möchte Eure persönliche Meinung, Euren persönlichen Geschmack erfragen:
soll ich mit 5-Farb TD ("Grünzeug") und "Wüstenstiefeln" rumlaufen, oder nicht?
mkg
Eisensoldat
Nein.
Und unabhängig von dem eigenem "modischen" Empfinden ist da die Befehlslage eindeutig.
(Lediglich für die konkrete Vorbereitungszeit eines Einsatzes gibt es Ausnahmen).
Zitat von: F_K am 29. Juni 2016, 09:06:24
Und unabhängig von dem eigenem "modischen" Empfinden ist da die Befehlslage eindeutig.
(Lediglich für die konkrete Vorbereitungszeit eines Einsatzes gibt es Ausnahmen).
Das ist so nicht mehr korrekt! Die Wüstentranstiefel dürfen jetzt tatsächlich grundsätzlich im Dienst getragen werden, es sei denn, der Disziplinarvorgesetzte verbietet dies. Und dies wird (zumindest in meinem Btl) größtenteils getan.
Und da hier nach persönlichen Meinungen gefragt wird: Das finde ich auch gut so. Form und Farbe sollten auch bei persönlich beschaffter Ausrüstung weiterhin einheitlich sein. Ales andere kann doch beim Antreten nur seltsam aussehen.
Aha, @ Der Reservist: Auf welcher Grundlage dürfen denn jetzt der Wüsten-TD-FA sowie die "Wüstentarnstiefel" im Inlandsdienst getragen werden?
Zum Thema "Einsatzstiefel" gab es vor wenigen Wochen eine Änderung der Anzugordnung. Kann mich da jedenfalls an eine LoNo erinnern. Montag kann ich bei Bedarf dazu mehr Auskunft geben, mein Dienstlaptop ist ausnahmsweise einmal nicht "am Mann".
Wenn ich so aus dem Fenster schaue sind wir von heiß und trocken noch etwas entfernt. :-\
Es ging ja um Mode, nicht um Zweckmäßigkeit! ;)
Unabhängig von einer ggf. kürzlichen Vorschriftenänderung: Ich kenne das nur so, dass sie zur Einsatzvorbereitung auch zum Grünzeug getragen werden durften.
Zitat von: Ralf am 29. Juni 2016, 10:18:16
Unabhängig von einer ggf. kürzlichen Vorschriftenänderung: Ich kenne das nur so, dass sie zur Einsatzvorbereitung auch zum Grünzeug getragen werden durften.
So war es bisher. Jetzt mit dem neuen Änderung grds auch unabhängig von einer Einsatzvorbereitung. Wie gesagt, solange der Einheitsführer kein Veto einlegt.
Ich habe letzte Woche auch bei einem Gespräch zweier DV´s heraushören können, dass es diesbezüglich einen Erlass gibt, welcher das Tragen der Kampfstiefel heiss/trocken im Tagesdienst erlaubt.
Mag zwar sicherlich etwas "gewöhnungsbedürftig" aussehen, allerdings sehe ich das als zweckmäßig an.... Ich habe unzählige und fast neue paar Stiefel aus verschiedenen Einsätzen im Spind liegen und dort vegetieren sie vor sich hin. Die guten Haix und Meindl hatten einen wunderbaren Tragekomfort und Schweißfüße waren damit kein Problem. Und trotz der vielen "guten" dienstl. gelieferten Stiefeln, laufe ich mit den neuen "Holzschuhen" herum und lauf mir wunde Füße. Warum also sinnlos so viele Schuhe ungetragen verrotten lassen?
Zu Ereignissen, die öffentlich Wirksam sind, sollte natürlich einheitlich aufgetreten werden....
Dürfen tu ich das natürlich, ich würde ja nie gegen eine Vorschrift verstossen.
Änderung Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 ''Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bw'' z.K. und Information aller Soldatinnen und Soldaten der SKB.
Wesentlicher Inhalt:
- Der Kampfschuh, heiß, trocken sowie der Kampfschuh, heiß, feucht, können im Dienst zum Feldanzug, Tarndruck, allgemein getragen werden (wenn diese an die Soldatinnen und Soldaten bisher im Zusammenhang mit einem Einsatz ausgegeben wurden und sich noch in deren Bestand befinden).
Mir geht es mehr um "Stilberatung"
mkg
Eisensoldat
Die Stylisten sagt: Ton-in-Ton ist ein modisches Muss!
Anbei aus der geänderten Vorschrift:
2. Ergänzung der Nr. 217
Abwandlungen der Grundform (Feldanzug, Tarndruck, allgemein)
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 31.05.2016 gebilligt, dass bis auf weiteres alle den Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz dienstlich bereit-gestellten Kampfschuhe als Abwandlung zum Feldanzug, Tarndruck, allgemein im Inland getragen werden dürfen. Dies schließt die Kampfschuhe heiß/trocken und heiß/feucht mit ein.
Ist aus Sicht des/der zuständigen Disziplinarvorgesetzten ein einheitlicher Anzug erforderlich, kann das Tragen der einsatzbezogenen Kampfschuhe untersagt werden.
[gelöscht durch Administrator]
Besten Dank, das ist glatt an mir vorbei gegangen .
ja da gab eine Weisung dazu. Bei uns im Btl nicht erlaubt, gemäss Weisung Kdr. Was war noch mal Ihre Frage, Stilberatung...???
Persönlicher Geschmack: Rein optisch ist die Sohle des Stiefels zu klobig und der Schafft zu hoch. Der Beigeton passt zum 5-Farb Tarndruck nicht. Ein atmunsaktiver Schuh - bitte nicht die "Kosovolatschen" - wäre wünschenswerter.
Persönliche Meinung: Der Schuh ist unter anderem für heißes Klima konzipiert. Es ist also die logische Konsequenz, dass bei entsprechenden Temperaturen auch ein solches Schuhwerk im Inland getragen werden darf. Ebenso wäre es zielführend, wenn das Tragen entsprechender Oberbekleidung zulässig wäre - wie in anderen Armeen auch - dieses ist aber nach wie vor unzulässig. Im Falle von offizielllen Anlässen ist natürlich eine einheitlichkeit herzustellen.
@F_K: Der Status der wandelnden ZDv bröckelt langsam ;)
@DK: Der Kommandeur wird im Sinne der Inneren Fünrung eine absolute Sinnhaftigkeit dieses Befehls vermittelt haben, um seinem Battalion den eigenen rechtmäßigen und verbindlichen Willen verständlich zu machen. (Der Wunsch nach Einheitlichkeit 2.0 vielleicht?)
Zitat von: FoxtrotUniform am 29. Juni 2016, 20:42:29
Persönliche Meinung: Der Schuh ist unter anderem für heißes Klima konzipiert. Es ist also die logische Konsequenz, dass bei entsprechenden Temperaturen auch ein solches Schuhwerk im Inland getragen werden darf. Ebenso wäre es zielführend, wenn das Tragen entsprechender Oberbekleidung zulässig wäre - wie in anderen Armeen auch - dieses ist aber nach wie vor unzulässig. Im Falle von offizielllen Anlässen ist natürlich eine einheitlichkeit herzustellen.
