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Kampfstiefel heiss/trocken zu 5Farb TD

Begonnen von Eisensoldat, 29. Juni 2016, 08:23:00

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FoxtrotUniform

Und ab August soll auch noch Schluss mit durch das Treuhandkonto finanzierten Lustkäufen bei der LHD sein: Keine Artikel außerhalb der Ausstattungssolls mehr (Stiefel, Sportzeug, Softshelljacke...)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

InstUffzSEAKlima

Zitat von: miguhamburg1 am 14. Juli 2016, 19:06:16
...Es geht ja nicht primär darum, dass nun der Dienstanzug zu tragen wäre, sondern dass sich Innendienstler für den Tagesdienst den Anzug auswählen sollen, der ihnen angemessen erscheint, wenn nicht ein einheitlicher Anzug für bestimmte Dienstverrichtungen erforderlich/notwendig ist.(...)

Diese Tatsache wurde in der Tat so praktiziert: In Einvernehmen mit dem DV, hat dieser den Innendienstlern in an sehr heißen schwülen Sommertagen das Tragen von Zivil-Kleidung bzw. ziviler Sportkleidung bei den Innendienstverrichtungen erlaubt.

Im Zivilen wird allerdings kein Chef seine Angestellten im "Freizeit-Gammel-Outfit" dulden, wenn sie meinen, schwüle 35 °C wären im Büro zu viel, weil es keine Klimatisierung und wirksamen Sonnenschutzblenden gibt.

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 14. Juli 2016, 21:41:56
Und ab August soll auch noch Schluss mit durch das Treuhandkonto finanzierten Lustkäufen bei der LHD sein: Keine Artikel außerhalb der Ausstattungssolls mehr (Stiefel, Sportzeug, Softshelljacke...)

Das sehe ich dann doch tatsächlich mal als Fortschritt an, denn dann konzentriert sich die LHD endlich mal ausschließlich auf ihren Auftrag und wir haben endlich wieder Qualität und Service der Kleiderkasse. Angesichts der Tatsache, dass die LHD sowieso kaum noch vollumfänglich liefern kann würde ich den laden einfach mal in die Insolvenz führen und dann die Kleiderkasse wieder zusammen mit der Bundespolizei aufbauen. Dann wird man vielleicht auch mal den Großteil des völlig unmotivierten Personalkörpers los.

Ich formuliere dann im Hinterkopf schon mal die Beschwerde, weil ich vermutlich auch nach August noch Flecktarndienstgradabzeichen über das Konto kaufen kann, die noch nie erlaubt und erst recht nicht jemals im Ausstattungssoll waren. ;)

Gruß Andi
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Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 14. Juli 2016, 19:06:16
Naja, lieber Andi: Wenn Stiefel im Innendienst im Sommer zum "Sweating Pool" werden, ist man schnell bei Halbschuhen als Alternative und damit beim Dienstanzug.

Wenn dem so wäre, dann müsste ja der Disziplinarvorgesetzte aus Fürsorge evtl. einen anderen Anzug befehlen und wenn er dann beim Dienstanzug landet und diesen als dauerhaften Tagesdienstanzug befiehlt ist eben das Ausstattungssoll der betroffenen Soldaten anzupassen. Denn den Bestimmungszweck der mit dem Bekleidungszuschuss beschafften Uniformteile hast du ja schon genannt und der ist nicht "Auftragen im Tagesdienst".

Gruß Andi
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FoxtrotUniform

Ist die LHD nicht bereits wieder in Staatsbesitz? Hab das Thema nicht weiter verfolgt.

Über mangelnde Motivation kann ich in Köln und Koblenz nicht klagen, ganz im Gegenteil. Das Thema mit der Verfügbarkeit diverser Artikel hatten wir ja bereits. Es ist augenscheinlich etwas besser geworden, aber Hose und Hemden musste ich diese Woche trotzdem bestellen.
Wenn man den Schreiben glauben schenkt, kann nur noch Ausrüstung die Bestandteil des Ausstattungssolls ist, üner das Konto beschaffbar sein. Natürlich bleiben die übrigen Artikel im Produktportfolio, von daher kann ich eine Verbesserung der Qualität und Quantität von der geplanten Neuregelung nicht ableiten.

