Guten Tag,
Es geht um folgendes!
Habe mich aktuell schon beworben! Hatte aber letztes Jahr im November nen dummen Fehler gemacht! Undzwar hatte ich ne Auseinandersetzung und wurde angezeigt! Hatte eigentlich schon nen Termin zur Musterung der jetzt verschoben wurde zur Überprüfung der ganzen Geschichte!!
Meine Fragen:
Wie stehen überhaupt noch meine Chance zur Einstellung?
Wie lange wird sich das alles verzögern der Termin was angepeilt war, wäre April gewesen:-/
Viele Dank im voraus
Gruß
Solange die ERmittlungen laufen wird nicht eingestellt oder geprüft. Alles weitere hängt davon ab, ob verurteilt wird und wie.
Hat man dennoch Chancen auf ne Einstellung trotz Verurteilung bei Körperverletzung??
Das kommt zunächst auf das Strafmaß an. Zwischen Tagessätzen und Haftstrafe auf Bewährung oder sogar ohne ist ja schon ein Unterschied.
Jedenfalls wird die Bewerbung dann vom Rechtsberater geprüft und der bewertet das dann. Der Bewerbungsprozess verzögert sich sicher dadurch und es kann am Ende auch auf ein Einstellungshindernis hinauslaufen. Vielleicht auch nur auf befristete Sperre oder der Bewerbung wird zugestimmt.
Es dürfte aber klar sein, dass man sich mit keener Verurteilung einen Gefallen tut.
Es geht um die charakterliche Eignung.
Es kommt deshalb insbesondere drauf an, ob es eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung ist. Die Höhe des Strafmaßes ist wichtig. Bei einer hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe ist eine Einstellung nicht möglich.
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War vorsätzlich und Freiheitsstrafe kommt dabei niemals raus denk ich.
Also läuft das Verfahren noch?
Klar, die Anzeige war doch erst im November und so schnell mahlen die Mühlen der Justiz auch nicht. Wenn das auf eine Gerichtsverhandlung hinausläuft kann das noch dauern.
Kommt auf die Tat an. Abwarten Entscheidung des RB.
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Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.
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Nicht mehr. Seit ca. einem Jahr ist dafür kein Angehöriger der Rechtspflege mehr zuständig.
Gibt es dazu Details?
Ja, das wird mittlerweile zentral im BMVg in der P gemacht, die Vorschrift, die das regelt, müsste ich raussuchen, ebenso, das genaue Referat.
Dann sind dort aber die uniformierten Juristen zuständig?
Nein, ist ein Stabsoffizier. Ob StOffz R, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
B-1335/20, Nrn. 304 und 311 ist die Regelung, Referat P II 1.
Ähm, JA, ist ein Stabsoffizier, natürlich. :-[
Zitat von: Getulio am 26. Januar 2017, 20:41:49
Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.
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Nicht mehr. Seit ca. einem Jahr ist dafür kein Angehöriger der Rechtspflege mehr zuständig.
Danke!
Das wurde auch Zeit, dass diese Änderung kam. Als ehemaliger RB hatte ich einige Zeit damit zu tun.
Fröhliches Wehrschaffen!
Also Ermittlungen wurden schon längerer Zeit eingestellt!
Die Rechtsberatung hatte geantwortet sie warten auf das Urteil!
Heute war die Verhandlung und bei mir wurde das Verfahren eingestellt mit der Auflage 80 Stunden arbeitsdienst. Sind diese 80 Stunden abgearbeitet so ist das Verfahren komplett eingestellt!
Heute mit der bw telefoniert dort wurde gesagt wird alles nochmal vom Rechtsberater überprüft!!
Gruß
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!
Zitat von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:06:31
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!
Selbst wenn der zuständige Rechtsberater hier im Forum aktiv wäre glaube ich kaum das er auf diesem Wege eine Auskunft erteilen wird (bzw. das schon kann)
Zitat von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:06:31
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!
Was ist daran nicht zu verstehen:
ZitatHeute mit der bw telefoniert dort wurde gesagt wird alles nochmal vom Rechtsberater überprüft!!
? Das ist eine
Einzelfallentscheidung und da die Foren-Glaskugel kaputt oder weg oder woanders ist weiss das hie NIEMAND.
Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.
Hatten wir aber alles schon einmal :-\
Jo wollte es nur nochmal mitteilen wie der Stand ist. Evtl hätte ja jemand was wissen bzw jetzt ne neutrale Person bissl einschätzen können.
Falls sich was neues ergibt Teil ich es gerne nochmal mit!
Dankeschön
Hallo,
Ist zwar jetzt schon einiges an Zeit vergangen. Aber Stand ist Ich hab die 80 Arbeitsstunden fristgerecht abgeleistet und habe die darauf folgenden Unterlagen zur Einstellung des Verfahrens zur KC geschickt. Die Frau vom KC weiter zum Rechtsberater der kein Einstellungshinderniss sieht, und ich so eingeladen werde zur "Musterung".
Das ist der Stand mit der Anzeige
Meine Frage:
Bis der Brief zur Einladung kann das viel zeit in Anspruch nehmen oder wird zeitnah ein Brief mit einen Termin folgen?
Und die AGA beginnt ja jetzt monatlich?!?
Gruß
Die Grundausbildung beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, je nachdem wo man hinkommt (Heer, Lw, Marine, SKB...).
ZitatBis der Brief zur Einladung kann das viel zeit in Anspruch nehmen oder wird zeitnah ein Brief mit einen Termin folgen?
Kommt auf die Auslastung des KC an. 3. und 4 Quartal ist immer das höchste Bewerberaufkommen.