Ich denke auch, dass wenig dagegen spricht, in den Sommermonaten auch im Inland das Tragen der Sommervarianten von FA und DA zuzulassen.
Ich kann mich irgendwie nicht des Eindruckes erwehren, dass hier so mancher Wunsch in Richtung "Anzug beliebig, aber erwünscht!" geht :D !
Naja, nicht nur die Wünsche, sondern offenbar zunehmend auch die Vorschriftenlage. ;)
Und wir erleben ja, dass der TE hier auf Stilfragen abhebt, da würden sich doch bei weiterer Lockerung ungeahnte Möglichkeiten ergeben a la "passt der weiße Marinesommeranzug zum 5-Farb-Flecktarn Parka" ;D
Ich habe in Abchasien "Soldaten" der "abchasischen Streitkräfte" gesehen, die mit einem bunten (na ja, oft mehr oder weniger ausgewaschenen und zum Teil zerrissenen!) T-Shirt, einer Hose in "Russen-Camo" und ein Paar "Assiletten" ausgestattet waren ;D ! Dazu noch "3 Atü aufm Kessel" und fertig war der "Universal Soldier" :D ! Wehret den Anfängen ...
Zitat von: Tommie am 29. Juni 2016, 22:44:26
und ein Paar "Assiletten" ausgestattet waren ;D !
Das ist noch eine Idee! 8)
Und mit 3 Atü bin ich auch Universal Soldier, sch***egal, was ich anhab! ;D
Zitat von: Tommie am 29. Juni 2016, 22:37:09
Ich kann mich irgendwie nicht des Eindruckes erwehren, dass hier so mancher Wunsch in Richtung "Anzug beliebig, aber erwünscht!" geht :D !
Nö, aber bei z.B. 38 °C Außentemperatur würde ich auch Wüstentarn bzw. Tropentarn begrüßen, insbesondere für Infanterieeinheiten. Davon ab investiert ein großer Teil der Soldaten für private Zwecke (steile Behauptung) Geld in atmunsaktives Membran Schuhwerk, das ein komfortables und gesundes Fußklima zulässt. Warum soll der längerdienende Soldat eines der wirtschaftsstärksten Länder der Welt sich im 21. Jahrhundert also noch mit Stiefeln wie dem Standardmodell begnügen? Der Spielraum wurde hier offensichtlich geschaffen, empfinde ich als ersten Schritt in die richtige Richtung.
(Mich persönlich betrifft das im Inland übrigens praktisch gar nicht, da ich den überwiegenden Teil meines Berufslebens im Hemd samt Langbinder verbringe ;) )
Dürfte man denn die "Kampfstiefel heiß/trocken" tragen, wenn man sie selbst kaufen würde, also sie nicht auf der BAN stehen?
Vorausgesetzt, dass es für die jeweilige Einheit erlaubt ist und der Kdr es nicht verboten hat.
Zitat von: FoxtrotUniform am 29. Juni 2016, 23:03:00
(Mich persönlich betrifft das im Inland übrigens praktisch gar nicht, da ich den überwiegenden Teil meines Berufslebens im Hemd samt Langbinder verbringe ;) )
Mich betrifft es auch nicht, aber hier ist schon zu beobachten, dass bei wärmeren Temperaturen viele Kameraden, die sonst im FA kommen, dann auf DA mit Hemd, Kurzarm und ohne Langbinder wechseln. Ich finde es nachvollziehbar, auch wenn ich persönlich mit höheren Temperaturen, wie wir sie in Deutschland kennen, kein großes Problem habe.
Zitat von: Stromius am 29. Juni 2016, 17:10:25
Anbei aus der geänderten Vorschrift:
2. Ergänzung der Nr. 217
Abwandlungen der Grundform (Feldanzug, Tarndruck, allgemein)
Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat am 31.05.2016 gebilligt, dass bis auf weiteres alle den Soldatinnen und Soldaten für den Einsatz dienstlich bereit-gestellten Kampfschuhe als Abwandlung zum Feldanzug, Tarndruck, allgemein im Inland getragen werden dürfen. Dies schließt die Kampfschuhe heiß/trocken und heiß/feucht mit ein.
@Pericranium: Anscheinend nicht.
Ich hab mir heute mal den Spaß gemacht und die einfach mal angezogen... der erste Fragte direkt ob ich wieder ins Tackatuckaland muss. Mal gucken wie lang das gut geht ;D
Bei uns ist es so geregelt:
Nach Rücksprache mit dem StvKdr XXXXXX bleibt -bis zur endgültigen Entscheidung durch den Kdr XXXXXXX- das Tragen der sandfarbenen Stiefel im XXXBtl weiter untersagt (Ausnahme: Eintragen für den Auslandseinsatz).
Die KFOR Ausführung (grün) ist momentan bei uns erlaubt.
Gruss
Hagen
Allerdings ist das generelle Verbot des Tragens der Kampfschuhe heiß/trocken bzw heiß/feucht zumindest grenzwertig. Auf die Begründung , warum im Tagesdienst ein einheitlicher Stiefel erforderlich ist, wäre ich gespannt - besonders wenn zwar heiß/trocken verboten aber heiß/feucht erlaubt ist.. Bei uns sind entsprechend der Vorschrift im Tagesdienst alle Stiefel erlaubt, bei Btl-Antraten, Übergaben, Apellen, etc. nur der bekannt schwarze.
Ungeachtet der geltenden Vorschriften und Uniformität beim Auftreten in der Formation, sollte dennoch auch bei der Ausrüstung und Bekleidung den Anforderungen im Hinblick auf Temperatur und Belastung Sorge getragen werden. Andere Uniformierte haben auch keine Ganzjahres-Einheits-Uniform für das hiesige Standard-Wetter. Dass einige das wiederum anders sehen werden, weil deren klimatisierte Büros ganzjährig 22 °C haben, kann ich verstehen, aber bei sommerlichen Temperaturen von über 30 °C sind die eingeführten Kampfstiefel einfach an der Grenze der Zweckmäßigkeit.
Die Botten sind nach Dienst schweißdurchtränkt und lüften selbst bei alternierender Nutzung mit zwei Paaren kaum hinreichend ab - wie gesagt, ein Schreibtischtäter bekommt davon in der Regel nichts mit bzw. ist die wenigste Zeit im Freien, wobei der Aufenthalt in der Sonne meist die Regel ist.
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 04. Juli 2016, 18:25:36
[...]
Die Botten sind nach Dienst schweißdurchtränkt und lüften selbst bei alternierender Nutzung mit zwei Paaren kaum hinreichend[...]
Es muss nicht bis Dienstschluss gewartet, um den Wechsel zu vollziehen. ;)
Haarspaltereien bringen uns nicht weiter.
Mein DV hat mir das Tragen der grünen Tropenstiefel im Dienst untersagt. Ich habe dann schwarze gekauft (gibt es erstaunlicherweise auch, gleiches Modell, der Stoffanteil in schwarz) damit war er zufrieden. Und drei Monate später dieser Befehl. Nun trägt er selbst die hellen....
