Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wiedereinsteller und die Grundausbildung

Begonnen von Gast54325, 13. Oktober 2016, 07:54:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Gast54325

Hallo Zusammen,

wie viele stelle auch ich mir die Frage, ob man als Wiedereinsteller die AGA zu wiederholen hat. Zwischen meinem Dienstzeitende und der Wiedereinstellung liegen 7 Jahre.

Ich habe nun mehrfach gelesen dass es eine Einzelfall-Entscheidung ist, aber auch dass es eigentlich nicht praktiziert wird, dass die komplette GA wiederholt wird.

Durch das nSAK und den Einsatzersthelfer Alpha gibt es ja schon neue Inhalte, die ich in meiner damaligen GA nicht hatte.

Wie sieht das nun in der Praxis wirklich aus?

Wird die GA zumeist bei längerer Pause und den o.g. neuen Inhalte wiederholt, oder werden neue Inhalte der GA nachgeschult und man evtl. in die AusbUstgKp kommandiert, um Teile zu wiederholen?

KlausP

Rechnen Sie damit, dass Sie die komplette GA wiederholen, schon alleine aus den von Ihnen genannten Gründen. Falls es dann doch anders kommt ist das eben so.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

ZitatIch habe nun mehrfach gelesen dass es eine Einzelfall-Entscheidung ist
Das trifft es ganz genau. Kommt ja auch noch dazu, in welchem MilOrgBer und in welche Lfb man eingestellt wird.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Gast54325

Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?

Pericranium

Zitat von: Gast54325 am 13. Oktober 2016, 12:09:16
Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?

Das kann nur Ihr DV/Kompaniechef entscheiden.

Gast54325

Zitat von: Pericranium am 13. Oktober 2016, 12:11:39
Zitat von: Gast54325 am 13. Oktober 2016, 12:09:16
Alles klar, vielen Dank zunächst. Kann ich den Einplaner nach erfolgreicher Eignungsfeststellung danach fragen? Weiß er das dann bereits?

Das kann nur Ihr DV/Kompaniechef entscheiden.

Ich dachte die erste Entscheidung trifft das BAPersBW

KlausP

Das kann Ihnen der Einplaner sagen, wenn es in der Stellenausschreibung steht. Das wird Ihnen Ihr Chef sagen, wenn es nicht drin steht. Das BAPersBw hat damit ziemlich wenig zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast54325

Ich dachte es ist eine Einzelfallentscheidung?

Wenn in Stellenausschreibung steht, dass die GA nicht wiederholt werden muss-  dann ist es ja keine Einzelfallentscheidung. Dann wurde mein Fall ja gar nicht geprüft.

So ganz schlüssig sind die Aussagen leider nicht.

KlausP

Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Der Einplaner kann Ihnen nur das anbieten, was er aktuell vorliegen hat. Wenn Sie keine GA wiederholen wollen, rufen Sie den Einplaner an und fragen ihn, ob er keine Stelle für Sie hat, die keine GA erfordert. Ansonsten hätte ich noch 'ne Packung Taschentücher übrig.  ::)

Und damit bin ich hier raus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast54325

Zitat von: KlausP am 13. Oktober 2016, 13:27:33
Natürlich ist das eine Einzelfallentscheidung. Der Einplaner kann Ihnen nur das anbieten, was er aktuell vorliegen hat. Wenn Sie keine GA wiederholen wollen, rufen Sie den Einplaner an und fragen ihn, ob er keine Stelle für Sie hat, die keine GA erfordert. Ansonsten hätte ich noch 'ne Packung Taschentücher übrig.  ::)

Und damit bin ich hier raus.

Was reden Sie da? Sie geben missverständliche Aussagen von sich und sind dann auch noch respektlos.

Gott sei dank sind Sie raus, vielleicht kommen dann qualifizierte Antworten.

Einzelfallentscheidung ODER steht es in der Stellenausschreibung?

Und wird es so angenommen wenn es in der Stellenausschreibung steht oder kann der DV das jederzeit ändern?

Man oh man....

Creator6033

Ist das so schwer?

Der Einplaner sagt Ihnen was in der Ausschreibung steht.

Wenn dann der DV nach einem Gespräch mit Ihnen meint Sie hätten so viele Defizite das eine komplette GA nötig ist, dann ist das so.
Wenn es nur einzelne Sachen sind die in der Stammeinheit erlernt werden können, dann machen Sie keine komplette GA.

Weil nur der DV weiß was für den jeweiligen Posten wichtig ist und was nicht ganz so wichtig.

04.1993 - 03.1994 PzJgLKp 90 Munster
Grundwehrdienst als Panzerjäger

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau