurde. Diese geht nach drei Jahren in das Eigentum über, wenn der Reservist in dieser zeit nicht auf einem V-Dienstposten beordert war.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: wolverine am 08. April 2016, 12:41:22
Ich glaube, MiraC schreibt vom gleichen Erlass, den ich auch mal in den Fingern hatte. Ich habe aber schon geguckt: ich habe ihn nicht mehr. Ging vor ein paar Jahren durch den ResVerband: Ausrüstung empfangen vor 1999 (oder auch meinetwegen 2001) muss nicht zurückgegeben werden und geht in das Eigentum über. Vielleicht guckt noch einmal einer in seinen Unterlagen oder evtl. hat MiraC ihn noch?
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: MiraC am 08. April 2016, 23:22:39
Ich habe den Erlass nicht,  mir ist bei der letzten Reservedienstleistung 2014 mitgeteilt worden,  das die Ausrüstung die ich habe nicht im SAP eingespielt wurde und daher mir gehören würde.
Ich habe das zugehörige BAN Blatt noch,  das ist eines von den "Alten blauen"  mit Durchschlag. Alles was ich danach empfangen habe ist selbstverständlich auf der neuen BAN drauf.
Ich denke dass das bei mir schlicht vergessen wurde....... Die Einkleidung war 2001.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: F_K am 08. April 2016, 23:41:33
... Der feine Unterschied zwischen Verwaltungsversagen und Rechtsanspruch ist klar?

However: Im hier dargestellten Fall ist der TE zur Abgabe aufgefordert worden, die Rechtsgrundlage ist klar, und es ist bekannt, was der TE abzugeben hat.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 09. April 2016, 08:43:25
Es steht in der freien Entscheidung des Reservisten, ob er den Wehrdienst (DVag) antritt. Dienstliche Nachteile infolge einer Nichtteilnahme oder wegen eines verspäteten Dienstantritts dürfen nicht entstehen.

So stehts auch geschrieben
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2016, 09:30:24
Und das soll uns jetzt WAS im Zusammenhang mit der Fragestellung sagen?
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: KlausP am 09. April 2016, 09:30:46
Und was jetzt das Problem? Sie haben als unbeorderter Reservist keinerlei Rechtsanspruch darauf, mit dienstlicher Bekleidung ausgestattet zu werden. Und wie Sie zu der Annahme kommen, dass die bloße Mitgliedschaft in einem privaten Verein so einen Rechtsanspruch begründen sollte ist mir nach wie vor schleierhaft.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Tommie am 09. April 2016, 10:31:04
Zitat von: AH1970 am 09. April 2016, 08:43:25Es steht in der freien Entscheidung des Reservisten, ob er den Wehrdienst (DVag) antritt. Dienstliche Nachteile infolge einer Nichtteilnahme oder wegen eines verspäteten Dienstantritts dürfen nicht entstehen.

Dann erklären Sie uns doch mal, welche dienstlichen Nachteile Ihnen dadurch entstehen, dass die Bundeswehr die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die sich im Eigentum der Bundeswehr aber in Ihrem Besitz befinden, zurück fordert! ich bin schon mal gespannt ;D !

