Servus:)
Also, ich habe bei meiner Einstellung die UKV Zusage bekommen.
Jetzt ost aber das Problem, dass der Umzug sehr kurzfristig ist, nämlich zum 01.05.
Kann hier jemand aus Erfahrung sagen, wie lange der ganze Prozess mit Beantragung dauert und wie ich jetzt vorgehen muss? Wie lange wird der Spaß dauern bis das Geld da ist?
Und wie viel wird es sein? 64 Quadratmeter Wohnung und 292 km
Danke euch schon mal :)
Das kann Ihnen der zuständige Bearbeiter Ihres Bundeswehrdienstleistungszentrums sagen. Den sollten Sie also umgehend kontaktieren.
Vorab mal hier schmökern:
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pPKUVL2y1KLyxJyS0rx0vdLcqlIomZmXk5iXol-Q7agIALOFioQ!/Da kann man viel falsch machen, deswegen auf jeden Fall vorher beraten lassen, bevor irgendwas unterschrieben wird.
Wie erreiche ich denn den zuständigen Herrn? Ist das der der auf meiner bezügeabrechnung steht?
Nein, der ist das definitiv nicht. Der Umzugskostenbearbeiter sitzt in dem für Ihren Standort zuständigen BwDLZ.
Okay vielen dank, dann werde ich mich Dienstag mal zum ReFü bewegen :)
Wann haben Sie Dienstantritt ?
Einstellung mit Probezeit oder Eignungsübung ?
Was steht genau auf der Aufforderung zum Dienstantritt zum Thema UKV ?
Vor allem was steht noch hinter dem Passus "...wird Ihnen die UKV..." ?
Steht dort etwas zur Wirksamkeit ?
Zitat von: KlausP am 17. April 2016, 15:31:40
Nein, der ist das definitiv nicht. Der Umzugskostenbearbeiter sitzt in dem für Ihren Standort zuständigen BwDLZ.
Schon länger nicht mehr. Die sitzen jetzt zentralisiert an einigen wenigen Orten und sind maximal noch telefonisch erreichbar. In den BwDLZ gibt es da regelmäßig gar keine Zuständigkeiten mehr und beraten darf sowieso nur der gehobene Dienst.
Gruß Andi
Das mag dann wohl von Standort zu Standort unterschiedlich sein.
Und ungeachtet dessen ist der Bearbeiter im zuständigen BwDLZ zu finden, ob telefonisch oder persönlich.
Die Fragen zielen vor allem darauf ab, welches Dienstverhältnis begründet werden soll und ob Sie bereits über eine eigene (von der Bundeswehr anerkannte) Wohnung im umzugskostenrechtlichen Sinne verfügen, da dies abfindungstechnisch weitreichende Folgen hat. Wirksam wird die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV) in Ihrem Fall mit dem Tag des Wirksamwerdens der dienstlichen Maßnahme, also dem Dienstantrittstermin.
Weitere Informationen können nach Klärung der von LwPersFw gestellten Fragen gezielt angebracht werden.
Nach meinem Kenntnisstand werden Inlandsumzüge (sofern das hier überhaupt eine Rolle spielen wird) von der Abrechnungsstelle Landsberg/Lech des BAIUDBw - KompZ TM abgerechnet.
Also ich bin SaZ 6, wiedereinsteller, noch in der Probezeit und diensteintritt war der 04.01.
Musste keine Grundausbildung mehr machen, deshalb bin ich schon in meiner stammeinheit.
Anerkannte Wohnung habe ich auch, laut PersFw alleine schon wegen meinem Sohn und meiner Freundin, die mit mir in häuslicher Gemeinschaft leben.
Nein da steht nur, dass die UKV zugesagt wurde
Wollten oder wollen Sie denn an den Dienstort umziehen?
Ja selbstverständlich, habe einen 2 Jahre alten Sohn und bin seit Donnerstag verheiratet, da habe ich keine Lust meine Familie nur am Wochenende zu sehen. Ebenso sind jedes Wochenende insgesamt 600 km ein bisschen viel.
OK, dann werden Ihnen die notwendigen Auslagen auf Basis des Bundesumzugskostengesetzes erstattet, für bestimmte Aufwendungen gibt es Pauschlalen. Solange Sie wegen eines im Gesetz abschließend geregelten Grundes (z.B. Wohnungsmangel) noch nicht umziehen können, wird Ihnen auf Antrag zusätzlich Trennungsgeld gewährt. Sie können sich einen Abschlag (eine Art Vorauszahlung) auf die zu erwartende UKV zahlen lassen, hierfür bedarf es eines formlosen Antrages. Ihre Frau und der Sohn sind umzugskostenrechtlich berücksichtigungsfähig.
