Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ü2 noch nicht erhalten nach Eignungsfeststellung

Begonnen von Dennis Lummerland, 29. August 2017, 14:34:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dennis Lummerland

Moin Moin,

für meine spätere Tätigkeit benötige ich eine SÜ2. DA ist im Januar. Eignungsfeststellung war im Februar. Bisher habe ich keinen Fragebogen zugeschickt bekommen. Solö ich mich gedulden oder Nachfragen, schließlich dauert eine ü2 ja auch ihre Zeit.

Über kurze Info bin ich dankbar

dunstig

"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

miguhamburg1

Dann rufen Sie doch in Ihrem zuständigen KC an - hier wird man Ihnen keine erschöpfende Antwort geben können.

Ralf

Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


LwPersFw

Zitat von: Ralf am 29. August 2017, 16:48:58
Die gibt es zum Dienstantritt. Da der Eignungstest vor dem 01.07. war fällt der TE nicht unter das neue Sicherheitsüberprüfungsgesetz.


Bist Du Dir sicher Ralf ?

Er benötigt ja eine SÜ 2... für den Dienstposten.

Und da steht ja sinngemäß in den GAIP

"Wird für den auszuübenden zukünftigen Dienstposten eine höherwertige SÜ benötigt, wird diese, wie bisher schon, ebenfalls beim KC/AC eingeleitet."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KillBurn93

Meine würde auch erst in der GA eingeleitet trotz empfindlichem Bereichs allerdings habe ich auch vor der Verwendung auf dem Dienstposten 4 Jahre Lehrgänge und Ausbildungen zu Absolvieren ;D
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

magical girl

Für meine SÜ 2 bekam ich einen Brief, in dem eine E-Mail-Adresse stand, die ich für den Erhalt der Dokumente anschreiben sollte. Dies wurde wohl vom KC/AC eingeleitet.

Wenn du noch keinen Brief erhalten hast, frag beim KC/AC mal nach.

Dennis Lummerland

Ich habe allerdings auch alles andere noch nicht erhalten,  Auffordreung zum DA usw. Vielleicht kommt das ja noch. Ich muss da eh noch was hinschicken, dann werde ich daran mal "erinnern".  Spätere Verwebdubg soll PersFw sein falls das weiterhilft

KlausP

Wenn Sie selber noch Unterlagen nachreichen müssen wundert mich das gar nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dennis Lummerland

Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.

KillBurn93

Was alle anderen Unterlagen angeht da machen Sie sich schon knapp 6 Monate vorher Gedanken? Vor Ihnen sind noch andere Kameraden dran. Wenn Sie 2 Wochen vor Dienstantritt noch nichts an Unterlagen haben sollten Sie sich Sorgen machen aber bei 6 Monaten noch nicht.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Dennis Lummerland

Ja da mache ich mir Gedanken, weil hier immer wieder erläutert wird dass eine Ü2 lange dauert. Ne Stufenfestsetzung  sind mehr oder weniger 4 Klicks in SASPF. Ich glaube kaum dass mein Einplaner einer Stufe einpflegt, die noch nicht erworben wurde. (wird Sie aber im Oktober, und dann schick ich die Unterlagen) Sollte dieses Vorgehen falsch sein lass ich mich gerne durch die erfahrenen Perser berichtigen.

KlausP

Zitat von: Dennis Lummerland am 30. August 2017, 06:30:11
Mich schon, weil das KarrCBw nicht weiss dass Unterlagen nachgereicht werden. Geht um einen Nachtrag zur Stufenfestsetzung.

Wieso sollte das KC das nicht wissen? Die haben Sie doch aufgefordert, die Unterlagen nachzureichen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Dennis Lummerland

Ich war zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung ohne Beschäftigung, vorher im Bereich TVöD. Nach der Eignungsfeststellung bin ich bis zum DA wieder TvöD. Ich habe sozusagen eine Zwischenbeschäftigung aufgenommen. Deswegen gehe ich davon aus, dass meine jetzige Entgwltgruppe 8 und entsprechender Tätigkeit als Berufserfahrung anerkannt werden könnte.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau