Hi Leute folgende Frage . Habe mir vor 4 Monaten eine speichenfraktur zugezogen . Ich trete jetzt am 04.10 mein Dienst an . Ich kann wieder alles vorbelasten auch Kraftsport machen . Ich habe immer noch aber die Platte drin ! Können Sie mich dann trotzdem noch nachhause schicken ? Oder sollte es keine Probleme geben . Mache mir echt sorgen . Wäre über antworten dankbar .
Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 21:00:44
Hi Leute folgende Frage . Habe mir vor 4 Monaten eine speichenfraktur zugezogen . Ich trete jetzt am 04.10 mein Dienst an . Ich kann wieder alles vorbelasten auch Kraftsport machen . Ich habe immer noch aber die Platte drin ! Können Sie mich dann trotzdem noch nachhause schicken ? Oder sollte es keine Probleme geben . Mache mir echt sorgen . Wäre über antworten dankbar .
Hast du die Verletzung denn dem Karrierecenter gemeldet? Klingt irgendwie nicht danach.
ZitatKönnen Sie mich dann trotzdem noch nachhause schicken ?
Ja.
Nein hab ich noch nicht gemacht ! Weil ich ja alles bewegen kann sollte ich
Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 21:17:26
Nein hab ich noch nicht gemacht !
::)
Manche lernen es nie...
Du bist dazu verpflichtet.
Dann hält sich mein Mitleid deutlich in Grenzen, schließlich sind Sie darüber belehrt worden, dass Sie alle Umstände mitzuteilen haben, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten. Wenn Sie das in 4 Monaten (!!) nicht auf die Reihe kriegen,müssen Sie eben mit dem Ergebnnis klarkommen.
Tja, dann werde ich ihn jetzt einfach abschießen, nachdem Ihr in mir so schön hingestellt habt ;D :
Gemäß ZDv 46/1, Anlage 3.2, Gesundheitsnummer 6 sind Sie aktuell nicht dienstfähig und werden also ausgeplant, wenn Sie das dem KarrCBw melden! Alternativ werden Sie vom Truppenarzt nach Hause geschickt, wenn Sie es dort angeben, oder rausgeworfen, wenn Sie es verschweigen und man drauf kommt!
1 war ich schon 8 Jahre Unteroffizier !! Das ist mir bewusst das melden frei macht und den Vorgesetzten belastet . 2 . Laut zdv 46/1 steht drinne das Implantate die keine Probleme verursachen die Tauglichkeit auf t2 gesetzt wird . Ok zum melden haben sie vollkommen recht . ! Ich habe keine Einschränkungen ich werde am Tag wenn ich wieder gezogen werde nochmal gemustert und ich werde gefragt ob in der letzten Zeit seit der Musterungen irgendwelche körperlichen Einschränkungen vorhanden sind . Diese sind aber nicht vorhanden . Ich habe lediglich eine kleine Schiene die aber zur keiner Beeinträchtigung führt . Ich bin zu 100%belastbar auch laut meines Arztes.
Sie sind ein ganz unbelehrbarer Kandidat, was ;) ?
Was auf Sie zutrifft ist folgender Teil:
ZitatZustand nach operativer Knochenbruchbehandlung bei noch nicht ausreichender Konsolidierung der Fraktur
Und das führt zu "T 4" also einer Zurückstellung auf jeden Fall bis zur Metallentfernung! Danach können Sie erneut gemustert werden.
Und was Ihr Arzt sagt spielt keine Rolle. Aber das wissen Sie ja, wenn Sie schonmal 8 Jahre dabei waren. ::)
Die Signierziffer II, das "reizlose Implantat" wäre zum Beispiel ein künstliches Hüftgelenk! Ihre Stabilisierungsplatten, - schrauben und / oder - stifte fallen da leider nicht drunter!
OK, das künstliche Hüftgelenk ist ein eher mäßiges Beispiel, aber das wären "Knochenersatzstücke" die zum Verbleib im Körper bestimmt sind! Bei Ihnen ist das temporär, deswegen sind Sie raus! Aber das sagt Ihnen der Musterungsarzt, wenn Sie die Unterlagen im KarrCBw abliefern umgehend. Die Ausplanung folgt auf dem Fuße, "T 4" bis mindestens drei Monate nach der Metallentfernung, je nach Größe der Platten auch schon mal mehr!
Ok danke dann hab ich wohl die a... Karte . Weil der Arzt sagt die muss nicht mehr raus . Deswegen bin ich Einwenig verwundert .ich hatte nämlich mit ihm extra noch damals gesprochen darüber . Aber dann muss ich mich leider damit abfinden
Deswegen ist die richtige Vorgehensweise auch, dies umgehend dem KarrCBw zu melden! Der Musterungsarzt bewertet dann die Unterlagen dazu, die Sie ihm entweder mitbringen, oder die er sich mit Ihrer Zustimmung anfordern kann. Und wenn die Teile drinnen bleiben können, kann das auch so bewertet werden, wie Sie oben angeführt haben. Aber die Entscheidung trifft einzig und alleine der Musterungsarzt und mit dem 04.10.2016 wird es wohl eher nichts werden!
