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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Shinga92 am 13. April 2016, 22:35:48

Titel: Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: Shinga92 am 13. April 2016, 22:35:48
Hallo zusammen!

Ich habe 2011 6 Monate Wehrdienst absolviert und damals natürlich den Fahneneid geleistet. Nun werde ich ab Juli als Offizieranwärter in Munster stationiert sein. Da dort natürlich eine erneute Vereidigung ansteht, bin ich ins Nachdenken gekommen. Das besondere eines Eides ist ja, dass er nur einmal geleistet wird und dann ein Leben lang gültig ist. Diese Verpflichtung nehme ich auch ernst - daher finde ich eine erneute Vereidigung nicht richtig. Das stellt ja quasi die unbedingte Gültigkeit meines einmal abgelegten Eides in Frage. Was denkt ihr dazu?

Danke im Voraus für Eure Meinung!

Mit besten Grüßen
Shinga92
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: Getulio am 13. April 2016, 22:38:42
Ich vermute mal, dass Sie seinerzeit das Gelöbnis abgelegt haben als FWDLer.

Wenn Sie jetzt SaZ werden, werden Sie vereidigt.

Also zwei (leicht) verschiedene Dinge, nicht zweimal das selbe.
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: OMLT am 13. April 2016, 22:39:24
Als FWD haben Sie ein Gelöbnis geleistet, nun als (zukünftiger) SaZ leisten Sie einen Eid ab.

MkG und Horrido
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: OMLT am 13. April 2016, 22:40:16
Getulio war etwas schneller ;)
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: Shinga92 am 13. April 2016, 23:26:18
Danke für die Antworten, hat mir sehr geholfen!
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 16. April 2016, 12:35:41
Optional gibt es, zumindest in Bayern, vorher noch die Frage, ob mit oder ohne Suffix "...so wahr mir Gott helfe".
Titel: Antw:Fahneneid erneut ablegen?
Beitrag von: KlausP am 16. April 2016, 13:09:47
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. April 2016, 12:35:41
Optional gibt es, zumindest in Bayern, vorher noch die Frage, ob mit oder ohne Suffix "...so wahr mir Gott helfe".

Nicht nur in Bayern, die Frage ist generell vorgeschrieben.