Hallo
Ich wollte mal fragen darf man in der AGA mit der arbeitsuniforn nachhause fahren oder erst nach der AGA
Danke im Voraus
Dass dieses Forum eine Suchfunktion hat ist Ihnen scheinbar entgangen. ::) Diese Frage kommt mindestens ein mal ium Quartal.
http://lmgtfy.com/?q=In+uniform+nach+hause+fahren+GrundausbildungSuchfunktion benutzen, findet man c.a 9 Millionen Antworten.
Frag mich nur warum man so scharf darauf ist in Gruen zu fahren.
Lesen Sie spasshalber mal seine bisherigen Beiträge ... ;)
Bevor Sie sich etwas im Kopf fest setzen.
Egal was Sie im Forum oder auf einer anderen Plattform im Internet finden.
Fakt ist: Nur das was Ihnen in der GA gesagt wird, gilt für Sie. Denn das kann variieren.
Sich daher vorher schon einen Kopf darüber zu machen ist weniger relevant.
Vielleicht sollte man den Threadersteller vorsorglich noch mitteilen, dass es nicht besonders ratsam ist direkt nach der Einkleidung die Selfies im Feldanzug auf Instagram zu laden.
Auch wenn ich die Webserie "Die Rekruten" sehr gerne gucke und es als sehr gelungenes Format halte, muss ich dennoch dazu sagen das leider genau das aktuell vermittelt wird @ chewbaccaxD
Es war nur ne frage ob dan das in der AGA darf oder nicht
Du darfst nach der Grußabnahme und wenn du gelernt hast wie du dich in der Uniform im Zivilen verhalten sollst damit nachhause. Wann das ist entscheidet dein Zugführer.
Bei mir war es in der GA.
SO war es bei mir.
Mfg
Ok danke
kann wie oben genannt variieren. Während ich am Anfang des 2. Monats meiner AGA war habe ich Rekruten aus Stralsund in der 1. Geige im Zug neben mir gehabt.
Beispiel aus meiner AGA-Zeit (IV./2006) In Grün nach Hause erst ab DG Gefreiter-sprich ab 1.1.2009 durften wir erst in Grün nach Hause.
Und auf die Frage von LeonBk bezogen: manche möchten vielleicht einfach stolz damit zeigen-stolz diese Uniform tragen zu dürfen. So war es jedenfalls bei mir der Fall. Natürlich variiert das von Soldat zu Soldat

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Man kann auch Stolzer Soldat sein ohne die Uniform auf dem nach Hause weg zu tragen. Aber bitte, jeder wie er möchte.
Man sollte sich aber im klaren darüber sein, dass man mit dem tragen dieser Uniform mehr gesehen wird als andere.
Heißt:
Rauchen außerhalb des Raucherbereiches - Scheiße
Tragen der Kopfbedeckung vergessen - Scheiße
Stiefel dreckig - Scheiße
Bahnhofstreife der Feldjäger..... könnte Scheiße enden. ;D
Wie Sie selber sagen,jeder möchte seinen Stolz anders zeigen.
Ich stimme auch ganz zu,dass man sich über diverse Dinge im Klaren sein sollte. Und genau trennt sich die Spreu vom Weizen!
Die einen zeigen ihren Stolz in Grün und können sich benehmen,andere nicht.
Aber genauso gibt es genug,die in Zivil sich trotzdem nicht benehmen können (und sich dann wundern,wieso sie von den Feldjägern trotzdem als Soldat indentifiziert wurden[lag wohl am Kampfrucksack dienstlich geliefert mit Namen drauf

])

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Zitat von: AlexK1994 am 21. Januar 2017, 21:20:13
Du darfst nach der Grußabnahme und wenn du gelernt hast wie du dich in der Uniform im Zivilen verhalten sollst damit nachhause. Wann das ist entscheidet dein Zugführer.
Bei mir war es in der GA.
Und so stand es
bislang auch in der Vorschrift (AnzugO Ziff. 116: "Ausgang in Uniform ist erst erlaubt, wenn ausreichend über die Grundregeln des Verhaltens in Uniform in der Öffentlichkeit unterrichtet wurde.")
Interessanterweise wurde dieser Satz in der seit November geltenden Neufassung der Anzugordnung ersatzlos gestrichen. Daraus dürfte folgen, dass es seit dem 01.11.2016 grundsätzlich sofort erlaubt ist, im Feldanzug bzw. BGA nachhause zu fahren, es sei denn, der Vorgesetzte ordnet Gegenteiliges an.