FZ IV6, nicht konsolidierte Osteosynthese, nach einem Jahr erneute Begutachtung. Bumms.
Zitat von: Tommie am 22. Juli 2016, 21:39:29
Die Signierziffer II, das "reizlose Implantat" wäre zum Beispiel ein künstliches Hüftgelenk! Ihre Stabilisierungsplatten, - schrauben und / oder - stifte fallen da leider nicht drunter!
Nein. Ein künstliches Gelenk ist VI 59
Ein liegendes Implantat ist z.B. jene Platte, die der Kamerad trägt, aber erst nach knöcherner Konsolidierung und wenn dann keine Entfernung nötig ist.
Manche Platten und Schrauben bleiben nämlich drin.
Das heißt jetzt Andi 8111? Zu deinen letzten Beitrag ?
Nochmal::
Du bist ein Jahr nach OP untauglich, hast die OP zu melden und wirst entsprechend zurückgestellt.
Jetzt melde endlich, ist deine Pflicht.
Bleiben sie mal ruhig hier ! Und steigern Sie sich da nicht rein das gibt es doch garnicht
Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 21:17:26
Nein hab ich noch nicht gemacht ! Weil ich ja alles bewegen kann sollte ich
Ich finde, "das gibts doch gar nicht". Belehrungen unterschrieben, sie nicht verstanden und Selbstdiagnose gestellt. Wo steht denn in den Belehrungen, dass man Änderungen nur anzeigen muss, wenn man nicht mehr alles bewegen kann?
Von daher darfst du dich nicht wundern, dass hier Unverständnis herrscht, wenn Erwachsene, denen man Verantwortung und Waffen anvertrauen will, solch einfache Dinge wi eeine Belehrung des KarrC Bw nicht verstehen.
Wenn melde ich es ? Arzt ,einplanet, Zivilisten ? Wenn rufe ich an am besten
Dafür das Sie schon 8 Jahre Soldat waren, sind Sie ziemlich unbeholfen.
Sie rufen in dem zuständigen KC an. Irgendjemanden von dem Sie eine Nummer haben. Dem schildern Sie Ihr Anliegen. Und dann sehn Sie weiter.
@ jens:
Der TE hat seine OP Befunde schriftlich an sein zuständiges KC zu senden - so auf Papier mit PK und so ....
Das weiß ich, das weißt du.... Das weiß er aber nicht.
Meine Anmerkung sollte ihm helfen, diese Aussage im kc zu erfragen. Wenn du ihm das hier schreibst stimmt es ja doch nicht. Schließlich weiß er schon alles.....
Zitat von: Hekler am 22. Juli 2016, 22:15:28
Das heißt jetzt Andi 8111? Zu deinen letzten Beitrag ?
Das heißt, dass die Platte und die Schrauben in Ihrem Handgelenk nach einem Jahr nicht mehr zu einer Einschränkung der Verwendungsfähigkeit führen, wenn diese reizlos liegen und nicht entfernt werden müssen. Müssen sie entfernt werden, steht nach der Entfernung bis zur Konsolidierung der Bohrkanäle, in denen freilich nach der Entfernung der Schrauben kein Knochen sein kann (BohrLOCH) erneut eine einjährige Rückstellung an. Eine volle Verwendungsfähigkeit ist überdies erst dann gegeben, wenn nach ABSCHLUSS der Behandlung (was definitionsgemäß erst dann der Fall ist, wenn Material entfernt wurde und der Knochen insgesamt ausgeheilt ist) ein voller Bewegungsumfang im Handgelenk wieder hergestellt ist. Das prüft ein Orthopäde, nicht Sie. Nach persönlichem Befinden wird man nicht begutachtet. Wenn die volle biologische Beweglichkeit und Belastbarkeit gegeben ist, dann bestehen keine Verwendungseinschränkungen.
So ich melde mich zurück ...ich war im Karrierecenter und wurde von einem Arzt nochmal untersucht . Und ich werde am 04.10 meinen Dienst antreten . Normale weiße ist man 6 Monate nach einem Knochenbruch bzw Op gesperrt und nicht 12 Monate laut Arzt . Aber mir auch egal hat alles geklappt. Also geht es im Oktober los . Alles garnicht so dramatisch wie es hier geschrieben wurde .
Zitat von: Hekler am 19. August 2016, 08:58:53
Alles garnicht so dramatisch wie es hier geschrieben wurde .
Junge, du hast doch echt den Schuss nicht gehört!
Der Umstand, dass du es auf den hier gegebenen Rat hin gemeldet hast, hat dir den Arsch gerettet! Jetzt ist es glimpflich abgegangen, ohne Meldung wärst du mit hoher Wahrscheinlichkeit weg vom Fenster gewesen.
Zitat von: Andi8111 am 23. Juli 2016, 10:25:34
Das heißt, dass die Platte und die Schrauben in Ihrem Handgelenk nach einem Jahr nicht mehr zu einer Einschränkung der Verwendungsfähigkeit führen, wenn diese reizlos liegen und nicht entfernt werden müssen.
Ich hatte doch Recht? Offenbar liegt bei Ihnen oben beschriebener Fall vor!
Also Glückwunsch!