Hallo Liebe Forumsgemeinde,
ich weiß dieses Thema wurde schon oft diskutiert aber nun muss ich frage auch mal in die Runde stellen.
Zu Mir:
Dienstzeitbeginn 01.07.2005 Dienstzeitende : 30.06.2013 Enddienstgrad StUffz A7 / Erfahrungsstufe 4
Ich werde nun zum 01.10.2016 wiedereingestellt als StUffz FA.
1. Bekommt man als Besoldung wenn man die Stufe A7 erreicht hat diese wieder oder fängt man mit A06 an wie es für den StUffz üblich ist ?
2. Wie ist das mit den Erfahrungsstufen geht es mit der Stufe 4 weiter oder fängt man dort wieder neu an ? werden bei den Erfahrungsstufen die Vordienstzeit von 8 Jahren miteingerechnet ?
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten
Deswegen ist hier zu.
Bitte erst einmal dort nachlesen. Das sollte die Fragen eigentlich "im Keim ersticken".