Guten Morgen,
ist es richtig dass es bei der Bundeswehr im zivilen Bereich einen großen Nachwuchsmangel gibt ? Wie viele Bewerbungen gibt es so im Durchschnitt ?
Grüße
Die Frage ist nicht zu beantworten, da die Bedarfe je Laufbahnen unterschiedlich sind.
Auf der Seite
www.bundeswehrkarriere.de sind zivile Stellen bzw. Antragsverfahren ausgeschrieben.
Jedenfalls gilt im Zivilen genauso wenig wie beim Militär, dass die Bw jeden nimmt, egal wie hoch der Bedarf sein mag. In meinem Bereich (hntD) kommt es durchaus vor, dass am Beginn des AC gesagt wird, dass für jeden Teilnehmer eine freie Stelle verfügbar wäre - aber dennoch bestreitet niemand erfolgreich das AC und wird letzten Endes eingestellt.
Das eigentliche Problem dürfte eher darin liegen, dass die Ausbildungskapazitäten der Wehrverwaltung nur die Betreuung einer gewissen Zahl geeigneter Bewerber zulassen. Der darüber hinausgehende Bedarf kann zusätzlich durch ausgebildete und geeignete Bewerber von anderen öffentlichen Dienstherrn sowie eigenes Personal aus dem Binnenarbeitsmarkt gedeckt werden. Wird aber alles nicht ausreichen. Ein Blick auf die Alterspyramide des aktiven Zivilpersonals macht das deutlich.
Naja, Ausbildungskapazitäten mögen im mD und gD eine Rolle spielen, im hD weniger.
Zitat von: Getulio am 18. April 2017, 18:53:44
Jedenfalls gilt im Zivilen genauso wenig wie beim Militär, dass die Bw jeden nimmt, egal wie hoch der Bedarf sein mag. In meinem Bereich (hntD) kommt es durchaus vor, dass am Beginn des AC gesagt wird, dass für jeden Teilnehmer eine freie Stelle verfügbar wäre - aber dennoch bestreitet niemand erfolgreich das AC und wird letzten Endes eingestellt.
Vielen Dank für den Beitrag,
Getulio!Aus persönlicher Erfahrung
vor einigen Monaten heraus kann ich sagen, dass der "On-Boarding"-Prozess nicht gerade interessentenfreundlich gestaltet ist. Da bekommt man seine Anfrage
zwar begründet zurück, aber mit dem Hinweis: Man hätte diese an die falsche Stelle geschickt und sollte die an die richtige Adresse (mit korrekter Adressangabe im Absage-Schreiben)
noch mal schicken. :o
Ich glaube dies wirkt nach außen hin nicht 100%-ig strukturiert. Vor allem wenn es sich um eine Dienststelle im selben Ort handelt oder wenn der ursprüngliche Adressat sogar in einem
Bundeswehr-Flyer als Ansprechpartner genannt wird. Einfach per Behördenpost weiterschicken wäre besser. Insbesondere dann, wenn im Schreiben des Interessenten extra darauf hingewiesen wurde, dass dies ruhig von Dienststelle zu Dienststelle wandern kann.
Insbesondere wenn ich
nur an den Wechsel der beruflichen Aufgabe denke und kein wirklicher, existenzieller Leidensdruck wie Arbeitslosigkeit oder ähnliches dahinter steht. Oder ganz konkret gesprochen: Ich wollte den Kostendruck meiner Branche und den Wirtschaftskrieg von Drittlandanbietern* gegen eine sinnvolle Aufgabe ähnlicher Struktur tauschen, die zudem auch noch die Dmeokratie und unser Land verteidigt.
Für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber bzw. Interessentinnen und Interessenten sollte der Ablauf zumindest ein bisschen organisierter wirken. Oder konkret, wenn ein oder mehrere :) Personaler mitlesen: Am Besten den Interessenten anrufen und fragen, ob die Bewerbung intern weitergeleitet werden darf und ob bestimmte Ausschlüsse beispielsweise zu Bundesland oder Verwendung bestehen.
Dann habt Ihr auch wieder die Auswahl unter noch mehr Interessenten, die wirklich zur Bundeswehr wollen.