Sei es, wie es sei. Einer Subpopulation von Soldaten tut es sicher gut, nicht die Kampfstiefel tragen zu müssen, ich empfinde das Mehr an Feuchtigkeitsaustausch auch angenehm. Wenngleich ich im Tagesdienst im Sommer bei 40 Grad lieber den Diener in kurz oder die Sonderbekleidung SanPers trage ;)
Keine Haarspalterei, sondern einfach nur ein Hinweis, denn auch mit Kampfstiefel heiss/trocken gibt es das "schweißdurchtränkt" Problem.
Ich empfinde dieses "Problem" auch etwas sehr konstruiert. MMG-2.0 hat es aufgeführt: Es gibt schlicht keinen (in der Bundeswehr) dienstlich eingeführten Stiefel, der das "Schweißproblem" bei hohen oder sehr schwülen Temperaturen vermeidet. Ich wage sogar zu bezweifeln, ob es überhaupt einen Stiefel gibt, der das leisten kann, wenn er denn eine gewisse Schutzfunktion für seinen Träger erfüllen kann.
Wenn es einem Stiefelträger zu feucht in seinem Schuhwerk wird - und wir reden ja hier vom Grundbetrieb! -, sollte er die Mittagspause für den Strumpf- und Stiefelwechsel nutzen, anstelle bis zum Dienstschluss am späten Nachmittag zu warten, um dann seine Galoschen vollkommen schweißdurchtränkt zu haben. Dafür braucht es weder ein X-tes Paar Stiefel, noch den Auftrag von Vorgesetzten, sondern einfach nur den gesunden Menschenverstand und Eigenverantwortung eines Soldaten, dessen Tagesdienstanzug der FA ist.
Und da gibt es auch immer noch die Pflichten des Einzelsoldaten gemäß der guten alten Vorschrift "Sanitätsdienst aller Truppen"...
Sicher, der Soldat kann auch seine zwei Paar stündlich tauschen, wenn man schon so argumentiert.
Was spräche denn dagegen, für den Grundbetrieb ein leichteres Schuhwerk einzuführen bzw. zu erlauben? Schutzfunktionen, Geländetauglichkeit, Mineralölbeständigkeit der Sohle und ESD-Ableitvermögen usw. werden in der Regel nicht im Tagesdienst benötigt. Vorteil wäre auch, dass die Kampfstiefel nur dann abgenutzt werden, wenn sie auch benötigt werden. Ein Schreibtischtäter, der grün trägt, hat sicher andere Anforderungen, als im Geländedienst.
@ InstUffzSEAKlima, Sie sprechen da etwas sehr Richtiges an: Die unsägliche Festsetzung des FA als allgemeinen Tagesdienstanzug im Bereich des Heeres und der Luftwaffe (woeit sie nicht zum fliegerischen Dienst gehört) und infolgedessen für UTH und LUT in der SKB ersatzlos zu streichen.
Über die Hälfte der HUT verrichtet einen Tagesdienst, bei dem der FA weder zweckmäßig, noch notwendig ist. Ob nun in Kommandos, Stäben, Dienststellen oder auch in der Truppe. Hier wäre die Festlegung auf den DA als Tagesdienstanzug sicher in vielerlei Hinsicht zielführender - und auch eine ellenlange Erörterung wegen der Schwitzerei in den Stiefeln könnte vollkommen entfallen.
Der FA gehört zur Schutzbekleidung. Und Schutzbekleidung muss nur überall dort getragen werden, wo es gilt, den Körper zu schützen. Das ist sicher in einer Büro-Umgebung vollkommen unnötig.
Lieber Migu, du rennst bei mir offene Türen ein... Ich propagiere das schon sehr lange. Als Fw im SanDst und InnDstLtr habe ich damals meinen Soldaten in Absprache mit dem DV angeboten, den Diener kurzarm zu tragen im Sommer. Wurde mehrheitlich abgelehnt, da "unbequem". Dann kamen aber nach zwei Wochen die Fragen, ob man die Bluse ausziehen könnte... ist ja heiss... Also, wenn man unbedingt grün tragen will, muss man damit leben.
Ich stelle diese Wahl den Leuten als DV heute noch anheim. Bislang geht die Wahl eindeutig zugunsten des FA... Kann ich selbst nicht verstehen.... (vielleicht auch deswegen, weil man in der Regelausstattung nur ein kurzes Hemd hat? Oder weil die Hosen nicht passen? Freilich, für mich als Offz mit den maßgeschneiderten Hosen, Sakkos und Hemden und dann noch in vielfacher Ausstattung ist das ohne weiteres möglich... Aber der einfache Soldat ist auf etwas mehr Flexibilität der Bekleidungsrichtlinie angewiesen, die nicht kommen wird.)
Lieber Andi811, dass Soldaten nur ein Diensthemd, kurz gestellt bekommen, scheint mir nicht in Übereinstimmung mit den verschiedenen Ausstattungs Soll Bekleidung und persönliche Ausrüstung. Das würde ich noch enmal überprüfen lassen. Davon abgesehen kann auch der Empfang von zusätzlichen Diensthemden über den zuständigen Versorger beantragt werden. Außerdem kommt es dann auch auf den einzelnen Soldaten an, ob er einen schlecht sitzenden Dienstanzug so akzeptiert und auf das Ändern verzichtet.
Sie treffen den Nagel auf den Kopf: Irgendwie muss es damit zusammenhängen, dass sich viele Soldaten als Kämpfer fühlen wollen, auch wenn der Kampf mit Laptop und Telefon am Schreibtisch geführt wird. Aber solche Kameraden müssen dann eben auch damit leben, dass sie im FA und mit - egal welchen - Stiefeln mehr schwitzen, als Kameraden, die den DA Sommer tragen. Das Freigeben von Stiefeln, die einem anderen Zweck dienen, halte ich persönlich für falsch.
Also, man kämpft dann ja mehrfach auf verlorenem Posten. Das Ausstattungssoll Uffz/Mannschaften ist ein Hemd kurz, zwei lang.
Eine Hose.
Und wenn man dann mehr will, kommt der "Servicepoint" mit der Ausrede, ach, das lohnt sich nicht, die sind eh nur kurz da (FWDL), die tragen das doch nicht (Uffz), das ist teurer als der FA (wage ich zu bezweifeln) oder, was ich am besten finde: "Das passt denen doch alles nicht und unsere Schneiderin kommt eh nicht damit hinterher, das alles umzunähen!".
Und wenn man nun denn seine Soldaten versucht, zu überreden, das mal zu versuchen, beißt man auf Granit...
Tragisch ist nur, dass ich, wenn ich mal kein Weißzeug trage, auch FA tragen muss... wegen der UNIform ;)
Lieber Andi811, nicht aufgeben. UNIform gilt nur für Dienst in geschlossenen Formationen. Ist kein besonderer Anzug im (Rahmen)Dienstplan angegeben, haben Uffz/Offz innerhalb der Vorgaben der Zentralrichtlinie "Anzugsprdnung" die Freiheit, ihren Anzug zum Dienst zu wählen. Da haben Sie als DV schon einen weiten Ermessensspielraum.
Ich weiß. Nur am Ende wird wieder gelästert: "Schau mal, der predigt Wasser und trinkt Wein..."
