Hallo.
Angenommen Soldat A, SaZ 12, schon im 11. Jahr der Verpflichtung, bisher weiße Weste, begeht bei der Bewerbung auf neue Stellen für nach der Bundeswehr eine Urkundenfälschung bei seinen 12 Jahre alten Schulzeugnissen. Es kommt gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch, also kein "echter" Schaden. Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus. Was muss A nun au disziplinerer Ebene erwarten?
Bitte keine Ratschläge wie dumm sowas ist :P
Da bei so etwas immer die gesamtheitliche Betrachtung zählt (leistungswilliger Soldat?, Vorfälle in der Vergangenheit?, usw.) und jeder Fall individuell betrachtet wird, wird Ihnen hier niemand eine genaue Prognose geben können.
Bei 30 Tagessätzen zu je 10 Euro würde ich aber eher nicht erwarten, dass von Seiten der Bundeswehr noch eine Riesenkeule kommt.
Bisher nur gute Beurteilungen, ein exzellentes vorläufiges Dienstzeugnis, keine negativen Vorfälle.
Wahrscheinlich kommt so kurz vor Ende nichts mehr.
Ein Verfahren wird es aber wohl ganz sicher geben, oder?
Bei Google findet man in einigen Fällen Dienstgradherabsetzung, 1 Monatsgehalt Geldstrafe oder auch Kürzung beim BFD-Anspruch.
Hier auch denkbar?
ZitatStrafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.
Wer sagt das? Gibt es ein Urteil? Wenn ja, von wem kam die Klage?
Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 14:20:14
Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.
Dann kommt eine disziplinare Würdigung nur in Ausnahmefällen in Betracht, da eine außerdienstliche Straftat erst ab 2 Jahren Freiheitsstrafe auch automatisch ein Dienstvergehen ist.
Ein Dienstvergehen ist es wohl, wenn der Soldat z.B. im dienstlichen Bereich selber Urkunden erstellt, für die Fälschung dienstliche Mittel verwendet hat oder vielleicht im Personalwesen eingesetzt ist, da dann ein Bezug zwischen Tatverhalten und dienstlichen Auswirkungen herstellbar ist.
Gruß Andi
Zitat von: KlausP am 15. März 2017, 15:02:45
Wer sagt das? Gibt es ein Urteil? Wenn ja, von wem kam die Klage?
Der Strafbefehl kam vom Amtsgericht, die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.
Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 15:11:04
die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.
Nein, die hat eine Anzeige erstattet. Die Klage kam vom Staatsanwalt.
Zitat von: Andi am 15. März 2017, 15:13:27
Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 15:11:04
die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.
Nein, die hat eine Anzeige erstattet. Die Klage kam vom Staatsanwalt.
Meine Schuld, ich hab den falschen Begriff gewählt.
Stimmt naürlich, die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehl bei Amtsgericht beantragt.
Mh, wenn die Grundmeinung hier so übertragbar ist, scheint das ja doch glimpflich ausgehen zu "können"...
Wieso bei einem SaZ ein Tagessatz von 10 Euro? Passt doch hinten und vorne nicht ...
Zitat von: F_K am 15. März 2017, 15:44:25
Wieso bei einem SaZ ein Tagessatz von 10 Euro? Passt doch hinten und vorne nicht ...
Nun ja, das ist allerdings ein Fakt der bereits schwarz auf weiß feststeht...
10 Euro ist ein üblicher Satz für Sozialhilfeempfänger.
Aber was solls, wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist, ist es halt so.
Niemand zwingt einen Beschuldigten seinen richtigen Beruf zu sagen... ;)
Und ich dachte immer, die Armut finge erst bei A13 an .... ;D
Zitat von: Andi am 15. März 2017, 15:08:00
Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 14:20:14
Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.
Dann kommt eine disziplinare Würdigung nur in Ausnahmefällen in Betracht, da eine außerdienstliche Straftat erst ab 2 Jahren Freiheitsstrafe auch automatisch ein Dienstvergehen ist.
Das ist so nicht richtig. Eine außerdienstliche Straftat ist dann auch ein Dienstvergehen, wenn sie nach dem abstrakten Paragrafen mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren oder mehr bestraft werden KANN. Dass tatsächlich eine so hohe Strafe ausgesprochen wurde, ist dagegen nicht erforderlich. (§ 267 I StGB: Bis zu 5 Jahren FS, auch rein außerdienstliche Urkundenfälschung ist IMMER ein Dienstvergehen).
Die milde Strafe vom Amtsgericht würde ich eher als zusätzlichen Grund ansehen, "Soldat A", der ja vermutlich einen Vorgesetztendienstgrad innehat und mithin besonderes Vorbild ist und besonderes Vertrauen des Dienstherrn genießt, vor das Truppendienstgericht zu bringen.