Die Ansichten hinsichtlich des Feldanzugs im Tagesdienst kann ich nicht nachvollziehen. In bestimmten Verwendungen und Ebenen trägt man - wie ich auch - in erster Linie Hemd und Krawatte oder auch mal das kurze Hemd. Der höhere Kostenaufwand relativiert sich über die Jahre, bei mir speziell kommen auch noch Verwendungen in Zivilkleidung hinzu. Unabhängig der gültigen Befehlslage sehe ich jedoch keine Erforderlichkeit, dass die Soldaten in Stäben, Kommandobehörde usw. den Dienstanzug tragen (gleichzeitig bin ich aber auch gegen den Fliegerkombi; der Kommandeur eines Panzerbatallions läuft auch nicht im Panzerkombi rum).

Die aktuellen Stiefel sind Müll. Besser als zu Zeiten meiner Ausbildung, jedoch schlechter als alles was man sonst so kaufen kann. Einerseits hinsichtlich des Fußklimas, andererseits hinsichtlich des Tragekomforts und der Verarbeitung. Meine privaten Bergstiefel sind dagegen wie Turnschuhe und die Schutzwirkung ist mindestens identisch. Für längerdienende Zeitsoldaten und Berufssoldaten ist daher das Konzept der Versorgung mit Kampfstiefeln überholt. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung stellt die grundsätzliche Genehmigung von Schuhwerk, das dienstlich bereitgestellt wurde und sonst bis zum nächsten Einsatz im Spind vergammeln würde und ein vielleicht etwas mehr Komfort bietet. Ich verstehe daher das Problem nicht.

@InstUffz: Davon ausgehend, dass wir über das Inland reden, hätte ich dem Chef für die Nummer mit dem Sportzeug einen verpasst. Auch im 21. Jahrhundert muss man es mit der Liberalität innerhalb der Streitkräfte nicht übertreiben. ;-)
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Lieber FoxtrotUniform und Andi,

irgendwie scheinen wir ein unterschiedliches Verständnis der Befehlslage zu haben: Ich plädiere für die Abschaffung der von den InspH und Lw für ihre TSK verfügte Festlegung des Feldanzugs als allgemeinen Dienstanzug. Diese Regelungen wurden von den bisherigen Insp SKB für ihren OrgBer übernommen. Diese allgemeine Regelung führt eben dazu, dass Soldaten den FA zu tragen haben, wenn denn für ihren Dienstposten im Dienstplan oder allgemeinem Befehl für die Dienststelle kein anderer Anzug befohlen ist. Im Gegenzug haben alle bsiherigen InspM für Offz/Uffz mP den Dienstanzug als allgemeinen Dienstanzug festgelegt.

Gäbe es diese allgemeine Tagesdienstanzugsfestlegung nicht und würde im Rahmendienstplan durch die zuständigen Vorgesetzten kein Anzug festgelegt, sondern nur im jeweiligen Tagesdienstplan, dann KÖNNTEN die im Innendienst verwendeten rund 50 Prozent HUT und LUT auch den Dienstanzug tragen - und jede "Schwitzattacke" wäre schlicht vermieden. DARUM geht es mir.

Im Übrigen: Das Ausstattungssoll für Selbsteinkleider HUT und LUT sieht dieselbe Anzahl an Diensthemden Lang- und Kurzarm vor, wie bei den MUT. Ihre Verknüpfung, leiber Andi, von Ausstattungssoll und Tragefrequenz lässt sich aus keinem Dokument ableiten, sie existiert schlicht nicht. Denn dem Dienstherrn ist es egal, wie häufig ein Soldat den Dienstanzug trägt - die Abnutzungsentschädigung für (Teil-) Selbsteinkleider ist bei allen Uniformträgern vergleichbar und berückichtigt lediglich die unterschiedlichen Kosten für Effekten bei Neubeschaffung von Dienstanzugsjacken und -mänteln.

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Ist die LHD nicht bereits wieder in Staatsbesitz? Hab das Thema nicht weiter verfolgt.

War sie in Teilen immer und ist sie jetzt wie die LHBw auch wieder ganz.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Natürlich bleiben die übrigen Artikel im Produktportfolio, von daher kann ich eine Verbesserung der Qualität und Quantität von der geplanten Neuregelung nicht ableiten.

Das war auch eher Sarkasmus. Aber der ganze Schrott, den die LHD sonst noch anbietet und derzeit nur verkauft, weil er über das Konto bezahlbar ist wird mit der Zeit auslaufen.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Die aktuellen Stiefel sind Müll.

Ich bin immer wieder fasziniert ob der hohen Qualität solcher Aussagen. Kennst du die Bedarfsträgerforderungen? Kennst du die daraus resultierenden Technischen Lieferbedingungen? Kannst du über deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus irgendeine qualifizierte Meinung äußern?