Wie man es macht, ist es verkehrt ;)
Auf den Arm oder Taschentuch??? :)))
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Juli 2016, 09:54:24
@ InstUffzSEAKlima, Sie sprechen da etwas sehr Richtiges an: Die unsägliche Festsetzung des FA als allgemeinen Tagesdienstanzug im Bereich des Heeres und der Luftwaffe (woeit sie nicht zum fliegerischen Dienst gehört) und infolgedessen für UTH und LUT in der SKB ersatzlos zu streichen.
Dass das Tragen der Fliegersonderbekleidung bei Angehörigen des fliegerischen Dienstes forciert wird, erschloss sich mir noch nie. Wie kann selbst ein Kommodore B3 ohne aktuellen Flugauftrag täglich im Strampelanzug rumlaufen?! (//)
Munster, Panzertruppenschule, Lehrgang: auch da Lehrer von Luftwaffe als Hörsaalleiter im Strampelanzug;)
Und nun?
Jetzt weißt Du es mal!
Ach Jungs,
die Anzugordnung macht da klare Vorgaben - der Führer trägt den gleichen Anzug wie die geführten Soldaten, an Schulen den im Dienstplan befohlenen Tagesdienstanzug.
Wenn das nicht passiert, und es einen stört, dann stellt man den Mangel halt ab - dass ist Aufgabe aller Vorgesetzten (und auch der Opa ist Vorgesetzter).
Wer da "meckert", begeht also selber eine Dienstpflichtverletzung.
F_K, dann zitieren Sie bitte die Vorschrift aber auch richtig: Der Führer im AUßENDIENST trägt den gleichen Anzug wie seine Untergebenen ...
Und um den Außendienst ging es bei der inhaltlichen Diskussion hier überhaupt nicht.
Migu:
Der DV befiehlt den Anzug für alle unterstellten Soldaten. Unterrichte durch den DV sind eher die Ausnahme, dementsprechend tragen dann auch alle im Unterricht den befohlenen (gleichen) Anzug.
.. und es war kein Zitat (schon von der Form nicht), mein Ziel war die Vermittlung der dahinterstehenden Idee, dem Geist und der Absicht der Vorschrift.
Lieber F_K,
es geht hier um eine vollkommen andere Frage, als die, die Sie hier thematisieren. Es geht schlicht nicht um Soldaten in Einheiten und Äquivalenten, in denen mit Masse Dienst außerhalb von Büros zu leisten ist. Dass hier als Tagesdienstanzug Schutzbekleidung (ob nun Feldanzug, Monteuranzug, Panzer- oder Fliegerkombi etc.) getragen wird, ist doch offenkundig und steht überhaupt nicht in der Kritik.
Offenkundig übersahen Sie vor Ihrer letzten Zuschrift, dass es hier um den Feldanzug als allgemeinen Tagesdienstanzug für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die mit Masse keinen Außendienst in den TSK/milOrgBer leisten, ging. Diese finden sich eben mit Masse in Stäben, Dienststellen, Kommandos. Und für die ist es sicher nicht erforderlich, dass sie durchgehend den FA tragen.
Ich finde das Thema recht interessant, denn es zeigt mir, das hier eine Ungleichbehandlung bei Selbsteinkleidern stattfindet.
Der Bekleidungszuschuss ist ausschließlich dafür berechnet, Uniform für besondere Anlässe zu kaufen, so z.B. Wache (!) oder Antreten und das halt hochgerechnet auf den möglichen Verschleiß.
Ein Soldat, der nun täglich den Dienstanzug tragen muss ist also gezwungen, sich diese Uniformteile noch zusätzlich zu kaufen, weil man ja einen erhöhten Verschleiß hat.
Der Selbsteinkleider auf Kp-Ebene hat dieses nicht (und ich rede noch nicht einmal davon, dass ein Kp-Chef den FA auch nicht durchgängig tragen müsste, weil er nicht durchgängig im Gelände ist), denn er trägt seinen Dienstanzug nur so, wie es gem. Selbsteinkleiderzuschuss auch vorgesehen ist.
Im Umkehrschluss, wieso soll einem im Stab oder Amt nicht zustehen den FA im Tagesdienst zu tragen?
Lieber Ralf,
Ihre Argumentation hat einen Haken: Der MUT (Selbsteinkleider) hat im Prinzip genau denselben Bekleidungszuschuss wie HUT/LUT - der höhere Betrag ergibt sich ledigich aufgrund der höheren Kosten für die Effekten. Und deren Tagesdienstanzug ist der Dienstanzug. Was nun?
Es geht aus meiner Sicht darum, den Unsinn mit einem allgemeinen Tagesdienstanzug ersatzlos zu streichen. Dass der FA getragen werden darf, steht ja außer Frage, dass sein Tragen befohlen werden kann, ebenfalls. Aber umgekehrt wäre es eben aufgrund der fehlenden allgemeinen Regelung möglich, dass HUT/LUT den DA im Innendienst tragen können.
Das ist ja nicht meine Argumentation, sondern die der zivilen Beamten in den Verhandlungsausschüssen, wenn es um eine mögliche Erhöhung geht. Letztendlich wurde (und wird) die Erhöhung immer mit dem Argument abgewiesen, dass Beamte auch ihre Kleidung selbst zahlen müssen, das gehört zu den alltäglichen kosten des Lebens.
Na, die Argumentation trägt ja nicht wirklich. Denn dann müsste ja konsequenterweise der gesamte bekleidungszuschuss abgeschafft werden. Mit anderen Worten: Wenn denn der Dienstherr möchte, dass es (Teil-) Selbsteinkleider für Dienstbekleidung gibt, dann muss er eben auch die Abnutzungsentschädigung tragen. Er könnte es ja auch anders entscheiden, dass eben auf alle Offz die fiskalisch bereitgestellte Dienstbekleidung zu tragen hätten.
Das allerdings ist sicher nicht Ursache für die hier diskutierten Regelungen über den Allgemeinen Dienstanzug.
Die Schlussfolgerung ist völlig korrekt.
Wenn Selbst- oder Teilselbsteinkleider den Dienstanzug als regelmäßigen Tagesdienstanzug zu tragen haben ist durch den Dienstherren ihr Ausstattungssoll entsprechend anzupassen und ihnen ist eine angemessene Anzahl von Uniformteilen des Dienstanzuges durch den Dienstherren zu stellen.
War und ist. z.B. im Feldjägerdienst für die betroffenen Portepeeunteroffiziere "schon immer" so.
Aber waren wir nicht eigentlich bei Stiefeln?
Gruß Andi
Naja, lieber Andi: Wenn Stiefel im Innendienst im Sommer zum "Sweating Pool" werden, ist man schnell bei Halbschuhen als Alternative und damit beim Dienstanzug.
Trennung: Es geht ja nicht primär darum, dass nun der Dienstanzug zu tragen wäre, sondern dass sich Innendienstler für den Tagesdienst den Anzug auswählen sollen, der ihnen angemessen erscheint, wenn nicht ein einheitlicher Anzug für bestimmte Dienstverrichtungen erforderlich/notwendig ist. Im Übrigen sollte es (Teil-) Selbsteinkleidern dann unter Umständen schon möglich sein, das eine oder andere Diensthemd in Angebotsaktionen der LHD zusätzlich zu kaufen, ohne dass sie an der Armutsgrenze kratzen.
