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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Alex1986 am 22. Januar 2017, 20:46:03

Titel: Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Alex1986 am 22. Januar 2017, 20:46:03
Hallo zusammen.
Ich weiss es wurde schon ausführlich erklärt aber irgendwie will oder kann ich es immer noch nicht verstehen.

Im Sommer steht eine Wehrübung von 5 Tagen unter der Woche an. Dafür stellt mich mein Arbeitgeber unbezahlt frei. Den Lohn Ausfall erstattet mir dann die Bundeswehr aber was bekomme ich dann noch?


Vor 2 jahren habe ich an einer Kurz RDL teilgenommen 3 Tage. Da habe ich den kompletten Verdienstausfall bekommen und pro Tag 32,90 €. Da ich verheiratet bin und 2 Kinder habe. Was heißt das jetzt, ist das der Tagessatz? Wenn ich da jetzt noch 10€ Verpflegung abziehe bekomme ich dann pro Stunde 2,50€ ?!
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. Januar 2017, 21:07:04
Auf Antrag erhalten Sie Ihren Lohnausfall ersetzt sowie die jetzt so genannte Reservistendienstleistungsprämie, die sich am Dienstgrad sowie am Familienstand und Unterhaltspflichten gestaffelt orientiert. Die für Sie infrage kommende Summe können Sie sicher ergoogeln. Ja, es ist richtig, dass Wehrübende ihre Verpflegung - soweit sie sie in Anspruch nehmen mittels grüner Chipkarte selbst zahlen müssen. Dennoch ist die Entschädigung für Wehrübungsleistende nach der neuen Regelung in den meisten Fällen höher, als zuvor.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: KlausP am 22. Januar 2017, 21:10:15
Gib mal "Reservistendienstleistungsprämîe" hier in der Forensuche ein, da sollte schon was zu deinen Fragen zu finden sein.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Schnolle am 23. Januar 2017, 00:02:08
Oder schau einfach im USG  nach.  Da steht alles schön in Tabellenform drin. Sollte die Mindestleistung den Verdienstausfall übersteigen gibt es natürlich diese.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Alex1986 am 23. Januar 2017, 09:19:29
Was versteht man unter höher wie vorher? Ich habe für die Kurz Reserve Dienstleistung Pro Tag 32,80€ bekommen. Den Verdienstausfall zählt man doch nicht dazu??? Den habe ich komplett erstattet bekommen. Es gibt 2 Tabellenbach welcher muss ich gehen bei der kurz RDL wirde ich nach der 2 Tabelle bezahlt. Ist das bei einer 5 Tägigen übung auch oder bekomme ich da Geld ais der ersten Tabelle?
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: KlausP am 23. Januar 2017, 09:33:50
Da gab es für "Kurzwehrübungen" von max. 3 Tagen ja auch noch das sogenannte "Dienstgeld" in Höhe des dreifachen (?) Wehrsolds und in der Regel keine USG-Leistungen. Das ist mit der neuen Regelung aber entfallen, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: F_K am 23. Januar 2017, 09:35:12
(Erhöhtes) Dienstgeld gibt es nur in Sonderfällen sehr kurzer Dienstleistungen.
Eine 5tägige RDL ist KEIN solcher Sonderfall.

-> Also Tabelle 1.

Allerdings sind die Mindestleistungen deutlich erhöht worden, so das viele Res nun MEHR als ihren Verdienstausfall erstattet bekommen - in der Summe also mehr Geld erhalten.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Getulio am 27. Januar 2017, 12:21:45
Zitat von: Alex1986 am 23. Januar 2017, 09:19:29
Was versteht man unter höher wie vorher? Ich habe für die Kurz Reserve Dienstleistung Pro Tag 32,80€ bekommen. Den Verdienstausfall zählt man doch nicht dazu???