Nein. In BGA wird die Liegenschaft nicht verlassen. Für die Marine gilt immer noch DA Grundform. Für alle anderen OrgBer auch. Grün ist ausnahmsweise erlaubt auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststätte. Das wird so zwar leider nicht gelebt, aber ich als DV erlaube Soldaten mit langer Bahnreise den FA nicht.
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 11:28:05
Nein. In BGA wird die Liegenschaft nicht verlassen. Für die Marine gilt immer noch DA Grundform. Für alle anderen OrgBer auch. Grün ist ausnahmsweise erlaubt auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststätte.
Auch hierzu gab es in letzter Zeit Änderungen:
Der BGA ist schon seit einiger Zeit dem Feldanzug in dieser Hinsicht gleichgestellt (vgl. Anzugordnung Ziff. 110):
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
- auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
(... usw.)
Der Zusatz, dass es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung handelt, die "bis auf weiteres" gilt, wurde ebenfalls mit der letzten Änderung im November gestrichen.
Also darf man damit nachhause fahren weil ich finde das eh unnötig weil jeder ja auch die Sachen zuhause wäscht und warum sollte Mann die dan nicht auch abziehen wenn man nachhause fährt da versteh ich halt nicht so ganz
Du hast es immer noch nicht kapiert:
Du darfst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn deine Vorgesetzten dir das erlauben.
Es hat übrigens Vorteile wenn man nicht die ganze Uniform mit nach Hause nimmt, sondern nur die Wäsche- man kann keine wichtigen Teile zu Hause vergessen.
Mal davon abgesehen, sollstdu eigentlich deine Uniform in der Kaserne reinigen lassen. Das funktioniert allerdings rein praktisch oft nicht.
Sie verstehen so Einiges nicht, wie mir scheint. Ich frage mich, woran das liegt. Liegt es an uns, dass wir es nicht eindeutig genug erklären oder liegt es an Ihnen? Wenn es an Ihnen liegt hängt das mit dem "nicht-verstehen-wollen" oder dem "nicht-verstehen-können" zusammen?
Ach ja, ob Sie etwas "unnötig" finden, erzählen Sie mal Ihrem Gruppenführer in der GA ... ::)
Ich finde es echt schade , dass man keine Kommentare Liken bzw. mit "Gefällt mir" markieren kann.
Ne ich frage so viel weil man von jedem was anderes hört Klaus du kannst deine komischen Kommentare lassen
Zitat von: Dominicc am 22. Januar 2017, 13:22:37
Also darf man damit nachhause fahren weil ich finde das eh unnötig weil jeder ja auch die Sachen zuhause wäscht und warum sollte Mann die dan nicht auch abziehen wenn man nachhause fährt da versteh ich halt nicht so ganz
Am aller wenigsten verstehen wir Ihren Satzbau. ;D
Natürlich hören Sie von allen was anderes, weil jeder einen anderen Disziplinarvorgesetzten hat. Und nur diese Entscheiden, wann wer mit welchem Anzug die Kaserne verlässt.
So viele Postings und kein einziges Satzzeichen. Respekt!
Nochmal ganz simpel:
- Sie dürfen erst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn es Ihre Vorgesetzten Ihnen erlauben
- meist ist das nach der Grußabnahme der Fall oder zum Ende der Grundausbildung hin. So war es zumindest bei mir.
- vorher DÜRFEN SIE NICHT in Uniform nach Hause fahren
Und dass man von jedem etwas anderes hört, liegt daran, dass es bei vielen anders ist.
Ich durfte genau ein Wochenende in der Grundausbildung mit Uniform heim fahren und das war das letzte Wochenende.
Und auch nur in der letzten von 12 Wochen durften wir in Uniform, nach Dienstschluss, aus der Kaserne.
Wobei das eh egal war, da wir die ersten 2 Monate eh keine Zeit hatten um überhaupt unter der Woche rauszugehen ;D
Zitat von: Dominicc am 22. Januar 2017, 14:05:01
Ne ich frage so viel weil man von jedem was anderes hört Klaus du kannst deine komischen Kommentare lassen
Ich lasse mir von Ihnen mit Sicherheit hier nichts verbieten.
Zitat von: Pericranium am 22. Januar 2017, 14:13:06
- Sie dürfen erst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn es Ihre Vorgesetzten Ihnen erlauben
- meist ist das nach der Grußabnahme der Fall oder zum Ende der Grundausbildung hin. So war es zumindest bei mir.
- vorher DÜRFEN SIE NICHT in Uniform nach Hause fahren
Wie bereits erwähnt sehe ich dies nicht so. Die maßgebliche Vorschrift ist die Zentralrichtline A2-2630/0-0-5, die ausdrücklich für
alle Soldaten gilt (s. Ziff. 102). In Ziff. 110 wird somit
allen Soldaten gestattet, im Feldanzug bzw. im BGA nachhause zu fahren. Die bislang geltende Einschränkung, dass dies erst nach entsprechendem Unterricht zulässig ist, wurde mit Wirkung zum 01.11.2016 ersatzlos gestrichen. Somit bedarf es m. E. grundsätzlich keiner gesonderten Erlaubnis oder eines formellen Aktes ("Grußabnahme" o. ä.) mehr, dies zu tun. (Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").
Falls anderes gilt, bitte ich um entsprechende Quellenangabe.
Zitat(Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").
Was brauchen Sie denn noch?
Der DV hat angeordnet, dass seine Soldaten nicht in Uniform die Kaserne verlassen dürfen BEVOR diese einen Unterricht erhalten haben.
Was spricht eigentlich dagegen, wenn Sie einfach Ihren Vorgesetzten fragen. Sollten Sie sich nicht trauen, dann ziehen Sie einfach Zivil an.
Zitat von: Jens79 am 22. Januar 2017, 14:58:05
Der DV hat angeordnet, dass seine Soldaten nicht in Uniform die Kaserne verlassen dürfen BEVOR diese einen Unterricht erhalten haben.
Den Angaben des Fragestellers ist nicht zu entnehmen, dass sein Disziplinarvorgesetzter dies angeordnet hat. Sollte er dies getan haben, läge natürlich ein verbindlicher Befehl vor, der unabhängig von der allgemeinen Vorschriftenlage zu befolgen ist. Sollte er dies nicht getan haben, gilt die A2-2630/0-0-5, die seit dem 01.11.2016 keinen Unterricht mehr verlangt.
Zitat von: 12345678 am 22. Januar 2017, 14:43:22
(Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").
Beim ersten Unterricht, wo erklärt wird, wie die Uniform zu tragen ist, wird auch erklärt, wann welche Uniform zu tragen ist.
Damit wird dann auch automatisch befohlen (Befehl des Chef übermittelt durch Unterrichtsdurchführenden), dass die Uniform noch nicht auf dem Heimweg getragen werden darf.
Bei längerer Heimreise finde ich zivil auch deutlich bequemer. Im Zug kann ich problemlos Kopfhörer im Ohr behalten (auch im Gehen), ggf mal n Bier im Bordbistro trinken...im Auto wirds dann bei langer Strecke der Jogginganzug. Wenn ich eh nen Wäschesack dabei habe, passt die eine Uniform extra auch noch rein. Dafür können die Stiefel in der Kaserne bleiben.
ZitatDen Angaben des Fragestellers ist nicht zu entnehmen, dass sein Disziplinarvorgesetzter dies angeordnet hat
Da der Fragensteller erst am 01.02. seinen Dienst beginnt, können wir uns ja überraschen lassen was sein DV so zum Besten gibt.
Zitat von: funker07 am 22. Januar 2017, 15:48:51
Beim ersten Unterricht, wo erklärt wird, wie die Uniform zu tragen ist, wird auch erklärt, wann welche Uniform zu tragen ist.
Damit wird dann auch automatisch befohlen (Befehl des Chef übermittelt durch Unterrichtsdurchführenden), dass die Uniform noch nicht auf dem Heimweg getragen werden darf.
Von diesem "automatisch" ergangenen Befehl kann der TE bisher nichts mitbekommen haben ;). Wobei es mit dem Automatismus ohnehin so eine Sache ist.
Jens war schneller.
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.
Mit Verlaub, Herr Doktor der Reserve, die Fahrt vom Dienst am Freitag nach Hause umfasst ja wohl eindeutig den Umstand "vom Dienst" zu erfolgen. Die Fahrt am Sonntagabend "zum Dienst" natürlich nicht.
Also, sofern der Soldat Kasernenschläfer ist, wie der TE zu Beginn, ist seine Wohnung die Stube somit der Weg vom Dienst zur Wohnung der Weg vom Dienstschlussantreten in die Stube.
Ja, das ist klar. Allerdings hatten Sie diese Maßgabe bei Ihrer Äußerung nicht berücksichtigt. So allgemein, wie Sie sie formulierten, stimmt sie nämlich nicht.
Ich werde zukünftig auf der Hand liegende Fakten zusätzlich erläutern, wenn erwünscht.
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.
Ist der Wortlaut in Ziff. 110 nicht eindeutig?:
"auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt)"
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 21:08:30
Also, sofern der Soldat Kasernenschläfer ist, wie der TE zu Beginn, ist seine Wohnung die Stube somit der Weg vom Dienst zur Wohnung der Weg vom Dienstschlussantreten in die Stube.
Zitat von: 12345678 am 23. Januar 2017, 05:01:44
Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 18:32:34
Von und zum Dienst schließt die Familienheimfahrt nicht ein. Die klassische die freitags beginnt und Sonntag endet.
Ist der Wortlaut in Ziff. 110 nicht eindeutig?:
"auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt)"
Wenn wir schon bei eindeutig sind darf ich die Nummer 107 anführen:
ZitatDie Disziplinarvorgesetzten bzw. die Vorgesetzten, welche den Dienst anordnen, können
situationsbedingt, zeitlich und/oder räumlich befristet, Abweichungen von den grundsätzlichen Vorgaben
dieser Zentralrichtlinie anordnen.
@ jens:
Es wird nur schwer werden, einen dienstlichen Grund dafür zu finden, warum eine "x beliebige Fahrt zur Freundin / Disco / Familie" denn nun im Feldanzug stattfinden dürfen sollte.
Die Möglichkeit DA ist ja grundsätzlich gegeben - insoweit dürfte daher regelmäßig ein Ermessensfehler des DV vorliegen, wenn er zu so einer Entscheidung kommt.
Um den ein oder anderen in die Realität des Jahres 2017 zu holen:
In der Masse der Grundausbildungen findet kein oder kaum noch praktischer Formaldienst statt!
Dementsprechend ist die Vorschrift hier auch geändert worden und der Passus über die Unterrichtung hinsichtlich des Verhaltens in Uniform in der Öffentlichkeit ersatzlos entfallen.
Weiterhin ist das Tragen der Uniform durch Soldaten ein in Rechtsprechung und höchstrichterlicher Rechtsauslegung klar zugestandenes Standesrecht von Soldaten, welches durch den Dienstherrn ausschließlich durch entsprechend in pflichtgemäßem Ermessen abzuwägendem dienstlichen Zweck eingeschränkt werden kann.
Da unser Dienstherr die ZDv A2-2630/0-0-5 diesbezüglich geändert hat und nunmehr die bisher übliche Einschränkung, dass die Uniform erst nach einer entsprechenden Unterrichtung über das Verhalten in Uniform zu tragen ist ersatzlos weggefallen ist, ist dies als klare Willensbekundung des Dienstherren zu verstehen keine allgemeine Einschränkung des Rechts auf das Tragen der Uniform mehr vorzunehmen! Die möglichen Einschränkungen allgemeiner Natur für bestimmte Bedrohungslagen oder kulturell begründete Einschränkungen (z.B. an Fasching) bleiben davon aber unberührt.
Das Versagen des Rechts auf das Tragen der Uniform als Einzelanweisung ist nunmehr im Kontext der WDO zu sehen, womit für ein entsprechendes Verbot im Einzelfall (!) ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Von daher halte ich nach meiner Bewertung ein Verbot des Tragens der Uniform für nicht hinreichend ausgebildete Soldaten seit Änderung der Vorschrift (wenn keine besonderen Gründe für den Einzelfall vorliegen) für rechtswidrig und zudem auch für unverbindlich - da würde ich tatsächlich so weit gehen, dass hier eine strafbare entwürdigende Behandlung vorliegen kann, wenn einem Soldaten ohne hinreichenden Grund das Tragen der Uniform verboten wird.
Aber: Es bleibt dabei, dass auch für das Tragen des Feldanzuges außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen nach wie vor ein strenger Maßstab gilt! Im Dienstanzug kann sich ein Soldat aber auch außerhalb des Dienstes grundsätzlich völlig frei bewegen - ob in der Disco oder in der Oper.
Gruß Andi
Diese Ausführung deckt sich mit meiner Auffassung.
@ Andi:
Danke für Deine Ausführungen - Ein Schwerpunkt Deiner Rechtsunterricht liegt zwar anders als meine "Kurzmeinung", aber im Ergebnis sind unsere Ansichten deckungsgleich.