Was leider bei der Hose im Preis und Qualität nicht so ist ;)
Naja, auch das halte ich schon für etwas übertrieben ...
Aber grundsätzliche gebe ich Ihnen recht, dass der Bekleidungszuschuss deutlich üppiger ausfallen müsste ...
Und ab August soll auch noch Schluss mit durch das Treuhandkonto finanzierten Lustkäufen bei der LHD sein: Keine Artikel außerhalb der Ausstattungssolls mehr (Stiefel, Sportzeug, Softshelljacke...)
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Juli 2016, 19:06:16
...Es geht ja nicht primär darum, dass nun der Dienstanzug zu tragen wäre, sondern dass sich Innendienstler für den Tagesdienst den Anzug auswählen sollen, der ihnen angemessen erscheint, wenn nicht ein einheitlicher Anzug für bestimmte Dienstverrichtungen erforderlich/notwendig ist.(...)
Diese Tatsache wurde in der Tat so praktiziert: In Einvernehmen mit dem DV, hat dieser den Innendienstlern in an sehr heißen schwülen Sommertagen das Tragen von Zivil-Kleidung bzw. ziviler Sportkleidung bei den Innendienstverrichtungen erlaubt.
Im Zivilen wird allerdings kein Chef seine Angestellten im "Freizeit-Gammel-Outfit" dulden, wenn sie meinen, schwüle 35 °C wären im Büro zu viel, weil es keine Klimatisierung und wirksamen Sonnenschutzblenden gibt.
Zitat von: FoxtrotUniform am 14. Juli 2016, 21:41:56
Und ab August soll auch noch Schluss mit durch das Treuhandkonto finanzierten Lustkäufen bei der LHD sein: Keine Artikel außerhalb der Ausstattungssolls mehr (Stiefel, Sportzeug, Softshelljacke...)
Das sehe ich dann doch tatsächlich mal als Fortschritt an, denn dann konzentriert sich die LHD endlich mal ausschließlich auf ihren Auftrag und wir haben endlich wieder Qualität und Service der Kleiderkasse. Angesichts der Tatsache, dass die LHD sowieso kaum noch vollumfänglich liefern kann würde ich den laden einfach mal in die Insolvenz führen und dann die Kleiderkasse wieder zusammen mit der Bundespolizei aufbauen. Dann wird man vielleicht auch mal den Großteil des völlig unmotivierten Personalkörpers los.
Ich formuliere dann im Hinterkopf schon mal die Beschwerde, weil ich vermutlich auch nach August noch Flecktarndienstgradabzeichen über das Konto kaufen kann, die noch nie erlaubt und erst recht nicht jemals im Ausstattungssoll waren. ;)
Gruß Andi
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Juli 2016, 19:06:16
Naja, lieber Andi: Wenn Stiefel im Innendienst im Sommer zum "Sweating Pool" werden, ist man schnell bei Halbschuhen als Alternative und damit beim Dienstanzug.
Wenn dem so wäre, dann müsste ja der Disziplinarvorgesetzte aus Fürsorge evtl. einen anderen Anzug befehlen und wenn er dann beim Dienstanzug landet und diesen als dauerhaften Tagesdienstanzug befiehlt ist eben das Ausstattungssoll der betroffenen Soldaten anzupassen. Denn den Bestimmungszweck der mit dem Bekleidungszuschuss beschafften Uniformteile hast du ja schon genannt und der ist nicht "Auftragen im Tagesdienst".
Gruß Andi
Ist die LHD nicht bereits wieder in Staatsbesitz? Hab das Thema nicht weiter verfolgt.
Über mangelnde Motivation kann ich in Köln und Koblenz nicht klagen, ganz im Gegenteil. Das Thema mit der Verfügbarkeit diverser Artikel hatten wir ja bereits. Es ist augenscheinlich etwas besser geworden, aber Hose und Hemden musste ich diese Woche trotzdem bestellen.
Wenn man den Schreiben glauben schenkt, kann nur noch Ausrüstung die Bestandteil des Ausstattungssolls ist, üner das Konto beschaffbar sein. Natürlich bleiben die übrigen Artikel im Produktportfolio, von daher kann ich eine Verbesserung der Qualität und Quantität von der geplanten Neuregelung nicht ableiten.
Die Ansichten hinsichtlich des Feldanzugs im Tagesdienst kann ich nicht nachvollziehen. In bestimmten Verwendungen und Ebenen trägt man - wie ich auch - in erster Linie Hemd und Krawatte oder auch mal das kurze Hemd. Der höhere Kostenaufwand relativiert sich über die Jahre, bei mir speziell kommen auch noch Verwendungen in Zivilkleidung hinzu. Unabhängig der gültigen Befehlslage sehe ich jedoch keine Erforderlichkeit, dass die Soldaten in Stäben, Kommandobehörde usw. den Dienstanzug tragen (gleichzeitig bin ich aber auch gegen den Fliegerkombi; der Kommandeur eines Panzerbatallions läuft auch nicht im Panzerkombi rum).
Die aktuellen Stiefel sind Müll. Besser als zu Zeiten meiner Ausbildung, jedoch schlechter als alles was man sonst so kaufen kann. Einerseits hinsichtlich des Fußklimas, andererseits hinsichtlich des Tragekomforts und der Verarbeitung. Meine privaten Bergstiefel sind dagegen wie Turnschuhe und die Schutzwirkung ist mindestens identisch. Für längerdienende Zeitsoldaten und Berufssoldaten ist daher das Konzept der Versorgung mit Kampfstiefeln überholt. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung stellt die grundsätzliche Genehmigung von Schuhwerk, das dienstlich bereitgestellt wurde und sonst bis zum nächsten Einsatz im Spind vergammeln würde und ein vielleicht etwas mehr Komfort bietet. Ich verstehe daher das Problem nicht.
@InstUffz: Davon ausgehend, dass wir über das Inland reden, hätte ich dem Chef für die Nummer mit dem Sportzeug einen verpasst. Auch im 21. Jahrhundert muss man es mit der Liberalität innerhalb der Streitkräfte nicht übertreiben. ;-)
Lieber FoxtrotUniform und Andi,
irgendwie scheinen wir ein unterschiedliches Verständnis der Befehlslage zu haben: Ich plädiere für die Abschaffung der von den InspH und Lw für ihre TSK verfügte Festlegung des Feldanzugs als allgemeinen Dienstanzug. Diese Regelungen wurden von den bisherigen Insp SKB für ihren OrgBer übernommen. Diese allgemeine Regelung führt eben dazu, dass Soldaten den FA zu tragen haben, wenn denn für ihren Dienstposten im Dienstplan oder allgemeinem Befehl für die Dienststelle kein anderer Anzug befohlen ist. Im Gegenzug haben alle bsiherigen InspM für Offz/Uffz mP den Dienstanzug als allgemeinen Dienstanzug festgelegt.
Gäbe es diese allgemeine Tagesdienstanzugsfestlegung nicht und würde im Rahmendienstplan durch die zuständigen Vorgesetzten kein Anzug festgelegt, sondern nur im jeweiligen Tagesdienstplan, dann KÖNNTEN die im Innendienst verwendeten rund 50 Prozent HUT und LUT auch den Dienstanzug tragen - und jede "Schwitzattacke" wäre schlicht vermieden. DARUM geht es mir.
