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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Julianator am 07. Dezember 2016, 12:46:54

Titel: Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Julianator am 07. Dezember 2016, 12:46:54
Guten Mittag,
hätte mal eben kurz und knapp eine Frage:

Mir wurde eben berichtet, dass ich nicht bordtauglich bin,
weil ich die Maximalgröße von 1,95m, um 4cm überschreite.

Beworben für die Verwendungsreihe 23, Btsm im Truppendienst.
Ich habe allerhand Personen vorher gefragt und war auch bei einem Truppenbesuch dabei.
Dort kam immer nur die Rückmeldung, dass das Maximum 2,05m sei.
Mir ist bewusst, dass ich nicht für das UBoot geeignet bin oder den Technikdienst,
aber die hätten mir das doch sicherlich vorher erzählen müssen, oder?

Damit platzt jetzt ein Lebenswunsch von mir und intensive Vorbereitung auf die Marine.

Gibt es diese Regelung überhaupt mit 1,95m?


Mit freundlichen Grüßen

Julianator
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: SGBunny am 07. Dezember 2016, 13:02:38
Zwar schon älter, aber anscheinend ja.

Keine Borddienstverwendungsfähigkeit aufgrund der Körpergröße!?
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2016, 13:05:19
Zitat... aber die hätten mir das doch sicherlich vorher erzählen müssen, oder? ...

Wer sind denn "die"? Es gibt nur einen, der das feststellt und der auch die Verwendungsausschlüsse nach der Untersuchung vergibt und das ist der Musterungsarzt.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: BulleMölders am 07. Dezember 2016, 14:39:17
2,05 Meter halte ich aber auch für sehr gewagt. Nicht mal auf den EGV dürften die Kojen länger als 2 Meter sein, sowie auf allen anderen Einheiten auch nicht.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56
Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

Gradation I gibt es nicht!
Gradation II für alle die sich im Bereich größer/gleich 160 cm und kleiner/gleich 178 cm bewegen! Hiermit ist eine BDV definitiv nicht ausgeschlossen, weil ich eine hatte und ich diese Fehlerziffer vollkommen zurecht habe, bei 174 cm Körpergröße!
Gradation III bekommen erstens alle, die größer/gleich 155 cm aber kleiner als 160 cm sind, und zweitens alle die größer/gleich 196 cm und kleiner als 206 cm sind! Also hat man mit einer Körpergröße von 205 cm eine Gesundheitsziffer III 1!
Gradation IV und V gibt es nicht!
Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nachher werde ich herausfinden, ob eine Gesundheitsziffer III 1 die BDV ausschließt ;) !
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:56:49
OK, ich habe es geprüft und heraus gefunden, dass beide Fallkonstellationen, die zur Vergabe der Gesundheitsziffer III 1 führen (siehe oben!) auf der Ausschluss-Liste für die BDV stehen! Somit bekommt derjenige keine BDV, der eine Gesundheitsziffer III 1 eingetragen hat!

Oder anders herum: Eine Borddienstverwendungsfähigkeit kann dem Soldaten zuerkannt werden, der weder kleiner als 160 cm, noch größer/gleich 196 cm ist und der auch sonst keine Fehlerziffer hat, die zum Ausschluss der BDV führt!
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:58:47
Zitat von: Julianator am 07. Dezember 2016, 12:46:54Mir wurde eben berichtet, dass ich nicht bordtauglich bin, weil ich die Maximalgröße von 1,95m, um 4cm überschreite.

Und diese Aussage ist fucking true! Mit einer Körpergröße von 1,99 m, wenn ich richtig gerechnet habe, sind Sie definitiv nicht borddienstverwendungsfähig!
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 16:01:35
Hm- vielleicht können wir dir anderweitig helfen: Was war es denn, was dich an der Marine gereizt hat? Vielleicht kommt ja eine andere Verwendung in Frage oder eine Karriere in der zivilen Seefahrt.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Julianator am 07. Dezember 2016, 18:12:48
Nun ist natürlich die Sache, dass ich dennoch eine ziemlich lange Anfahrt dorthin hatte
und mich etwa seit 3 Monaten mehr als gründlich auf meine Dienstzeit bei der Marine vorbereitet habe.
Es kann doch nicht sein, dass der Karriereberater oder sonst wer, mich darüber nicht informiert.
Ich hatte schließlich mit diesem ganz klar besprochen, dass ich auf eine seegehende Einheit möchte und dieser hat es bestätigt. Von meiner Größe war im Gespräch nichts zu hören.