Ich verstehe ehrlich gesagt Ihr Problem nicht. Wenn Sie Ihren Verdienstausfall erstattet bekommen, PLUS 32,80 EUR on top, dann haben Sie doch unterm Strich mehr Geld als Sie in Ihrem regulären Job in der selben Zeit verdient hätten?!
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Alex1986 am 27. Januar 2017, 17:42:14
Angenommen ich bekomme meinem verdienst Ausfall erstattet 20€ Brutto die Stunde. Hinzukommt dann der Tagessatz sagen wie mal 30€. Wenn ich dann 10 Stundem Dienst leiste an so einem Tag sind es 3 € die Stunde. Bin aber während einer Übung 24 Stunden im Dienst. Es rechnet sich einach nicht! Es ist ja nicht so das so eine Woche Übungsplatz Urlaub sind... Naja werde mal sehen was bei rum kommt.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Ralf am 27. Januar 2017, 17:43:59
ZitatEs rechnet sich einach nicht!
Ach du wolltest damit richtig reich werden? Schade, das bedient das Klischee einiger Resis.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Alex1986 am 27. Januar 2017, 17:52:23
Ich muss erstmal schauen was es zusätzlich zum verdienst Ausfall gibt. Danach werde ich mich dazu äußern und werde mir überlegen ob es dich in Zukunft lohnt...
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: KlausP am 27. Januar 2017, 18:20:59
Okay, für mich hat sich dieses Thema damit erledigt. Entweder Sie wollen es nicht verstehen oder es fehlt zwischen den Ohren um es verstehen zu können. In beiden Fällen ist jedes weitere Argument sinnlos. Schönes Restleben noch ...
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2017, 19:53:00
Ich frage mich gerade, warum ich noch übe?! ??? Mit der dargestellten Berechnung werde ich ja richtig arm dabei. :-\
Aber das ist wie lieben oder wählen: nicht wegen sondern trotzdem! :D
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: MiraC am 27. Januar 2017, 22:12:50
Also Reich werden wollte ich damit nie, habe eine RDL immer als Abwechslung vom Job gesehen.

Das hat sich jetzt als aktiver ja eh erledigt.
[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: nikabukolo am 28. Januar 2017, 01:55:24
Die Frage ist doch einfach. Willst du Reservist sein oder nicht?
Du bekommst ja anscheinend deinen Lohn und etwas Kohle für irgendwas.
Hast du keine Lust auf den Reservistendienst, dann lass es doch.

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Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Schnolle am 28. Januar 2017, 09:23:11
Also mal eben überschlagen gibt es für einen HofFe mit zwei Kindern für 30 Übung bissel was 3100 Tacken. Plus Fahrtkosten. Wem das zu wenig ist jammert echt auf hohem Niveau. 
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Schnolle am 28. Januar 2017, 09:36:05
Gemeint war der HptFw.  Ich wage auch zu bezweifeln,  dass es bei einer WÜ über mehrere Tage 24h Dienste gibt. Ohne Ausgleich.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: LwPersFw am 28. Januar 2017, 11:02:54
Zitat von: MiraC am 27. Januar 2017, 22:12:50

[Durch die Neuregelung bin ich eh nicht durchgestiegen...]


Hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=13273.30

Der Anhang im Beitrag vom 13.10.2015

Da ist alles komprimiert zusammengefasst


Ergänzt durch Anhang hier

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=54300.0

Beitrag vom 04.01.2017

In der PDF die Ausführungen beachten, die für RDL gelten !



Und natürlich das TopThema "USG"
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Merowig am 28. Januar 2017, 11:21:24
Ich muss Urlaub nehmen (bin immernoch im Clinch mit der Personalabteilung wegen Freistellung), erhalte darum "nur" die "Mindestleistung" und habe Flugkosten aufgrund meines Wohnsitzes im EU Ausland, die niemand logischerweise uebernimmt.

RDL sind aktuell eher freiwilliger Natur, das Geld ist eher eine Aufwandsentschaedigung und diese hat sich deutlichst verbessert.

Wenn das einem nicht genug ist, dann uebt man nicht mehr.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Schnolle am 28. Januar 2017, 21:03:27
Hast du schon mal ne Günstigerprüfung vom BwDLZ machen lassen? Ich bekomme meine Flüge zu den LG sogar von denen gebucht! Weil das immer günstiger ist als mit dem Zug oder PKW. Sogar das Taxi zur Kaserne ist noch drin oder eben die S-Bahn Fahrkarte. Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: KlausP am 28. Januar 2017, 21:09:59
Zitat... Zum Wohnsitz im Ausland gibt es doch sicherlich Regelungen im BRKG. ...

Ja, die gibt es. Reisekosten werden erst ab dem ersten Bahnhof bzw. dem ersten Flughafen in Deutschland erstattet.
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: Getulio am 30. Januar 2017, 21:47:13
Zitat von: Merowig am 28. Januar 2017, 11:21:24
Ich muss Urlaub nehmen

Sicher, dass das erlaubt ist? Ich habe da so was im Hinterkopf, dass man seinen Erholungsurlaub auch zum Erholen zu nutzen hat und nicht für alternative "Berufstätigkeit".
Titel: Antw:Frage zur Wehrübung
Beitrag von: wolverine am 30. Januar 2017, 22:02:19
Ist auch so. Nur, die Bw weiß nicht, ob man Urlaub hat und der AG muss nicht wissen, was man im Urlaub macht.