Hallo Zusammen,
wie viele stelle auch ich mir die Frage, ob man als Wiedereinsteller die AGA zu wiederholen hat. Zwischen meinem Dienstzeitende und der Wiedereinstellung liegen 7 Jahre.
Ich habe nun mehrfach gelesen dass es eine Einzelfall-Entscheidung ist, aber auch dass es eigentlich nicht praktiziert wird, dass die komplette GA wiederholt wird.
Durch das nSAK und den Einsatzersthelfer Alpha gibt es ja schon neue Inhalte, die ich in meiner damaligen GA nicht hatte.
Wie sieht das nun in der Praxis wirklich aus?
Wird die GA zumeist bei längerer Pause und den o.g. neuen Inhalte wiederholt, oder werden neue Inhalte der GA nachgeschult und man evtl. in die AusbUstgKp kommandiert, um Teile zu wiederholen?
Rechnen Sie damit, dass Sie die komplette GA wiederholen, schon alleine aus den von Ihnen genannten Gründen. Falls es dann doch anders kommt ist das eben so.
ZitatIch habe nun mehrfach gelesen dass es eine Einzelfall-Entscheidung ist
Das trifft es ganz genau. Kommt ja auch noch dazu, in welchem MilOrgBer und in welche Lfb man eingestellt wird.
Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?
Zitat von: Gast54325 am 13. Oktober 2016, 12:09:16
Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?
Das kann nur Ihr DV/Kompaniechef entscheiden.
Zitat von: Pericranium am 13. Oktober 2016, 12:11:39
Zitat von: Gast54325 am 13. Oktober 2016, 12:09:16
Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?
Das kann nur Ihr DV/Kompaniechef entscheiden.
Ich dachte die erste Entscheidung trifft das BAPersBW
Das kann Ihnen der Einplaner sagen, wenn es in der Stellenausschreibung steht. Das wird Ihnen Ihr Chef sagen, wenn es nicht drin steht. Das BAPersBw hat damit ziemlich wenig zu tun.
Ich dachte es ist eine Einzelfallentscheidung?
Wenn in Stellenausschreibung steht, dass die GA nicht wiederholt werden muss- dann ist es ja keine Einzelfallentscheidung. Dann wurde mein Fall ja gar nicht geprüft.
So ganz schlüssig sind die Aussagen leider nicht.
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Der Einplaner kann Ihnen nur das anbieten, was er aktuell vorliegen hat. Wenn Sie keine GA wiederholen wollen, rufen Sie den Einplaner an und fragen ihn, ob er keine Stelle für Sie hat, die keine GA erfordert. Ansonsten hätte ich noch 'ne Packung Taschentücher übrig. ::)
Und damit bin ich hier raus.
Zitat von: KlausP am 13. Oktober 2016, 13:27:33
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Der Einplaner kann Ihnen nur das anbieten, was er aktuell vorliegen hat. Wenn Sie keine GA wiederholen wollen, rufen Sie den Einplaner an und fragen ihn, ob er keine Stelle für Sie hat, die keine GA erfordert. Ansonsten hätte ich noch 'ne Packung Taschentücher übrig. ::)
Und damit bin ich hier raus.
Was reden Sie da? Sie geben missverständliche Aussagen von sich und sind dann auch noch respektlos.
Gott sei dank sind Sie raus, vielleicht kommen dann qualifizierte Antworten.
Einzelfallentscheidung ODER steht es in der Stellenausschreibung?
Und wird es so angenommen wenn es in der Stellenausschreibung steht oder kann der DV das jederzeit ändern?
Man oh man....
Ist das so schwer?
Der Einplaner sagt Ihnen was in der Ausschreibung steht.
Wenn dann der DV nach einem Gespräch mit Ihnen meint Sie hätten so viele Defizite das eine komplette GA nötig ist, dann ist das so.
Wenn es nur einzelne Sachen sind die in der Stammeinheit erlernt werden können, dann machen Sie keine komplette GA.
Weil nur der DV weiß was für den jeweiligen Posten wichtig ist und was nicht ganz so wichtig.