Okay, vielen dank.
Wie hoch dürfte denn die zu erwartende UKV sein? Und wie hoch ist der Abschlag in der Regel?
Da erklärt Ihnen, wie bereits erwähnt, der Sachbearbeiter, den Sie fragen sollen!
Hier stimmt doch wieder etwas nicht...
Hatten Sie beim KC gesagt das Sie die UKV möchten ? Was hat man Ihnen dazu gesagt ?
Haben Sie im Januar einen Erstantrag auf Bewilligung von Trennungsgeld für Soldaten mit zugesagter UKV gestellt ?
Steht auf der Aufforderung zum Dienstantritt nichts zum Punkt "Probezeit" ?
Nein, auf meiner Aufforderung zum doenstantritt stand das drauf...
Nein, Trennungsgeldantrag habe ich nicht gestellt, da mir laut ReFü kein Trennungsgeld zusteht wegen der zugesagten UKV.
Nein, zum Punkt Probezeit in Verbindung mit der UKV steht nichts. ReFü sagte auch das die Probezeit damit absolut nichts zu tun hätte
Das klingt ja fast wie "keine anerkannte Wohnung".
Da würde mich mal der vollständige Text bezüglich der UKV interessieren.
1. Ist eine Probezeit vereinbart... sollte die UKV-Zusage erst mit Ablauf dieser wirksam werden.
2. Wenn ich mal davon ausgehe das dies beim KC übersehen wurde....wäre Ihre UKV-Zusage ab dem Dienstantritt wirksam.
3. Dies hat rechtliche Folgen !
Wurde die Zusage erteilt und ist sie wirksam...hat der Soldat Anspruch auf TG bis er umgezogen ist.
Weil dies so ist, muss der Soldat umzugswillig sein.
Dies muss er durch Umzugsbemühungen nachweisen. U.a. Antrag auf Aufnahme in die Liste der Wohnungssuchenden.
und...und...und...
Wie gesagt, der ReFü sagte das Probezeit keine Rolle spielt. Und das ich kein Trennungsgeld kriege wegen der UKV Zusage...
Der Refü scheint da entweder mehr Informationen zu haben als wir oder er ist nicht ganz sattelfest. LwPersFw hat mal wieder die Rechtslage richtig dargestellt, wenn Sie wirklich umziehen wollten und wollen und man Ihnen deshalb ohne Auflage (wegen Probezeit) die Zusage der UKV erteilt hat, bekommen Sie unter verschärften Bedingungen Trennungsgeld für die Zeit, in der Sie faktisch nicht umziehen können, obwohl Sie hierzu eigentlich gewillt sind. Sie müssten hierzu einen Antrag auf Bewilligung von TG nach erteilter Zusage der UKV stellen, der - wie ich meine - an das BwDLZ zu richten ist. Problematisch könnte dabei in der Tat werden, dass Ihre UKV-Zusage bereits seit Dienstantritt wirksam ist.
Aber wie gesagt, diese Probleme beziehen sich nur aufs Trennungsgeld. Bitte suchen Sie den für Sie zuständigen Standortservice des BwDLZ auf und lassen sich von einem dortigen Verwaltungsbeamten unter Vorlage aller ihrer Unterlagen zur abfindungsrechtlichen Situation beraten, ggf. wird von dort auch noch ein Telefonat mit dem KC fällig.
Hier noch die Bestimmung bzgl. der Verbindung Probezeit und Wirksamkeit der UKV-Zusage...
ZDv A-2213/1
402.
Wird ein Arbeitsverhältnis oder Dienstverhältnis begründet und eine Probezeit vereinbart, ist
diese bei der Entscheidung über die Zusage der UKV zu berücksichtigen.
Ist die/der Bedienstete verheiratet oder unverheiratet mit einer Wohnung i. S. des § 10 Absatz 3
ist die Wirksamkeit der Zusage mit der erfolgreich abgeleisteten Probezeit zu verknüpfen,
wenn die/der Bedienstete die Zusage der UKV aus Anlass der Einstellung wünscht.
Entsprechendes gilt für Unverheiratete mit zu berücksichtigenden Kindern und Eignungsübende mit Anspruch auf Besoldung.