Vielleicht kann ja jemand die Idee der Verfahrensoptimierung in eine Art "lessons learnt center" übernehmen.
Grüße
Gerd
PS.: * = Ich bitte ausdrücklich
nicht um Entschuldigung für den auf den ersten Blick drastisch anmutenden Begriff des Wirtschaftskriegs von Drittlandanbietern. Ich darf und möchte das hier nicht detailliert auswalzen, da es sich um ein Europa-Thema handelt. Es mehren sich aber auch bei mir die Hinweise, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung oftmals Anbieter zum Zug kommen, die nicht unbedingt mehr als die Mindestlöhne zahlen bzw. die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialabgaben geradeso erfüllen. Damit kann man als Unternehmer nicht arbeiten, dies kann durchaus auch die wirtschaftliche Stabilität und Demokratie unterhöhlen. Vielleicht wird aber an diesem Beispiel klar, warum die Bundeswehr auch in Zukunft immer mal wieder mit Bewerbungen von Unternehmerinnen und Unternehmern rechnen kann/muss, die nicht länger auf der Schattenseite des Wettbewerbs leben möchten. Und stattdessen in einem robusten Mandat die Errungenschaften verteidigen wollen. Entschuldigung für diesen langen Exkurs.
Im höheren Dienst sieht die Lage zumindest bei den Technikern auch nicht gerade toll aus. Juristen sollen dem Vernehmen nach aktuell aber auch verstärkt benötigt werden.
Entspricht auch meinem Kenntnisstand. Es bleibt aber wohl festzuhalten, dass das Problem da nicht fehlende Ausbildungskapazitäten seitens der Bw sind, wie Sie gestern insinuierten.
Ich sagte ja, für den juristischen Bereich ist es nicht so selten, dass fünf zum AC geladen werden, Vakanzen in zweistelliger Zahl vorliegen, aber leider zu viele Bewerber im AC scheitern.
Zitat von: Getulio am 19. April 2017, 22:53:25
Entspricht auch meinem Kenntnisstand. Es bleibt aber wohl festzuhalten, dass das Problem da nicht fehlende Ausbildungskapazitäten seitens der Bw sind, wie Sie gestern insinuierten.
Ich sagte ja, für den juristischen Bereich ist es nicht so selten, dass fünf zum AC geladen werden, Vakanzen in zweistelliger Zahl vorliegen, aber leider zu viele Bewerber im AC scheitern.
Ich sehe das Auswahlverfahren des sog. Assessment Centers überaus kritisch. Mir scheint so, dass der theoretisch mögliche Fehler des Einstellens eines nicht perfekten Bewerbers durch einen
systematischen Fehler ersetzt wird. In vielen Unternehmen gibt es bestimmte Persönlichkeits- und Anforderungsprofile, die mit der späteren Unternehmens- (oder auch Behördenwelt) nichts zu tun haben.
Auf die Weise verliert die Bundeswehr jede Menge Bewerberinnen und Bewerber. Was sich später dann nicht nur in der Nicht-Besetzung von Stellen, sondern dem Scheitern bestimmter Projekte "auszahlt".
Zitat von: Gerd am 20. April 2017, 09:29:36
Ich sehe das Auswahlverfahren des sog. Assessment Centers überaus kritisch. Mir scheint so, dass der theoretisch mögliche Fehler des Einstellens eines nicht perfekten Bewerbers durch einen
systematischen Fehler ersetzt wird. In vielen Unternehmen gibt es bestimmte Persönlichkeits- und Anforderungsprofile, die mit der späteren Unternehmens- (oder auch Behördenwelt) nichts zu tun haben.
Auf die Weise verliert die Bundeswehr jede Menge Bewerberinnen und Bewerber. Was sich später dann nicht nur in der Nicht-Besetzung von Stellen, sondern dem Scheitern bestimmter Projekte "auszahlt".
Zum ersten Satz fällt mir gerade die Aussage des Testaufsehers für die psychologische Eignungsfeststellung ein:
"Ob man mit einem Mathetest wirklich die Intelligenz eines Menschen herausfindet, mag ich ernsthaft zu bezweifeln, aber gut. Ich bin halt auch kein Psychologe."
