Moin Moin,
für meine spätere Tätigkeit benötige ich eine SÜ2. DA ist im Januar. Eignungsfeststellung war im Februar. Bisher habe ich keinen Fragebogen zugeschickt bekommen. Solö ich mich gedulden oder Nachfragen, schließlich dauert eine ü2 ja auch ihre Zeit.
Über kurze Info bin ich dankbar
Einfach anrufen und kurz fragen.
Dann rufen Sie doch in Ihrem zuständigen KC an - hier wird man Ihnen keine erschöpfende Antwort geben können.
Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Danke Ralf!
Zitat von: Ralf am 29. August 2017, 16:48:58
Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Bist Du Dir sicher Ralf ?
Er benötigt ja eine SÜ 2... für den Dienstposten.
Und da steht ja sinngemäß in den GAIP
"
Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet."
Meine würde auch erst in der GA eingeleitet trotz empfindlichem Bereichs allerdings habe ich auch vor der Verwendung auf dem Dienstposten 4 Jahre Lehrgänge und Ausbildungen zu Absolvieren ;D
Für meine SÜ 2 bekam ich einen Brief, in dem eine E-Mail-Adresse stand, die ich für den Erhalt der Dokumente anschreiben sollte. Dies wurde wohl vom KC/AC eingeleitet.
Wenn du noch keinen Brief erhalten hast, frag beim KC/AC mal nach.
Ich habe allerdings auch alles andere noch nicht erhalten, Auffordreung zum DA usw. Vielleicht kommt das ja noch. Ich muss da eh noch was hinschicken, dann werde ich daran mal "erinnern". Spätere Verwebdubg soll PersFw sein falls das weiterhilft
Wenn Sie selber noch Unterlagen nachreichen müssen wundert mich das gar nicht.
Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.
Was alle anderen Unterlagen angeht da machen Sie sich schon knapp 6 Monate vorher Gedanken? Vor Ihnen sind noch andere Kameraden dran. Wenn Sie 2 Wochen vor Dienstantritt noch nichts an Unterlagen haben sollten Sie sich Sorgen machen aber bei 6 Monaten noch nicht.
Ja da mache ich mir Gedanken, weil hier immer wieder erläutert wird dass eine Ü2 lange dauert. Ne Stufenfestsetzung sind mehr oder weniger 4 Klicks in SASPF. Ich glaube kaum dass mein Einplaner einer Stufe einpflegt, die noch nicht erworben wurde. (wird Sie aber im Oktober, und dann schick ich die Unterlagen) Sollte dieses Vorgehen falsch sein lass ich mich gerne durch die erfahrenen Perser berichtigen.
Zitat von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 06:30:11
Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.
Wieso sollte das KC das nicht wissen? Die haben Sie doch aufgefordert, die Unterlagen nachzureichen.
Ich war zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung ohne Beschäftigung, vorher im Bereich TVöD. Nach der Eignungsfeststellung bin ich bis zum DA wieder TvöD. Ich habe sozusagen eine Zwischenbeschäftigung aufgenommen. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine jetzige Entgwltgruppe 8 und entsprechender Tätigkeit als Berufserfahrung anerkannt werden könnte.
Ich habe micb nochmal eingelesen...
Man muss trennen zwischen der ab 01.07.2017 neu eingeführten SEinstÜ für Alle.
Und höherwertigen SÜ, die ggf. für den jeweiligen Dienstposten erforderlich sind.
Ist eine SÜ 2 oder SÜ 3 erforderlich, gilt :
Wenn Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte SÜ 2 – Verschlusssachenschutz
oder eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen SÜ 3 benötigen, ist diese
anstelle der SEinstÜ durch die Sicherheitsbeauftragten der KarrC Bw oder des BAPersBw zu beauftragen.
Sollten Bewerber für ihre zukünftige Verwendung eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung
SÜ 2 – Sabotageschutz benötigen, ist diese im Anschluss an die SEinstÜ
durch die Verbände oder vgl. Dienststellen, die die Grundausbildung durchführenden, zu beauftragen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich in allen beteiligten Dienststellen das Verfahren erst "einspielen" muss !
Auf Grund des "Faktors Zeit" soll der Startpunkt für die SEinstÜ, bzw. der o.g. höherwertigen SÜ,
die konkrete Einplanung, plus Zustimmung des Bewerbers zur SÜ, sein.
Also, wer gerade in dieser Anlaufphase selbst betroffen ist... nicht hier Fragen ... sondern direkt Kontakt mit dem KC/AC aufnehmen.
Grundsätzliche Zuständigkeiten für die Einleitung der SÜ bei Bewerbern:
Uffz / Mann : KarrC Bw, bei dem das Prüfverfahren absolviert wird
Offz : AC i.V.m. BAPersBw
Und auf @ Dennis bezogen, hat m.E. Ralf die richtige Antwort gegeben...
Denn :
+ als PersFw wird i.d.R. eine SÜ 2 - Sabotageschutz durchgeführt
+ wie oben zu lesen, kann diese während der GA eingeleitet werden
+ da er vor dem 01.07.2017 geprüft wurde... erfolgt auch keine SEinstÜ
Aber ... auch wie gesagt ... nachfragen kostet nichts...
Also erstmal möchte ich euch wirklich für die Antworten Danken! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
Leider ist es sehr schwierig für mich den Einplaner zu erreichen. Dieser ist natürlich sehr beschäftigt, und daher schwer ans Telefon zu bekommen. Aus diesem Grunde wollte ich erstmal hier die Rahmenbedingungen "abklopfen".
Alle meine Frage wurden beantwortet.
