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Fahneneid erneut ablegen?

Begonnen von Shinga92, 13. April 2016, 22:35:48

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Shinga92

Hallo zusammen!

Ich habe 2011 6 Monate Wehrdienst absolviert und damals natürlich den Fahneneid geleistet. Nun werde ich ab Juli als Offizieranwärter in Munster stationiert sein. Da dort natürlich eine erneute Vereidigung ansteht, bin ich ins Nachdenken gekommen. Das besondere eines Eides ist ja, dass er nur einmal geleistet wird und dann ein Leben lang gültig ist. Diese Verpflichtung nehme ich auch ernst - daher finde ich eine erneute Vereidigung nicht richtig. Das stellt ja quasi die unbedingte Gültigkeit meines einmal abgelegten Eides in Frage. Was denkt ihr dazu?

Danke im Voraus für Eure Meinung!

Mit besten Grüßen
Shinga92

Getulio

Ich vermute mal, dass Sie seinerzeit das Gelöbnis abgelegt haben als FWDLer.

Wenn Sie jetzt SaZ werden, werden Sie vereidigt.

Also zwei (leicht) verschiedene Dinge, nicht zweimal das selbe.

OMLT

Als FWD haben Sie ein Gelöbnis geleistet, nun als (zukünftiger) SaZ leisten Sie einen Eid ab.

MkG und Horrido


Shinga92


InstUffzSEAKlima

Optional gibt es, zumindest in Bayern, vorher noch die Frage, ob mit oder ohne Suffix "...so wahr mir Gott helfe".

KlausP

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 16. April 2016, 12:35:41
Optional gibt es, zumindest in Bayern, vorher noch die Frage, ob mit oder ohne Suffix "...so wahr mir Gott helfe".

Nicht nur in Bayern, die Frage ist generell vorgeschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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