Macht einen als Bewerber natürlich nicht weniger nervös.
Die Aussage von Gerd ist durch keinerlei Zahlen belegt - es ist eine Meinung, mehr nicht.
Ansonsten: Es ist unklar bzw. umstritten, was Intelligenz genau ist - aber wir wissen, das es eine Korrelation zwischen den Testergebnissen (und Abiturnote) und dem (Studien-) Erfolg gibt.
Wem tatsächlich ein Testverfahren (Glaskugel!) einfällt, dass nachweisbar besser ist - kann damit sicherlich eine Menge Geld verdienen.
Zitat von: Gerd am 20. April 2017, 09:29:36
Auf die Weise verliert die Bundeswehr jede Menge Bewerberinnen und Bewerber. Was sich später dann nicht nur in der Nicht-Besetzung von Stellen, sondern dem Scheitern bestimmter Projekte "auszahlt".
Man mag das Assessment Center durchaus kritisch sehen, auch bezweifle, dass sich damit wirklich objektivere Ergebnisse erzielen lassen als mit anderen Methoden.
Das AC, wie ich persönlich es bei der Bw erlebt habe hat aber eher wenig gemeinsam mit den Spirenzchen, die da teilweise anderswo veranstaltet werden. Und dazu kommt dann noch, dass ausschlaggebend das klassische Vorstellungsgespräch/Einzelinterview ist. Ist evtl. nicht die offizielle Sprachregelung, aber ich denke, darauf läuft es zumeist hinaus. Am Schluss ist doch die Persönlichkeit entscheidend, und die misst man eben eher weniger mit der perfekten Priorisierung in einer Postkorbübung.
Danke, Getulio!
Das beruhigt mich. Meine persönliche Erfahrung mit Organisationen, die einen Großteil der Führungskräfte über AC einstellen, sind durchaus .... na ja.... gewöhnungsbedürftig.
Deshalb ist das gut für die Bundeswehr, wenn dann doch eher die Einzelinterviews zählen.
Auch vor dem Hintergrund der Überalterung des zivilen Personalkörpers und der größeren Umfänge an Renteneintritten/Pensionierungen in den nächsten Jahren, darf nicht übersehen werden...
...auch mit der Trendwende Personal...aktuelles Soll 61400 zivile HHSt... ist die Bw in diesem Bereich noch immer mit ca. 13000 HHSt überplant.
Und diese Überplanungen werden nicht zügig abgebaut werden können, da z.B. aus der sog. "Härtefallregelung", bzw. Altersteilzeit, resultierend. 2016 noch ca. 14000 Personen.
In diesem Spannungsfeld, zw. haushalterischer Überplanung und erkanntem Regenerationsbedarf, ist das Thema "Nachwuchsmangel" zu betrachten.
Oder anders ausgedrückt... ja, es besteht ein erhöhter Bedarf an Neueinstellungen, z.B. im gtD, aber es stehen dafür nur begrenzte Haushaltsmittel zur Verfügung, bis sich über die nächsten Jahre die Überhänge deutlich reduziert haben.
Danke für die Detailinfos, LwPersFw!
Zitat von: Getulio am 19. April 2017, 22:53:25
Entspricht auch meinem Kenntnisstand. Es bleibt aber wohl festzuhalten, dass das Problem da nicht fehlende Ausbildungskapazitäten seitens der Bw sind, wie Sie gestern insinuierten.
Ich sagte ja, für den juristischen Bereich ist es nicht so selten, dass fünf zum AC geladen werden, Vakanzen in zweistelliger Zahl vorliegen, aber leider zu viele Bewerber im AC scheitern.
Das liegt wohl eher daran, dass man noch eine große Anzahl weiterer Bewerber zur Verfügung stehen hat um sich daraus seine Bestenauslese, was immer man darunter auch verstehen mag, herauszuprüfen.
Natürlich hat so ein Auswahlverfahren das Ziel der Bestenauslese. Dennoch schickt niemand heute einen geeigneten Bewerber nach Hause, in der Hoffnung, dass morgen ein noch besser geeigneter sich vorstellt.