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Einerseits hinsichtlich des Fußklimas, andererseits hinsichtlich des Tragekomforts und der Verarbeitung.

Das "Fußklima" ist das eines Volllederschuhs, der Tragekomfort ist dementsprechend und die Verarbeitung ist ebenfalls durch die TL vorgegeben. Mit Verlaub ist das schlicht eine Vorgabe hervorgehend aus Bewertungen deines Dienstherren, die du zu schlucken und zu akzeptieren hast. Wenn du bereits das nicht kannst bist du schlicht charakterlich wohl nicht zum militärischen Vorgesetzten geeignet - um das mal verkürzt darzustellen.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16Meine privaten Bergstiefel sind dagegen wie Turnschuhe und die Schutzwirkung ist mindestens identisch.

Und jetzt wandern wir ab in die Welt der modernen Märchen und Mythen.
Deine privat beschafften Bergstiefel sind irgendwelche Schuhe zu denen man noch weniger Aussagen treffen kann als zu den Kampfschuhen deren TL öffentlich einsehbar sind. Bergstiefel haben regelmäßig eine geringere Schafthöhe und damit geringere Seitenstabilisierung. Weiterhin haben sie - wenn es wirkliche Bergstiefel sind - eine versteifte Sohle, die den Einsatz als "Feld- Wald- und Wiesen" Stiefel ausschließt, da durch sie längeres Marschieren erschwert wird, die Wirbelsäule erheblich mehrbelastet wird und wenn sie - im Gegensatz zu den dienstlichen Bergschuhen - nicht mal Vorrichtungen haben, um als Behelfsskischuhe eingesetzt zu werden kannst du die Dinger vielleicht sinnvoll bei Bergmärschen in Eis- und Schnee einsetzen, aber ansonsten sind sie in allen anderen Umgebungen dem dienstlich gelieferten Kampfschuh weit unterlegen.
Wenn du dann noch irgendwelche gesonderten Goretex-Einlagen/-Umfassungen im Schuh hast ist das "Fußklima" regelmäßig sogar noch schlechter, als im reinen Vollederschuh...

Einigen wir uns vielleicht einfach darauf, dass du a) keine Ahnung davon hast, was ein massentauglicher Kampfschuh als Teil der dienstlich gelieferten Schutzbekleidung leisten muss und du b) offenkundig aus persönlicher Gemütlichkeit gar nicht gewillt bist die Gründe deines Dienstherren zu verstehen, weil dir die Lösungen, die du dir in deiner eigenen kleinen Welt schaffst ja eh lieber sind?

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Für längerdienende Zeitsoldaten und Berufssoldaten ist daher das Konzept der Versorgung mit Kampfstiefeln überholt. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung stellt die grundsätzliche Genehmigung von Schuhwerk, das dienstlich bereitgestellt wurde und sonst bis zum nächsten Einsatz im Spind vergammeln würde und ein vielleicht etwas mehr Komfort bietet. Ich verstehe daher das Problem nicht.

Der letzte Satz ist der einzige, den ich wirklich nachvollziehen kann und für glaubwürdig halte.

Gruß Andi
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Andi

#67
Zitat von: miguhamburg1 am 15. Juli 2016, 09:17:52
Im Übrigen: Das Ausstattungssoll für Selbsteinkleider HUT und LUT sieht dieselbe Anzahl an Diensthemden Lang- und Kurzarm vor, wie bei den MUT.

Dann schlafen offenkundig alle zuständigen Disziplinarvorgesetzten der MUT (hier wohl InspM) bei ihrer Beteiligung an der dreijährlichen Überprüfung der Abnutzungsentschädigung seit Jahren (Jahrzehnten?), denn wenn der Dienstanzug der Tagesdienstanzug ist, ist der das Ausstattungssoll begründende dienstliche Bedarf unzweifelhaft höher, als bei HUT und LUT. Und das durch die zuständigen Stellen festgelegte Ausstattungssoll lebt durch die Mitarbeit der Bedarfsträger. Wenn der Inspekteur Marine zum einen grundsätzlich den Dienstanzug als Tagesdienstanzug festlegt, zum anderen aber zwei Dienstanzugjacken dann als ausreichend für das Ausstattungssoll bzw. die vorzuhaltende Bekleidung festlegt ist das schlicht nicht ausreichend.
Aus dem dienstlichen Bedarf ist i.V.m der Bestandlage das Ausstattungssoll abzuleiten. Wenn dies - wie aus deinem Beitrag abzuleiten ist - bei den MUT offenkundig nicht geschehen ist, dann wäre das eine ermessensfehlerhafte Unterlassung, die zu einer insgesamten - oder zumindest für die Anteile Selbsteinkleider MUT - Rechtswidrigkeit der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes führen würde und damit zur entsprechenden Aufhebung.
Deswegen hat jeder Disziplinarvorgesetzte auf seiner Ebene stets zu prüfen - schlichte Fürsorge -, ob die dem Ausstattungssoll zugrunde liegende Grundannahme der dienstlichen Beanspruchung zutrifft oder Abweichungen vorhanden sind. Und wenn es Abweichungen gibt, die eine Zusatzausstattung begründen hat er diese Zusatzausstattung zu beantragen - und wenn es für einen einzelnen Soldaten ist. Wenn es ein genereller Mangel ist, ist eine Änderung des Ausstattungssolls zu beantragen.