Sehr theoretisch, denn seit geraumer Zeit umfasst eine erweiterte Sicherheitsüberpeüfung (Ü2) VS auch den Sabotageschutz.
@ FU:
Richtig - aber "umgekehrt" eben nicht.
Sprich:
- Eine Überprüfung Ü2 VS enthält auch Sabotageschutz
- Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz aber eben NICHT "VS".
Der PersFw wird in aller Regel "nur" Sabotageschutz geprüft.
Doch F_K, genau das ist der Fall.
Was ist der Fall?
Beides ist deckungsgleich?
Ich bin mal gespannt, die Thematik scheint ja schwieriger zu sein als gedacht. Zur not werde ich wohl so Verfahren, dass ich dem KarrCBw im Oktober zusammen mit meinem Beschäftigungsnachweis eine Art Erinnerung schicke, in der ich darauf aufmerksam mache dass ich noch keine SÜ2 bekommen habe. Das ganze schick ich in zweifacher Ausfertigung und lass eine mit Eingangsstempel wieder an mich senden? Dann bin ich zumindest nicht der angeschmierte und habe was in der Hand. Nicht dass es nachher heißt, ich hätte mich darum kümmern müssen. Hoffe das kommt nicht so Oberlehrermäßig rüber, schließlich wissen die im KC ja eigentlich was Sie tun. Ich will nur nicht durch das Raster fallen.
Dann hast du aber hier nicht richtig mitgelesen.
Also für mich bestehen noch Diskrepanzen zwischen der Aussage von FoxtrottUniform und LwPersFw. Mir erschien es so, als wenn hier noch zwei verschiedene Meinungen bestehen.
Sicherheitsüberprüfungen von vor dem 01.97. getesteten Bewerbern werden nach dem Dienstantritt eingeleitet. Vorher fehlt eine rechtl. Grundlage.
Warum bist du denn so hektisch damit? Tausende vor dir haben doch die selben Prozedur durchlaufen. Und bis du mit der Ausbildung durch bis (die btw keine SÜ2 bedarf) ist das doch locker durch.
Nun ich war damit so hektisch, weil mir die oben erläuterte Regelung nicht bekannt war. Es hieß immer, eine Ü2 dauert lange. Auch wenn es sich doof anhört verlass ich mich nicht gerne auf Andere was Verwaltungsabläufe angeht (aus eigener Erfahrung) und hol mir gerne ein zweite Meinung ein (In diesem Fall bei euch). Das empfinde ich nicht unbedingt als schlecht. Meine Frage wurde nun aber abschließend beantworte, danke dafür! Meine Angst war, dass ich am 02.01 meinen Dienst antrete und plötzlich mein Chef sagt: "Oh, bei dem StuffZ Fa hat jemand die SÜ vergessen, dann lösen wir ihn mal ausm UGL heraus".
In welcher Einheit ist denn dein Dienstposten, wenn du fertig ausgebildet bist?
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Zitat von: F_K am 31. August 2017, 17:50:34
Was ist der Fall?
Beides ist deckungsgleich?
Nein, aber der Umfang einer Überprüfung Ü2 VS umfasst seit einiger Zeit auch den Sabotageschutz.
Eine Überprüfung Ü2 Sabotageschutz umfasst grundsätzlich auch Ü2 VS, da es nur eine Erweiterung um den Anteil des Sabotageschutzes ist. Folgerichtig gibt es also nach wie vor die Unterscheidung, die zuständige Stelle überprüft jedoch stets im gleichen Umfang (Ü2!).
Wie die Zuständigkeiten und Befugnisse bei Nichtabschluss im Zuge der Einstellungen umgesetzt werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Quelle?
SÜG diffenziert da.
Zitat von: Dennis Lummerland am 31. August 2017, 20:45:46
Ist ein "Wolke-Dienstposten" ohne Stammeinheit.
Na siehst du. Es gibt also derzeit noch keine Veranlassung, für eine bestimmte SÜ.
Die entsprechende Regelung differenziert ebenfalls, als Quelle muss der Amtsleiter XY hier genügen.
Wer es genau wissen will : in der A-1130/3 ist alles klar geregelt.
Diese trennt klar zwischen
+ dem personellen Geheimschutz (Zugang zu VS) und
+ dem vorbeugenden personellen Sabotageschutz.
Deshalb führt die Vorschrift auch aus:
"Das SÜG unterscheidet zwischen Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des personellen
Geheimschutzes- und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes."
"Diese unterschiedlichen Zielrichtungen führen dazu, dass sicherheitserhebliche Erkenntnisse
entsprechend differenziert zu bewerten sind."
Deshalb gibt es die
+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - personeller Geheimschutz (Verschlusssachenschutz)
und daneben
+ erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü 2 - Sabotageschutz ( Wo dies gilt, legt das BMVg gesondert fest )
und jeweils unterschiedliche Formulare, die der Betroffene bei Einleitung ausfüllen muss.
Das dann die Untersuchungsumfänge und -inhalte gleich sind, hat damit nichts zu tun.
Auch ist diese Überprüfung kein "Hexenwerk", sondern ein klar geregeltes rechtsstaatliches Verfahren.
Im Internet findet sich z.B. das SÜG mit Ausführungsbestimmungen und nichts Anderes setzt die Bw in der A-1130/3 um.
Und auch die A-1130/3 kann jeder Soldat im IntranetBw, bei "Regelungen-Online", lesen.
Denn weil es ein vollkommen transparentes Verfahren ist, ist diese Vorschrift nur als "offen" eingestuft.
@ LwPersFw:
Danke.
Der Unterschied ergibt sich, wie Du richtig ausführst, aus dem SÜG (andere §), und hat damit unterschiedliche Rechtsgrundlagen.