Meines Wissens wird auch eine Vorauswahl getroffen, indem die Bewerber mit den besten Noten als erste zum AC geladen werden.
Bis die Bundeswehr ein wirklich "atmender flexibler" Persononalkörper ist ... bin ich schon längst in Pension...
Aber das bedeutet ja nicht, dass es nicht schon gute Ansätze gibt...
So können seit diesem Jahr auch schon Einstellungsquoten aus 2018 genutzt werden, wenn ich einen guten Bewerber unbedingt haben möchte, die Quote 2017 aber schon ausgereizt ist.
Auch ist die reine Anzahl der Bewerbungen für eine zivile Laufbahn konstant bei ca. 20000.
Probleme bereitet vor allem der gtD und der feuerwehrtechnische Dienst (mittlerer und gehobener).
Weshalb z.B. im gtD die Studienmöglichleiten verdoppelt wurden...
Auch sollen verstärkt ausscheidende SaZ gewonnen werden.
Wobei hier sich die Begeisterung auf der "zivilen Seite" in deutlich messbaren Grenzen hält...mit dem vorgeschobenen Argument der mangelnden Qualifikation, wenn einige
Teile der normalen Beamtenausbildung, auf Grund der langjährigen Tätigkeit als Soldat (z.B. RefüFw), erlassen werden sollen. Ich muss einem ehem. Refü nicht mehr den "Urschleim" der Bürokratie beibringen...
Hier noch ein Interview zum Thema zw. Verband der Beamten der Bw (VBB) und VAdm Rühle, BMVg AbtLtr Personal:
http://www.vbb.dbb.de/aktuelles/archiv_2017/170103_ruehle.html
Zitatder feuerwehrtechnische Dienst (mittlerer und gehobener).
Das liegt auch an den hohen Anforderungen.
Zitat von: LwPersFw am 29. April 2017, 09:02:05... bin ich schon längst in Pension...
Im Kontext dessen, was du mir gestern geschickt hast, macht mir das Angst ;)
Zitat von: Ralf am 29. April 2017, 11:59:22
Zitat von: LwPersFw am 29. April 2017, 09:02:05... bin ich schon längst in Pension...
Im Kontext dessen, was du mir gestern geschickt hast, macht mir das Angst ;)
Hallo Ralf,
meine Äußerung bezog sich auf "wirklich"...d.h. die Ausnahme wurde zur Regel... ;)
Es sind ja viele neue Ideen auf dem Tisch...
So z.B. das Modell, dass Berufssoldaten/Beamte in ihrer Lebensarbeitszeit zwischen Verwendungen und Tätigkeitsbereichen flexibel wechseln können...
z.B. der Soldat ist 20 Jahre Infanterist...weil dann die körperlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt werden...wird er Stabsdiener...für 10 Jahre...und auf Grund Bedarf geht er noch die restliche Dienstzeit in die Bundeswehrverwaltung...
Und hier denke ich... bis solche Modelle die Regel werden...bin ich schon in Pension ... egal wie ;) :D
Zitat von: LwPersFw am 29. April 2017, 09:02:05
Wobei hier sich die Begeisterung auf der "zivilen Seite" in deutlich messbaren Grenzen hält...mit dem vorgeschobenen Argument der mangelnden Qualifikation, wenn einige Teile der normalen Beamtenausbildung, auf Grund der langjährigen Tätigkeit als Soldat (z.B. RefüFw), erlassen werden sollen.
Das Argument der fehlenden Qualifikation bezieht sich (nach dem was ich dazu bisher gelesen habe) auf das angeblich nicht auszugleichende Delta im Kenntnisstand gegenüber der regulären Laufbahnausbildung sowie den mit der Verkürzung einhergehenden Vorteilen im Karriereverlauf. Aber das nur am Rande, ich möchte mich hier nicht zum Sprachrohr für verbandspolitische Positionskämpfe machen.
ZitatDas Argument der fehlenden Qualifikation bezieht sich (nach dem was ich dazu bisher gelesen habe) auf das angeblich nicht auszugleichende Delta im Kenntnisstand gegenüber der regulären Laufbahnausbildung
Genau dies ist das - m.E. vorgeschobene - Totschlagargument, dass einer nüchternen Betrachtung nicht standhält.