Die Ernennung einer/eines Freiwillig Wehrdienstleistenden zur Soldatin auf Zeit/zum Soldaten auf Zeit
ist vom Zeitpunkt des Anspruchs auf Besoldung an umzugskostenrechtlich wie eine Einstellung zu
behandeln, ohne dass es hierbei eines Ortswechsels bedarf.
Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?
Wie ist denn nun der genaue Wortlaut dazu in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt?
Was kam denn nach dem Beratungsgespräch mit dem Zuständigen im BwDLZ oder BAAINBw raus?
Bin erst morgen wieder im Dienst, deshalb werde ich das Gespräch Morgen führen.
Das Schreiben habe ich grade auch nicht dabei. Werde aber morgen berichten was raus kam.
Zitat von: Sabutaru am 18. April 2016, 17:01:06
Und das heißt jetzt, dass ich die UKV während der Probezeit NICHT kriege??
Warum erzählt mir der ReFü denn dann das ich das trotzdem erhalte?
Wenn es korrekt läuft... genau das.
Denn es wäre finanziell nicht zu vertreten einem Soldaten in der Probezeit einen teuren Umzug zu
bezahlen...bei einem Umzug einer Familie von Hamburg nach München wird das 5-stellig...und
dann kündigt er kurz vor Ende der Probezeit...oder die Bw hat einen Grund ihn nach der Probezeit nicht zu übernehmen...
In Sachen Refü... folgen Sie dem Rat von Papierberg und gehen Sie ins BwDLZ und fragen Sie nach einem
Verwaltungsbeamten der sich in Fragen BUKG auskennt... und nehmen Sie alles an Papier mit was Sie vor und nach der Einstellung bekommen haben...
Also, nach einem Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin weiß ich jetzt, dass ich die UKV trotz der Probezeit kriege. Warum genau konnte sie mir nicht sagen.
Zitat von: Sabutaru am 19. April 2016, 23:02:20
... Warum genau konnte sie mir nicht sagen.
Sätze die ich "liebe"...
Es steht auch nicht in Frage das Sie die UKV bekommen...
Es war die Frage ob Sie schon seit Einstellung Anspruch
darauf haben, oder erst ab 01.07.16...mit Ablauf Probezeit.
Aber Sie sind erwachsen... wenn Sie sich mit so einer Aussage zufrieden geben... Ihre Entscheidung...
Ich hoffe Sie haben sich zumindest über die korrekten Verfahrensabläufe zur Nutzung der UKV beraten lassen...
U.a.
+ Erstbewilligung TG... (darin enthalten Anspruch auf Reisebeihilfen)
+ Frage ob Umzug in Eigenregie oder mit Umzugsfirma
+ Welche Leistungen erhält man über die UKV
+ Was ... wann ... wo ... mit welchen Formblättern beantragen
...etc. ...
Ja damit gebe ich mich zufrieden, Hauptsache ist das ich den Anspruch auch VOR der Probezeit habe.
Ja darüber habe ich mich informiert und die formblätter liegen schon vor. Trotzdem danke!
ZitatHauptsache ist das ich den Anspruch auch VOR der Probezeit habe.
Ist das wirklich so? Was steht denn nun auf deiner Mitteilung zum Dienstantritt hinsichtlich UKV-Zusage?
Zusätzlich zur Frage von Ralf... am besten machen sie ein Foto... ohnedie persönlichen Daten... und hängen es hier an...
Was wurde Ihnen zum Thema Trennungsgeld und Reisebeihilfe gesagt ?
Die Frage habe ich schon vor Tagen gestellt und sogar wiederholt! ::)
Die UKV Zusage wird noch abgeändert, weil dort unverheiratet und ohne Wohnung steht.
Der Fehler ist aber, das die Wohnung definitiv anerkannt ist. Deshalb wird das grade von meinem PersFw geklärt.
Ein Problem nach dem anderen -.-
Also war mein Bauchgefühl doch richtig das hier grundsätzlich etwas nicht stimmt...
Jetzt können Sie nur hoffen das man jetzt, nach gut 3 1/2 Monaten im Dienst... noch etwas ändert...
Die Frage ist was beim KC wer gemacht hat... Liegt der Fehler beim KC... kann man ggf. etwas machen...
Liegt der Fehler bei Ihnen... z.B. Mietvertrag nicht beim KC vorgelegt... können Sie nur hoffen das jemand beide Augen zudrückt...
Ich warte im Prinzip jetzt nur noch darauf, dass das KC nachträglich eine Bedingung in die Zusage der UKV aufnimmt (Probezeit) und sich dann schon die Wohnung im Auflösungsprozess befindet. Trennungsgeld bleibt auch spannend.