Sie wollten doch immer -na ja, bis auf die zwei letzten Jahre ;) !- Soldat spielen, oder? Dan tun Sie das doch auch jetzt! Sie haben den Befehl erhalten, Ihre Ausrüstung und Bekleidung anzugeben. Befolgen Sie ihn ...
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Getulio am 09. April 2016, 12:20:26
Und mich interessiert nach wie vor, was der TE mit den Sachen überhaupt will, wenn er doch legitimerweise an keinerlei DVags mehr teilnimmt.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 09. April 2016, 13:45:25
Also das man als Reservist Soldat spielt ist mir neu deswegen sollte man bei seinen Äußerungen sachlich bleiben.
Ich habe lediglich eine Aufforderung bekommen und keinen Befehl.
Zivielpersonen können keine Befehle entgegen nehmen das sollten sie eigentlich wissen.
Zum anderen entstehen Nachteile wenn die Uniform eigezogen wird weil ich dann in Zukunft nicht mehr an DVag teilnehmen kann denn ich hatte nie erwähnt das ich daran nie wieder teilnehmen werde.
Ich denke es liegt im ermessen des jeweiligen FWRes dies zu beurteilen ob und wann eine Uniform eingezogen wird.
Meine Frage war ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt mehr nicht das wurde ja nun zu genüge hier erörtert.
Ich werde meinen FWRes anrufen und ihn meine Sachlage schildern vieleicht kann ich ja meine Uniform behalten und weiter "Soldat spielen" wie es so schön gesagt wurde.
Das Thema kann geschlossen werden, manche Kameraden haben sachlich geantwortet andere wiederum können anscheinend nur klug scheißen und feindselig werden.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Schnolle am 09. April 2016, 15:56:40
Hm, wenn Sie weder beordert sind noch an DVags teilnehmen dann sind Sie eben kein Soldat und brauchen deshalb auch keine Uniform. Reservisten haben ihre Bekleidung wieder abzugeben wenn sie 12 Monate lang nicht an DVags teilnehmen. Zumindest hier in Bayern. Mal davon abgesehen kann ich auch nicht nachvollziehen wieso man in 24 Monaten keine DVag macht und trotzdem eine Uniform braucht. Dekoartikel bekommen Sie auch günstig bei OnlineAuktionshäusern oder diversen Shops im Netz. Zur Rechtsgrundlage können Sie sich mal einen aktuellen Antrag auf Ein - und Umkleidung anschauen, da finden Sie dann o.g. Passus. Ich habe hier kein Klugscheißen sehen können nur jemand der die ihm gestellten Fragen nicht beantwortete. Und die Frage nach dem Sinn einer Dienstbekleidung ohne Dienst ist durchaus berechtigt.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: StierNRW am 09. April 2016, 16:31:43
Zitat von: wolverine am 07. April 2016, 22:15:44Ich meine, es gäbe da eine Weisung, dass Kleidung ausgegeben vor 1999 in den privaten Besitz übergegangen sei.

Echt ? So eine Weisung gibt ? Weiß da vielleicht einer zufällig etwas Genaueres ?

Danke ! :)
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: StierNRW am 09. April 2016, 16:52:00
Okay, vergesst es...jetzt hatte ich auch den Rest der Beiträge gelesen ;D

Da müsste man vielleicht mal den VdRBw fragen.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: F_K am 09. April 2016, 18:03:17
Nein, so eine Weisung gibt es nicht.

Damit Bundeseigentum an Privat abgegeben wird, Bedarf es eines Gesetzes.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: wolverine am 09. April 2016, 18:48:16
Leistungsverwaltung ist keine Eingriffsverwaltung.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Getulio am 09. April 2016, 18:53:49
Zitat von: AH1970 am 09. April 2016, 13:45:25
Ich habe lediglich eine Aufforderung bekommen und keinen Befehl.
Zivielpersonen können keine Befehle entgegen nehmen das sollten sie eigentlich wissen.
Zum anderen entstehen Nachteile wenn die Uniform eigezogen wird weil ich dann in Zukunft nicht mehr an DVag teilnehmen kann denn ich hatte nie erwähnt das ich daran nie wieder teilnehmen werde.

Wenn Sie jetzt das Klugscheißen anfangen wollen, das kann ich auch: Wenn Sie nicht im Dienst sind, dann können Ihnen auch keine dienstlichen Nachteile entstehen.

Es spricht ja auch nichts dagegen, Sie jetzt auszukleiden, und wenn Sie dann irgendwann mal wieder Zeit haben, wieder einzukleiden. Aber festzuhalten ist eben zunächst, dass Sie mit Ihrer Auffassung schief gewickelt sind.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: AH1970 am 09. April 2016, 21:49:02
Ja man müsste sich schon richtig ausdrücken wenn man sachlich korrekte Inhalte Preis geben möchte.
Bemerkungen wie Soldat spielen und Befehlen gehorchen wo keine sind ist eben klugscheisserei.
Wer sich angesprochen fühlt kann meinetwegen Sinnfreie Kommentare weiterhin von sich geben.
Ich hatte erwähnt das die ursprüngliche Frage beantwortet ist.
Ich habe kein Anspruch auf eine Dienstlich gelieferte Uniform wenn ich längere Zeit  an keiner  DVag mehr teilnehme. Ob das jetzt umbedingt nach 22 Jahren Zugehörigkeit in der RK nötig ist liegt im Auge des Betrachters. 1 Satz Uniform macht die BW nicht reicher, die wird danach sowieso ausgemustert und geht in den freien Markt.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: ulli76 am 09. April 2016, 21:56:39
Du verstehst immer noch nicht, dass ein Verein nichts mit der dienstlichen Bekleidung zu tun hat, oder?
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Jens79 am 09. April 2016, 22:26:46
Ich kann den TE absolut verstehen. Da müht man sich 22 Jahre ab und darf nicht mal die Uniform behalten. Was ist das für eine undankbare Gesellschaft.

Ironie aus.

TE, geht's noch? Wir bekommen unsere aktiven Soldaten nicht zu 100% eingekleidet. Und da sollen die Uniformen in irgendwelchen Schränken von irgendwelchen Resi's rumhängen die sie nichtmal anziehen?

Schäm dich.
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: Tommie am 09. April 2016, 23:00:34
@ Jensemann ;) :

Tja, das ist das Anspruchsdenken, das mich in vielen Fällen so anbricht! Nicht bereit sein, etwas zu leisten (hier: Keine Teilnahme an einer DVag in den letzten zwei Jahren!), aber Ansprüche stellen (hier: Behalten von Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen!)

@ AH1970:

Zitat von: AH1970 am 09. April 2016, 13:45:25Also das man als Reservist Soldat spielt ist mir neu ..

Was sollte man denn sonst machen als unbeorderter Reservist, der gelegentlich mal am "Sackhüpfen und Eierlaufen" der FrwResArb teilnimmt? Sie haben es in den letzten zwei Jahren nicht einmal geschafft, an einer Veranstaltung am Wochenende teilzunehmen! Haben Sie in den letzten fünf Jahren ein einziges Mal Ihre IGF nachweisen können/dürfen/müssen/sollen? Haben Sie eine Ahnung, worum es im neuen Schießausbildungskonzept geht? Wann haben Sie zuletzt Ihren Einsatzersthelfer Alpha verlängert bzw. aufgefrischt? Alles Dinge, die für "richtige" Soldaten und beorderte Reservisten zum jährlichen Pflichtprogramm gehören!

Und was sind Sie? Ein "4S-Reservist" ;D ! Schwätzen, saufen, schießen, Schlauchboot fahren ;D ! Ein (wahrscheinlich!) Mannschaftsdienstgrad aus den Zeiten des kalten Krieges, der von dem was heute die Bundeswehr ausmacht, weiter weg ist als der Mond von der Erde! Einer der noch von den alten Zeiten lebt ("damals(TM)") und diese mit dem Humpen in der Hand hoch leben lässt! EAKK, ELUSA, ELSA neues SAK, C-IED, asymmetrische Bedrohungen, Mine Awarenes, RoE, etc. ... sind für Sie und Ihresgleichen böhmische Dörfer und wenn man Ihresgleichen neben gleich alte aktive Kameraden stellt, wird man nicht nur am Dienstgrad sofort die Reservisten entdecken können ;) !
Titel: Antw:Befohlene Auskleidung
Beitrag von: wolverine am 09. April 2016, 23:39:06
Jetzt ist aber gut hier. ::)