Auch Selbsteinkleidern kann selbstverständlich auch ein Dienstanzug vollständig oder in Teilen unentgeltlich überlassen werden, wenn dies dienstlich notwendig ist.

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Juli 2016, 09:17:52
Denn dem Dienstherrn ist es egal, wie häufig ein Soldat den Dienstanzug trägt - die Abnutzungsentschädigung für (Teil-) Selbsteinkleider ist bei allen Uniformträgern vergleichbar und berückichtigt lediglich die unterschiedlichen Kosten für Effekten bei Neubeschaffung von Dienstanzugsjacken und -mänteln.

Das mag der "Dienstherr" so sehen, ob das Bundesverwaltungsgericht das unter den obigen Gegebenheiten genauso sieht wage ich zu bezweifeln, denn das wäre m.E. ein ermessensfehlerhafter Verstoß gegenüber Selbsteinkleidern MUT am gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz, dass Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit Anspruch auf den Sachbezug Dienstkleidung nach § 69 Absatz 1 BBesG haben, solange sie Anspruch auf Besoldung haben.

Das wäre doch mal ein neuer Aspekt nach Jahrzehnten relativ eintöniger Rechtssprechung zum Thema Selbsteinkleider.

Gruß Andi
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miguhamburg1

Womöglich .... ändert aber nichts an den von mir dargelegten tatsächlichen Rahmenbedingungen - Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentwschädigung.

Im Übrigen war zu Zeiten meines Dienstantritts auch im Heer der Allgemeine Tagesdienstanzug der - Dienstanzug. Und selbst da gab es im Verhältnis zu den Kameraden von Luftwaffe und Marine im Verhältnis zueinander dieselben Beträge für Bekleidungszuschuss und Abnutzungsentschädigfung für alle drei TSK.

Völlig unabhäängig davon: Ein Entfall der Vorgaben für einen allgemeinen Tagesdienstanzug würde aus meiner Sicht eben den Freiraum für Soldaten im Innendienst massiv erhöhen.

FoxtrotUniform

@miguhambur: D'accord.

@Andi: Es reicht! Ich lass mir von irgendeinem dahergelaufenen Militärsheriff ganz sicher nicht die charakterliche Eignung als militärischer Vorgesetzter absprechen!

Was haben denn die "Bedarfsträgerforderungen" und letzlich die AWE / ZV (hier im Zuge der Produktverbesserung) mit der tatsächlichen Qualität eines Produkts zu tun? Kennst DU die "Bedarfsträgerforderungen" des A400M, des EF2000, dem MANTIS, des Praetorian, KEPD-350... Nur weil eine "Bedarfsträgerforderung" besteht, lässt sich daraus nicht eine Güte oder gar bestimmte Qualität eines Produktes ableiten. Andernfalls könnten wir uns das ein oder andere Projektelement des CPM - sofern als solche Projekt angelegt - sparen.

Im übrigen sind mir die exakten Bedarfsträgerforderungen des Kampfschuhs im Detail tatsächlich nicht bekannt, lediglich die technischen Lieferbedingungen, aus denen ich allerdings ersteres in den Grundzügen ableite. Aber vielleicht kannst du diese Wissenslücke ja schließen?

Auf der einen Seite deklariest du die übrigen Artikel der LHD als Schrott, auf der anderen Seite gehst du mich persönlich an, da ich den gegenwärtigen Kampfschuh (PN: 8430-21302) als Müll bezeichne. Toller Typ, weiter so. Von solch charakterstarken, modernen Menschenführern wie dir braucht die Bundeswehr mehr, Daumen hoch.