Im Übrigen: Das Ausstattungssoll für Selbsteinkleider HUT und LUT sieht dieselbe Anzahl an Diensthemden Lang- und Kurzarm vor, wie bei den MUT. Ihre Verknüpfung, leiber Andi, von Ausstattungssoll und Tragefrequenz lässt sich aus keinem Dokument ableiten, sie existiert schlicht nicht. Denn dem Dienstherrn ist es egal, wie häufig ein Soldat den Dienstanzug trägt - die Abnutzungsentschädigung für (Teil-) Selbsteinkleider ist bei allen Uniformträgern vergleichbar und berückichtigt lediglich die unterschiedlichen Kosten für Effekten bei Neubeschaffung von Dienstanzugsjacken und -mänteln.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Ist die LHD nicht bereits wieder in Staatsbesitz? Hab das Thema nicht weiter verfolgt.
War sie in Teilen immer und ist sie jetzt wie die LHBw auch wieder ganz.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Natürlich bleiben die übrigen Artikel im Produktportfolio, von daher kann ich eine Verbesserung der Qualität und Quantität von der geplanten Neuregelung nicht ableiten.
Das war auch eher Sarkasmus. Aber der ganze Schrott, den die LHD sonst noch anbietet und derzeit nur verkauft, weil er über das Konto bezahlbar ist wird mit der Zeit auslaufen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Die aktuellen Stiefel sind Müll.
Ich bin immer wieder fasziniert ob der hohen Qualität solcher Aussagen. Kennst du die Bedarfsträgerforderungen? Kennst du die daraus resultierenden Technischen Lieferbedingungen? Kannst du über deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus irgendeine qualifizierte Meinung äußern?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Einerseits hinsichtlich des Fußklimas, andererseits hinsichtlich des Tragekomforts und der Verarbeitung.
Das "Fußklima" ist das eines Volllederschuhs, der Tragekomfort ist dementsprechend und die Verarbeitung ist ebenfalls durch die TL vorgegeben. Mit Verlaub ist das schlicht eine Vorgabe hervorgehend aus Bewertungen deines Dienstherren, die du zu schlucken und zu akzeptieren hast. Wenn du bereits das nicht kannst bist du schlicht charakterlich wohl nicht zum militärischen Vorgesetzten geeignet - um das mal verkürzt darzustellen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16Meine privaten Bergstiefel sind dagegen wie Turnschuhe und die Schutzwirkung ist mindestens identisch.
Und jetzt wandern wir ab in die Welt der modernen Märchen und Mythen.
Deine privat beschafften Bergstiefel sind irgendwelche Schuhe zu denen man noch weniger Aussagen treffen kann als zu den Kampfschuhen deren TL öffentlich einsehbar sind. Bergstiefel haben regelmäßig eine geringere Schafthöhe und damit geringere Seitenstabilisierung. Weiterhin haben sie - wenn es wirkliche Bergstiefel sind - eine versteifte Sohle, die den Einsatz als "Feld- Wald- und Wiesen" Stiefel ausschließt, da durch sie längeres Marschieren erschwert wird, die Wirbelsäule erheblich mehrbelastet wird und wenn sie - im Gegensatz zu den dienstlichen Bergschuhen - nicht mal Vorrichtungen haben, um als Behelfsskischuhe eingesetzt zu werden kannst du die Dinger vielleicht sinnvoll bei Bergmärschen in Eis- und Schnee einsetzen, aber ansonsten sind sie in allen anderen Umgebungen dem dienstlich gelieferten Kampfschuh weit unterlegen.
Wenn du dann noch irgendwelche gesonderten Goretex-Einlagen/-Umfassungen im Schuh hast ist das "Fußklima" regelmäßig sogar noch schlechter, als im reinen Vollederschuh...
Einigen wir uns vielleicht einfach darauf, dass du a) keine Ahnung davon hast, was ein massentauglicher Kampfschuh als Teil der dienstlich gelieferten Schutzbekleidung leisten muss und du b) offenkundig aus persönlicher Gemütlichkeit gar nicht gewillt bist die Gründe deines Dienstherren zu verstehen, weil dir die Lösungen, die du dir in deiner eigenen kleinen Welt schaffst ja eh lieber sind?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Für längerdienende Zeitsoldaten und Berufssoldaten ist daher das Konzept der Versorgung mit Kampfstiefeln überholt. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung stellt die grundsätzliche Genehmigung von Schuhwerk, das dienstlich bereitgestellt wurde und sonst bis zum nächsten Einsatz im Spind vergammeln würde und ein vielleicht etwas mehr Komfort bietet. Ich verstehe daher das Problem nicht.
Der letzte Satz ist der einzige, den ich wirklich nachvollziehen kann und für glaubwürdig halte.
Gruß Andi
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Juli 2016, 09:17:52
Im Übrigen: Das Ausstattungssoll für Selbsteinkleider HUT und LUT sieht dieselbe Anzahl an Diensthemden Lang- und Kurzarm vor, wie bei den MUT.
Dann schlafen offenkundig alle zuständigen Disziplinarvorgesetzten der MUT (hier wohl InspM) bei ihrer Beteiligung an der dreijährlichen Überprüfung der Abnutzungsentschädigung seit Jahren (Jahrzehnten?), denn wenn der Dienstanzug der Tagesdienstanzug ist, ist der das Ausstattungssoll begründende
dienstliche Bedarf unzweifelhaft höher, als bei HUT und LUT. Und das durch die zuständigen Stellen festgelegte Ausstattungssoll lebt durch die Mitarbeit der Bedarfsträger. Wenn der Inspekteur Marine zum einen grundsätzlich den Dienstanzug als Tagesdienstanzug festlegt, zum anderen aber zwei Dienstanzugjacken dann als ausreichend für das Ausstattungssoll bzw. die vorzuhaltende Bekleidung festlegt ist das schlicht nicht ausreichend.
Aus dem dienstlichen Bedarf ist i.V.m der Bestandlage das Ausstattungssoll abzuleiten. Wenn dies - wie aus deinem Beitrag abzuleiten ist - bei den MUT offenkundig nicht geschehen ist, dann wäre das eine ermessensfehlerhafte Unterlassung, die zu einer insgesamten - oder zumindest für die Anteile Selbsteinkleider MUT - Rechtswidrigkeit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes führen würde und damit zur entsprechenden Aufhebung.
Deswegen hat jeder Disziplinarvorgesetzte auf seiner Ebene stets zu prüfen - schlichte Fürsorge -, ob die dem Ausstattungssoll zugrunde liegende Grundannahme der dienstlichen Beanspruchung zutrifft oder Abweichungen vorhanden sind. Und wenn es Abweichungen gibt, die eine Zusatzausstattung begründen hat er diese Zusatzausstattung zu beantragen - und wenn es für einen einzelnen Soldaten ist. Wenn es ein genereller Mangel ist, ist eine Änderung des Ausstattungssolls zu beantragen.
Auch Selbsteinkleidern kann selbstverständlich auch ein Dienstanzug vollständig oder in Teilen unentgeltlich überlassen werden, wenn dies dienstlich notwendig ist.
