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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Dennis Lummerland am 29. August 2017, 14:34:48

Titel: Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 29. August 2017, 14:34:48
Moin Moin,

für meine spätere Tätigkeit benötige ich eine SÜ2. DA ist im Januar. Eignungsfeststellung war im Februar. Bisher habe ich keinen Fragebogen zugeschickt bekommen. Solö ich mich gedulden oder Nachfragen, schließlich dauert eine ü2 ja auch ihre Zeit.

Über kurze Info bin ich dankbar
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: dunstig am 29. August 2017, 14:49:42
Einfach anrufen und kurz fragen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. August 2017, 14:49:59
Dann rufen Sie doch in Ihrem zuständigen KC an - hier wird man Ihnen keine erschöpfende Antwort geben können.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Ralf am 29. August 2017, 16:48:58
Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 29. August 2017, 17:04:02
Danke Ralf!
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: LwPersFw am 29. August 2017, 19:44:40
Zitat von: Ralf am 29. August 2017, 16:48:58
Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.


Bist Du Dir sicher Ralf ?

Er benötigt ja eine SÜ 2... für den Dienstposten.

Und da steht ja sinngemäß in den GAIP

"Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet."
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: KillBurn93 am 29. August 2017, 20:16:08
Meine würde auch erst in der GA eingeleitet trotz empfindlichem Bereichs allerdings habe ich auch vor der Verwendung auf dem Dienstposten 4 Jahre Lehrgänge und Ausbildungen zu Absolvieren ;D
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: magical girl am 29. August 2017, 20:55:28
Für meine SÜ 2 bekam ich einen Brief, in dem eine E-Mail-Adresse stand, die ich für den Erhalt der Dokumente anschreiben sollte. Dies wurde wohl vom KC/AC eingeleitet.

Wenn du noch keinen Brief erhalten hast, frag beim KC/AC mal nach.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 29. August 2017, 21:35:09
Ich habe allerdings auch alles andere noch nicht erhalten,  Auffordreung zum DA usw. Vielleicht kommt das ja noch. Ich muss da eh noch was hinschicken, dann werde ich daran mal "erinnern".  Spätere Verwebdubg soll PersFw sein falls das weiterhilft
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: KlausP am 30. August 2017, 06:25:34
Wenn Sie selber noch Unterlagen nachreichen müssen wundert mich das gar nicht.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 06:30:11
Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: KillBurn93 am 30. August 2017, 06:34:57
Was alle anderen Unterlagen angeht da machen Sie sich schon knapp 6 Monate vorher Gedanken? Vor Ihnen sind noch andere Kameraden dran. Wenn Sie 2 Wochen vor Dienstantritt noch nichts an Unterlagen haben sollten Sie sich Sorgen machen aber bei 6 Monaten noch nicht.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 06:41:49
Ja da mache ich mir Gedanken, weil hier immer wieder erläutert wird dass eine Ü2 lange dauert. Ne Stufenfestsetzung  sind mehr oder weniger 4 Klicks in SASPF. Ich glaube kaum dass mein Einplaner einer Stufe einpflegt, die noch nicht erworben wurde. (wird Sie aber im Oktober, und dann schick ich die Unterlagen) Sollte dieses Vorgehen falsch sein lass ich mich gerne durch die erfahrenen Perser berichtigen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: KlausP am 30. August 2017, 07:26:44
Zitat von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 06:30:11
Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.

Wieso sollte das KC das nicht wissen? Die haben Sie doch aufgefordert, die Unterlagen nachzureichen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 08:00:50
Ich war zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung ohne Beschäftigung, vorher im Bereich TVöD. Nach der Eignungsfeststellung bin ich bis zum DA wieder TvöD. Ich habe sozusagen eine Zwischenbeschäftigung aufgenommen. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine jetzige Entgwltgruppe 8 und entsprechender Tätigkeit als Berufserfahrung anerkannt werden könnte.
Titel: Sicherheitsüberprüfung SÜ SEinstÜ
Beitrag von: LwPersFw am 30. August 2017, 09:53:20
Ich habe micb nochmal eingelesen...

Man muss trennen zwischen der ab 01.07.2017 neu eingeführten SEinstÜ für Alle.

