Weiß jemand wie man die Rentenbezüge, bei Zeitsoldaten berechnet. Oder welche Stelle der Bundeswehr, einem weiterhelfen kann. Denn die BFfa kann es wohl nicht.
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Der Rentenversicherungsträger bei dem man versichert ist oder die letzte bezügezahlende Stelle bzw. der Rechtsnachfolger.
Das habe ich schon ausprobiert, wäre bei mir die Bfa, die kriegen das aber nicht hin. Zu speziell, meinen Die.
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Zitat von: kluntesg1 am 14. Mai 2017, 08:56:58
Das habe ich schon ausprobiert, wäre bei mir die Bfa, die kriegen das aber nicht hin. Zu speziell, meinen Die.
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Dann, wie Andi schon schreibt, die Stelle, die die Bezüge gezahlt hat. Also das BVA. Von dort erfolgt ja auch die Nachversicherung.
Für die man ein Formular ausfüllen müsste und von der man den Nachversicherungsbescheid bekommen hat :)
Was ist denn genau gefragt?
Die BW Zeiten erscheinen im Rentenkonto und werden ganz normal zur Berechnung der Rente herangezogen.
Was ich genau wissen möchte, was ich an Rentenansprüche nach 20 jähriger Dienstzeit habe. Um das dann meiner jetzigen erwirtschaften Rentenansprüche dazu zurechnen zu können.
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Das kann Ihnen keiner sagen.... Das wäre ein Blick in eine Kristallkugel. Ich sage mal drölf.^^
Auf der Renteninformation nach dem Ausscheiden aus dem Dienst bekommen Sie eine erste Einschätzung. Da wird prognostiziert, wie hoch die Rente ist, wenn man stetig "wie in den letzten 5 Jahren" einzahlt. Das kann natürlich erst nach 5 Jahren Beitragszeit ermittelt werden. Und das geht eben erst nach der Nachversicherung.
Die Antwort auf die Frage ist prognostisch dem Rentenverlauf zu entnehmen.
Dankeschön Freunde. Ich bin jetzt aber schon mal etwas schlauer.
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Lese doch bitte mal Deine Schriftstücke von der BFA - die schreiben Dir alle 2 Jahre - bitte lesen, verstehen und ggf. bei den dort angegebenen Kontaktdaten nachfragen.
(Der TE war mal 4 Jahre Soldat und ist jetzt Angestellter - kein weiterer Kommentar.)
Siehe Broschüre der DRV im Anhang
Für SaZ gilt dabei, dass sie mit dem jährlich erzielten Brutto nachversichert werden.
Für Soldaten, die ab 31.12.2015 DZE haben, wird dieser Betrag um 20 % erhöht.
Da im Brutto der Soldaten keine Sozialabgaben enthalten sind, ist der erzielbare Rentenanspruch i.d.R. niedriger, als bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer...deshalb wurde auch die Erhöhung um 20 % beschlossen.
Diese gilt aber
nicht für Soldaten, die vor dem Stichtag ihr DZE hatten.
siehe auch hier:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60219.0[gelöscht durch Administrator]
@ Lw.Pers.Fw. Dankeschön , das ist sehr hilfreich.
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