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Urkundenfälschung - Juristen hier?

Begonnen von hb23, 15. März 2017, 14:20:14

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hb23

Hallo.

Angenommen Soldat A, SaZ 12, schon im 11. Jahr der Verpflichtung, bisher weiße Weste, begeht bei der Bewerbung auf neue Stellen für nach der Bundeswehr eine Urkundenfälschung bei seinen 12 Jahre alten Schulzeugnissen. Es kommt gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch, also kein "echter" Schaden. Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus. Was muss A nun au disziplinerer Ebene erwarten?

Bitte keine Ratschläge wie dumm sowas ist  :P

dunstig

Da bei so etwas immer die gesamtheitliche Betrachtung zählt (leistungswilliger Soldat?, Vorfälle in der Vergangenheit?, usw.) und jeder Fall individuell betrachtet wird, wird Ihnen hier niemand eine genaue Prognose geben können.

Bei 30 Tagessätzen zu je 10 Euro würde ich aber eher nicht erwarten, dass von Seiten der Bundeswehr noch eine Riesenkeule kommt.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

hb23

Bisher nur gute Beurteilungen, ein exzellentes vorläufiges Dienstzeugnis, keine negativen Vorfälle.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

hb23

Ein Verfahren wird es aber wohl ganz sicher geben, oder?
Bei Google findet man in einigen Fällen Dienstgradherabsetzung, 1 Monatsgehalt Geldstrafe oder auch Kürzung beim BFD-Anspruch.

Hier auch denkbar?

KlausP

ZitatStrafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.

Wer sagt das? Gibt es ein Urteil? Wenn ja, von wem kam die Klage?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 14:20:14
Strafrechtlich kommen dabei 30 Tagessätze zu 10 Euro raus.

Dann kommt eine disziplinare Würdigung nur in Ausnahmefällen in Betracht, da eine außerdienstliche Straftat erst ab 2 Jahren Freiheitsstrafe auch automatisch ein Dienstvergehen ist.
Ein Dienstvergehen ist es wohl, wenn der Soldat z.B. im dienstlichen Bereich selber Urkunden erstellt, für die Fälschung dienstliche Mittel verwendet hat oder vielleicht im Personalwesen eingesetzt ist, da dann ein Bezug zwischen Tatverhalten und dienstlichen Auswirkungen herstellbar ist.

Gruß Andi
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hb23

Zitat von: KlausP am 15. März 2017, 15:02:45
Wer sagt das? Gibt es ein Urteil? Wenn ja, von wem kam die Klage?
Der Strafbefehl kam vom Amtsgericht, die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.

Andi

Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 15:11:04
die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.

Nein, die hat eine Anzeige erstattet. Die Klage kam vom Staatsanwalt.
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KlausP

Zitat von: Andi am 15. März 2017, 15:13:27
Zitat von: hb23 am 15. März 2017, 15:11:04
die Klage durch die Stelle bei der sich beworben wurde.

Nein, die hat eine Anzeige erstattet. Die Klage kam vom Staatsanwalt.

Meine Schuld, ich hab den falschen Begriff gewählt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

hb23

Stimmt naürlich, die Staatsanwaltschaft hat den Strafbefehl bei Amtsgericht beantragt.
Mh, wenn die Grundmeinung hier so übertragbar ist, scheint das ja doch glimpflich ausgehen zu "können"...

F_K

Wieso bei einem SaZ ein Tagessatz von 10 Euro? Passt doch hinten und vorne nicht ...

hb23

 
Zitat von: F_K am 15. März 2017, 15:44:25
Wieso bei einem SaZ ein Tagessatz von 10 Euro? Passt doch hinten und vorne nicht ...
Nun ja, das ist allerdings ein Fakt der bereits schwarz auf weiß feststeht...

F_K

10 Euro ist ein üblicher Satz für Sozialhilfeempfänger.

Aber was solls, wenn der Strafbefehl rechtskräftig ist, ist es halt so.

Andi

Niemand zwingt einen Beschuldigten seinen richtigen Beruf zu sagen... ;)
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