Und höherwertigen SÜ, die ggf. für den jeweiligen Dienstposten erforderlich sind.

Ist eine SÜ 2 oder SÜ 3 erforderlich, gilt :

Wenn Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte SÜ 2 – Verschlusssachenschutz
oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen SÜ 3 benötigen, ist diese
anstelle der SEinstÜ durch die Sicherheitsbeauftragten der KarrC Bw oder des BAPersBw zu beauftragen.

Sollten Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung
SÜ 2 – Sabotageschutz benötigen, ist diese im Anschluss an die SEinstÜ
durch die Verbände oder vgl. Dienststellen, die die Grundausbildung durchführenden, zu beauftragen.


Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich in allen beteiligten Dienststellen das Verfahren erst "einspielen" muss !

Auf Grund des "Faktors Zeit" soll der Startpunkt für die SEinstÜ, bzw. der o.g. höherwertigen SÜ,
die konkrete Einplanung, plus Zustimmung des Bewerbers zur SÜ, sein.


Also, wer gerade in dieser Anlaufphase selbst betroffen ist... nicht hier Fragen ... sondern direkt Kontakt mit dem KC/AC aufnehmen.

Grundsätzliche Zuständigkeiten für die Einleitung der SÜ bei Bewerbern:

Uffz / Mann : KarrC Bw, bei dem das Prüfverfahren absolviert wird
Offz            : AC i.V.m. BAPersBw



Und auf @ Dennis bezogen, hat m.E. Ralf die richtige Antwort gegeben...

Denn :
+ als PersFw wird i.d.R. eine SÜ 2 - Sabotageschutz durchgeführt
+ wie oben zu lesen, kann diese während der GA eingeleitet werden
+ da er vor dem 01.07.2017 geprüft wurde... erfolgt auch keine SEinstÜ

Aber ... auch wie gesagt ... nachfragen kostet nichts...
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 18:14:50
Also erstmal möchte ich euch wirklich für die Antworten Danken! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.


Leider ist es sehr schwierig für mich den Einplaner zu erreichen. Dieser ist natürlich sehr beschäftigt, und daher schwer ans Telefon zu bekommen. Aus diesem Grunde wollte ich erstmal hier die Rahmenbedingungen "abklopfen".


Alle meine Frage wurden beantwortet.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 08:38:44
Sehr theoretisch, denn seit geraumer Zeit umfasst eine erweiterte Sicherheitsüberpeüfung (Ü2) VS auch den Sabotageschutz.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 08:46:23
@ FU:

Richtig - aber "umgekehrt" eben nicht.

Sprich:
- Eine Überprüfung Ü2 VS enthält auch Sabotageschutz
- Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz aber eben NICHT "VS".

Der PersFw wird in aller Regel "nur" Sabotageschutz geprüft.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 17:25:34
Doch F_K, genau das ist der Fall.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?

