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Mit Uniform nachhause fahren

Begonnen von Dominicc, 21. Januar 2017, 18:39:40

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Andi8111

Nein. In BGA wird die Liegenschaft nicht verlassen. Für die Marine gilt immer noch DA Grundform. Für alle anderen OrgBer auch. Grün ist ausnahmsweise erlaubt auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststätte. Das wird so zwar leider nicht gelebt, aber ich als DV erlaube Soldaten mit langer Bahnreise den FA nicht.

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Zitat von: Andi8111 am 22. Januar 2017, 11:28:05
Nein. In BGA wird die Liegenschaft nicht verlassen. Für die Marine gilt immer noch DA Grundform. Für alle anderen OrgBer auch. Grün ist ausnahmsweise erlaubt auf direktem Weg zwischen Wohnung und Dienststätte.

Auch hierzu gab es in letzter Zeit Änderungen:
Der BGA ist schon seit einiger Zeit dem Feldanzug in dieser Hinsicht gleichgestellt (vgl. Anzugordnung Ziff. 110):
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
- auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
(... usw.)
Der Zusatz, dass es sich hierbei  um eine Ausnahmeregelung handelt, die "bis auf weiteres" gilt, wurde ebenfalls mit der letzten Änderung im November gestrichen.

Dominicc

Also darf man damit nachhause fahren weil ich finde das eh unnötig weil jeder ja auch die Sachen zuhause wäscht und warum sollte Mann die dan nicht auch abziehen wenn man nachhause fährt da versteh ich halt nicht so ganz

ulli76

Du hast es immer noch nicht kapiert:
Du darfst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn deine Vorgesetzten dir das erlauben.

Es hat übrigens Vorteile wenn man nicht die ganze Uniform mit nach Hause nimmt, sondern nur die Wäsche- man kann keine wichtigen Teile zu Hause vergessen.

Mal davon abgesehen, sollstdu eigentlich deine Uniform in der Kaserne reinigen lassen. Das funktioniert allerdings rein praktisch oft nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Sie verstehen so Einiges nicht, wie mir scheint. Ich frage mich, woran das liegt. Liegt es an uns, dass wir es nicht eindeutig genug erklären oder liegt es an Ihnen? Wenn es an Ihnen liegt hängt das mit dem "nicht-verstehen-wollen" oder dem "nicht-verstehen-können" zusammen?

Ach ja, ob Sie etwas "unnötig" finden, erzählen Sie mal Ihrem Gruppenführer in der GA ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sabato

Ich finde es echt schade , dass man keine Kommentare Liken bzw. mit "Gefällt mir" markieren kann.

Dominicc

Ne ich frage so viel weil man von jedem was anderes hört Klaus du kannst deine komischen Kommentare lassen

Jens79

Zitat von: Dominicc am 22. Januar 2017, 13:22:37
Also darf man damit nachhause fahren weil ich finde das eh unnötig weil jeder ja auch die Sachen zuhause wäscht und warum sollte Mann die dan nicht auch abziehen wenn man nachhause fährt da versteh ich halt nicht so ganz

Am aller wenigsten verstehen wir Ihren Satzbau.  ;D
 

Jens79

Natürlich hören Sie von allen was anderes, weil jeder einen anderen Disziplinarvorgesetzten hat. Und nur diese Entscheiden, wann wer mit welchem Anzug die Kaserne verlässt.
 

Pericranium

So viele Postings und kein einziges Satzzeichen. Respekt!

Nochmal ganz simpel:
- Sie dürfen erst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn es Ihre Vorgesetzten Ihnen erlauben
- meist ist das nach der Grußabnahme der Fall oder zum Ende der Grundausbildung hin. So war es zumindest bei mir.
- vorher DÜRFEN SIE NICHT in Uniform nach Hause fahren

Und dass man von jedem etwas anderes hört, liegt daran, dass es bei vielen anders ist.
Ich durfte genau ein Wochenende in der Grundausbildung mit Uniform heim fahren und das war das letzte Wochenende.
Und auch nur in der letzten von 12 Wochen durften wir in Uniform, nach Dienstschluss, aus der Kaserne.
Wobei das eh egal war, da wir die ersten 2 Monate eh keine Zeit hatten um überhaupt unter der Woche rauszugehen  ;D

KlausP

Zitat von: Dominicc am 22. Januar 2017, 14:05:01
Ne ich frage so viel weil man von jedem was anderes hört Klaus du kannst deine komischen Kommentare lassen

Ich lasse mir von Ihnen mit Sicherheit hier nichts verbieten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Zitat von: Pericranium am 22. Januar 2017, 14:13:06
- Sie dürfen erst dann mit Uniform nach Hause fahren, wenn es Ihre Vorgesetzten Ihnen erlauben
- meist ist das nach der Grußabnahme der Fall oder zum Ende der Grundausbildung hin. So war es zumindest bei mir.
- vorher DÜRFEN SIE NICHT in Uniform nach Hause fahren

Wie bereits erwähnt sehe ich dies nicht so. Die maßgebliche Vorschrift ist die Zentralrichtline A2-2630/0-0-5, die ausdrücklich für alle Soldaten gilt (s. Ziff. 102). In Ziff. 110 wird somit allen Soldaten gestattet, im Feldanzug bzw. im BGA nachhause zu fahren. Die bislang geltende Einschränkung, dass dies erst nach entsprechendem Unterricht zulässig ist, wurde mit Wirkung zum 01.11.2016 ersatzlos gestrichen. Somit bedarf es m. E. grundsätzlich keiner gesonderten Erlaubnis oder eines formellen Aktes ("Grußabnahme" o. ä.) mehr, dies zu tun. (Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").
Falls anderes gilt, bitte ich um entsprechende Quellenangabe.

Jens79

Zitat(Der Disziplinarvorgesetzte kann das Uniformtragen allerdings gemäß Ziff. 112 verbieten und auf diesem Wege auch anordnen, daß Ausgang in Uniform erst nach einem Unterricht / einer Grußabnahme o. ä. zulässig ist. Dies müsste er aus meiner Sicht nach der geänderten Vorschriftenlage aber anders als bislang ausdrücklich anordnen, es gilt also nicht mehr "automatisch").

Was brauchen Sie denn noch?

Der DV hat angeordnet, dass seine Soldaten nicht in Uniform die Kaserne verlassen dürfen BEVOR diese einen Unterricht erhalten haben.
 

CIRK

Was spricht eigentlich dagegen, wenn Sie einfach Ihren Vorgesetzten fragen. Sollten Sie sich nicht trauen, dann ziehen Sie einfach Zivil an.

12345678

Zitat von: Jens79 am 22. Januar 2017, 14:58:05
Der DV hat angeordnet, dass seine Soldaten nicht in Uniform die Kaserne verlassen dürfen BEVOR diese einen Unterricht erhalten haben.

Den Angaben des Fragestellers ist nicht zu entnehmen, dass sein Disziplinarvorgesetzter dies angeordnet hat. Sollte er dies getan haben, läge natürlich ein verbindlicher Befehl vor, der unabhängig von der allgemeinen Vorschriftenlage zu befolgen ist. Sollte er dies nicht getan haben, gilt die A2-2630/0-0-5, die seit dem 01.11.2016 keinen Unterricht mehr verlangt.

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