Der Soldat hatte während der aktiven Dienstzeit nur sehr gute Beurteilungen, keinerlei Verfehlungen und ist aktuell schon für BFD freigestellt, im letzten Jahr der 12 Jahre Verpflichtungszeit.
Zitat von: Getulio am 15. März 2017, 20:46:47
Die milde Strafe vom Amtsgericht würde ich eher als zusätzlichen Grund ansehen, "Soldat A", der ja vermutlich einen Vorgesetztendienstgrad innehat und mithin besonderes Vorbild ist und besonderes Vertrauen des Dienstherrn genießt, vor das Truppendienstgericht zu bringen.
Die Logik, warum gerade eine milde Strafe ein besonderer Grund für ein TDG-Verfahren sein soll erschließt sich mir nicht wirklich.
Weiß die Bundeswehr überhaupt schon von dem Verfahren? Wenn die Bundeswehr nichts davon weiß, kann es auch kein Verfahren geben.
Die 10,- Euro Tagessatzhöhe sprechen dafür, dass zumindest die Staatsanwaltschaft keine Ahnung hat, dass der Fragesteller Soldat ist. Denn wenn sie es wüsste, wäre die Tagessatzhöhe deutlich höher gewesen. Daher wird es vermutlich seitens der Staatsanwaltschaft auch keine MiStra (Mitteilung in Strafsachen) an die Bundeswehr geben. Der Soldat könnte daher einfach mal die Füße still halten.
Wenn die Bundeswehr aber davon erfährt, dann wird es ein gerichtliches Disziplinarverfahren geben. Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht, damit liegt ein Verstoß gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht vor (§ 17 Abs. 2 Satz 2 Soldatengesetz) und somit kommt es zum Disziplinarverfahren.
Ich glaube nicht, dass es für eine Dienstgradherabsetzung reicht. Ich würde hier eher mal auf ein kurzes bis mittleres Beförderungsverbot tippen.
Wenn man die Verfahrenszeiten betrachtet, wird wohl in der aktiven Zeit kein Hauptverhandlungstermin mehr stattfinden. Daher wohl eher "nur" Kürzung der Übergangsgebührnisse...
Ansonsten haben meine Vorredner alles Wichtige schon genannt. Die WDA wird einleiten, sofern es bekannt wird.
Aus der Bewerbung mit den falschen Zeugnissen ging natürlich hervor, dass es sich um einen Soldat handelt. Allerings gibt es seitens der Bundeswehr noch keinerlei Reaktion. Das wird aber auch wohl erst passieren wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist oder? Aktuell läuft noch die Einspruchsfrist. Im Strafbefehl selbst steht nichts von einer Mitteilung an die Bundeswehr. Füße still halten oder Meldung machen, diese Frage ist natürlich interessant... :-X
Melden müssen Sie rein gar nichts. Niemand muss sich selbst eines Dienstvergehens bezichtigen.
Zitat von: hb23 am 16. März 2017, 10:56:39
Aus der Bewerbung mit den falschen Zeugnissen ging natürlich hervor, dass es sich um einen Soldat handelt. Allerings gibt es seitens der Bundeswehr noch keinerlei Reaktion. Das wird aber auch wohl erst passieren wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist oder?
Nein, nach § 89 SG i.V.m. §115 BBG (s.a. Nr. 19 MiStra) ist bereits der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls mitzuteilen.
Okay, unter dem Gesichtspunkt wäre es ja dann tatsächlich möglich, dass es keine Meldung an die Bw gab oder geben wird. Also Füße stillhalten?!
Die Frage wurde doch schon beantwortet:
Zitat von: KlausP am 16. März 2017, 11:27:40
Melden müssen Sie rein gar nichts. Niemand muss sich selbst eines Dienstvergehens bezichtigen.
Zitat von: Tasty am 16. März 2017, 00:22:22
Zitat von: Getulio am 15. März 2017, 20:46:47
Die milde Strafe vom Amtsgericht würde ich eher als zusätzlichen Grund ansehen, "Soldat A", der ja vermutlich einen Vorgesetztendienstgrad innehat und mithin besonderes Vorbild ist und besonderes Vertrauen des Dienstherrn genießt, vor das Truppendienstgericht zu bringen.
Die Logik, warum gerade eine milde Strafe ein besonderer Grund für ein TDG-Verfahren sein soll erschließt sich mir nicht wirklich.
Muss ja auch nicht.
@justice: 2 Jahre FS sind die Grenze, nicht ein Jahr. Aber ansonsten volle Zustimmung.
Ansonsten: Wenn "Soldat A" viel Glück hat und bei der Staatsanwaltschaft etwas schief läuft, bekommt die Bw nichts mit. Aber im Regelfall kommt die Mistra über kurz oder lang.