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Befohlene Auskleidung

Begonnen von AH1970, 07. April 2016, 21:08:50

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F_K

Nein, die Bekleidung geht nicht in den Besitz des Res über.

(.. auf welcher Grundlage denn auch?)

ulli76

Das wurde wohl mit der Leibwäsche und den Stiefeln verwechselt
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Bekleidung, die zum Zweck der freiwiliigen Reservistenarbeit ausgegeben wurde, geht nicht in das Eigentum des Reservisten über, genausowenig wie Oberbekleidung. Das gilt nur für die Teile der Bekleidung (Unterwäsche, Sportanzug, Schuhwerk), welche bei der Auskleidung überlassen wurde. Diese geht nach drei Jahren in das Eigentum über, wenn der Reservist in dieser zeit nicht auf einem V-Dienstposten beordert war.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ich glaube, MiraC schreibt vom gleichen Erlass, den ich auch mal in den Fingern hatte. Ich habe aber schon geguckt: ich habe ihn nicht mehr. Ging vor ein paar Jahren durch den ResVerband: Ausrüstung empfangen vor 1999 (oder auch meinetwegen 2001) muss nicht zurückgegeben werden und geht in das Eigentum über. Vielleicht guckt noch einmal einer in seinen Unterlagen oder evtl. hat MiraC ihn noch?
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Helft mit, dass es so bleiben kann

MiraC

Ich habe den Erlass nicht,  mir ist bei der letzten Reservedienstleistung 2014 mitgeteilt worden,  das die Ausrüstung die ich habe nicht im SAP eingespielt wurde und daher mir gehören würde.
Ich habe das zugehörige BAN Blatt noch,  das ist eines von den "Alten blauen"  mit Durchschlag. Alles was ich danach empfangen habe ist selbstverständlich auf der neuen BAN drauf.
Ich denke dass das bei mir schlicht vergessen wurde....... Die Einkleidung war 2001.

F_K

... Der feine Unterschied zwischen Verwaltungsversagen und Rechtsanspruch ist klar?

However: Im hier dargestellten Fall ist der TE zur Abgabe aufgefordert worden, die Rechtsgrundlage ist klar, und es ist bekannt, was der TE abzugeben hat.

AH1970

Es steht in der freien Entscheidung des Reservisten, ob er den Wehrdienst (DVag) antritt. Dienstliche Nachteile infolge einer Nichtteilnahme oder wegen eines verspäteten Dienstantritts dürfen nicht entstehen.

So stehts auch geschrieben

ulli76

Und das soll uns jetzt WAS im Zusammenhang mit der Fragestellung sagen?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Und was jetzt das Problem? Sie haben als unbeorderter Reservist keinerlei Rechtsanspruch darauf, mit dienstlicher Bekleidung ausgestattet zu werden. Und wie Sie zu der Annahme kommen, dass die bloße Mitgliedschaft in einem privaten Verein so einen Rechtsanspruch begründen sollte ist mir nach wie vor schleierhaft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Zitat von: AH1970 am 09. April 2016, 08:43:25Es steht in der freien Entscheidung des Reservisten, ob er den Wehrdienst (DVag) antritt. Dienstliche Nachteile infolge einer Nichtteilnahme oder wegen eines verspäteten Dienstantritts dürfen nicht entstehen.

Dann erklären Sie uns doch mal, welche dienstlichen Nachteile Ihnen dadurch entstehen, dass die Bundeswehr die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die sich im Eigentum der Bundeswehr aber in Ihrem Besitz befinden, zurück fordert! ich bin schon mal gespannt ;D !

Sie wollten doch immer -na ja, bis auf die zwei letzten Jahre ;) !- Soldat spielen, oder? Dan tun Sie das doch auch jetzt! Sie haben den Befehl erhalten, Ihre Ausrüstung und Bekleidung anzugeben. Befolgen Sie ihn ...

Getulio

Und mich interessiert nach wie vor, was der TE mit den Sachen überhaupt will, wenn er doch legitimerweise an keinerlei DVags mehr teilnimmt.

AH1970

Also das man als Reservist Soldat spielt ist mir neu deswegen sollte man bei seinen Äußerungen sachlich bleiben.
Ich habe lediglich eine Aufforderung bekommen und keinen Befehl.
Zivielpersonen können keine Befehle entgegen nehmen das sollten sie eigentlich wissen.
Zum anderen entstehen Nachteile wenn die Uniform eigezogen wird weil ich dann in Zukunft nicht mehr an DVag teilnehmen kann denn ich hatte nie erwähnt das ich daran nie wieder teilnehmen werde.
Ich denke es liegt im ermessen des jeweiligen FWRes dies zu beurteilen ob und wann eine Uniform eingezogen wird.
Meine Frage war ob es hierfür eine rechtliche Grundlage gibt mehr nicht das wurde ja nun zu genüge hier erörtert.
Ich werde meinen FWRes anrufen und ihn meine Sachlage schildern vieleicht kann ich ja meine Uniform behalten und weiter "Soldat spielen" wie es so schön gesagt wurde.
Das Thema kann geschlossen werden, manche Kameraden haben sachlich geantwortet andere wiederum können anscheinend nur klug scheißen und feindselig werden.

Schnolle

Hm, wenn Sie weder beordert sind noch an DVags teilnehmen dann sind Sie eben kein Soldat und brauchen deshalb auch keine Uniform. Reservisten haben ihre Bekleidung wieder abzugeben wenn sie 12 Monate lang nicht an DVags teilnehmen. Zumindest hier in Bayern. Mal davon abgesehen kann ich auch nicht nachvollziehen wieso man in 24 Monaten keine DVag macht und trotzdem eine Uniform braucht. Dekoartikel bekommen Sie auch günstig bei OnlineAuktionshäusern oder diversen Shops im Netz. Zur Rechtsgrundlage können Sie sich mal einen aktuellen Antrag auf Ein - und Umkleidung anschauen, da finden Sie dann o.g. Passus. Ich habe hier kein Klugscheißen sehen können nur jemand der die ihm gestellten Fragen nicht beantwortete. Und die Frage nach dem Sinn einer Dienstbekleidung ohne Dienst ist durchaus berechtigt.
Life is like Tetris, stop playing it like Chess !

StierNRW

Zitat von: wolverine am 07. April 2016, 22:15:44Ich meine, es gäbe da eine Weisung, dass Kleidung ausgegeben vor 1999 in den privaten Besitz übergegangen sei.

Echt ? So eine Weisung gibt ? Weiß da vielleicht einer zufällig etwas Genaueres ?

Danke ! :)

StierNRW

Okay, vergesst es...jetzt hatte ich auch den Rest der Beiträge gelesen ;D

Da müsste man vielleicht mal den VdRBw fragen.