Falls du aus der Tatsache, dass ich nicht jeder Vorgabe meines Dienstherren schlucke, sondern aktiv und engagiert - damit meine ich sicher nicht ein Internetforum -  Haushaltsmittel zielführend einsetze, bestehende Produkte verbessere und Regelungen - aktuell den Regelungsraum DEMAR - zielführend gestalte, meine charakterliche Eignung als Vorgesetzer absprichst, möchte ich mal ganz konkret wissen, womit du dich dienstlich gem. SollOrg beschäftigst und welchen Dienstgrad du hast?!

Falls du jetzt persönlich verletzt bist kann ich dir versichern, dass das über meine privaten Bergstiefel gesagte, ebenso für meine dienstlichen Bergstiegel gilt. Und diese haben mich schon durch viele Länder dieser Erde begleitet. Und um dich zu beruhigen: Nein, nicht als Special Forces Feldjäger, sondern primär im Zuge von UN und OSZE Observer Tätigkeiten.

Zitat von: Andi am 15. Juli 2016, 09:27:00
Einigen wir uns vielleicht einfach darauf, dass du ... b) offenkundig aus persönlicher Gemütlichkeit gar nicht gewillt bist die Gründe deines Dienstherren zu verstehen, weil dir die Lösungen, die du dir in deiner eigenen kleinen Welt schaffst ja eh lieber sind?


Welche Lösungen sind das jetzt konkret? Falls du etwas an meiner Uniform - egal ob Feldanzug oder Dienstanzug - findest, was der Dienstherr nicht vorsieht, geb mir doch bescheid. Gerne kannst du mich dazu in Köln besuchen. Oft genug habe ich in meiner kleinen Welt Lösungen geschaffen, diese zu Papier gebracht und der Dienstherr hat diese aus meiner kleinen Welt in deine große Welt übertragen. Dafür wurde ich sogar bezahlt. Wo ist jetzt dein Problem?





Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Andi

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
@Andi: Es reicht! Ich lass mir von irgendeinem dahergelaufenen Militärsheriff ganz sicher nicht die charakterliche Eignung als militärischer Vorgesetzter absprechen!

Dann wäre ich an deiner Stelle vorsichtiger mit der öffentlichen Äußerungen von Meinungen - also so im Sinne Soldatengesetz und so...

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Was haben denn die "Bedarfsträgerforderungen" und letzlich die AWE / ZV (hier im Zuge der Produktverbesserung) mit der tatsächlichen Qualität eines Produkts zu tun?

Schau in die entsprechenden Beschaffungs- und Entwicklungsabläufe oder lass dich mal im Planungsamt beraten, dann wirst du vermutlich mehr wissen.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Im übrigen sind mir die exakten Bedarfsträgerforderungen des Kampfschuhs im Detail tatsächlich nicht bekannt, lediglich die technischen Lieferbedingungen, aus denen ich allerdings ersteres in den Grundzügen ableite. Aber vielleicht kannst du diese Wissenslücke ja schließen?

Warum sollte ich? Du bist es doch, der hier den fußbekleidungstechnischen Untergang des uniformierten Abendlandes herbeiredet, weil ihm die Stiefel nicht passen...
Also solltest du erst mal als Grundlage wissen, was denn der Stiefel können muss, um überhaupt eine Beurteilung seiner Geeignetheit abgeben zu können.
Mir reicht die Erkenntnis, dass er offensichtlich nach Durchlauf eines bereits Jahrzehnte andauernden Beschaffungs- und Weiterentwicklungsprozesses so beschafft wird, wie er beschafft wird und dass es für andere klimatische und einsatzbedingte Verhältnisse, als in Deutschland auch andere Beschaffungen gibt.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Auf der einen Seite deklariest du die übrigen Artikel der LHD als Schrott

Ja, weil da ein ehemals gewinnorientiertes (meistanteiliges) Privatunternehmen Gewinnmaximierung mit zu großen Teilen dienstlich nicht zugelassenen Ausrüstungsteilen praktiziert hat, die dann teilweise sogar ohne die erforderliche Prüfung durch die WTD Trageerlaubnisse bekommen haben (z.B. der Windbreaker). Das sehe ich sogar irgendwie schon auf Ebene von billigender Inkaufnahme einer Körperverletzung durch Unterlassung...