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Juli 2016, 09:17:52
Denn dem Dienstherrn ist es egal, wie häufig ein Soldat den Dienstanzug trägt - die Abnutzungsentschädigung für (Teil-) Selbsteinkleider ist bei allen Uniformträgern vergleichbar und berückichtigt lediglich die unterschiedlichen Kosten für Effekten bei Neubeschaffung von Dienstanzugsjacken und -mänteln.
Das mag der "Dienstherr" so sehen, ob das Bundesverwaltungsgericht das unter den obigen Gegebenheiten genauso sieht wage ich zu bezweifeln, denn das wäre m.E. ein ermessensfehlerhafter Verstoß gegenüber Selbsteinkleidern MUT am gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit Anspruch auf den Sachbezug Dienstkleidung nach § 69 Absatz 1 BBesG haben, solange sie Anspruch auf Besoldung haben.
Das wäre doch mal ein neuer Aspekt nach Jahrzehnten relativ eintöniger Rechtssprechung zum Thema Selbsteinkleider.
Gruß Andi
Womöglich .... ändert aber nichts an den von mir dargelegten tatsächlichen Rahmenbedingungen - Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentwschädigung.
Im Übrigen war zu Zeiten meines Dienstantritts auch im Heer der Allgemeine Tagesdienstanzug der - Dienstanzug. Und selbst da gab es im Verhältnis zu den Kameraden von Luftwaffe und Marine im Verhältnis zueinander dieselben Beträge für Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentschädigfung für alle drei TSK.
Völlig unabhäängig davon: Ein Entfall der Vorgaben für einen allgemeinen Tagesdienstanzug würde aus meiner Sicht eben den Freiraum für Soldaten im Innendienst massiv erhöhen.
@miguhambur: D'accord.
@Andi: Es reicht! Ich lass mir von irgendeinem dahergelaufenen Militärsheriff ganz sicher nicht die charakterliche Eignung als militärischer Vorgesetzter absprechen!
Was haben denn die "Bedarfsträgerforderungen" und letzlich die AWE / ZV (hier im Zuge der Produktverbesserung) mit der tatsächlichen Qualität eines Produkts zu tun? Kennst DU die "Bedarfsträgerforderungen" des A400M, des EF2000, dem MANTIS, des Praetorian, KEPD-350... Nur weil eine "Bedarfsträgerforderung" besteht, lässt sich daraus nicht eine Güte oder gar bestimmte Qualität eines Produktes ableiten. Andernfalls könnten wir uns das ein oder andere Projektelement des CPM - sofern als solche Projekt angelegt - sparen.
Im übrigen sind mir die exakten Bedarfsträgerforderungen des Kampfschuhs im Detail tatsächlich nicht bekannt, lediglich die technischen Lieferbedingungen, aus denen ich allerdings ersteres in den Grundzügen ableite. Aber vielleicht kannst du diese Wissenslücke ja schließen?
Auf der einen Seite deklariest du die übrigen Artikel der LHD als Schrott, auf der anderen Seite gehst du mich persönlich an, da ich den gegenwärtigen Kampfschuh (PN: 8430-21302) als Müll bezeichne. Toller Typ, weiter so. Von solch charakterstarken, modernen Menschenführern wie dir braucht die Bundeswehr mehr, Daumen hoch.
Falls du aus der Tatsache, dass ich nicht jeder Vorgabe meines Dienstherren schlucke, sondern aktiv und engagiert - damit meine ich sicher nicht ein Internetforum - Haushaltsmittel zielführend einsetze, bestehende Produkte verbessere und Regelungen - aktuell den Regelungsraum DEMAR - zielführend gestalte, meine charakterliche Eignung als Vorgesetzer absprichst, möchte ich mal ganz konkret wissen, womit du dich dienstlich gem. SollOrg beschäftigst und welchen Dienstgrad du hast?!
Falls du jetzt persönlich verletzt bist kann ich dir versichern, dass das über meine privaten Bergstiefel gesagte, ebenso für meine dienstlichen Bergstiegel gilt. Und diese haben mich schon durch viele Länder dieser Erde begleitet. Und um dich zu beruhigen: Nein, nicht als Special Forces Feldjäger, sondern primär im Zuge von UN und OSZE Observer Tätigkeiten.
Zitat von: Andi am 15. Juli 2016, 09:27:00
Einigen wir uns vielleicht einfach darauf, dass du ... b) offenkundig aus persönlicher Gemütlichkeit gar nicht gewillt bist die Gründe deines Dienstherren zu verstehen, weil dir die Lösungen, die du dir in deiner eigenen kleinen Welt schaffst ja eh lieber sind?
Welche Lösungen sind das jetzt konkret? Falls du etwas an meiner Uniform - egal ob Feldanzug oder Dienstanzug - findest, was der Dienstherr nicht vorsieht, geb mir doch bescheid. Gerne kannst du mich dazu in Köln besuchen. Oft genug habe ich in meiner kleinen Welt Lösungen geschaffen, diese zu Papier gebracht und der Dienstherr hat diese aus meiner kleinen Welt in deine große Welt übertragen. Dafür wurde ich sogar bezahlt. Wo ist jetzt dein Problem?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
@Andi: Es reicht! Ich lass mir von irgendeinem dahergelaufenen Militärsheriff ganz sicher nicht die charakterliche Eignung als militärischer Vorgesetzter absprechen!
Dann wäre ich an deiner Stelle vorsichtiger mit der öffentlichen Äußerungen von Meinungen - also so im Sinne Soldatengesetz und so...
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Was haben denn die "Bedarfsträgerforderungen" und letzlich die AWE / ZV (hier im Zuge der Produktverbesserung) mit der tatsächlichen Qualität eines Produkts zu tun?
Schau in die entsprechenden Beschaffungs- und Entwicklungsabläufe oder lass dich mal im Planungsamt beraten, dann wirst du vermutlich mehr wissen.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Im übrigen sind mir die exakten Bedarfsträgerforderungen des Kampfschuhs im Detail tatsächlich nicht bekannt, lediglich die technischen Lieferbedingungen, aus denen ich allerdings ersteres in den Grundzügen ableite. Aber vielleicht kannst du diese Wissenslücke ja schließen?
Warum sollte ich? Du bist es doch, der hier den fußbekleidungstechnischen Untergang des uniformierten Abendlandes herbeiredet, weil ihm die Stiefel nicht passen...
Also solltest du erst mal als Grundlage wissen, was denn der Stiefel können muss, um überhaupt eine Beurteilung seiner Geeignetheit abgeben zu können.
Mir reicht die Erkenntnis, dass er offensichtlich nach Durchlauf eines bereits Jahrzehnte andauernden Beschaffungs- und Weiterentwicklungsprozesses so beschafft wird, wie er beschafft wird und dass es für andere klimatische und einsatzbedingte Verhältnisse, als in Deutschland auch andere Beschaffungen gibt.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Auf der einen Seite deklariest du die übrigen Artikel der LHD als Schrott
Ja, weil da ein ehemals gewinnorientiertes (meistanteiliges) Privatunternehmen Gewinnmaximierung mit zu großen Teilen dienstlich nicht zugelassenen Ausrüstungsteilen praktiziert hat, die dann teilweise sogar ohne die erforderliche Prüfung durch die WTD Trageerlaubnisse bekommen haben (z.B. der Windbreaker). Das sehe ich sogar irgendwie schon auf Ebene von billigender Inkaufnahme einer Körperverletzung durch Unterlassung...