Was mich daran reizt?

Auf der einen Seite ist es Bauchgefühl, dass ich 100% weiß, dass dieser Job für mich das Richtige ist und mich entsprechend auch darauf vorbereitet habe. Auf der anderen Seite, die Erfahrung, die ich z.B bei einem Truppenbesuch gemacht habe und meinen Wunsch bestätigt hat.

Warum möchte ich zur Bundeswehr?

Weil ich gerne zur Sicherheit Deutschlands und zum Weltfrieden mit beitragen möchte.
Dazu verbindet die Arbeit, genau die Punkte, die mir Wichtig sind.
In dem Fall: Kameradschaft und Disziplin in der Truppe, sowie meine sportlichen Leistungsgrenzen weiter auszubauen.

Für mich ist der Bund eigentlich kein Job, sondern viel mehr eine Berufung, zu der ich mich hingezogen fühle. Speziell dabei eben die Marine.

Für mich zerbricht damit eben ein Lebenswunsch.
Denn ärztlich habe ich mich selbst schon durchchecken lassen und andere Leute dazu gefragt,
die meinten es ist kein Problem für die Vwdr. 23 (sind auch beim Bund)


Zusätzlich haben wir heute einen Rundgang gemacht auf der Fregatte Hessen.
Dort war ein OStGefr und ist selbst 1,96m groß.
Auch dieser meinte, es sei eigentlich überhaupt kein Problem und er kenne selbst jemanden der 2,12m groß wäre und bei der Marine tätig sei.
Wieso sind also Soldaten, die früher eingestellt wurden, nun nicht davon betroffen,
aber alle Neuen müssen sich daran halten?

Mit freundlichen Grüßen

Julianator
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: tdallas am 07. Dezember 2016, 18:25:52
Bei mir in der Crew war jemand der >200 cm ist. Dieser hat eine BDV erhalten anders hätte er die AAR auf der Fock sowie den den EAV nicht mitfahren können. Was der BDV zugrunde gelegt wurde oder welche Ausnahme da bestand weiß ich allerdings nicht. Er hat uns aber berichtet das er vorher einen Tag in Wilhelmshaven verbringen musste und einige Dinge extra geprüft wurden. Zb. Sitz der Gurte, und passen des Anzuges der MRSA (ex-)KSA. Es ist wohl möglich wobei nicht der Regelfall.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: ulli76 am 07. Dezember 2016, 18:31:00
Das Problem ist, dass der Karriereberater nicht über gesundheitliche Ausschlüsse beraten kann. Einfach weil es nicht seine Aufgabe ist.

Wo die großen Kameraden herkommen- ob die ne Ausnahmegenehmigung haben oder jemand nicht so genau hin geschaut hat, kann ich so nicht sagen. Seit aber die Kameradin auf der Fock abgestürzt ist, ist man inzwischen strenger und es wird bei der BDV bei Grenzwerten nochmal nachgemessen.

Hm- vielleicht wäre eine Möglichkeit, FWLD oder SaZ 4 in einer anderen Truppengattung zu machen und danach zivil zur See zu fahren. Es werden auch immer wieder Sicherer für die zivile Seefahrt gesucht, wenn es in ungemütliche Gewässer geht. Die Kameradschaft findet man bestimmt auch an Bord von zivilen Schiffen.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: KlausP am 07. Dezember 2016, 18:41:44
ZitatEs kann doch nicht sein, dass der Karriereberater oder sonst wer, mich darüber nicht informiert.

Der Karriereberater hat mit "Tauglichkeitsangelegenheiten" nichts zu tun und der kennt auch nicht die Einschränkungen für alle möglichen Verwendungen.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: BulleMölders am 08. Dezember 2016, 07:21:59
Zitat von: Julianator am 07. Dezember 2016, 18:12:48
Auf der anderen Seite, die Erfahrung, die ich z.B bei einem Truppenbesuch gemacht habe und meinen Wunsch bestätigt hat.

Als Jemand der mehrere Jahre als 23er zur See gefahren ist kann ich Ihnen sagen, dass das was sie beim Truppenbesuch zu sehen bekommen haben wenig mit der Realität zu tun hat.
Ich frage mich allerdings auch, wie Sie bei einem Truppenbesuch den realen Alttag eines 23er gesehen haben. Denn die OPZ doch eigentlich "Restricted Area", da dort mehr als genug eingestuftes Material herumliegt oder auf irgendwelchen Bords oder Monitoren angezeigt wird. Und da rede ich nicht von NfD eingestuften Material.
Zumindest wären Sie in "meine" OPZ nicht gekommen.
Da durfte ja nicht mal anderes Bordpersonal rein, wenn Sie dort Dienstlich nichts zu suchen hatten. Also Sightseeing in der OPZ gab es nicht.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: MarcCc am 08. Dezember 2016, 07:38:17
Moin,

Wie verhält es sich wenn während der Ausbildung eine Borduntauglichkeit fest gestellt wird?
Der 23er wird ja nicht nur auf fahrenden Einheiten benötigt.

Mir wurde zb Glücksstadt als Stammeinheit angeboten.
Habe einen späteren Wiedereinstieg gewählt um zur See fahren zu können.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: FregattenFan am 08. Dezember 2016, 08:48:07
Ich bin 2 m und habe die BDV mit Ausnahmegenehmigung erhalten.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Ralf am 08. Dezember 2016, 10:37:08
ZitatWie verhält es sich wenn während der Ausbildung eine Borduntauglichkeit fest gestellt wird?
Dann fährt man nicht zur See.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: BulleMölders am 08. Dezember 2016, 12:40:51
Jeder Verwendung an Bord hat auch Dienstposten an Land. Z. B. in der Ausbildung. Oder wer sollte in den Fachlehrgängen z. B. die 23er Unterrichten, wenn nicht die 23er. Habe selbst einige Jahre solch einen Dienstposten inne gehabt.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: FregattenFan am 08. Dezember 2016, 12:50:40
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

Liegt die Grenze nicht bei 2,06m?
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: KlausP am 08. Dezember 2016, 12:55:33
Zitat von: FregattenFan am 08. Dezember 2016, 12:50:40
Zitat von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 10:00:40
Die Grenze liegt bei 2 m. Dies stellt aber eine KANN-Regel dar. Dies liegt im Ermessen des begutachtenden Arztes im Gesamtbild.

Liegt die Grenze nicht bei 2,06m?

Dann hätten Sie für die BDV aber keine Ausnahmegenehmigung gebraucht. 2,06 m ist die maximale Größe für die Wehrdienstfähigkeit, wenn ich das noch richtig weiß.
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: Julianator am 08. Dezember 2016, 15:48:56
Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!

Frage bleibt natürlich immer noch, wie man diese Ausnahmegenehmigung bekommt?
Titel: Antw:Frage zur maximalen Größe (Bordtauglichkeit)
Beitrag von: LwPersFw am 08. Dezember 2016, 18:38:11
Zitat von: Julianator am 08. Dezember 2016, 15:48:56
Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2016, 13:42:36
Zitat von: Tommie am 07. Dezember 2016, 15:20:56Die Gesundheitsnummer 1 ist recht simpel zu erklären ;) :

... Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Und nach Rücksprache mit einem "marinierten" Kameraden, der zufällig Medizinmann ist, weiß ich jetzt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn die Körpergröße kleiner/gleich 200 cm ist und gleichzeitig kein weiterer Ausschluss für die BDV vorliegt!

Frage bleibt natürlich immer noch, wie man diese Ausnahmegenehmigung bekommt?

Das entscheidet der Arzt im konkreten Einzelfall...wie bei jeder Ausnahmeentscheidung...Sie hätten den Doc also fragen müssen.

Das Einzige was sicher ist... über 2 m geht nicht.