Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Michi333 am 15. Januar 2017, 03:12:04

Titel: Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 15. Januar 2017, 03:12:04
Guten Tag,

Es geht um folgendes!
Habe mich aktuell schon beworben! Hatte aber letztes Jahr im November nen dummen Fehler gemacht! Undzwar hatte ich ne Auseinandersetzung und wurde angezeigt! Hatte eigentlich schon nen Termin zur Musterung der jetzt verschoben wurde zur Überprüfung der ganzen Geschichte!!
Meine Fragen:

Wie stehen überhaupt noch meine Chance zur Einstellung?

Wie lange wird sich das alles verzögern der Termin was angepeilt war, wäre April gewesen:-/

Viele Dank im voraus
Gruß
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: wolverine am 15. Januar 2017, 04:30:56
Solange die ERmittlungen laufen wird nicht eingestellt oder geprüft. Alles weitere hängt davon ab, ob verurteilt wird und wie.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 15. Januar 2017, 23:59:53
Hat man dennoch Chancen auf ne Einstellung trotz Verurteilung bei Körperverletzung??
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: wolverine am 16. Januar 2017, 02:02:35
Das kommt zunächst auf das Strafmaß an. Zwischen Tagessätzen und Haftstrafe auf Bewährung oder sogar ohne ist ja schon ein Unterschied.
Jedenfalls wird die Bewerbung dann vom Rechtsberater geprüft und der bewertet das dann. Der Bewerbungsprozess verzögert sich sicher dadurch und es kann am Ende auch auf ein Einstellungshindernis hinauslaufen. Vielleicht auch nur auf befristete Sperre oder der Bewerbung wird zugestimmt.
Es dürfte aber klar sein, dass man sich mit keener Verurteilung einen Gefallen tut.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: RB/WDA am 18. Januar 2017, 16:05:43
Es geht um die charakterliche Eignung.
Es kommt deshalb insbesondere drauf an, ob es eine fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung ist. Die Höhe des Strafmaßes ist wichtig. Bei einer hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe ist eine Einstellung nicht möglich.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 24. Januar 2017, 12:49:11
War vorsätzlich und Freiheitsstrafe kommt dabei niemals raus denk ich.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: SGBunny am 24. Januar 2017, 14:16:08
Also läuft das Verfahren noch?
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: KlausP am 24. Januar 2017, 14:19:28
Klar, die Anzeige war doch erst im November und so schnell mahlen die Mühlen der Justiz auch nicht. Wenn das auf eine Gerichtsverhandlung hinausläuft kann das noch dauern.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Kommt auf die Tat an. Abwarten Entscheidung des RB.


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Getulio am 26. Januar 2017, 20:41:49
Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Nicht mehr. Seit ca. einem Jahr ist dafür kein Angehöriger der Rechtspflege mehr zuständig.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: wolverine am 26. Januar 2017, 20:59:09
Gibt es dazu Details?
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Getulio am 26. Januar 2017, 21:05:23
Ja, das wird mittlerweile zentral im BMVg in der P gemacht, die Vorschrift, die das regelt, müsste ich raussuchen, ebenso, das genaue Referat.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: wolverine am 26. Januar 2017, 21:08:04
Dann sind dort aber die uniformierten Juristen zuständig?
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Getulio am 26. Januar 2017, 21:09:49
Nein, ist ein Stabsoffizier. Ob StOffz R, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

B-1335/20, Nrn. 304 und 311 ist die Regelung, Referat P II 1.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Getulio am 26. Januar 2017, 21:12:43
Ähm, JA, ist ein Stabsoffizier, natürlich.  :-[
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: RB/WDA am 13. Februar 2017, 17:36:48
Zitat von: Getulio am 26. Januar 2017, 20:41:49
Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.


Gesendet von iPad mit Tapatalk

Nicht mehr. Seit ca. einem Jahr ist dafür kein Angehöriger der Rechtspflege mehr zuständig.

Danke!
Das wurde auch Zeit, dass diese Änderung kam. Als ehemaliger RB hatte ich einige Zeit damit zu tun.



Fröhliches Wehrschaffen!
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:01:45
Also Ermittlungen wurden schon längerer Zeit eingestellt!
Die Rechtsberatung hatte geantwortet sie warten auf das Urteil!

Heute war die Verhandlung und bei mir wurde das Verfahren  eingestellt mit der Auflage 80 Stunden arbeitsdienst. Sind diese 80 Stunden abgearbeitet so ist das Verfahren komplett eingestellt!

Heute mit der bw telefoniert dort wurde gesagt wird alles nochmal vom Rechtsberater überprüft!!

Gruß
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:06:31
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: SGBunny am 03. Mai 2017, 16:13:23
Zitat von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:06:31
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!
Selbst wenn der zuständige Rechtsberater hier im Forum aktiv wäre glaube ich kaum das er auf diesem Wege eine Auskunft erteilen wird (bzw. das schon kann)
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: KlausP am 03. Mai 2017, 16:13:41
Zitat von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:06:31
Nochmal die Frage wies da noch mit einer Einstellung aussieht?!

Was ist daran nicht zu verstehen:
ZitatHeute mit der bw telefoniert dort wurde gesagt wird alles nochmal vom Rechtsberater überprüft!!
? Das ist eine Einzelfallentscheidung und da die Foren-Glaskugel kaputt oder weg oder woanders ist weiss das hie NIEMAND.
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: wolverine am 03. Mai 2017, 16:15:31
Zitat von: RB/WDA am 24. Januar 2017, 17:14:27
Abwarten Entscheidung des RB.
Hatten wir aber alles schon einmal :-\
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 03. Mai 2017, 16:20:28
Jo wollte es nur nochmal mitteilen wie der Stand ist. Evtl hätte ja jemand was wissen bzw jetzt ne neutrale Person bissl einschätzen können.

Falls sich was neues ergibt Teil ich es gerne nochmal mit!
Dankeschön
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Michi333 am 22. September 2017, 21:37:56
Hallo,

Ist zwar jetzt schon einiges an Zeit vergangen. Aber Stand ist Ich hab die 80 Arbeitsstunden fristgerecht abgeleistet und habe die darauf folgenden Unterlagen zur Einstellung des Verfahrens zur KC geschickt. Die Frau vom KC weiter zum Rechtsberater der kein Einstellungshinderniss sieht, und ich so eingeladen werde zur "Musterung".

Das ist der Stand mit der Anzeige

Meine Frage:

Bis der Brief zur Einladung kann das viel zeit in Anspruch nehmen oder wird zeitnah ein Brief mit einen Termin folgen?

Und die AGA beginnt ja jetzt monatlich?!?

Gruß
Titel: Antw:Einstellung mit Körperverletzung
Beitrag von: Ralf am 23. September 2017, 06:14:55
Die Grundausbildung beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, je nachdem wo man hinkommt (Heer, Lw, Marine, SKB...).

ZitatBis der Brief zur Einladung kann das viel zeit in Anspruch nehmen oder wird zeitnah ein Brief mit einen Termin folgen?
Kommt auf die Auslastung des KC an. 3. und 4 Quartal ist immer das höchste Bewerberaufkommen.