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Falls du aus der Tatsache, dass ich nicht jeder Vorgabe meines Dienstherren schlucke, sondern aktiv und engagiert - damit meine ich sicher nicht ein Internetforum -  Haushaltsmittel zielführend einsetze, bestehende Produkte verbessere und Regelungen - aktuell den Regelungsraum DEMAR - zielführend gestalte,

Das ist doch super, dafür gibt es ja die vorgegebenen Wege der Mitgestaltung, Weiterentwicklung und kontinuierlichen Verbesserung, wenn du die nutzt ist doch alles fein. Aber das rumnölen im Internet oder im privaten Gespräch über die persönliche Ausrüstung, die weltweit eine der mit Abstand besten ist - inklusive unserer Stiefel, die mit an Platz 1 weltweit stehen - ist einfach lächerlich und einem Vorgesetzten, der Untergebene zu führen und zu überzeugen hat nicht würdig.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Falls du jetzt persönlich verletzt bist kann ich dir versichern, dass das über meine privaten Bergstiefel gesagte, ebenso für meine dienstlichen Bergstiegel gilt.

Für die dienstlich gelieferten Berg- und Kampfschuhe gibt es genaue Betrachtungen hinsichtlich gesundheitlicher Beinträchtigungen und deren genereller und klimatischer bedingter Eignung. Und der dienstlich gelieferte Bergschuh ist nicht nur für den Geländedienst schlechter geeignet, als der Kampfschuh, sondern erst recht für den Bürodienst, für den auch der Kampfschuh nicht originär gemacht ist.

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44Und diese haben mich schon durch viele Länder dieser Erde begleitet. Und um dich zu beruhigen: Nein, nicht als Special Forces Feldjäger, sondern primär im Zuge von UN und OSZE Observer Tätigkeiten.

Und nun?

Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 11:15:44
Wo ist jetzt dein Problem?

Gerne zur Erinnerung:

Zitat von: Andi am 15. Juli 2016, 09:27:00
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Juli 2016, 08:55:16
Die aktuellen Stiefel sind Müll.

Ich bin immer wieder fasziniert ob der hohen Qualität solcher Aussagen. Kennst du die Bedarfsträgerforderungen? Kennst du die daraus resultierenden Technischen Lieferbedingungen? Kannst du über deine persönlichen Befindlichkeiten hinaus irgendeine qualifizierte Meinung äußern?

Gruß Andi
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Andi8111

Also, keine Artikel mehr über Ausstattungssoll und keine Lustkäufe? Heisst, ich darf nicht mehr als ein Diensthemd kurz und zwei lange besitzen? Wie soll ich das verstehen? Ein Ausstattungssoll bei Selbsteinkleidern ist doch genau so, wie bei nicht-Selbsteinkleidern geregelt.
Die Selbsteinkleider müssen zwei Sakkos, einen Mantel eine Hose ein Paar Halbschuhe, Fingerhandschuge die beiden Gürtel und die Dienstgradabzeichen für Hemd und Mantel und die oben genannte Anzahl an Hemden vorhalten. Dafür gibt es den Bekleidungszuschuss. Wenn ich aber gerne, wie ich es gerade mache, je 7 Hemden haben möchte, darf ich keine über Soll aus dem Zuschuss anschaffen?

Korrigiert mich bitte.

wolverine

Es geht wohl eher um Sachen, die gar nicht im Ausstattungssoll der Soldaten sind; irgendwelche Gimmicks.
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miguhamburg1

@Andi 811, woraus schließen Sie das?

Sie dürfen ab August bei der LHD aus Ihrem Bekleidungszuschuss/Abnutzungsentschädigungs-Treuhandkonto nur noch Artikel kaufen, die zum Ausstattungssoll gehören. Wieviel Dienstjacken, -hosen, -hemden Sie dann kaufen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie dann Artikel außerhalb des Ausstattungssolls, ob nun braune Halbschuhe, Sportartikel etc., kaufen, müssen Sie die wie in jedem anderen Geschäft auch bar oder mit EC-Karte bezahlen.

Andi8111

Das Wort Ausstattungssoll in der Erklärung ist das, woran ich mich aufhänge. Ein Ausstattungssoll bezeichnet ein Soll an Ausstattung. Man sagt zwar, sollen ist nicht müssen, aber bei einem Soll/Ist Abgleich gibt man diejenigen Dinge, die man zu viel hat, den so genannten Übersoll, wieder ab. Das das freilich bei Selbsteinkleiderbekleidungsstücken nicht so ist, ist mir auch klar. Aber wenn Sie geschrieben hätten "Man darf dann nur noch Kleidungsstücke mit dienstlichem Bezug kaufen" wäre wohl treffender gewesen.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

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