Lieber Andi, mich erstaunt es, wie Sie den genauen Überblick über Dutzende Ausbildungseinheiten haben, um zur Behauptung zu gelangen, dass großflächig gegen die geltenden AnTrA verstoßen würde. Die sehen für die GA in allen TSK/milOrgBer nach wie vor erhebliche Anteile für die Formalausbildung vor, verbunden mit dem Hinweis, dass auch darüber hinaus jede Gelegenheit für die Festigung der Formalausbildung genutzt werden solle.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Januar 2017, 13:43:11
Lieber Andi, mich erstaunt es, wie Sie den genauen Überblick über Dutzende Ausbildungseinheiten haben, um zur Behauptung zu gelangen, dass großflächig gegen die geltenden AnTrA verstoßen würde.
Danke für das Kompliment, den Einblick habe ich tatsächlich in alle OrgBer/TSK hinein.
Und gegen die geltende AnTra 1 Die Allgemeine Grundausbildung in den Streitkräften - Ausplanung im
Heer kann diesbezüglich gar nicht verstoßen werden, da die vorgesehenen 10 Stunden ein Anhalt sind von dem explizit abgewichen werden kann.
Fakt ist, dass infanteristische Truppenteile des Heeres noch eine relativ passable Formalausbildung hinbekommen, in SKB, ZSanDastBw, Marine und Luftwaffe ist sie kaum spürbar.
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Januar 2017, 13:43:11
Die sehen für die GA in allen TSK/milOrgBer nach wie vor erhebliche Anteile für die Formalausbildung vor, verbunden mit dem Hinweis, dass auch darüber hinaus jede Gelegenheit für die Festigung der Formalausbildung genutzt werden solle.
Also 10 Stunden sind für mich kein "erheblicher Anteil". Und dass sowohl AnTra als auch die Formaldienstordnung nach wie vor davon reden, dass Formaldienst wann immer möglich zu betreiben ist ändert nichts an den Tatsachen, die mitunter spätestens durch die SAZV geschaffen wurden - Ausbilderstunden sind ein knappes gut und die Wochenarbeitszeit der Rekruten auch.
Es ehrt dich ja, dass dich dieser Zustand stört, aber dann muss jemand im BMVg die Zeit zurückdrehen - die Realität zu verleugnen hilft für eine saubere BdL leider nicht.
Gruß Andi
Es dreht auch niemand die Zeit zurück, ich schon gar nicht.
Ihr Überblick in allen Ehren, auch als Feldjägerführer hat man ihn nur bedingt. Tatsache ist, dass es durchaus viele GA-Einheiten gibt, in dem jeder Weg zu verschiedenen Ausbildungsorten, zu den Mahlzeiten etc. für Formalausbildung genutzt wird. Also bitte nicht derart pauschalieren.
Lieber Miguhamburg:
Ihre Ansicht in allen Ehren - aber ein "Führen ohne Tritt zum Essen" ist noch lange keine Formalausbildung, da ist nichts mit "VENÜ" oder ähnlichem, es ist keine Ausbildung (maximal ein "Einüben").
Ich stimme Andi voll zu: Natürlich führen SAZV und reduzierte Umfänge gemäß AnTra zu weniger Kenntnissen selbst bei Grundlagenthemen.
(Beispiel: ich übernehme eine Waffe P8 zur Ausbildung von einem StGefr (aktiver Soldat) aus der Waffenkiste, und überprüfe den Ladezustand (war immerhin auf einer Schießbahn, daher also auch Munition grundsätzlich verfügbar) - Frage des StGefr "was machen Sie den da?")
Andi
Du hast mir nie erzählt das du der Feldjägerführer bist..... ;D
Das ist kein ausschließlicher Begriff für den "Feldjägerführer der Bundeswehr" - deswegen hat der ja auch immer "der Bundeswehr" hinten dran. :P
Und ich denke ich weiß am besten wie viel Überblick ich habe und mit wievielen Chefs und Kommandeuren ich zudem spreche.
Lieber F_K, bitte sehr, es gibt diverse GA-Einheiten, die die Wege der Rekruten zum Verpflegen oder zu Ausbildungsstätten nicht ausschließlich "ohne Tritt" zurücklegen lassen, sondern im Gleichschritt.
Mag ja sein - wäre dann aber "nur" der Schritt "üben" - zur Ausbildung gehört mehr.