Denn worüber reden wir ?
Nicht über den Einstieg eines 20-jährigen,
ohne jede Berufs- und Lebenserfahrung im Bereich Bundeswehr.
Sondern über Soldaten, die z.T. deutlich mehr als 10 Jahre im System Bundeswehr, z.T. in verwaltungsnahen Verwendungen, tätig sind.
Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen
konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich, in dem ich Personalmangel habe,
umzuschulen/weiterzubilden.
z.B. : Ein Berufssoldat mit 20 Dienstjahren als PersFw >>> soll Beamter im Bereich ziviles Personalwesen werden.
Was benötigt er dafür ?
Doch wohl nur das "Handwerkszeug" um genau
DIESE Tätigkeit
Personalsachbearbeiter ausüben zu können.
Die gesamte Laufbahnausbildung des mntD Bw-Verwaltung beinhaltet in 2 Jahren ja (Quelle: LAP-mntDBWVV):
"Einführungslehrgang
In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse vermittelt:
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Bürgerliches Recht,
4. Betriebswirtschaftslehre,
5. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
6. Besoldungsrecht,
7. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
8. Haushalts- und Kassenwesen,
9. Reise- und Umzugskostenrecht,
10. Wehrersatzwesen,
11. Verpflegung,
12. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
13. Organisation,
14. Beschaffungswesen,
15. Informationstechnik,
16. Kommunikation und Kooperation.
(3) In den Lehrgebieten
1. Volkswirtschaftslehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Bekleidung,
4. Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen,
5. Arbeits- und Lerntechniken
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.
Abschlusslehrgang
Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Betriebswirtschaftslehre,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,
8. Reise- und Umzugskostenrecht,
9. Wehrersatzwesen,
10. Verpflegung,
11. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
12. Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
1. Bürgerliches Recht,
2. Beschaffungswesen und
3. Einsatzaufgaben
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten
1. Volkswirtschaftlehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Psychologie und
4. Soziologie
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation."
Was benötigt ein Personalsachbearbeiter aus diesem Lernpaket ? Doch bestimmt nicht alles !
Er benötigt nicht die Anteile, die selbst den regulären Anwärtern nur als "Grundinformation" vermittelt werden...
Und er braucht auch z.B. keine Kenntnisse aus dem Beschaffungswesen, Verpflegung, Liegenschaftswesen, etc. ...
Was er/sie benötigt sind:
2. Verwaltungsrecht,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,
und eben die qualifizierte Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz durch erfahrenes Personal.
Diese Umschulung mit praktischer Qualifizierung kann problemlos in 1 Jahr umgesetzt werden,
da dies auch kombiniert wird, mit einem Soldaten, der 20 Jahre Berufserfahrung im System Bw hat.
Dafür brauche ich keine förderliche zivile Berufsausbildung...
Dafür brauche ich keine 100 % zivil/mil vergleichbare Tätigkeit in der Bw...
Und dafür brauche ich keine komplette 2-jährige Laufbahnausbildung...
WAS aber Problem ist, genau dies
Zitatsowie den mit der Verkürzung einhergehenden Vorteilen im Karriereverlauf.
Die zivile Beamtenschaft - vertreten durch Ihre Interessenvertretung - betrachtet solche Soldaten
als Konkurrenten im eigenen Karriereverlauf...und diese Konkurrenz will man sich "vom Hals halten".
Rein menschlich kann ich dies verstehen ... nur dann soll man es auch offen sagen !
Es ist ja auch nicht einfach...
Wenn man den mD nimmt .... da sind ja zivile A9-DP ähnlich wie OStFw-DP für Soldaten.
Würde jetzt ein StFw auf einen solchen DP, im Rahmen einer Umschulung, wechseln und
den Beamten in der Abteilung "vor die Nase gesetzt werden", die selbst die Hoffnung hatten
auf diesen DP zu kommen... dann löst das keine Begeisterungsstürme aus...
Das Problem haben wir aber auch mit Seiteneinsteigern unter den Soldaten.
Je nach Konstellation kann man den ein oder anderen Dienstgrad als Seiteneinsteiger leichter errichen, als in der normalen Laufbahn als Soldat. Das KANN sogar sachgerecht sein, aber frustrierend für die betroffenen Soldaten.
Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich, in dem ich Personalmangel habe, umzuschulen/weiterzubilden.
@ LwPersFw
Das ist ein wichtiger Punkt, den ich aus Interesse und zur persönlichen Meinungsbildung noch nachrecherchieren möchte. Ich habe gegenwärtig Zweifel, ob der Binnenarbeitsmarkt wirklich auf diese Weise funktioniert. Falls Sie über entsprechende Hintergrundinformationen verfügen und diese hier bereitgestellt werden können, wäre ich interessiert. Diese Bitte gilt natürlich auch dem Rest der gewogenen Leserschaft. ;D
Zitat von: Papierberg am 03. Mai 2017, 20:32:39
Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich, in dem ich Personalmangel habe, umzuschulen/weiterzubilden.
@ LwPersFw
Das ist ein wichtiger Punkt, den ich aus Interesse und zur persönlichen Meinungsbildung noch nachrecherchieren möchte. Ich habe gegenwärtig Zweifel, ob der Binnenarbeitsmarkt wirklich auf diese Weise funktioniert. Falls Sie über entsprechende Hintergrundinformationen verfügen und diese hier bereitgestellt werden können, wäre ich interessiert. Diese Bitte gilt natürlich auch dem Rest der gewogenen Leserschaft. ;D
So funktioniert er auch nicht. Natürlich versucht man ehemalige Soldaten und jetzige Beamte (ich gehöre auch dazu) gemäß ihrer schon vorhandenen Fachkenntnisse einzusetzen. Gelingt aber nicht immer. Ich kann mir vorstellen, dass dies im BAPersBw wohl noch am Besten gelingt, da dort im Bereich Personal die militärische und zivile Arbeit die meisten Schnittstellen hat. In den anderen Ämtern und in der Fläche ist dies aber weitaus komplizierter.
Zudem sind Beamte im mittleren ntD nunmal von Haus aus als Generalisten ausgebildet. Wenn man jetzt ehemalige Soldaten komplett auf bestimmte Fachverwendungen spezialisieren würde (also nur für diesen Bereich ausbildet) hat man irgendwann ein Problem mit der Vergleichbarkeit und der ehemalige Soldat ein Karriereproblem. Die Dienstposten sind nunmal nur A6-A8 dotiert und für A9m und A9mZ (ausserdem gibts davon weitaus weniger als bei Soldaten) muss man sich wieder mit anderen messen. Da werden fehlende Grundkenntnisse dann ganz schnell zum Problem.
Auch soll ein Beamter im mntD grundsätzlich befähigt sein alle Dienstposten seiner Besoldungsgruppe nach Einarbeitung zu besetzen. Das funktioniert nicht wenn ich Leute nur spezialisiert ausbilde. Dafür brauch ich Grundkenntnisse auf die man eine weitere Ausbildung (die bei Beamten, im Gegensatz zu Soldaten, in der Regel am Arbeitsplatz stattfindet) aufbauen kann.
Vor der "Trendwende Personal" ... waren wir ja im "Abbau-Modus".
U.a. über das SKPersStruktAnpG
Darin sah der § 1 den Wechsel u.a. in den ÖD vor, wobei immer zuerst zu prüfen war, ob eine Weiterbeschäftigung als Beamter in der Wehrverwaltung möglich ist, wenn sich der BS nicht direkt dafür beworben hat.
Das Prinzip dabei war... Soldat wird bis zu 3 Jahre beurlaubt...um für den neuen Dienstposten als Beamter ausgebildet/umgeschult zu werden.
Siehe im Anhang (Quelle: Internet) u.a.
II.1. Weiterbeschäftigung von BS im öffentlichen Dienst oder außerhalb des öffentlichen Dienstes
Anträge auf Beurlaubung zur Weiterbeschäftigung gem. § 1 SKPersStruktAnpG
II.1.1. Tätigkeit im öffentlichen Dienst (Geschäftsbereich BMVg, andere Bundesbehörden, andere öffentlich-rechtliche Dienstherrn)
Nur ... innerhalb der Bw ist dies nur einer sehr geringen Anzahl von BS gelungen...