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Falls du aus der Tatsache, dass ich nicht jeder Vorgabe meines Dienstherren schlucke, sondern aktiv und engagiert - damit meine ich sicher nicht ein Internetforum - Haushaltsmittel zielführend einsetze, bestehende Produkte verbessere und Regelungen - aktuell den Regelungsraum DEMAR - zielführend gestalte,
Das ist doch super, dafür gibt es ja die vorgegebenen Wege der Mitgestaltung, Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung, wenn du die nutzt ist doch alles fein. Aber das rumnölen im Internet oder im privaten Gespräch über die persönliche Ausrüstung, die weltweit eine der mit Abstand besten ist - inklusive unserer Stiefel, die mit an Platz 1 weltweit stehen - ist einfach lächerlich und einem Vorgesetzten, der Untergebene zu führen und zu überzeugen hat nicht würdig.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Falls du jetzt persönlich verletzt bist kann ich dir versichern, dass das über meine privaten Bergstiefel gesagte, ebenso für meine dienstlichen Bergstiegel gilt.
Für die dienstlich gelieferten Berg- und Kampfschuhe gibt es genaue Betrachtungen hinsichtlich gesundheitlicher Beinträchtigungen und deren genereller und klimatischer bedingter Eignung. Und der dienstlich gelieferte Bergschuh ist nicht nur für den Geländedienst schlechter geeignet, als der Kampfschuh, sondern erst recht für den Bürodienst, für den auch der Kampfschuh nicht originär gemacht ist.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44Und diese haben mich schon durch viele Länder dieser Erde begleitet. Und um dich zu beruhigen: Nein, nicht als Special Forces Feldjäger, sondern primär im Zuge von UN und OSZE Observer Tätigkeiten.
Und nun?
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Wo ist jetzt dein Problem?
Gerne zur Erinnerung:
Zitat von: Andi am 15. Juli 2016, 09:27:00
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Die aktuellen Stiefel sind Müll.
Ich bin immer wieder fasziniert ob der hohen Qualität solcher Aussagen. Kennst du die Bedarfsträgerforderungen? Kennst du die daraus resultierenden Technischen Lieferbedingungen? Kannst du über deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus irgendeine qualifizierte Meinung äußern?
Gruß Andi
Also, keine Artikel mehr über Ausstattungssoll und keine Lustkäufe? Heisst, ich darf nicht mehr als ein Diensthemd kurz und zwei lange besitzen? Wie soll ich das verstehen? Ein Ausstattungssoll bei Selbsteinkleidern ist doch genau so, wie bei nicht-Selbsteinkleidern geregelt.
Die Selbsteinkleider müssen zwei Sakkos, einen Mantel eine Hose ein Paar Halbschuhe, Fingerhandschuge die beiden Gürtel und die Dienstgradabzeichen für Hemd und Mantel und die oben genannte Anzahl an Hemden vorhalten. Dafür gibt es den Bekleidungszuschuss. Wenn ich aber gerne, wie ich es gerade mache, je 7 Hemden haben möchte, darf ich keine über Soll aus dem Zuschuss anschaffen?
Korrigiert mich bitte.
Es geht wohl eher um Sachen, die gar nicht im Ausstattungssoll der Soldaten sind; irgendwelche Gimmicks.
@Andi 811, woraus schließen Sie das?
Sie dürfen ab August bei der LHD aus Ihrem Bekleidungszuschuss/Abnutzungsentschädigungs-Treuhandkonto nur noch Artikel kaufen, die zum Ausstattungssoll gehören. Wieviel Dienstjacken, -hosen, -hemden Sie dann kaufen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie dann Artikel außerhalb des Ausstattungssolls, ob nun braune Halbschuhe, Sportartikel etc., kaufen, müssen Sie die wie in jedem anderen Geschäft auch bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Das Wort Ausstattungssoll in der Erklärung ist das, woran ich mich aufhänge. Ein Ausstattungssoll bezeichnet ein Soll an Ausstattung. Man sagt zwar, sollen ist nicht müssen, aber bei einem Soll/Ist Abgleich gibt man diejenigen Dinge, die man zu viel hat, den so genannten Übersoll, wieder ab. Das das freilich bei Selbsteinkleiderbekleidungsstücken nicht so ist, ist mir auch klar. Aber wenn Sie geschrieben hätten "Man darf dann nur noch Kleidungsstücke mit dienstlichem Bezug kaufen" wäre wohl treffender gewesen.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
@Andi811: Ich habe meine Karte nicht dabei, sonst würde ich den Wortlaut nachlesen. Falls die Email offen ist, wovon ich ausgehe, kann ich den wesentlich Tenor Montag hier einstellen.
@Andi:
1. Mit dem Bezug zum Soldatengesetz wird es langsam lächerlich. Aber gerne darfst du dich vertrauensvoll an meinen Disziplinarvorgesetzten wenden. Der hat auch gerade erst gewechselt.
2. Beschaffungs- und Entwicklungsabläufe muss ich mir weder anschauen, noch eine Beratung im Planungsamt einholen. Das war oft genug meine Aufgabe und in letzterem war ich auch bereits eingestzt. Davon ab ist dieses ganz sicher die falsche Adresse für eine solche Beratung.
3. Was dein konkretes Problem ist kann ich zwar nur erahnen, aber es scheint sehr dominant zu sein.
4. Den übrigen Blödsinn lass ich unkommentiert und bevorzuge zukünftige Threads selektiv zu lesen
schon seltsam wie sich so ein Thread entwickelt. Meine Meinung: die Zulassung des KS heiß/trocken und heiß/feucht war richtig und sinnvoll.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 21:38:18
2. Beschaffungs- und Entwicklungsabläufe muss ich mir weder anschauen, noch eine Beratung im Planungsamt einholen. Das war oft genug meine Aufgabe und in letzterem war ich auch bereits eingestzt. Davon ab ist dieses ganz sicher die falsche Adresse für eine solche Beratung.
::) Okay, dann fangen wir noch mehr an der Basis an: Lies dich mal in die begründenen Unterlagen für die Bekleidungsbewirtschaftung ein, bevor du irgendjemanden fragst...
Zitat von: Andi am 16. Juli 2016, 19:44:04
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 21:38:18
2. Beschaffungs- und Entwicklungsabläufe muss ich mir weder anschauen, noch eine Beratung im Planungsamt einholen. Das war oft genug meine Aufgabe und in letzterem war ich auch bereits eingestzt. Davon ab ist dieses ganz sicher die falsche Adresse für eine solche Beratung.
::) Okay, dann fangen wir noch mehr an der Basis an: Lies dich mal in die begründenen Unterlagen für die Bekleidungsbewirtschaftung ein, bevor du irgendjemanden fragst...
Siehe Punkt 4. ::)
Zitat[...]bevorzuge zukünftige Threads selektiv zu lesen