Beides ist deckungsgleich?
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 19:19:41
Ich bin mal gespannt, die Thematik scheint ja schwieriger zu sein als gedacht. Zur not werde ich wohl so Verfahren, dass ich dem KarrCBw im Oktober zusammen mit meinem Beschäftigungsnachweis eine Art Erinnerung schicke, in der ich darauf aufmerksam mache dass ich noch keine SÜ2 bekommen habe. Das ganze schick ich in zweifacher Ausfertigung und lass eine mit Eingangsstempel wieder an mich senden? Dann bin ich zumindest nicht der angeschmierte und habe was in der Hand. Nicht dass es nachher heißt, ich hätte mich darum kümmern müssen. Hoffe das kommt nicht so Oberlehrermäßig rüber, schließlich wissen die im KC ja eigentlich was Sie tun. Ich will nur nicht durch das Raster fallen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Ralf am 31. August 2017, 19:41:01
Dann hast du aber hier nicht richtig mitgelesen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 19:44:03
Also für mich bestehen noch Diskrepanzen zwischen der Aussage von FoxtrottUniform und LwPersFw. Mir erschien es so, als wenn hier noch zwei verschiedene Meinungen bestehen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Ralf am 31. August 2017, 20:17:27
Sicherheitsüberprüfungen von vor dem 01.97. getesteten Bewerbern werden nach dem Dienstantritt eingeleitet. Vorher fehlt eine rechtl. Grundlage.
Warum bist du denn so hektisch damit? Tausende vor dir haben doch die selben Prozedur durchlaufen. Und bis du mit der Ausbildung durch bis (die btw keine SÜ2 bedarf) ist das doch locker durch.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 20:35:19
Nun ich war damit so hektisch, weil mir die oben erläuterte Regelung nicht bekannt war. Es hieß immer, eine Ü2 dauert lange. Auch wenn es sich doof anhört verlass ich mich nicht gerne auf Andere was Verwaltungsabläufe angeht (aus eigener Erfahrung) und hol mir gerne ein zweite Meinung ein (In diesem Fall bei euch). Das empfinde ich nicht unbedingt als schlecht. Meine Frage wurde nun aber abschließend beantworte, danke dafür! Meine Angst war, dass ich am 02.01 meinen Dienst antrete und plötzlich mein Chef sagt: "Oh, bei dem StuffZ Fa hat jemand die SÜ vergessen, dann lösen wir ihn mal ausm UGL heraus".
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Ralf am 31. August 2017, 20:37:41
In welcher Einheit ist denn dein Dienstposten, wenn du fertig ausgebildet bist?
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 20:45:46
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 31. August 2017, 21:32:52
Zitat von: F_K am 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?

Beides ist deckungsgleich?
Nein, aber der Umfang einer Überprüfung Ü2 VS umfasst seit einiger Zeit auch den Sabotageschutz.
Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz umfasst grundsätzlich auch Ü2 VS, da es nur eine Erweiterung um den Anteil des Sabotageschutzes ist. Folgerichtig gibt es also nach wie vor die Unterscheidung, die zuständige Stelle überprüft jedoch stets im gleichen Umfang (Ü2!).

Wie die Zuständigkeiten und Befugnisse bei Nichtabschluss  im Zuge der Einstellungen umgesetzt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: F_K am 31. August 2017, 21:45:15
Quelle?

SÜG diffenziert da.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: Ralf am 01. September 2017, 05:15:07
Zitat von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 20:45:46
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Na siehst du. Es gibt also derzeit noch keine Veranlassung, für eine bestimmte SÜ.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: FoxtrotUniform am 01. September 2017, 08:14:48
Die entsprechende Regelung differenziert ebenfalls, als Quelle muss der Amtsleiter XY hier genügen.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: LwPersFw am 01. September 2017, 08:57:22
Wer es genau wissen will : in der A-1130/3 ist alles klar geregelt.

Diese trennt klar zwischen
+ dem personellen Geheimschutz (Zugang zu VS) und
+ dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz.

Deshalb führt die Vorschrift auch aus:

"Das SÜG unterscheidet zwischen Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des personellen
Geheimschutzes- und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes."

"Diese unterschiedlichen Zielrichtungen führen dazu, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse
entsprechend differenziert zu bewerten sind."

Deshalb gibt es die

+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - personeller Geheimschutz (Verschlusssachenschutz)

und daneben

+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - Sabotageschutz  ( Wo dies gilt, legt das BMVg gesondert fest )


und jeweils unterschiedliche Formulare, die der Betroffene bei Einleitung ausfüllen muss.



Das dann die Untersuchungsumfänge und -inhalte gleich sind, hat damit nichts zu tun.


Auch ist diese Überprüfung kein "Hexenwerk", sondern ein klar geregeltes rechtsstaatliches Verfahren.
Im Internet findet sich z.B. das SÜG mit Ausführungsbestimmungen und nichts Anderes setzt die Bw in der A-1130/3 um.
Und auch die A-1130/3 kann jeder Soldat im IntranetBw, bei "Regelungen-Online", lesen.
Denn weil es ein vollkommen transparentes Verfahren ist, ist diese Vorschrift nur als "offen" eingestuft.
Titel: Antw:Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung
Beitrag von: F_K am 01. September 2017, 09:02:41
@ LwPersFw:

Danke.

Der Unterschied ergibt sich, wie Du richtig ausführst, aus dem SÜG (andere §), und hat damit unterschiedliche Rechtsgrundlagen.