Und das lag nicht an mangelnder Eignung... denn wie gesagt...man hätte bis zu 3 Jahre (!!) Zeit gehabt, sie für ihre neue Tätigkeit auszubilden/weiterzubilden.
Und zum Thema Binnenarbeitsmarkt... Nein er funktioniert nicht so ... weil man ... nach meiner Meinung ... bürokratische Hürden aufbaut, die ich nicht als flexibel und schon gar nicht sachgerecht bezeichne... da jeder weiß, dass wir auch in der Bundeswehrverwaltung, auf Grund der "Pensionierungswelle" in den nächsten Jahren, einen hohen kurzfristigen Regenerationsbedarf haben.
Wenn dann aber z.B. RefüFw... nach 8-10 Jahren in der Verwendung... ein verkürzter Wechsel im Rahmen des BiAMarkt verwehrt wird... weil sie nicht den passenden Zivilberuf haben und ihre mil. Tätigkeit nichts mit Verwaltung zu tun hatte... ist das für mich stumpfe Bürokratie... oder eben bewusstes Verhindern...
[gelöscht durch Administrator]
Zitat von: Lidius am 03. Mai 2017, 22:37:25
Zudem sind Beamte im mittleren ntD nunmal von Haus aus als Generalisten ausgebildet. Wenn man jetzt ehemalige Soldaten komplett auf bestimmte Fachverwendungen spezialisieren würde (also nur für diesen Bereich ausbildet) hat man irgendwann ein Problem mit der Vergleichbarkeit und der ehemalige Soldat ein Karriereproblem. Die Dienstposten sind nunmal nur A6-A8 dotiert und für A9m und A9mZ (ausserdem gibts davon weitaus weniger als bei Soldaten) muss man sich wieder mit anderen messen. Da werden fehlende Grundkenntnisse dann ganz schnell zum Problem.
Auch soll ein Beamter im mntD grundsätzlich befähigt sein alle Dienstposten seiner Besoldungsgruppe nach Einarbeitung zu besetzen. Das funktioniert nicht wenn ich Leute nur spezialisiert ausbilde. Dafür brauch ich Grundkenntnisse auf die man eine weitere Ausbildung (die bei Beamten, im Gegensatz zu Soldaten, in der Regel am Arbeitsplatz stattfindet) aufbauen kann.
@ Lidius
Diese Argumente lasse ich gern - noch - gelten bei jungen SaZ, die nach 4 - 8 Jahren in die Beamtenlaufbahn (z.B. mD) wechseln wollen.
Diese verlassen die Bw mit A5 - A7, wodurch auch das Eingangsamt - i.d.R. A6 - passt.
Der BiArbMarkt Bw sollte aber auch - von der Konzeption her - den
Lebensälteren im Fokus haben.
z.B. eben den 48-jährigen Stabsfeldwebel, der in die Bw-Verwaltung wechselt und somit der Bw noch bis 67 erhalten bleibt, anstatt mit 55 als Soldat in Pension zu gehen.
Dieser hat A9 und
geht auf A9... somit würde es für ihn gar kein "Karriereproblem" geben...
Und er soll auch nicht jederzeit versetzbar sein ... sondern bis zur Pensionierung genau eine klar definierte Bedarfslücke schließen.
Genau dieses Konzept war auch schon im o.g. SKPersStruktAnpG angedacht... aber
DAS wurde - meine persönliche Meinung -
mit den von Ihnen genannten Argumenten verhindert.
Denn bei diesem Verfahren hat nicht der Soldat ein Karriereproblem ... sondern dies sehen die "normalen" Beamten für sich...
Um dies einmal anhand von Zahlen aus der offiziellen Statistik zu verdeutlichen:
Umsetzung des § 1 SKPersStruktAnpG
2013 Anträge 164 genehmigt 18
2014 Anträge 199 genehmigt 35
2015 Anträge 202 genehmigt 33
Wobei man noch beachten muss, dass in der Zahl genehmigt Verwendungen im gesamten ÖD sind.
D.h. der Anteil Weiterverwendung im Geschäftsbereich BMVg ist noch deutlich geringer.